„Reinigendes“ Namensgewitter über Universität Greifswald

Greifswald, 1. Juni 2018 (ADN). Während ab Freitag in Bayern per Gesetz Amtsstuben und offizielle Gebäude mit Kruzifixen zur Stärkung der süddeutschen Identität ornamentiert werden, ergießt sich im hohen Norden in Mecklenburg-Vorpommern allgemein und über der Stadt Greifswald im Besonderen ein „reinigendes“ Namensgewitter. An der dortigen Universität tritt nämlich die 12. Satzung zur Änderung der Grundordnung in Kraft, derzufolge der Name der alten Hochschule ab sofort Universität Greifswald lautet ohne den im Mai 1933 angefügten Zusatz Ernst-Moritz Arndt. Das war zwar schon im Januar 2018 beschlossen worden, aber wegen rechtsförmlicher Fehler ungültig. Dem wurde in der Zwischenzeit abgeholfen. Grund dafür ist, dass dem Poeten der Napoleonischen Befreiungskriege und späteren Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung eine antijüdische und rassistische Geisteshaltung angelastet wird. Der Deutschlandfunk formuliert es noch drastischer: „Der von Rügen stammende Dichter und Geschichtsprofessor war Antisemit und nationalsozialistischer Ideologe. Alle Rektoren der Universität Greifswald von 1950 bis 1978 waren Mitglieder der NSDAP.“ Eine Bürgerinitiative lehnt das mit der Begründung ab, Arndt sei in hohem Grade für die Region und die Stadt Identität stiftend.

Ernst Moritz Arndt muss nun aufgrund der juristischen Maßnahmen auch nicht unverzüglich und vollständig in der Rumpelkammer der Geschichte verschwinden und vermodern. Der Namenszusatz darf unter bestimmten Voraussetzungen noch weiter verwendet werden. Dazu wurde ebenfalls am Freitag eine separate Ordnung beschlossen, die am folgenden Sonnabend in Kraft tritt. ++ (hi/mgn/01.06.18 – 133)

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Fortgesetzter skurriler Streit um Namenspatron der Greifswalder Universität

Greifswald, 23. Oktober 2017 (ADN). „Die Diskussion wurde von der Ostseezeitung trotz ausdrücklichen Verbots einer Live-Berichterstattung aus einer hochschulöffentlichen Sitzung live öffentlich begleitet. Daraufhin wurde zunächst der anwesende Redakteur der Zeitung und , da weiterhin berichtet wurde, später auch die Hochschulöffentlichkeit ausgeschlossen“. So heißt es in einer Medieninformation der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald vom Sonntag über eine Veranstaltung in der Universität. Diskussionsgegenstand war erneut der Schriftsteller Ernst-Moritz Arndt als Namenspatron der Universität der Ostseestadt, dem rassistische und antisemitische Äußerungen nachgesagt werden. Nach Ansicht der führenden Hochschulgremien steht das im Gegensatz zum im Jahr 2012 beschlossenen Leitbild der Universität, das ein Bekenntnis zu internationaler und weltoffener Lehre und Forschung darstellt. Allerdings sprechen die jüngsten Tatsachen und der Umgang mit den Medien eine andere Sprache, indem ein gravierender Unterschied zwischen allgemeiner Öffentlichkeit, Hochschulöffentlichkeit und Weltoffenheit konstruiert wird.

Damit wird ein skurriler Streit fortgesetzt, dessen Ursprung im Jahr der Namensgebung 1933 gelegt wurde. Im Jahr 1945 hatte die Universität fast stillschweigend auf den Namen verzichtet. Jedoch stellte sie 1954  im zuständigen DDR-Staatseketariat für Hochschulwesen eine diesbezügliche Anfrage. Sie bekam die offenbar verblüffende Antwort, dass amtlicherseits zu keinem Zeitpunkt die Namensgebung aufgehoben worden ist. Somit führte die Greifswalder Hochschule wieder den Namen des Dichters, Professors und Teilnehmer der Befreiungskriege gegen Napoleon. Die seltsame Debatte flammte erst im Jahr 2010 wieder auf. Es folgten Urabstimmungen der Studenten und des Akademischen Senats. Beide Entscheide endeten pro Beibehaltung des Namens. Das Blatt wendete sich im Januar dieses Jahres, als der Akademische Senat für die Ablegung des Namens Ernst-Moritz Arndt plädierte und einen entsprechenden Antrag beim Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern stellte. Dieses wiederum lehnte das Ansinnen mit der Begründung ab, dass das Verfahren Rechtsfehler aufgewiesen habe.

Die Ernst-Moritz-Arndt Universität ist die viertälteste Universität auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland und die zweitälteste im gesamten Ostseeraum. Zur Zeit der schwedischen Herrschaft von 1648 bis 1815 in Pommern war sie die älteste Universität Schwedens. ++ (wt/mgn/23.10.17 – 296)

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Imperiale Grenzziehungen haben lange Tradition – Neues deutsch-amerikanisches Buch erschienen

Santa Barbara/Greifswald, 10. Januar 2017 (ADN). Ein neuer Sammelband in der Reihe „Borderlands and Transcultural Studies“ ist jetzt beim Verlag University Nebraska Press erschienen. Darin wird die Entwicklung von Grenzräumen in der Antike, im Westen der USA und in der Ostseeregion untersucht. Darüber informiert die an dem geschichtswissenschaftlichen Projekt maßgeblich beteiligte Universität Greifswald. In einer Pressemitteilung der Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern heißt es, dass ein Vergleich mit dem Römischen Reich die lange Kontinuität imperialer Grenzziehungen zeigt.

