Jeder vierte Umzug ist Folge von Verdrängung

Berlin, 23. April 2019 (ADN). Fast ein Viertel der Umzüge in Berlin sind auf Verdrängung zurückzuführen. Das ergibt sich aus einer von der Wüstenrot-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie, die Fabian Beran und Henning Nuissl von der Berliner Humboldt-Universität vorgelegt haben. Per Zufallsstichprobe wurden 10.000 Umzügler aus den Berliner Stadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg auf Basis des Einwohnermelderegisters angeschrieben. Davon gingen knapp 2.100 Rückläufe ein.

Die Auswertung der Fragenbögen ergab, dass 14 Prozent der Befragten direkt verdrängt worden sind. Für fast 38 Prozent der Betroffenen waren Mieterhöhungen, gefolgt von Instandhaltung das treibende Motiv zum Umzug. 23 Prozent wurde vom Vermieter gekündigt, häufig wegen Eigenbedarf. Ein Sechstel der Befragten ist ausgezogen aufgrund von Repressalien durch den Vermieter. Weitere Beweggründe für das Verlassen der angestammten Wohnung waren der Verkauf des Hauses oder der Wohnung, Baulärm und teure Modernisierungen. Sieben Prozent fühlen sich kulturell verdrängt. Unter diesem Begriff verstehen die Wissenschaftler Änderungen des Wohnumfeldes beispielsweise durch „Touristifizierung“ und deutlichen Wandel der Bewohnerschaft. 1,6 Prozent gaben an, direkt und kulturell verdrängt worden zu sein.

Besonders großen Einfluss auf die Verdrängung hat die Art des Vermieters. Dabei ragen die privaten Kleinanbieter heraus. Grund sind neben Mieterhöhungen Eigenbedarfskündigungen. Der Käufer geht dann den Schritt, für den ein Immobilieninvestor mit der Aufteilung von Häusern in Eigentum die Basis gelegt haben. ++ (st/mgn/23.04.19 – 111)

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Vertreibung und Tod mitten in Berlin unter dem Segen der Justiz

Berlin, 18. Juli 2018 (ADN). Genderisieren, Hausbesetzen und andere Vokabeln mit denen der Kampf um Wohnung insbesondere in Städten verbunden ist, haben Hochkonjunktur. Nun sorgt ein Fall in der Großstadt Berlin dafür, dass die Auseinandersetzungen um ein Dach über dem Kopf eine neue Eskalationsstufe erreichen. Ausnahmslos berichten die Berliner Zeitungen am Mittwoch darüber. Bei näherem Hinsehen ist wohl das Wort Vertreibung  nicht nur angebracht, sondern vielleicht sogar noch eine Untertreibung. Es geht nämlich um Leben oder Tod. Mit dem juristischen Mittel der Eigenbedarfskündigung wird ein 81jähriger, kranker Wissenschaftler von seiner Vermieterin auf die Straße gesetzt. Er muss nach 27 Jahren die Mietwohnung und seine gewohnte Umgebung verlassen. Die Gerichte – sowohl Amts- als auch Landgericht – segnen das per Urteil ab. Die letzte Instanz argumentiert, dass ethische Kriterien nicht Grundlage von juristischen Entscheidungen sein dürfen. Der Betroffene, der an Herzschwäche leidet, verkraftet das nicht. Er stirbt – nicht durch einen Mörder, Totschläger oder eine andere gewalttätige Person, sondern durch das „System“, das sich seltsamerweise Rechtsstaat nennt. Offenbar muss sich ein Betroffener an die internationale Gerichtsbarkeit wenden, die Völkerrecht anwendet und sich an ethischen Maßstäben orientiert. ++ (wo/mgn/18.07.18 – 180)

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Bei 17,5 Prozent der Zivilrechtsstreitigkeiten geht es um Mietrecht

