Integration von Migranten in Sachsen unter schlechten Vorzeichen

Leipzig, 4. April 2018 (ADN). Der monolithische Blick auf den Islam hat sich gewiss nicht gelöst, so wie es sich die sächsische SPD-Generalsekretärin Daniela Kolbe am Mittwoch in Leipzig nach 90minütiger Diskussion über die so vielen Deutschen unbekannte, fast rätselhafte Religion mit einem sehr gemischten Publikum erhofft hatte. Trotzdem sie dazu mit dem Hochschullehrer Ahmed Ali von der Al Azhar Universität Kairo einen sachkundigen Experten über Koran, Kopftuch und islamische Geschichte eingeladen hatte. Auch ihr zweiter Gast, Tom Bioly, vom orientalischen Institut der Universität Leipzig, vermochte starre Positionen,  unverrückbare Ansichten und tief sitzende Vorurteile der Gäste im vollbesetzten Saal nicht zu erschütternd. Bioly, der einen kurzen Situationsbericht zu Muslimen in Sachsen präsentierte, brachte deshalb auch sein Erschrecken darüber zum Ausdruck angesichts der allgemeinen Pauschalisierung. Allerdings vermochte er auch nicht genügend überzeugende Argumente vorzubringen, die die generelle Entfremdung zwischen Einheimischen und zugewanderten Migranten hätten abbauen können. Einzig positiv an der Veranstaltung war, dass die Einführungsvorträge nur kurz waren und das Publikum mit seinen kritischen Fragen nicht allzu lange warten musste. Außerdem wurden große Anstrengungen unternommen, dass der Dialog sachlich und leidenschaftslos vonstatten ging.

Für eine Integration der Migranten in die ortsansässigen Gesellschaftsstrukturen ließ der Verlauf dieser Zusammenkunft nichts Gutes ahnen. Besonders deutlich wurde das an den schlicht nicht vorhandenen Bemühungen und Kontakten zwischen der Leipziger Stadtverwaltung einerseits und den Vereinen oder Glaubensgemeinschaften der Islam-Gläubigen andererseits. Das Schweigen und teilweise Misstrauen zwischen beiden Seiten hat offensichtlich die junge Generation der Zuwanderer auszubaden. Ahmed Ali illustrierte das an einem konkreten Beispiel. Als seine jetzt fünfjährige Tochter im Kinderwagen lag, lugte eine ältere Leipzigerin neugierig und bewundernd in das Gefährt und fragte den Vater dreimal eindringlich danach, wann er wieder nach Arabien zurückkehrt. Wenn dieser Fall eintrete, werde für seine kaum Arabisch sprechende Tochter in Ägypten eine mehr oder minder lange Phase der Orientierungslosigkeit beginnen. ++ (mi/mgn/04.04.18 – 094)

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BGH hebt Freisprüche im Strafverfahren um „herrenlose Häuser“ teilweise auf

Leipzig, 9. November 2016 (ADN). Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat am Mittwoch in Leipzig nach mündlicher Verhandlung die vom Landgericht Leipzig ausgesprochenen Freisprüche gegenüber Angestellten des Rechtsamtes der Stadtverwaltung Leipzig sowie einer Leipziger Rechtsanwältin teilweise aufgehoben. In dem Strafverfahren, dass sich mit mehreren Fällen unrechtmäßiger Veräußerung privater Grundstücke und Gebäude – sogenannter herrenloser Häuser – durch die städtische Administration  Leipzig befasste, waren vor einigen Monaten sämtliche vier Angeklagten vom Vorwurf der Untreue und des Betrugs enlastet worden. Der fünfte in Leipzig ansässige BGH-Strafsenat hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hin und aufgrund des Vortrags von Generalbundesanwalt Stefan Schmandt das Urteil in einem Tatkomplex die drei Mitarbeiter des Rechtsamtes aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. „Betreffend diese Fälle hielten die Freisprüche rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil das Landgericht nicht alle für einen Vorsatz der Angeklagten maßgeblichen Umstände in seine Würdigung einbezogen hat“, informiert der fünfköpfige Senat in einer Pressemitteilung. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Günther Sander „ist die Beweisführung des Landgerichts defizitär“ gewesen. Er regte nach der Verkündung der Entscheidung an, dass sich die beteiligten Parteien anlässlich des am selben Tag sich zum 27mal jährenden Falls der Berliner Mauer und der daraus entstandenden schwierigen und komplexen Rechtsproblematik außergerichtlich verständigen sollten. ++ (ju/mgn/09.11.16 – 306)

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