Im Vordergrund des von Prof. John W. I. Lee (University of California at Santa Barbara) und Prof. Michael North (Universität Greifswald) herausgegebenen neuen Werkes unter dem Titel „Globalizing Borderlands Studies in Europe and North America“ stehen der Austausch der indigenen Bevölkerungsgruppen Nordamerikas untereinander und mit den europäischen Kolonialmächten, die Migration in den Grenzräumen zwischen USA und Mexiko sowie die grenzüberschreitenden Aktivitäten in Schwedisch-Pommern, Kurland, Litauen und Weißrussland. Außerdem werden Abgrenzungs- und Entgrenzungsprozesse untersucht, beispielsweise die durch die EU-Osterweiterung entstandenen neuen Außengrenzen gegenüber Russland.

Im Vorwort des zu Jahresbeginn vorgelegten Buches wird darauf hingewiesen, dass die eingeborenen Bevölkerungsgruppen in Nordamerika lange vernachlässigt worden sind. Erst durch den Historiker Richard White und sein im Jahre 1991 erschienenes Werk „The Middle Ground: Indians, Empires and Republics in the Great Lake Region, 1650 – 1815“ (Der Mittelgrund: Indianer, Reiche und Republiken in der Region der Großen Seen, 1650 – 1815) wuchs das Interesse an der Geschichte der Alteingessenen und setzte bei den Akteuren der europäischen Kolonialmächte ein neues Verständnis für die wechselseitige Interaktion ein. 

Sei dem Jahr 2010 arbeiten zwei Graduiertenkollegs von Historikern beider Universitäten auf diesem Gebiet zusammen. ++ (vk/mgn/10.01.17 – 010)

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Sachsens Grundbücher garantieren seit 1843 Immobilieneigentum der Universität – Freistaat als Vollstrecker der DDR-Enteignungspolitik

Leipzig, 30. Mai 2016 (ADN). Als nach 1843 in Sachsen Grundbücher im heutigen Sinne angelegt wurden, bekamen viele Grundstücke in Leipzig als Rechtsgrund für die Eintragung den Vermerk „Seit rechtsverwährter Zeit Eigentum der Universität.“ Auf dieses eherne Rechtsprinzip wies Peter Gutjahr-Löser am Montag bei einer Feier zum Gedenken an die Sprengung der Leipziger Universitätskirche am 30. Mai 1968 hin. Den eigentlichen Hintergrund eines eventuellen Neubaus oder eines Wiederaufbaus der im Jahr 1545 von Martin Luther geweihten „Paulinerkirche“ habe von 1997 an die Auseinandersetzung um das Immobilieneigentum der Universität gebildet. Der Einigungsvertrag habe festgelegt, dass in Volkseigentum umgewandelte Immobilien den Alteigentümern zurückzugeben sind. Das aber wollte Sachsens Finanzministerium nicht akzeptieren und es kam zum Streit. „Der Einigungsvertrag hatte nach seiner Ratifizierung durch Volkskammer und Bundestag Gesetzeskraft, galt also auch für unser früheres Eigentum. Wir gingen davon aus, dass wir es zurückerhalten würden“, sagte der ehemalige, in den Jahren 1991 bis 2005 amtierende Kanzler der Leipziger Universität. Das Finanzministerium jedoch habe den Verzicht auf die Rückgabeansprüche gefordert. Dazu sei das Universitätsrektorat nicht bereit gewesen und habe sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Eine Enteignung hätte in diesem Fall gegen das von Juristen als „Übermaßverbot“ bezeichnete Kriterium verstoßen.

„Dieses Argument wischte das Finanzministerium vom Tisch. Als dessen Staatssekretär Karl-Heinz Carl mich eines Tages anherrschte, die ganze Welt habe sich geändert, das Körperschaftseigentum sei anachronistisch, das müsse endlich auch die Universität einsehen, habe ich ihm geantwortet, der Freistaat Sachsen mache sich damit zum Vollstrecker der Enteignungspolitik der DDR. Westliche Universitäten müssten solche Opfer nicht bringen. Andere neue Länder gingen einen anderen Weg. So habe die Universität Greifswald inzwischen ihre umfangreichen Ländereien zurückerhalten. Die Universität Leipzig erstrebe mit den Bemühungen um die Rückgabe ihres Eigentums nichts Gemeinschaftswidriges, sie bestehe aber auf ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie sei nun einmal – aus guten Gründen – keine nachgeordnete Behörde der Regierung. Statt einer Antwort ließ mich der Staatssekretär einfach stehen“, schilderte Gutjahr-Löser eindrucksvoll seine Erlebnisse im leidenschaftlichen Streit um Leipzigs universitäres Immobilieneigentum. Erst sehr viel später akzeptierte die sächsische Landesregierung prinzipiell die Existenz des Körperschaftsvermögens der Universität. ++ (pa/mgn/30.05.16 – 144)

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