Wähler in die Irre führen

Berlin, 4. März 2019 (ADN). Mit dem neuen Gesetzesvorhaben zur Rückkehr von IS-Kämpfern nach Deutschland führen die Volksvertreter die Wähler in die Irre. Ihnen wird Sand in die Augen gestreut, stellt das Internet-Portal http://www.vera-lengsfeld.de am Montag fest. Die Angst, dass mit ganzer Härte des Rechtsstaates entschieden würde, dass man die Terroristen laufen lassen müsse, weil man ihnen nichts nachweisen kann, spiele eine berechtigte Rolle. „Was die Politiker vorhaben, sieht einer konzertierten Aktion zur Wählertäuschung ähnlicher als einem Vorgehen gegen mordende Terroristen“, heißt es. ++ (sw/mgn/04.03.19 – 063)

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Europa an der Schwelle zu neuer Terrorwelle

Köln, 19. Oktober 2018 (ADN). Die Kölner Geiselnahme zeigt, was in Deutschland falsch läuft. So lautet die Einschätzung von Max Otte in einem Beitrag seines Magazins „Politik Spezial“. Nach Ende des Dramas im Hauptbahnhof der Domstadt habe die Polizei in der Apotheke einen Aufenthaltstitel der Stadt Köln gefunden, der auf einen polizeibekannten 55jährigen Syrer ausgestellt war. Der Inhaber des Dokuments sei seit 2016 aufgrund verschiedener Delikte wie Diebstahl und Bedrohung bekannt. Sympathisant der Terrorgruppe IS zu sein, wird ihm nachgesagt. In ganz Deutschland, nicht nur in Köln, spürten die Menschen, dass Gewalt und Verbrechen zunehmen. Dabei hätte dieses Problem frühzeitig begrenzt werden können.

Die politische Lage erinnere ihn und viele andere altgediente CDUler an die frühen 90er Jahre, so Otte. „1993 reagierte die CDU mit Unterstützung der SPD mit einer Änderung des Grundgesetzes, die das Grundrecht auf Asyl radikal einschränkte. Durch die neue Drittstaatenregelung wurden Asylverfahren in Deutschland nahezu aussichtslos, sodass die Zahl der ankommenden Geflüchteten rapide sank. Auch 2015 forderten namhafte CDU-Politiker, eine erneute Beschneidung des Asylrechts. Die Kanzlerin allerdings lehnte eine weitere Einschränkung kategorisch ab“, stellt Otte fest. Unter den Flüchtenden seien nicht nur harmlose Schutzsuchende. Die Bedrohung durch islamistische Anschläge habe zugenommen. Es gebe heute mehr dschihadistische Gruppen als je zuvor. Europa stehe am Beginn einer neuen Welle des Terrorismus. Die heutige Generation der Auslandskämpfer des IS rekrutiere sich aus einer salafistischen Gegenkultur, die über Jahre hinweg angewachsen ist und sich deutlich radikalisiert hat. Unter den Unterstützern in Europa seien die einsamen Wölfe besonders gefährlich. Sie verübten Terroranschläge im Alleingang oder in kleinen Gruppen. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil relativ isolierte Einzeltäter viel schwieriger zu fassen sind. Viele Menschen verschlössen noch die Augen vor dieser Gefahr. Nach ihrer Meinung ist Einwanderung die Lösung für das demographische Problem Deutschlands. Sie glaubten, wenn die Deutschen immer weniger Kinder bekommen, könnten Zuwanderer die Rettung für den Sozialstaat bedeuten. „Doch das funktioniert nicht“, zeigt sich Otte überzeugt. ++ (mi/mgn/19.10.18 – 272)

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Kaum bekannt: Hitler war Migrant und wurde nicht abgeschoben

Dresden, 15. Juni 2018 (ADN). „Es gibt viele Ursachen, die erklären, wieso Adolf Hitler vor einem Jahrhundert die Macht in Deutschland erobern konnte. Ein nicht allzu bekannter Grund ist: Er wurde nicht rechtzeitig abgeschoben. Darauf weist am Freitag der Schriftsteller Michael Bittner in der „Sä#chsischen Zeitung“ hin. Als krimineller Ausländer hätte er eigentlich nach Österreich zurückgeschickt werden müssen. In seiner Heimat wäre dann nur noch begrenzter Schaden durch Wirtshausgeschwätz entstanden.

