Berlin, 23. Dezember 2017 (ADN). Artikel 67 Absatz 7 des katalonischen Autonomiestatuts, das organischer Teil des spanischen Rechts ist, regelt die Umstände, unter denen ein Präsident der katalonischen Regierung sein Amt vorzeitig verlieren kann. Darauf weist am Sonnabend der Katalonien-Experte Prof. Axel Schönberger hin. Wie in Spanien bereits von einer Vielzahl von Juristen festgestellt worden sei, kommt weder der Madrider Zentralregierung noch deren Präsidenten, noch dem spanischen Senat das Recht zu, einen gewählten Präsidenten der Generalität de Catalunya abzusetzen oder sogar dessen Befugnisse an sich zu reißen. Auch der Artikel 155 der spanischen Verfassung biete dafür keine Grundlage. Es könne deshalb keine Rede davon sein, dass Mariano Rajoy Carles Puigdemont als Präsidenten der Generalität de Catalunya „abgesetzt“ hätte. Er habe ihn durch einen Staatsstreich von oben entmachtet. Dieses Delikt werde nach dem spanischen Strafgesetzbuch als „Rebellion“ bezeichnet und mit einer Gefängnisstrafe bis zu 25 Jahre geahndet. ++ (kt/mgn/23.12.17 – 368)
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