Honororprofessur der Uni Leipzig an de Maiziere

Leipzig/Dresden, 8. Juni 2018 (ADN). Dem Ex-Bundesinnenminister und CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas de Maiziere ist die Berufungsurkunde für eine Honorarprofessur der Universität Leipzig überreicht worden. Das teilt die Pressestelle der Universität Leipzig am Freitag mit. Er wird im Bereich Staats- und Verfassungsrecht der Juristenfakultät zu juristischen Grundsatzfragen in Theorie und Praxis lehren. Fakultätsdekan Prof. Tim Drygalla sagte: „Mit seiner politischen Erfahrung kann Thomas de Maiziere unseren Studierenden vermitteln, was in der Verfassung steht und wie es praktisch gelebt wird. Darunter fallen Themen wie die rechtliche Bedeutung des Koalitionsvertrages oder der Fraktionszwang im Bundestag.“

Seine Vorlesungen beginnen im Wintersemester. Bereits in diesem Monat hat de Maiziere zusammen mit Prof. Arnd Uhle ein Seminar zum Regieren im Verfassungsstatt und zum parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes angeboten.  ++ (ju/mgn/08.06.18 – 140)

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Schritt zum Überwachungsstaat – Auftakt zur biometrischen Gesichtserkennung auf Bahnhof Südkreuz

Berlin, 1. August 2017 (ADN). Umstrittene Technik zur automatischen biometrischen Gesichtserkennung wurde am Dienstag auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz in Betrieb genommen. Der Feldversuch soll ein halbes Jahr dauern. Die Überwachungsapparaturen, die mit Software des Karlsruher Fraunhofer Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ausgestattet sind, soll Gefährder der öffentlichen Ordnung erkennen und herausfiltern. Auftraggeber sind neben der Bundespolizei das Bundesinnenministerium, das Bundeskriminalamt und die Deutsche Bahn AG. Es werden gleich drei Systeme getestet. Unter den Herstellern werden die Dresdner Firma Cognitech und die L-1 Identity Solutions, die zum französischen Safran-Konzern gehört, vermutet. Für die Miete der Anlagen sind 60.000 Euro zu zahlen. Als Testpersonen haben sich 200 Reisende – meist Pendler – gemeldet. Sie werden für erfolgreiche Scans belohnt. Für 25 geglückte Identifizierungen gibt es einen Amazon-Gutschein für 25 Euro. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat sich bereits begeistert über die Überwachungssysteme geäußert und beabsichtigt, die Installationen Ende August persönlich in Augenschein zu nehmen. Sie sollen „gefährliches Verhalten“ sichten. Der Computer schlägt Alarm, wenn zum Beispiel jemand einen Koffer abstellt, weggeht und länger nicht zurückkommt. Als weitere Beispiele für „kriminaltätsrelevante“ Situationen, die der Algorithmus erkennen soll, sind einem Papier der Stadt Mannheim zufolge „rennen, treten, schlagen/treten und hinfallen/stürzen“.

„Irgendwann schlägt die Technik Alarm, wenn jemand einen Bart trägt“, zitiert die „Südwestpresse“ Friedemann Ebelt vom Verein Zivilcourage. Er hatte Strafanzeige gestellt, nachdem ein Einzelhandelsunternehmen Gesichtserkennungstechnik in seinen Verkaufsräumen installiert hatte.

Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltcyk bezweifelt, dass eine pauschale biometrische Gesichtserkennung mit europäischem Datenschutzrecht im Einklang steht. Anna Biselli vom Nachrichtenportal netzpolitik.org schreibt dazu: „Im Sinne des Datenschutzrechts ist es jedoch egal, ob ein Mensch oder eine Maschine die Daten zu sehen bekommt. Dass es sich um die Verarbeitung biometrischer Daten handelt, ist ein rechtlicher Unterschied. Denn die sind besonders schutzbedürftig.“ Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, bewertet das Ereignis als Schritt zum Überwachungsstaat. Zudem würden die Persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt. ++ (si/mgn/01.08.17 – 214)

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Petition zu Erhalt und Pflege der sorbischen Sprache