Berlin, 25. Februar 2018 (ADN). Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten in Deutschland ist spürbar gesunken. Das geht aus statistischen Erhebungen der Rechtsschutzorganisation des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor. Im Jahr 2016 stritten sich vor Amts- und Landgerichten Mieter und Vermieter 246.616 Mal. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der deutschen Wiedervereinigung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Mietrechtsprozesse um 5,5 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zu 2014 sogar um neun Prozent. Damit ist die Zahl der Mietrechtsprozesse in den vergangenen zwanzig Jahren um ein Drittel gesunken. Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigung und um Eigenbedarf machen insgesamt 10,2 Prozent aus. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Mietrechtsstreitigkeiten geht es vor Deutschlands Gerichten 25.000 Mal pro Jahr um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

Trotz der gesunkenen Prozesszahlen bleibt der Beratungsbedarf der Mieter unverändert hoch. Rund eine  Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine absolviert. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Auch das hat zu der niedrigeren Prozesszahl beigetragen. Im Zentrum der Beratungen beim Deutschen Mieterbund und den örtlichen DMB-Mietervereinen standen die Betriebskosten. Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen entfielen 2016 auf die Beratungsklassiker Betriebskosten und Wohnungsmängel. Dominierendes Thema sind die Heiz- und Nebenkosten. Dritthäufigstes Beratungsthema sind mittlerweile  die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf 11,5 Prozent. Zum Thema Modernisierung ist 2016 der Beratungsbedarf deutlich gewachsen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Zivilgerichte in Deutschland im Jahr 2016 insgesamt 1,412216 Millionen Verfahren erledigt. In rund 17,5 Prozent dieser Zivirechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts. ++ (wi/mgn/25.02.18 – 056)

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Jede zweite Neumiete zu hoch

Berlin, 24. Juli 2017 (ADN). jede zweite Neumiete ist zu hoch. Wie die Tageszeitung „Junge Welt“ am Montag weiter berichtet, wird in Berlin massenhaft gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Das belege eine Studie. Der Staat bleibe untätig.

in einem Interview fordert Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) vier Änderungen an dem bisher wirkungslosen Gesetz. Zunächst müsse der Vermieter den zu hoch angesetzten Teil der Miete zurückzahlen und zwar von Beginn des Vertrages an. Auch sei eine gesetzliche Verpflichtung nötig, die Vormiete in einem Inserat anzugeben. Zudem wären sämtliche Ausnahmeregelungen ersatzlos zu streichen. Viertens müsse es Sanktionen gegen diejenigen Vermieter geben, die überzogene Mieten fordern.

Die Studie des Beratungsunternehmens Empirica hatte mehr als 3.000 konkrete Wohnungsangebote unter die Lupe genommen. Die dabei festgstellte  Verletzungsquote der Mietpreisbremse lag zwischen 48 Prozent als Untergrenze und 62 Prozent als Obergrenze. ++ (so/mgn/24.07.17 – 206)

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Jährlich 250.000 Auslandspatienten in Deutschland – Medizintourismus mit Verwerfungen

Bonn/Berlin, 24. November 2015 (ADN). In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) lassen sich pro Jahr rund 250.000 Patienten aus dem Ausland ärztlich behandeln. Davon sind 100.000 stationäre und 150.000 ambulante medizinische Betreuungsfälle. Diese Zahlen stammen aus der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg und wurden am Dienstag in Berlin bei einem gemeinsamen Pressegespräch des Bonner Stadtbezirks Bad Godesberg, der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) und des Deutschen Mieterbundes bekannt gegeben.  Der auf diese Weise als eigenständiger Zweig entstehende Medizintourismus nach Deutschland wächst nach Berechnungen der Hochschule jährlich um acht Prozent. Diese Rate lasse sich durchaus mehr als verdoppeln, wenn eine solche Art der Gesundheitsversorgung systematisch und zielgerichtet gelenkt wird.

