361.000 Stromsperren – Gesetzliches Verbot erwogen

Leipzig, 9. März 2019 (ADN). Angesichts von jährlich 361.000 Stromsperren in deutschen Haushalten hat die Links-Partei die Bundesregierung aufgefordert, ein gesetzliches Verbot von Stromabschaltungen zu prüfen. Ein solcher Vorstoß war bereits im November vergangenen Jahres an der Ablehnung der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der AfD gescheitert. Dass die Energieversorger mit sehr rüden Methoden und illegitimerweise die Elektroversorgung kappen, hat ein Leipziger bitter erfahren müssen. Er ist nunmehr seit genau zwei Jahren ohne Elektrizität in seiner Wohnung.

Der im Bundestag eingebrachte Antrag ist mit dem Hinweis verbunden, dass es in Frankreich und Belgien für einkommensschwache Haushalte Sozialtarife für Energie gibt. So könnten Stromsperren vermieden werden. Deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass eine Wohnung ohne Strom unbewohnbar ist. ++ (ew/mgn/09.03.19 – 068)

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Mehr Stromsperren in Deutschland

Bonn, 14. Dezember 2018 (ADN). Im vergangenen Jahr wurde rund 344.000 Haushalten in Deutschland zwangsweise der Strom abgestellt. Das sind etwa 14.000 Stromsperren mehr als im Jahr 2016. Mit 98.000 Stromsperren entfallen die meisten auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dies geht aus vorab bekannt gewordenen Informationen aus der ersten Entwurfsfassung des Monitoring-Berichtes der Bundesnetzagentur hervor, der in den nächsten Monaten veröffentlicht werden soll.

Angedroht wurden im Jahr 2017 sogar 4,8 Millionen Stromsperren. Wenn dies geschieht, ist sofortiges Handeln angesagt. Die Sperre selbst kostet ebenfalls Geld und erhöht den Zahlungsrückstand sowie die Notlage weiter.  Gleiches gilt bei der Abschaltung von Gas und Wärme. ++ (eg/mgn/14.12.18 – 328)

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Grundgesetztag 2017: Eine Million Stromsperren identisch mit einer Million Menschenrechtsverletzungen

Stuttgart/Berlin, 23. Mai 2017 (ADN). Tag des Grundgesetzes. Es wurde am Dienstag vor 68 Jahren erlassen, verkündet oder – wie auch immer – der deutschen Öffentlichkeit präsentiert. Sicher ist zumindest, dass über seinen Inhalt zu keinem Zeitpunkt vom Bürger oder seiner Summe – dem Volk – diskutiert und abgestimmt worden ist. Dennoch wurde es tags darauf in Kraft gesetzt. So ist es in seinem Artikel 145 Absatz 2 festgelegt. In dem Dokument selbst ist noch vor der Präambel zu lesen, der Parlamentarische Rat habe „am 23. Mai 1949 in Bonn a. Rh. in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.“  

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat sich anlässlich des Ereignisses für folgende Formulierung entschieden: „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und hat sich bis heute als Fundament der deutschen Demokratie bewährt. Die Artikel des Grundgesetzes stehen  über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.“ Es folgt die Frage, welche Rolle das Grundgesetz heute noch spielt.

Als eine Art Antwort wird im nächsten Abschnitt auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Bezug genommen, die von den Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurde. Sie bilde bis heute die wichtigste Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes und umfasse ein breites Spektrum an international anerkannten Rechten – einschließlich wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, politischer und ziviler Rechte.

Das hohe Lied auf die Menschenwürde und die Menschenrechte wird denn auch in Artikel 1 des Grundgesetzes gesungen und in Beton gegossen. Was das alles in der Lebenspraxis wirklich Wert ist und zählt, stellt das Fast-Anzeigenblatt „Berliner Woche“ in seiner aktuellen Ausgabe für den Berliner Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf ernüchtert fest. Unter der Überschrift „Rekord bei Stromsperren“ wird mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr im Bezirk der Strom von 2.015 Haushalten abgestellt wurde. Das sei eine Steigerung um 16 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Der Stadtteil verzeichne damit hinter dem Bezirk Berlin-Mitte die höchste Zahl an Stromsperren.

Bundesweit stellt sich diese Art der Menschenrechtsverletzung als Massenphänomen dar. Die Quartals-Zeitschrift „Energiedepesche“ nennt in ihrer jüngsten Ausgabe zum Schwerpunktthema Energiearmut diese Erscheinung eine „tickende Zeitbombe“. Der mehrseitige Beitrag wird mit den Sätzen eingeführt: „Fast eine Million Menschen bekommen in Deutschland den Strom gesperrt, darunter viele Kranke, Hochbetagte und Familien mit Kindern – unübersehbarer Ausdruck von Energiearmut. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehören Heizung und Stromversorgung zu den unveräußerlichen Grundrechten“.

Diese wenigen Zahlen sprechen für sich und erübrigen jeden erläuternden Kommentar zur Wahrung und Einhaltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Die Theorie des Grundgesetzes erweist sich in der Lebenswirklichkeit nicht einmal als Torso, sondern als Halluzination.  ++ (vf/mgn/23.05.17 – 144)

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Überschuldung meist von Betroffenen nicht verursacht

Berlin, 6. Juli 2016 (ADN). Für fast jede fünfte der 647.000 Personen, die 2015 eine Beratung der 1.400 deutschen Schuldnerberatungsstellen begonnen haben, war der Verlust des Arbeitsplatzes der Hauptauslöser für die Überschuldungssituation. Das sind 19 Prozent aller Fälle. Dies teilte zu Beginn des Monats in Berlin der Präsident des Statistischen Bundesamtes Dieter Sarreither mit, der vor der Presse die jüngste Überschuldungsstatistik präsentierte. Er wies daraufhin, dass  in sechs der häufigsten Verschuldungsvorgänge der jeweils Betroffene nicht der Urheber seiner miserablen Lage ist. Nach der Arbeitslosigkeit rangieren Erkrankung, Sucht oder Unfall – 15 Prozent – sowie Treennung, Scheidung oder Tod eines Partners  – 14 Prozent – an zweiter und dritter Stelle. Unangemessenes Konsumverhalten, also unwirtschaftliche Haushaltsführung, entfällt nur auf elf Prozent derjenigen, die wegen ihrer neu eingetretenen Notlage im Jahr 2015 eine Schuldnerberatung aufgesucht haben. 

Aus diesen Analysen ergibt sich nach den Worten von Sarreither ein völlig anderes Bild, als landläufig verbreitete Meinungen erkennen lassen. Es sei also völlig falsch zu behaupten, „wer überschuldet ist, ist selber schuld.“ Für weitere daraus zu ziehende Schlussfolgerungen aus diesen und anderen Daten, findet der Behördenchef jedoch keine deutlichen Worte. Die Zahlen sprechen ohnehin für sich: So sind beispielsweise in der Mehrzahl der Fälle öffentliche Institutionen und Administrationen die Gläubiger – in Großstädten 62 Prozent und in ländlichen Regionen 50 Prozent. Auf einen kurzen Nenner gebracht heißt das, Ämter und Behörden saugen ihre Bürger zunehmend aus und bringen sie in unerträgliche Bedrängnis – zocken also ab. Überproportional sind alleinerziehende Frauen und alleinstehende Männer betroffen. Die vom Bundesamt ermittelte durchschnittliche Schuldenlast wurde auf 34.400 Euro beziffert. Zu den besonders schauerlichen Folgen dieser Entwicklung gehört, dass jährlich 350.000 Haushalten der Strom abgeschaltet wird.  ++ (so/mgn/06.07.16 – 181)

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