Rosenburg-Ausstellung eröffnet – Aufklärung über Nazi-Belastung des Justizministeriums

Leipzig, 15. August 2018 (ADN) Die Wanderausstellung „Die Rosenburg – das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ wurde am Mittwoch in Leipzig im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet. Die Exposition fußt auf der von der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Auftrag gegebenen Analyse der personellen Durchsetzung des Bundesjustizministeriums mit Juristen aus der nationalsozialistischen Zeit in der Aufbauphase der Bundesrepublik Deutschland. Die aufwendige Untersuchung wurde von einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission vorgenommen, die an der Philipps-Universität Marburg ansässig war. Das nach dem damaligen Sitz des Ministeriums auf dem idyllisch gelegenen Schloss Rosenburg bei Bonn benannte Gremium hat dabei keinesfalls nur trockenes Aktenstudium, sondern gelegentlich sogar investigative Recherchen betrieben.  Zum Auftakt der Ausstellung erklärte Bundesjustizministerin Katarina Barlay, dass es beschämend ist, wie spät die Entnazifizierung des Rechts in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Viele Juristen hätten sich damals als unpolitische Rechtstechniker verstanden. 

Die anschauliche Darstellung wendet sich keinesfalls nur an juristische Fachkreise, sondern soll deutschlandweit in möglichst breitem Maße die Bürger über die schwierigen und konfliktreichen Anfangsjahre des bundesdeutschen Justiz informieren. Deshalb ist eine ausgiebige Wanderschaft mit möglichst vielen Stationen geplant. Start war im Juni des vergangenen Jahres im Landgericht Berlin. In dieser Hinsicht soll und wird sich diese Art der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verwicklung bundesdeutscher Behörden wesentlich von ähnlichen Projekten unterscheiden, die bisher von anderen Bundesbehörden umgesetzt wurden. Dazu zählen das Bundesaußenministerium, der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt. Deren NS-Aufarbeitungs-Analysen sind zwar seit einiger Zeit abgeschlossen, blieben jedoch einer großen Öffentlichkeit und dem Publikum bisher weitgehend unbekannt.  Die Gründe für diese äußerste Zurückhaltung liegen darin, dass es innerhalb der jeweiligen Institution zu viele Widerstände gegeben hat und gibt. Daran droht auch ein solches Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministerium zu scheitern.      

Das Bundesjustizministerium (BMJ) war seit Gründung der Bundesrepublik bis in die 60er Jahre hinein durchsetzt von alten Nazi-Spitzenjuristen. Einzelne gehörten sogar in die Kategorie Kriegsverbrecher. Nicht einmal ein halbes Dutzend der BMJ-Mitarbeiter waren Unbelastete. 1951 waren von den insgesamt 900 Stellen 267 mit Altbeamten aus dem Dritten Reich besetzt. 1953 saßen auf 968 Stellen bereits 513 Nazi-Juristen – also 55 Prozent. Ein Spitzenwert von 57 Prozent war im Jahr 1957 erreicht.

Nach den Worten von Prof. Manfred Görtemaker von der Universität Potsdam, der maßgeblich das BMJ-Projekt koordinierte, gab es nach 1949 keinen einzigen Richter, der für das, was er im Dritten Reich getan hat, verurteilt worden ist. Unter den Staatsanwälten war es lediglich einer. Walther Huppenkothen erhielt allerding nur eine milde Gefängnisstrafe. Er war nach dem 20. Juli 1944 tätig als Ankläger im SS-Standgerichtsverfahren gegen Admiral Canaris, Generalmajor Oster, Pastor Bonhoeffer, Hans von Dohnanyi und andere. Görtemaker weist in dem Bericht über ein Rosenburg-Symposium darauf hin, dass die Zeit zwischen den Jahren 1945 und 1949 von den Deutschen als sehr negativ empfunden worden ist. Deutschland sei besetzt und ein Land unter Besatzungsrecht gewesen. „Insofern verwundert es nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Gründung 1949 nicht in die Rechtskontinuität der Besatzungszeit stellte, sondern die Maßnahmen der Siegermächte großenteils ablehnte – gerade auch im juristischen Bereich.“ ++ (hi/mgn/15.08.18 – 207)