Cottbus, 30.April 2017 (ADN). Während Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in Deutschlands größter sonntäglicher Boulevardzeitung einen seltsam wirkenden Appell zu Erhalt und Pflege deutscher Leitkultur predigt und dazu zehn Thesen aufstellt, bricht im Bundesland Brandenburg gerade eine solche Säule ein. Die Minderheit der Sorben und ihre Sprache werden nämlich derart geschröpft und malträttiert, dass eine Initiative zur Unterschriftensammlung zum Weiterbestand der sorbischen Sprache unvermeidlich erschien und entstanden ist. Während de Maiziere noch den Griffel schwang, um seine kruden Thesen zu Papier zu bringen, waren 20.014 Unterschriften bereits unterwegs zum Brandenburger Landtag. Die Petition wird zusätzlich unterstützt durch eine weitere Sammlung von 2.249 Autogrammen aus der Domowina – dem Dachverband der Sorben – und dem WITAJ-Sprachzentrum. Damit soll das Landesparlament gedrängt werden, mehr für den Erhalt der sorbischen Sprache und deren Vermittlung im Schulunterricht zu tun.

Viktor Zakar, Leiter der Cottbuser WITAJ-Abteilung, wurde bevollmächtigt, die Domowina und die Petenten vor dem Petitionsausschuss des Brandenburger Landtags zu vertreten. Ein Ziel der Aktion ist es, die Menschen der Region die sorbische Sprache als verfasssungsmäßig geschütztes und verbrieftes Recht erleben, erlernen und fördern zu lassen. ++ (lt/mgn/30.04.17 – 121)

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Erste Recherche-Übersicht zu Falschnachrichten – Minster de Maziere mit zwei Fake-News vertreten

Hamburg, 29. Dezember 2016 (ADN). Eine Elf-Monatsbilanz präsentierten Internet-Protagonisten am Donnerstag auf dem Chaos Communication Congress (33C3) in Hamburg über ihre Recherchen zur Verbreitung von Falschnachrichten zu Flüchtlingen im deutschsprachigen Raum. Socialmedia-Redakteurin Karolin Schwarz und Softwareentwickler Lutz Helm, die unter der Bezeichnung Hoaxfam als Freizeitmedienwissenschaftler tätig sind und dies als erstes bürgerschaftliches Engagement auf diesem Sektor betrachten, haben im Zeitraum von Februar dieses Jahres bis Jahresende 436 Falschnachrichten aus dem Internet gefiltert. Der Test auf deren niedrigen oder völlig fehlenden Wahrheitsgehalt erfolgte nach ihrer Aussage vor allem in lokalen Medien, in Polizeidienststellen und in Landratsämtern.  Die meisten Fake-News haben Bayern mit 90, Nordrhein-Westfalen mit 72 und Baden-Württemberg mit 54 Falschnachrichten aufzuweisen. Bezogen auf die Einwohnerzahl – also pro Kopf – entfielen die meisten Fake-News auf Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bei etwa 200 Falschnachrichten habe sich keine präzise Quelle ermitteln lassen. Jedoch seien in genau 50 Fällen die Unwahrheiten aus Falschaussagen bei der Polizei zurückzuführen gewesen. Besonders stark brodelte die Gerüchteküche im September 2015 nach den Ereignissen am Budapester Hauptbahnhof und im Januar 2016 infolge der Vorgänge in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof.

Schwarz betonte, dass Falschnachrichten kein neues Phänomen sei. Bereits 1994 habe unter dem Label der Nachrichtenagentur AP die Behauptung, Mikrosoft kaufe die Katholische Kirche, die Runde gemacht und großes Interesse geweckt. Allerdings hätten die Auswirkungen von Internetgerüchten in diesem zu Ende gehenden Jahr 2016 neue Dimensionen erreicht. Der ministerielle Plan, ein „Abwehrzentrum gegen Desinformation“ zu bilden, ein „Wahrheitsministerium“ zu installieren und gesetzliche Regeln gegen Falschnachrichten zu erlassen, hält Schwarz  für mehr als absurd. Als schlagenden Beweis zugunsten ihrer Ansicht nennt sie Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, der selbst als Urheber von zwei Falschmeldungen von Hoaxfam idenifiziert wurde und so Eingang in die Fake-News-Liste gefunden hat. Im Übrigen habe Österreich bereits vor Jahren ein dementsprechendes Gesetz in Kraft gesetzt, es aber Ende 2015 wieder abgeschafft, weil es keinerlei Prozesse bzw. Verurteilungen nach sich gezogen hatte. Völlig abwegig sei der Vorschlag aus deutschen Politikerkreisen, einen separaten Straftatbestand der Desinformation zu konstruieren. ++ (me/mgn/29.12.16 – 354)

