Hartz-IV-Sanktionen auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Berlin, 10. Januar 2019 (ADN). Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Sanktionen des Hartz-IV-Systems verfassungswidrig sind, wäre das wunderbar. Dann müsste dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigt werden. Es wäre eine juristische Revolution. Das sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic, in einem am Donnerstag in der Zeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Allerdings könne er daran nicht glauben. Er begründete seine Auffassung mit dem unter Juristen weit verbreiteten konversativen Standpunkt, dass der Sozialstaatsparagraph kein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat darstellt. Deswegen dürfe der Staat auch die Zugangskriterien zum Existenzminimum bestimmen. Diese Argumentation bewege sich jedoch am Rande der Lächerlichkeit und stamme aus der juristischen Mottenkiste konservativen Staatsdenkens im vergangenen Jahrhundert. Unter deutschen Juristen entspreche es einer langen juristischen Tradition, das dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzips wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht.“ Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen,  falle diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Juristen schwer. „Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun“, brandmarkt Neskovic.

Nach Überzeugung des Ex-BGH-Richters gibt es seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Gewährleistungsrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“. Es erstrecke sich auf alle Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Dazu gehöre neben der physischen Existenz des Menschen auch seine Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Formulierung „Minimum“ heiße unmissverständlich, dass jeder Betrag, der unterhalb dieser festgelegten Grenze liegt, verfassungswiodrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht tagt nächsten Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es war vom Sozialgericht Gotha angerufen worden, das ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen hat. Ausgelöst hatte den Vorgang im Jahr 2014 ein Mann, der ein als „zumutbar“ geltendes Jobangebot als Lagerarbeiter bei Zalando ausgeschlagen hatte. Er hatte zuvor gegenüber seinem Arbeitsvermittler den Wunsch geäußert, im Bereich Verkauf eingesetzt zu werden. Daraufhin wurde ihm sein Regelsatz um 30 Prozent – konkret um 117,30 Euro – gekürzt. Wenig später wurde er um weitere 30 Prozent sanktioniert, weil er einen „Vermittlungsgutschein“ nicht einlöste. Gegen diese Entscheidungen legte er Beschwerde vor dem Sozialgericht Gotha ein. ++ (so/mgn/10.01.19 – 010)

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Kritik an komplexem Finanzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen – 38.000-Euro-Klassenfahrt nach USA

Berlin, 17. November 2015 (ADN). Das Geld der Steuerzahler zerrinnt in den Mühlen der Staatsbürokratie. Auf diese nun auch vom Bundesrechnungshof gerügten Miss-Stände verweist am Dienstag der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin per Pressemitteilung. Die äußerst kritischen Äußerungen von BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu sogenannten Misch- und Kofinanzierungen: „Bei diesem komplexen Finanzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen blickt kaum jemand durch. Die Politik schert sich nicht darum, dass das Grundgesetz den einzelnen Staatsebenen klare Kompetenzen und Verantwortungen zuweist. Wenn es um’s Geld geht, ignoriert jede Ebene ihre Gesamtverantwortung für die Staatsfinanzen und schaut nur auf ihren eigenen Vorteil.“. Holznagel verweist auf den Bau von Bundesfernstraßen, bei dem Bund, Länder und Gemeinden geteilte Aufgaben und Ausgaben übernehmen. Einer aktuellen BdSt-Recherche gebe es systemische Fehlanreize und dadurch stetige Kostenexplosionen. „Allein zwischen 2009 und 2014 wurden knapp 90 Prozent aller Neubauprojekte bei Bundesautobahnen und -fernstraßen am Ende teurer“, heißt es in der Pressemitteilung. 3,5 Milliarden Euro umfasse der Mehrbetrag.

Als „kleines“, jedoch besonders einprägsames Beispiel für solche Bürokratiemonster erläuterte Holznagel die 38.000-Euro-Fahrt einer Berliner Schulklasse in die USA. Bewilligt vom Jobcenter mussten die Reisekosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets letztlich vom Bund bezahlt werden. ++ (fi/mgn/17.11.15 – 312)

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