Im Übrigen, so Bittner, hat sich Österreich geweigert, seinen Ausschusszurückzunehmen. Zudem hielten die rechten Feinmde der Republik schützend die ihre Hand über dem Nachwuchsdemagogen. Erst 1932 verschafften in Braunschweig mitregierende Nationalsozialisten Hitler durch einen Gaunerrstreich einen deutschen Pass. Dadurch wurde er wählbar. Auch deshalb sei die von einigen Linken vertretene Überzeugung, unter keinen Umständen dürfe ein Mensch abgeschoben, nicht haltbar. „Die Taten von Terroristen und Verbrechern, die sich als Flüchtlinge getarnt ins Land geschmuggelt haben, sind der Hauptgrund dafür,dass viele Menschen der Zuwanderung ablehnender als früher gegenüber stehen. ++ (mi/mgn/15.06.18 – 147)

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GroKo ist Notgemeinschaft – Merkel Urheberin des Asyl-Chaos

Frankfurt am Main, 6. Juni 2018 (ADN). „Die GroKo ist eine Notgemeinschaft, ein Rettungsboot für Ertrinkende, denen das Wasser schon bis zum Hals steht“. Dieses Urteil fällt Roland Tichy in seinem Nachrichten- und Meinungsportal tichyseinblick.de am Mittwoch. Niemand habe sie wirklich gewollt. Dass es so schlimm kommt, hätten nicht einmal ihre schlimmsten Kritiker erwartet. Der Bremer BAMF-Skandal sei ja eigentlich eine Bagatelle des Kabinetts Merkel IV. 1.800 Fake-Asylbescheide seien eine Art Klacks angesichts von 1,8 Millionen Aufenthaltsberechtigungen, Unterstützungsempfängern und künftigen Rentenempfängern, die – genau betrachtet – alle keine Asylberechtigten sind und doch alle Vorteile des deutschen Sozialsystems ab Grenzübertritt kassieren.

Aber in der Bremer Nuss-Schale entfaltet sich, so Tichy, das ganze Chaos und zeigt sich das Versagen von Merkels Migrationspolitik. BAMF-Führung, Innenministerium und die gesamte Regierung kannten das Ausmaß des Asyl-Chaos bereits, als sie die Bürger noch mit Durchhalteparolen für dumm verkauften. Inmitten von Kriegsflüchtlingen seien Islamisten und potentielle Terroristen einfach durchgewunken worden. Diesem Urteil des ehemaligen Berliner Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky schließt sich Tichy an. Nicht das BAMF sei der Skandal, sondern Merkel.

Die Warnung vor einreisenden Terroristen sei Folklore. wer sie äußere, gelte als Nazi. Bis heute verträten die Merkelianer in den Medien die Auffassung, Terroristen, Mörder und Vergewaltiger müssten nur lange genug „lieb behandelt“ werden, dann sind sie endlich integriert und geben ihre schlechten Sitten auf. ++ (br/mgn/06.06.18 – 138)

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Der unbescholtene Bürger gerät ins Visier der Polizei – Überwachungsstaat im Anmarsch

Halle an der Saale, 15. Mai 2018 (ADN). Das Gesetz ist von Sicherheitswahn geprägt. Das Bedenklichste daran ist die Verlagerung von präventivpolizeilichen Befugnissen in ein Vorfeld der Gefahr, in dem es nur um Wahrscheinlichkeiten geht und nicht um eine konkrete Tatsachenbasis. Das kritisierte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum an dem geplanten bayrischen Polizeiaufgabengesetz in einem am Dienstag veröffewntlichten Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“.  Eine solche Regelung habe das Bundesverfassungsgericht zwar zugelassen, aber nur für den Fall zur Bekämpfung von Terrorismus. Jetzt solle diese Schwelle gesenkt werden für normale Kriminalität. „Das heißt, der unbescholtene Bürger gerät ins Visier der Polizei,“ so Baum.