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„Malta-Masche“ verbreitet bei Behörden Angst und Schrecken

Erfurt, 7. November 2016 (ADN). „Ich kenne mich persönlich nicht im maltesischen Recht aus; ich weiß auch nicht, ob ich im UCC-Schuldnerregister stehe“. Das bekannte der Vorsitzende des Thüringer Richterbundes, Holger Pröbstel, am Montagabend in der Fernsehsendung des Mitteldeutschen Rundfunks „Fakt ist …“ in Erfurt angesichts massiver Geldforderungen sogenannter „Reichsbürger“ an Verwaltungsmitarbeiter, Polizisten und andere in Landesadministrationen Beschäftigte. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck sind bereits auf diese Weise ins Visier geraten. Mit der inzwischen als „Malta-Masche“ gekennzeichneten juristischen Konstruktion lassen immer häufiger rechtskundige deutsche Bürger Schuldtitel gegen Behördenmitarbeiter in einem internationalen Schuldenverzeichnis namens UCC eintragen und versuchen diese Forderungen mittels auf der Mittelmeerinsel beheimateten Inkasso-Büros einzutreiben. Die Betroffenen, denen offensichtlich die erforderlichen Rechtskenntnisse fehlen und die sich außerstande sehen, mit Hilfe teurer Rechtsanwälte die Ansprüche auf Malta abzuwehren, werden von Ängsten vor einem finanziellen Ruin getrieben.

Nach Meinung des Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, haben die Reichsbürger „alle einen gehörigen Dachschaden“.Der „Zirkus“ mit ihnen müsse aufhören. Sie seien Spinner und Verschwörungstheoretiker, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen. Allerdings gelang es ihm und den anderen Diskussionsteilnehmern – darunter Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger – nicht, die von den auch als Querulanten Eingestuften schriftlich und verbal vorgebrachten generellen Einwände gegen das Gebilde Bundesrepublik Deutschland zu entkräften. Das gibt auch Trystan Stahl von der Universität Potsdam zu. Der Politikwissenschaftler gehört zu den wenigen, die sich mit solchen angeblich wirren Grundauffassungen beschäftigen. „Derer wird man argumentativ nicht Herr und sie haben alles dabei“. Gemeint sind juristisch ausgefeilte Schriftsätze mit detaillierten gesetzlichen Begründungen. Verwaltungamitarbeiter, Gerichtsvollzieher und auch Richter fühlen sich total überfordert und vermögen den Darstellungen der „Reichsbürger“ nicht zu folgen und nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen. „Reichsbürger beschäftigen ganze Apparate“, wird festgestellt. Nach Meinung von Stahl gibt es immer mehr in dieser Art Aufmüpfige. In Thüringen sind 550 bekannt, von denen 50 vom Verfassungsschutz beobachtet werden. In Sachsen-Anhalt stehen von den 80 bekannten Fällen 20 unter Beobachtung. Von Sachsen wurden keine Zahlen genannt. Nach Angaben des Potsdamer Politikwissenschaftlers handelt es sich nicht um ein auf Deutschland beschränktes Phänomen.  So gebe es schon seit langem in den USA, Kanada, Großbritannien und Neuseeland „souveräne Bürger“. Sogar im Wohlstandsstaat Norwegen treffe man sie an.

Ein Vertreter der gescholtenen Gruppierung, die immer öfter als „Bewegung“ tituliert wird, war bei der Debatte nicht präsent. Eventuell hätte auf diese Weise, Licht in das Dunkel des Phänomens gebracht werden können. Infolgedessen gab es kaum  eine kontroverse Debatte. Es entstanden mehr Fragen als eingängige Antworten gegeben werden konnten. Zu den zahlreich vorhandenen übereinstimmenden Standpunkten zählte, dass „Reichsbürger“ unzuverlässig sind und nicht in Besitz von Waffen kommen dürfen. ++ (ge/mgn/07.11.16 – 304)

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