Katalonienexperte bewertet Puigdemonts Absetzung als Putsch

Berlin, 23. Dezember 2017 (ADN). Artikel 67 Absatz 7 des katalonischen Autonomiestatuts, das organischer Teil des spanischen Rechts ist, regelt die Umstände, unter denen ein Präsident der katalonischen Regierung sein Amt vorzeitig verlieren kann. Darauf weist am Sonnabend der Katalonien-Experte Prof. Axel Schönberger hin. Wie in Spanien bereits von einer Vielzahl von Juristen festgestellt worden sei, kommt weder der Madrider Zentralregierung noch deren Präsidenten, noch dem spanischen Senat das Recht zu, einen gewählten Präsidenten der Generalität de Catalunya abzusetzen oder sogar dessen Befugnisse an sich zu reißen. Auch der Artikel 155 der spanischen Verfassung biete dafür keine Grundlage. Es könne deshalb keine Rede davon sein, dass Mariano Rajoy Carles Puigdemont als Präsidenten der Generalität de Catalunya „abgesetzt“ hätte. Er habe ihn durch einen Staatsstreich von oben entmachtet. Dieses Delikt werde nach dem spanischen Strafgesetzbuch als „Rebellion“ bezeichnet und mit einer Gefängnisstrafe bis zu 25 Jahre geahndet. ++ (kt/mgn/23.12.17 – 368)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr5. 101 v. 10.10.46

Zentralregierung verstößt gegen Wortlaut der spanischen Verfassung – Katalonien als Völkerrechts-Subjekt jetzt existent

Leipzig, 28. Oktober 2017 (ADN). „Am 27. Oktober 2017 hat der ungesetzliche und verfassungswidrige Staatsstreich des spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy und des Partido Popolar begonnen. Die spanische Zentralregierung des Partido Popular und der spanische Senat legen Artikel 155 der spanischen Verfassung gegen dessen Wortlaut zu einem Ermächtigungsartikel aus und erweitern ihn ohne Rechtsgrundlage zu einem Instrument für einen Staatsstreich von oben“. Diese Auffassung, die der derzeit in den Medien allgemein verbreiteten deutlich widerspricht, vertritt am Sonnabend der Vorstand der deutsch-katalanischen Gesellschaft, Prof. Axel Schönberger.  Es werde massiv gegen spanisches Recht verstoßen. Die Absetzung der katalanischen Regierung und des katalanischen Parlaments zu verkünden, falle nicht in die Kompetenz des spanischen Ministerpräsidenten. Sie seien nicht durch die Verfassung gedeckt, sondern verstoßen gegen sie eklatant. Gleichzeitig handele es sich um eine Verletzung spanischer Gesetze, des Autonomiestatuts Kataloniens und geltenden spanischen Rechts. „Seit dem 27. Oktober 2017 existiert nunmehr Katalonien kraft Völker- und Naturrecht als eigenes völkerrechtliches Subjekt. Damit endete die von Franco eingeführte Monarchie in Katalonien“, stellt der Wissenschaftler fest.

Schönberger appelliert desweiteren an die große Verantwortung der Staaten Europas, insbesondere Deutschlands. „Sollte Spanien gewaltsam gegen Katalonien vorgehen und es dabei zur Ermordung von Menschen durch die spanische Polizei  oder das spanische Militär kommen, so träfe alle Staaten Europas, welche die Republik Katalonien derzeit nicht anerkennen wollen, eine moralische Mitschuld.  Deutschland trägt eine schwere historische Verantwortung für die Ermordung des katalanischen Präsidenten Lluis Companys durch das verbrecherische Franco-Regime und für die  jahrzehntelange Unterdrückung des katalanischen Volkes durch die brutale spanische Diktatur der Franco-Zeit.“  ++ (eu/mgn/28.10.17 – 301)

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Russland begeht Wiedervereinigung mit der Krim – Einladung zum Dialog

Moskau, 19. März 2017 (ADN). „Für uns alle ist dies ein äußerst wichtiger Tag.“ Das sagte Russlands Präsidenten-Sprecher Dimitri Peskow am Sonntag in Moskau in einem Interview mit dem RBC-Fernsehen, dem ersten russischen Business Kanal. Nicht alles, was Russland mit der Rückkehr der Krim vor drei Jahren geerbt habe, mache glücklich. Es sei ein in der neuen und jüngsten Geschichte Russlands nie dagewesenes Ereignis gewesen. Deshalb habe Wladimir Putin alles unter seiner persönlichen Kontrolle gehalten.