Als fast völlig vernachlässigte Feldkomponente gilt der Tatbestand, dass jeder der direkt betroffenen Patienten von zwei bis drei Personen begleitet wird und dann vor Ort nach einer zeitweiligen Unterkunft sucht. Das führe zu unkontrollierten Verwerfungen auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Derzeit profitieren von dieser bislang unbeachtet gebliebenen Wohnungsnachfrage private Haus- und Wohnungseigentümer, die auf diese Weise häufig ungeeigneten Wohnraum zu völlig überhöhten Preisen vermieten. Wie das in der Praxis abläuft und zu welchen Auswüchsen das führen kann, schilderte die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Bonn-Bad Godesberg, Simone Stein-Lück, anhand eines Extrembeispiels.  Der Vermieter einer 45 Quadratmeter großen Wohnung habe für die Unterkunft von Begleitpersonen aus Saudi-Arabien 6.000 Euro pro Monat kassiert und – nachdem diese ihren Aufenthalt in Bad Godesberg verlängern wollten – 12.000 Euro monatlich gefordert. Um solchem Treiben mit Wuchermieten einen Riegel vorzuschieben, habe die Verwaltung von Bad Godesberg einen Aktionsplan verabschiedet. Teil dessen sei eine Zweckentfremdungsverordnung, derzufolge regelmäßiges Vermieten von Wohnraum an Medizintouristen genehmigungspflichtig ist. Ähnlich gehen Städte wie Münster und Dortmund in Norrhein-Westfalen vor.

Der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes in Bonn, Bernhard von Grüning, erläuterte insbesondere die steuer- und finanzpolitischen Aspekte des Problemfeldes. Deutschland müsse ein hohes Interesse daran haben, Medizintouristen aufzunehmen. Das gelte auch für die Kommunen, die mit den Einnahmen aus dem Gesundheitstourismus den Bestand ihrer Kliniken sichern.

Prof. Erich Limpens, Leiter des gif-Arbeitskreises „Service-Immobilien“ präsentierte einen Leitfaden, der ausländischen Gesundheitstouristen helfen soll, die „Komplexität der Wohnungsanmietung“ in Deutschland zu verstehen. er soll in diverse Sprachen übersertzt werden.  ++ (wo/mgn/24.11.15 – 319)

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Bundesmeldegesetz in aller Stille in Kraft getreten

Berlin/Hannover, 1. November 2015 (ADN). Das neue Bundesmeldegesetz (BMG) ist am Sonntag in Kraft getreten. Es bringt bislang kaum kalkulierbare Verletzungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit mit sich. Wie in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) häufig mit anderen höchst umstrittenen Regelwerken praktiziert, ist diese fundamentale Vorschrift in aller Stille beschlossen und in ebenso klandestinem Zeitrahmen in die Welt gesetzt worden. Die Feiertage der römisch-katholischen Kirche – Allerheiligen und Allerseelen – eignen sich für ein solches Höchstmaß an Heimlichkeit ganz besonders. Die beiden Gedenktage sollen die Gläubigen an die Vergänglichkeit des irdischen Daseins erinnern.

Bereits das Vorfeld und die Entstehungsgeschichte der Neuregelung waren von Geheimniskrämererei geprägt. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte beschreibt dies so: „Der Bundestag hat … in der zweiten und dritten Lesung am 28.06.2012 überraschend ein ’neues Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens‘ beschlossen, welches unscheinbare Änderungen zum Gesetzentwurf enthielt, die jedoch gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden darstellen würden. Da der insoweit geänderte Gesetzesentwurf innerhalb weniger Minuten durch wenige anwesende Bundestagsabgeordnete beschlossen wurde, während parallel im Fernsehen im Abendprogramm das Halbfinale Deutschland-Italien der Fußball-EM übertragen wurde, führte dieses zu öffentlicher Erregung in Presse und Fernsehen, da der Eindruck entstand, das neue Gesetz sei so an der Öffentlichkeit vorbei unbemerkt durchgewinkt worden.“

Ab sofort sind nun die in den jeweiligen Bundesländern bisher angewandten Meldegesetze obsolet geworden. Eine fatale und äußerst fragwürdige Neuerung besteht darin, dass nunmehr der Vermieter An-, Um- und Abmeldungen sowie Ein- und Auszugsdaten von Hausbewohnern schriftlich bestätigen muss. Der Inhalt der Bestätigung ist durch den Bundesgesetzgeber in § 19 Abs 3 BMG vorgegeben. Damit nähert sich die BRD den in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existenten Meldevorschriften und den für Mietshäuser geführten Hausbüchern in bedenklicher Weise an und übertrifft deren Zwangscharakter in einigen Punkten wohl noch erheblich.  ++ (ad/mgn/01.11.15 – 296)

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