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Politik und Fußball spielen Doppelpass – personell, inhaltlich und medial

Köln, 27. Dezember 2015 (ADN). Der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel zog es kürzlich vor, in Düsseldorf an einer Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-bundes (DFB) teilzunehmen, statt in Berlin über den Einsatz der Bundeswehr in syrien abzustimmen. Mit dieser Facette der bundesdeutschen Polit-Landschaft läutete der Deutschlandfunk am Sonntag eine sechsteilige Sendereihe über die enge Verzahnung des Fußballs mit den Machtapparaten ein. Grindel, der als neuer Fußballpräsident gehandelt wird und sich gegenwärtig konkreten Vorwürfen der Beeinflussung seitens des DFB auf die Politik ausgesetzt sieht, stehe in der Tradition konservativer Politiker an der DFB-Spitze. Gerhard Mayer-Vorfelder war Landesminister, Theo Zwanziger Regierungspräsident – beide in der CDU. Politik und Fußball spielen Doppelpass. Nicht nur personell und inhaltlich, sondern auch medial, stellt Autor Moritz Küpper fest. Dass solche zweifelhaften Kombinationen sogar höchste prokollarische Ordnungen durcheinander oder gar sprengen können, beweisen die gemeinsamen Besuche von Bundeskanzlern und Bundespräsidenten – zwei unabhängig voneinander agierende Verfassungsorgane – bei den Fußballweltmeisterschaften in Brasilien 2014 und in Japan 2002. Es wird auf andere fragwürdige Konsequenzen hingewiesen:  Als der Bremer Senat seine Pläne öffentlich machte, die Polizeimehrkosten bei Risikospielen künftig der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Rechnung zu stellen, entzogen die Fußballkönige dem Stadtstaat Bremen ein wenige Monate später angesetztes Länderspiel und bekam dafür den Segen des Sportministers de Maiziere. Auch Privilegien wie die Gemeinnützigkeit der millionenschweren DFB-Steuerbefreiungen von Großereignissen oder der Anspruch, Immobilien für Projekte wie das neue DFB-Kompetenzzentrum in Frankfurt am Main oder das Dortmunder Fußballmuseum kostenfrei oder zu günstigen Konditionen zu bekommen, seien ein Ergebnis wohlwollender Öffentlichkeit.

Der Verdacht, Staatssport ganz eigener Art, eventuell nach dem allseits verteufelten DDR-Vorbild zu betreiben, ist angesichts solcher Verquickungen kaum von der Hand zu weisen. ++ (sp/mgn/27.12.15 – 352)

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Behörden basteln willkürlich an persönlicher Identität – Schätzungsweise eine Million Deutsche bislang betroffen

Leipzig, 17. Dezember 2015 (ADN). „Seit einigen Jahren passiert es in Deutschland immer wieder, dass Behörden von dem festgelegten Rufnamen nichts mehr wissen wollen und willkürlich einen anderen Vornamen zum Rufnamen erheben, selbst Jahrzehnte nach der Geburt.“ Wie in einem Rundfunkbeitrag des Senders MDR INFO am Donnerstagmorgen weiter mitgeteilt wird, betrifft das insbesondere Personen mit mehreren Vornamen, deren eigentlicher Rufname in bundesdeutschen Personalausweisen und Reisepässen bis ins Jahr 2009 unterstrichen wurde. Seit 2010 wird das nicht mehr getan und die Verwaltungen ordnen ihrerseits nach Gutdünken zwangsweise ohne Wissen und Einverständnis den derart Geschädigten einen Rufnamen zu.  Das bedeutet eine schwere Verletzung der persönlichen Identität von Menschen.

Auf diese Weise wurden inzwischen nach Auskunft des Leipziger Verwaltungsrechtlers Prof. Jens Wuttke vorsichtig geschätzt eine Million Menschen erfasst.  Noch zigfach höher dürfte die Falschzustellung von Behördenpost ausfallen. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, Urteile, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden auf Namen und Menschen ausgestellt, die es gar nicht betrifft und dieses generelle staatsbürgerschaftliche Manko ausbaden müssen. Sie kommen in Teufels Küche und das auf Dauer. Das Fegefeuer des administrativen Chaos auf dem Terrain der Bundesrepublik Deutschland umfasst also nicht nur die Hundertausenden derzeit nach Deutschland strömenden Flüchtlinge, die entweder gar nicht oder nicht korrekt registiriert worden sind, sondern seit Jahrzehnten und tiefgreifend die einheimische deutsche Bevölkerung. Tausenden aufmerksamen Deutschen waren diese und weitere fundamentalen Widersprüche längst aufgefallen und Anlass, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen. Sie haben daraus die Konsquenz als mündige Bürger gezogen und Personenstandserklärungen abgegeben, in denen ihre juristische Basisposition als natürliche Person definiert und geklärt ist.