Am Vortag hatten nach Angaben der Moskauer Polizei auf dem Platz nahe der Moskauer Staatlichen Universität rund 150.000 Menschen die Wiedervereinigung mit der Krim gefeiert. Mitte März 2014 hatten 82 Prozent der Wähler an dem Referendum teilgenommen. Mehr als 96 Prozent der Wähler der Republik Krim und über 95 Prozent der Wähler im Schwarmsee-Seehafen Sewastopol haben laut Nachrichtenagentur TASS für die Trennung von der Ukraine und für den Beitritt zu Russland gestimmt.

Was in Russland und auf der Halbinsel Krim überwiegend als normale Entwicklung und als korrekte völkerrechtliche Konsequenz betrachtet und begangen wird, nennt die westliche Politik „Annexion“. Mit diesem Schmähbegriff, so der Nachrichtensender RT Deutsch am Wochenende, „diffamieren Politiker im Westen die Wiedervereinigung der Krim mit der Russischen Föderation, würdigen dafür aber den vorangegangenen bewaffneten Staatsstreich in Kiew mit dem Wort ‚Revolution'“. Das sei eine ungeheuerliche Manifestation von Doppelmoral. Sie sollte schleunigst im Interesse der Ehrlichkeit zwischen den Völkern und einer Sicherung der Dialogfähigkeit abgelegt werden.

Das Medium empfiehlt dringend und lädt dazu ein, über die Geschehnisse in der Ukraine und auf der Krim ohne den Schleier politischer Zweckmäßigkeit zu debattieren. ++ (rl/mgn/19.03.17 – 074)

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Malteser-Orden in Streitigkeiten mit Vatikan verstrickt

Rom, 17. Januar 2017 (ADN). Die Malteser sind als ältester, aktiver katholischer Orden in einen Machtkampf innerhalb des Vatikans verstrickt. Der Großkanzler Albrecht von Boeselager wurde Anfang Dezember vom Ordenschef, Großmeister Matthew Festing, seines Amtes enthoben. Die Begründung lautete, dass dies auf Geheiß des Heiligen Stuhls geschehe. Beim Entmachtungsprozedere war der schärfste Kritiker des Papstes, Kardinal Raymond Burke, anwesend.

Der deutsche Adlige von Boeselager verweigerte die Demission. Er hatte herausgefunden, dass der Heilige Stuhl seine Amtsenthebung gar nicht gefordert hatte. Er legte bei einem ordensinternen Gericht Widerspruch ein und verwies auf die Verfassung des Ordens. Danach könne nur deren oberste Autorität, das Generalkapitel als Parlament der Ritter, ihn von seinen Posten entbinden. Dieses Gremium habe ihn allerdings gewählt und es sei dessen Zwei-Drittel-Mehrheit vonnöten, um ihn aus der Führungsposition zu bringen. Eine Alternative sei das Disziplinarverfahren, in dem festzustellen wäre, dass von Boeselager nicht mehr tragbar ist. Ein solches Verfahren gab und gibt es nicht. Im Gegenteil: der Großkanzler gilt als geschätzter, an der Basis bekannter und beliebter Mitstreiter. Festing, der von Boeselager einen Verstoß gegen das Gehorsamkeitsgelübde vorgeworfen hatte, drängt weiter darauf, dass von Boeselager den Orden verlässt.

Der genaue Hintergrund der Vorgänge bleibt bislang im Dunkeln. Es geht das Gerücht um, Festing wolle das Ritterparlament entmachten und ihm vorschreiben, wen sie zu wählen haben. Um den Konflikt friedlich beizulegen, hat Papst Franziskus eine Untersuchungskommission eingesetzt. Jedoch verweigert sich der Orden, mit dem Gremium zu kooperieren. Es droht eine Eskalation der Auseinandersetzung. Das Wort „Staatsstreich“ macht die Runde.

Der Souveräne Malteserorden ist eine Art Weltkonzern. Er leistet in 120 Ländern humanitäre Hilfe und hat einen Jahresumsatz von schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro. Heute ist der Maltesorden, dessen Existenz bis ins 11. Jahrhundert zurückzuführen ist, hatte seinen ersten Sitz in Jerusalem, dann in Malta und jetzt in Rom. Der Malteser-Orden ist ein völkerrechtlich souveränes Konstrukt und hat einen Sitz bei der UNO. Er gibt eigene Pässe, Briefmarken und Münzen heraus. ++ (vk/mgn/17.01.17 – 017)

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„Großmütter von der Plaza de Mayo“ fanden bislang 120 geraubte Enkel