Der erfahrene und altgediente FDP-Politiker bestätigt, noch nie in seinem Leben eine solch nervöse und reizbare Stimmung erlebt zu haben wie heute. Es gebe Leute, die nicht mehr ohne Messer oder Pfefferspry aus dem Haus gehen. Die Situation sei von Angst geprägt. Dem widerspreche die Wirklichkeit, denn die Kriminalitätsentwicklung befinde sich auf dem niedrigsten Niveau seit 30 Jahren. Es gebe eine hohe Aufklärungsquote bei Gewaltverbrechen. Deshalb dürften nicht – wie das jetzt in Bayern geschehe – diese Ängste gescvhürt und instrumentalisiert werden. Besonnenheit sei angesagt und nicht die Fortsetzung dert seit Jahren betriebenen sicherheitspolitischen Aufrüstung. Die vorhandenen Instrumente sei zu nutzen und nicht neue zu schaffen.  Die Opfer von Anis Amri könnten noch leben, wenn die geltenden Regeln angewandt worden wären.

Auf die Frage, ob seine geplante diesbezügliche Klage beim Bundesverfassungsgericht Erfolg haben werde, antwortete Baum: „Mit der Erweiterung der drohenden Gefahr verhalten sich die Bayern absolut verfassungswidrig. Sie werden damit scheitern. Karlsruhe betont immer wieder die Schutzfunktion, die der Staat für die Intimsphäre hat. Es sind nicht so sehr die einzelnen Maßnahmen allein, es sind die Summe und das Übermaß an Maßnahmen, die uns immer weiter in einen Überwachungsstaat hineinziehen.“ ++ (po/mgn/15.05.18 – 135)

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Ein-Mann-Kommission untersuchte Verschleppung argentinischer Gewerkschafter

Stuttgart, 21. Dezember 2017 (ADN). „In Argentinien hat die Landesgesellschaft Mercedes-Benz Argentina zu keinem Zeitpunkt die Verschleppung von kritischen Betriebsräten und Mitarbeitern zu Zeiten der Militärdiktatur unterstützt oder gar veranlasst.“ Das ist Teil einer Stellungnahme, die am Donnerstag auf Anfrage des MGN-Nachrichtenbüros von dem Konzern abgegeben worden ist. Mehrere Gerichte in Argentinien und Deutschland hätten diese Vorwürfe umfassend geprüft und die Verfahren schließlich eingestellt, weil es keine Belege für eine Beteiligung des Unternehmens gab. Der Konzern habe den Gerichten dafür alle erforderlichen Unterlagen aus seinen Archiven zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2002 habe Daimler auf Empfehlung von Amnesty International und des Betriebsrates den renommierten Völkerrechtler Prof Christian Tomuschat beauftragt, den Vorwürfen nachzugehen und die Umstände lückenlos aufzuklären. Die Ergebnisse der Untersuchung seien Ende 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. „Die unabhängige Untersuchungskommission hat zwei Jahre intensiv im Konzern und außerhalb recherchiert und mit zahlreichen Zeitzeugen gesprochen“, heißt es in der Erklärung. 

Skepsis äußerte zu diesem Vorgehen und der Auftragsvergabe seinerzeit die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ). „Insgesamt zeigt Tomuschat ein starkes Bestreben, seinen Auftraggeber Daimler Chrysler als Rechtsnachfolger von MBA vom Vorwurf der Anstiftung und Gehilfenschaft bei Diktaturverbrechen in Argentinien zu entlasten. Entsprechend werden die Zeugenaussagen und Dokumente bewertet und gewichtet. Kritiker bezweifeln, dass wirklich alle wichtigen Zeugen befragt wurden. Der Tomuschat-Bericht erscheint so streckenweise als Parteigutachten. Ärgerlich ist, dass dieses als Bericht einer ‚Kommission‘ präsentiert wird. In Tat und Wahrheit hat Tomuschat allein gearbeitet, unterstützt von zwei Assistenten, die ihm unterstellt waren. Er war Vorsitzender und einziges Mitglied einer Ein-Mann-Kommission“, urteilt die NZZ. Daimler Chrysler habe die Gelegenheit verpasst, durch eine wirkliche Kommission von Fachleuten eine unparteiische Darstellung der Vorgänge erstellen zu lassen.