Nach Angaben von MDR INFO gehört zu den von diesen grundlegenden Missständen in ihren Grundrechten Verletzten sogar der zuständige Bundesinnenminister selbst. Er heißt nämlich Karl Ernst Thomas de Maiziere – verfügt also über drei, in bemerkenswerter Reihenfolge angeordnete Vornamen. Sein Pressesprecher Tobias Plate erklärt gegenüber dem Hörfunksender den substanstiellen Mangel mit einem Urteil aus dem Jahr 1959. Demnach müsse jeder Deutsche auch im Alter das Recht haben, sich aus seinen vielen Vornamen einen Rufnamen auszusuchen: „Wenn nach wie vor der Rufname in Personaldokumenten unterstrichen wäre, dann würde das zu einer Verfestigung dieses Rufnamens führen. Und das bedeutet: Es kann keine Unterstreichung geben, sonst schränkt man diese Möglichkeit zur Wahl des Rufnamens ein.“ Dieser Definition und der Praxis seiner Administration folgend müsste sich der Bundesinnenminister wohl eher Karl de Maiziere nennen.

Den seltsamen Klärungsversuchen aus dem Bundesinnenminsterium setzt Wuttke einleuchtend und eindeutig bei MDR INFO entgegen: „Dadurch werden Bürger, deren Rufname nicht der erste ist, gezwungen, einen Vornamen zu gebrauchen, der meist nie dazu bestimmt war und mit dem sie sich weder selbst identifizieren noch von ihrem Umfeld identifiziert werden.“  Auf der Homepage von Professor Wuttke wird überzeugend juristisch dargelegt, warum dieses Vorgehen grob grundgesetzwidrig ist: „Die hierfür ursächliche aktuelle Verwaltungspraxis verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz (GG) und stellt insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 GG iVm Artikel 1 Absatz 1 GG, des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 GG sowie des Elternrechts nach Artikel 6 Absatz 2 GG  dar“.  ++ (vw/mgn/17.12.15 – 342)

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Völkerrechtlicher Notnagel eingeschlagen – Bürger wie Untertanen behandelt

Nürnberg/Leipzig, 6. November 2015 (ADN). Vor genau fünf Jahren hat ein sächsisch-bayrisches Quintett mündiger und souveräner Bürger in Leipzig einen völkerrechtlichen Notnagel eingeschlagen. Es gründete die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Diese fundamentale Reaktion auf die immer chaotischer und verwirrender werdenden gesellschaftlichen Verhältnisse auf deutschem Territorium war als Signal zu generellem Umdenken über die deutsche und europäische Nachkriegsgesellschaft zu verstehen. Die Botschaft ist inzwischen bei der breiten Masse der Bevölkerung angekommen. Zusätzlich zu den vor einem halben Jahrzehnt bereits en gros vorhandenen Beweisen für die entstandene Notlage haben sich inzwischen weitere zahllose Belege für das bewusst herbeigeführte Umherirren in einem gigantischen juristischen Labyrinth aufgetürmt. Manche sind nur noch mit stockendem Atem wahrzunehmen: Neuestes Skandalon ist der Tatbestand, dass inzwischen durch Deutschland mehr als 300.000 von keinerlei Behörde registrierte Flüchtlinge pilgern – an Umfang der Stärke einer ausgewachsenen Armee gleichend. Zudem erklärt der Innenminister der bundesdeutschen Administration, Thomas de Maiziere, am Freitagvormittag diametral Entgegengesetztes zu gerade getroffenen Beschlüssen der Bundesregierung über grundsätzliche Asylfragen, um dies am Abend desselben Tages zu widerrufen. Das ist eines von unzähligen Phänomenen, die einen auseinander driftenden Staat – sofern er je einer gewesen ist – kennzeichnet.

