Köln, 27. Dezember 2015 (ADN). Der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel zog es kürzlich vor, in Düsseldorf an einer Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-bundes (DFB) teilzunehmen, statt in Berlin über den Einsatz der Bundeswehr in syrien abzustimmen. Mit dieser Facette der bundesdeutschen Polit-Landschaft läutete der Deutschlandfunk am Sonntag eine sechsteilige Sendereihe über die enge Verzahnung des Fußballs mit den Machtapparaten ein. Grindel, der als neuer Fußballpräsident gehandelt wird und sich gegenwärtig konkreten Vorwürfen der Beeinflussung seitens des DFB auf die Politik ausgesetzt sieht, stehe in der Tradition konservativer Politiker an der DFB-Spitze. Gerhard Mayer-Vorfelder war Landesminister, Theo Zwanziger Regierungspräsident – beide in der CDU. Politik und Fußball spielen Doppelpass. Nicht nur personell und inhaltlich, sondern auch medial, stellt Autor Moritz Küpper fest. Dass solche zweifelhaften Kombinationen sogar höchste prokollarische Ordnungen durcheinander oder gar sprengen können, beweisen die gemeinsamen Besuche von Bundeskanzlern und Bundespräsidenten – zwei unabhängig voneinander agierende Verfassungsorgane – bei den Fußballweltmeisterschaften in Brasilien 2014 und in Japan 2002. Es wird auf andere fragwürdige Konsequenzen hingewiesen: Als der Bremer Senat seine Pläne öffentlich machte, die Polizeimehrkosten bei Risikospielen künftig der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Rechnung zu stellen, entzogen die Fußballkönige dem Stadtstaat Bremen ein wenige Monate später angesetztes Länderspiel und bekam dafür den Segen des Sportministers de Maiziere. Auch Privilegien wie die Gemeinnützigkeit der millionenschweren DFB-Steuerbefreiungen von Großereignissen oder der Anspruch, Immobilien für Projekte wie das neue DFB-Kompetenzzentrum in Frankfurt am Main oder das Dortmunder Fußballmuseum kostenfrei oder zu günstigen Konditionen zu bekommen, seien ein Ergebnis wohlwollender Öffentlichkeit.
Der Verdacht, Staatssport ganz eigener Art, eventuell nach dem allseits verteufelten DDR-Vorbild zu betreiben, ist angesichts solcher Verquickungen kaum von der Hand zu weisen. ++ (sp/mgn/27.12.15 – 352)
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