Die gravierendsten Zweifel an der Darstellung des Automobilkonzerns waren durch Publikationen der deutschen Journalistin Gabriele Weber ausgelöst worden. Ihr gegenüber hatte der Gewerkschaftsanwalt Hector Recalde ausgesagt: „In den Fabriken arbeiteten Militärs und Personalabteilungen Hand in Hand. Wenn ein Betriebsrat störte, weil er sich für die Rechte seiner Kollegen einsetzte, schwärzten ihn seine Vorgesetzten als Terroristen an und lieferten ihn damit den Militärs ans Messer, die die restliche schmutzige Arbeit erledigten.“ Zu den Recherchen Webers und ihrer Person erklärt Daimler in der heutigen Stellungnahme: „Sie stellt seit Jahren Behauptungen über Mercedes-Benz Argentina auf, ohne konkrete Beweise oder Belege vorzulegen.“ ++  (ar/mgn/21.12.17 – 366)

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Hamburger Justiz statuiert Exempel

Hamburg, 21. November 2017 (ADN). Je mehr Staatsanwaltschaft und Richter versuchen, Fabio V. trotz fehlender Beweise hinter Gittern zu halten, desto mehr entfernen sie sich vom Rechtsstaat. Zu dieser Einschätzung kommt die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Dienstag angesichts von Vorgängen in der Hamburger Justiz um einen italienischen Teilnehmer an den Protestaktionen gegen den G-20-Gipfel in der Hansestadt. „Dieser 18-jährige sitzt seit vier Monaten in Haft. Die Anklage beruht allein auf seiner Teilnahme an einer Demo – er selbst soll keine Gewalt ausgeübt haben. In welcher Stadt ist Fabio V. angeklagt A) Ankara B) Hamburg“, zitiert das Printmedium aus der ZDF-Satiresendung „Heute-Show“. Von Anfang an hätten die Hamburger Behörden mit ihren Aussagen ungeniert deutlich gemacht, dass an dem Aktivisten ein Exempel statuiert werden soll. Das Oberlandesgericht diktiere dafür noch vor der Hauptverhandlung dem Amtsgericht das Urteil. „Die Richter attestierten dem nicht Vorbestraften zudem eine Verhaltensprognose, obwohl kein Psychologe je mit ihm gesprochen hatte. Fabio V. wurde aufgrund angeblicher ‚Neigungen‘ zum Kriminellen und Terroristen erklärt, der gerade dem Jugendalter Entwachsene entmenschlicht, “ so die Zeitung. Ziel sei es, abzuschrecken und die staatliche Gewalt während des G-20-Gipfels zu legitimieren. Ein öffentlich auftretender, unbeugsamer Demonstrant solle gebrochen und die Grundlage für knallharte Strafen in folgenden Prozessen geschaffen werden. ++ (ju/mgn/21.11.17 – 326)

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Überlastete Gerichte verfolgen Schwarzfahrer statt Verbrecher – Dreifaches Staatsversagen bei Migration

Berlin, 18. August 2017 (ADN). Überlastete Gerichte verfolgen in Deutschland Schwarzfahrer statt Verbrecher. Das resümiert das „Handelsblatt“ in seiner aktuellen Wochenendausgabe über ein Buch, dessen Verfasser kein geringerer als der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes ist. Jens Gnisa hinterlasse mit dem Werk „Das Ende der Gerechtigkeit“ den Eindruck, das von der deutschen Justiz wenig zu erwarten ist. Während jeder Falschparker konsequent verfolgt werde, gingen ein paar Straßen weiter die Einbrecher ein und aus. Der Staat breche sogar die eigenen Gesetze, wenn er wie ein Hehler gestohlene Steuerdateien kauft. Bei einem Drittel der Delikte werde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei „Bagatellen“ wie Fahrraddiebstahl blieben Ermittlungen oft auf Anweisung von oben ganz aus. Der Rechtsstaat ziehe sich auch der Fläche zurück. 1994 habe es noch 717 Amtsgerichte gegeben. Jetzt seien es nur noch 639. 

In der Flüchtlingspolitik bemängelt Gnisa dreifaches Staatsversagen. Es reiche von der weitgehend unkontrollierten Einreise Hundertausender über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht bis zur inkonsequenten Abschiebehaft oder Pannen bei der Beobachtung terrorverdächtiger Asylbewerber.