Der renommierte Völkerrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider beschreibt diese nicht mehr hinnehmbaren Zustände mit folgenden Sätzen: „Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe  ermöglichen. Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1.“ Dem stehe jedoch in der Wirklichkeit eine liberalistische Praxis gegenüber, die die Freiheitsrechte immer weiter einschränkt. „Sie werden schmaler und schmaler.“ Schachtschneider beruft sich dabei auf Genies der deutschen Geistesgeschichte. „Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie“, zitiert er die Forderung Friedrich Schillers. Den Begriff der Würde habe der Philosoph Immanuel Kant geprägt. Nach Kant sei die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit sei die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung.

Angesichts gegenteiliger Entwicklungen in Deutschland und der daraus resultierenden zunehmenden rechtlichen Unordnung stellen sich die Mitglieder der ARGE StaSeVe vollständig unter den Schutz der Grundprinzipien des Völkerrechts, der internationalen Gesetzgebung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie agieren als souveräne Bürger mangels eines souveränen Staates. Als ein geeignetes Instrument dient dazu die UNO-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002. Mit diesem nun eingeschlagenen völkerrechtlichen Notnagel kann ein Weg geöffnet werden, um stabile Zustände in Deutschland herzustellen und entsprechende Grundfesten zu installieren. Dazu gehören eine vom Volk verabschiedete gesamtdeutsche Verfassung und ein allumfassender Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Beides fehlt und verursacht unsäglichen substantiellen Flurschaden. Diese Grundmängel zu besetigen, haben die seit Jahrzehnten herrschenden Parteienoligarchen mit höchster Raffinesse und auch Brachialmitteln bislang verhindert.  ++ (ju/mgn/06.11.15 – 301)

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Verkorkste Polit-Arithmetik: Um 100.000 Demonstranten verschätzt, verzählt oder verfälscht

Berlin/Dresden/Leipzig, 13. Oktober 2015 (ADN). Das zurückliegende Wochenende offenbarte ein arithmetisches und politisches Desaster. Über die Teilnehmerzahl der Berliner Großdemonstration gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA kursieren zwei Zahlen, die in geradezu abenteuerlicher Weise voneinander differieren: 250.000 und 150.000. Die Angaben stammen einerseits von den Veranstaltern, andererseits von den Behörden bzw. der Polizei. Die Irritation kann in einem Land, das sich moderner, innovativer und wissenschaftlicher Methoden rühmt, kaum größer sein. Es ist eine Blamage ungeahnten Ausmaßes. Sogar das Einmaleins scheint von politischen Interessengruppen versklavt zu werden. Schon zu Jahresbeginn traten solche Phänomene deutlich zutage, als sich insbesondere in Dresden, Leipzig und anderswo die an Straßenprotesten Beteiligten über die unterschiedlichen Zahlen und Zählweisen stritten. Allerdings ist die Rekorddifferenz von 100.000 eine kaum noch zu übertreffende Größe, die ein enormes Maß an administrativer Unordnung dokumentiert. Immerhin sind solche Mengenangaben wichtig, um Aussagen über die politische Großwetterlage zu treffen. Es sind Messwerte des zivilen Protestes  auf dem Widerstands-Barometer einer Gesellschaft. Deshalb befassen sich inzwischen auch Sozialwissenschaftler mit dieser speziellen Arithmetik. Der Dresdner Forscher Dieter Rucht kommt zu dem Ergebnis, dass die Polizeiangaben bei den Pegida-Demonstrationen im April dieses Jahres wesentlich zu hoch lagen. Das Resultat von Matthias Käster vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ist genau umgekehrt. Seine originelle Methode per Schusszähler lässt auf zu niedrige, von der Polizei veröffentlichte Teilnehmerzahlen schließen. Nun haben die Ordnungshüter keine Lust mehr und lassen das Zählen ganz bleiben.   

Noch bedenklicher sind solche Zahlen-Zerrbilder geworden, seit die Massenflucht nach Deutschland täglich neue Rekordzahlen erzeugt. Allein der Tatbestand, dass Bundesinnenminister Thomas de Maiziere den Aufenthalt von rund 270.000 unregistrierten Flüchtlingen in Deutschland zugeben musste, ist ein Zeichen von Chaos und Hilflosigkeit des gesamten Verwaltungsapparates. Die Regierungsfähigkeit ist abhanden gekommen. ++ (pt/mgn/13.10.15 – 277)

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