Vier Jahrzehnte rechtswidrig von Geheimdienst bespitzelt

Münster, 15. März 2018 (ADN). Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Mitte dieser Woche in Münster entschieden, dass die fast 40 Jahre fortwährende Bespitzelung des Bremer Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch den Inlandsgeheimdienst rechtswidrig gewesen ist. Die Richter merkten an, dass die damaligen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes keine konkreten Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen geboten hätten. Außerdem seien die Eingriffe in das Grundrecht des Beobachteten unverhältnismäßig gewesen.

In einer persönlichen Erklärung hatte Gössner vor dem Oberverwaltungsgericht auf die Berufungsbegründung des Geheimdienstes Bezug genommen. Bei deren Lektüre habe er sich „an inquisitorische Verfahren, an finstere Zeiten der McCarthy-Ära, an den Kalten Krieg oder den Deutschen Herbst erinnert“ gefühlt.

Gössner ist ein renommierter Jurist und Mitglied im Vorstand der Internationalen Liga für Menschenenrechte in Berlin. Er ist Mitherausgeber des Grundrechte-Reports und Jury-Mitglied des Negativpreises „Big-Brother-Award“. 2007 wählte ihn die Bremer Bürgerschaft zum stellvertretenden Mitglied des Bremischen Staatsgerichtshofes. ++ (ju/mgn/15.03.18 – 074)

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