Als Gnisas Hauptbotschaft filtert die Zeitung heraus: Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern der Vollzug. Richter und Staatsanwälte bräuchten eine angemessene Ausstattung und müssten von überflüssigen Aufgaben entlastet werden. So lasse der Staat Unmengen an Bußgeldverfahren bearbeiten, obwohl für wichtige Fälle kaum noch Zeit bleibe. Kommunen, die Bußgelder für zu schnelles Fahren als fixe Größe im Etat einplanten, halsten der Justiz unnötige Arbeit auf. Gnisa schlussfolgert: 200 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte sind nötig.++ (ju/mgn/18.08.17 – 231)

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Inder widersetzen sich elektronischem Zahlungsverkehr

Neu Delhi, 13. Mai 2017 (ADN). „Trotz des Versuchs der Regierung, die Gesellschaft Richtung Bargeldlosigkeit zu drücken: die Inder halten am flüssigen Zahlungsmittel fest.“ Das teilt am Sonnabend das Nachrichtenportal derStandard.at aus Neu Delhi vom Subkontinent mit. Auf dem jahrhundertealten Markt in der Altstadt von Neu Delhi sei nur Bares wirklich Wahres. Damit bildeten die Händler in Indiens Hauptstadt keine Ausnahme.

Im November vergangenen Jahres hatte Indiens Premierminister über Nacht die beiden Geldscheine im Wert von 500 und 1.000 Rupien für ungültig erklärt. Damit wurden schlagartig 86 Prozent des umlaufenden Geldes eingezogen. Neues Geld zu drucken, dauerte zu lange. Die Leute saßen auf dem Trockenen.

Indiens Regierung wollte mit der Überraschungaktion einerseits gegen Korruption, Schwarzgeld und Terrorfinanzierung vorgehen, andererseits elektronische Geldzahlungsmethoden etablieren. Digitales Bezahlen wurde begünstigt. „Doch sechs Monate nach dem Bargeldschock zeigt sich, dass die Inder lieber flüssig sind, als mit Schecks oder Geldkarten in der Tasche einkaufen zu gehen“, resümiert Standard.at abschließend. Rund 80 Prozent der Geschäfte werden in Indien bar abgewickelt.  ++ (fi/mgn/13.05.17 – 134)

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Bargeld-Befürworter wenden sich an die Bundestagsabgeordneten

Köln, 9. März 2017 (ADN). Die Initiative „Rettet unser Bargeld“ des renommierten Wirtschaftswissenschaftlers Max Otte dehnt ihre Aktivitäten auf den Deutschen Bundestag aus. Wie die Initiatoren Mitte dieser Woche den Mitunterzeichern mitteilen, wird gegenwärtig an jeden Abgeordneten ein ausführlicher Brief versandt, in dem über die Petition „Keine Bargeldobergrenze ! Bargeldkäufe in unbegrenzter Höhe beibehalten !“ informiert wird. Inzwischen gibt es prominente Unterstützer wie Carlos A. Gebauer, Dirk Müller und Prof. Joachim Starbatty.  

Aus dem Bundesfinanzministerium liegt inzwischen bereits eine Antwort auf das Pro-Bargeld-Schreiben an die Parlamentarier vor. Darin wird im Namen von Minister Wolfgang Schäuble darüber unterrichtet, dass weder eine Abschaffung des Bargelds noch eine Begrenzung der Bargeldmenge geplant ist. „Jeder darf auch in Zukunft über so viel Bargeld verfügen, wie er möchte.“ Die EU-Kommission prüfe derzeit die Notwendigkeit einer einheitlichen Grenze für anonyme Bargeldzahlungen in der EU. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass „der jetzige Flickenteppich an nationalen Begrenzungen hinsichtlich der Höhe von Bargeldtransaktionen in Europa die Gefahr birgt, dass es zu Verlagerungen von kriminellen Finanztransaktionen mit Bargeld dahin kommt, wo es keine Auflagen gibt.“ Es gehe immer darum, wie Kriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv bekämpft werden können. ++ (fi/mgn/09.03.17 – 064)

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