Buenos Aires, 15. Juni 2016 (ADN). Die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ haben seit Bestehen ihrer vor 40 Jahren gegründeten Menschenrechtsorganisation knapp 120 ihrer vermissten und geraubten Enkelkinder gefunden. Wie der Deutschlandfunk am Mittwoch in einem längeren Bericht weiter mitteilt, hat die Einrichtung einer Gen-Datenbank bei der Ermittlung der nahen Verwandten wichtige Weichen gestellt. So brachte ein Gentest auch für diePräsidentin der Vereinigun g, Estela de Carlotto, vor fast zwei Jahren die Gewissheit über das Wiederauftauchen ihres 35 Jahre zuvor geborenen Enkels. Der Sender zitiert die hochengaierte Frau: „Meine Tochter war schwanger, als sie entführt wurde. Ihren Mann haben sie gleich umgebracht. Sie selbst blieb am Leben, bis ihr Kind auf die Welt kam. Mutter und Kind blieben nur ein paar Stunden zusammen. Zwei Monate nach der Geburt wurde dann auch Laura umgebracht. Wir hatten immerhin das Privileg, in Anführungszeichen, dass sie uns ihren Leichnam übergaben. Denn viele andere wurden bis heute nicht gefunden. So konnten wir trauern und sie begraben. Noch an ihrem grab habe ich Laura versprochen, Gerechtigkeit für sie und ihre Freunde zu fordern. Und ihr Kind zu suchen.“ Es gelang letztlich nach langwierigen und komplizierten Recherchen. Guido de Carlotto oder Ignacio Hurban, wie der 38jährige sich selber nach wie vor auch nach Klärung seiner wirklichen Identität nennt, war 400 Kilometer entfernt in Olavarria bei einfachen Bauern aufgewachsen. Nach seiner Geburt war er ihnen einfach zugewiesen worden, um ihn aufzuziehen. Er ist der 114. Enkel, den die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ ausfindig machen konnten. Seither sind fünf weitere hinzugekommen. Schätzungen zufolge sind rund 500 Kinder auf solche Weise während der Zeit der Militärdiktatur verschwunden.

„Die Großmütter von der Plaza de Mayo“ wurden gegründet als Reaktion auf den Staatsstreich vom 24. März 1976 in Argentinien. Eine Diktatur aus Zivilisten und Militärs hatte die verfassungsmäßige Regierung abgesetzt und die Macht übernommen. Erklärtes Ziel war, dass der Reichtum des Landes an sie überschrieben werden sollte. Dazu planten sie Tausende Menschen zu entführen und zu ermorden. Dabei verschwanden Kleinkinder und Säuglinge in einer einzigartigen Operation.  Zwischen 1976 und 1983 ließen die Militärs und ihre Komplizen im ganzen Land bis zu 30.000 Menschen einfach verschwinden. ++ (ge/mgn/15.06.16 – 160)

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Mediales Krebsgeschwür der Parteien wuchert in Polen offen und in Deutschland verdeckt

Berlin, 5. Januar 2016 (ADN). Mit Beginn des neuen Jahres sind die dominanten bundesdeutschen Medien in ein krankhaftes Phlegma gefallen. Sie benötigen fünf Tage, um Skandalöses und Ungeheuerliches ans Tageslicht zu fördern. Und das obwohl die schlagzeilenträchtigen Tatsachen unübersehbar bereits zu Silvester auf dem Präsentierteller, also direkt vor der Haustür, gelegen haben – nämlich vor dem Kölner Hauptbahnhof und dem Dom, auch in Hamburg und Stuttgart. Stattdessen setzt man blindes Vertrauen in eine Pressemitteilung der Polizei, die für den Jahreswechsel in Köln keine besonderen Vorkommnisse meldet. Noch Schlimmeres wird medial dem Volk geboten, wenn beispielsweise die „Berliner Zeitung“ am Dienstag versucht, eine abgrundfalsche polnische Medienpolitik an den Pranger zu stellen. Im Nachbarland sei ein „Staatsstreich durch die Regierung selbst“ vollzogen worden. Zwar gesteht Christian Bommarius zu, wer die Medienpolitik der polnischen Regierung kritisiert, dürfe von den deutschen Verhältnissen nicht schweigen. „Wer beklagt, die drohende Kaperung der öffentlich-rechtlichen Sender durch die neu gewählte nationalistische Regierung in Warschau gefährde die Pressefreiheit, sollte nicht vergessen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland seit Jahr und Tag den Parteien und Regierungszentralen als bevorzugte Beute dient.“ Der Autor nennt Beispiele wie die de facto-Entlassung des als „vorbildlich unabhängig geltenden ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender vor allem auf Betreiben des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU)“ im November 2009. 

Allerdings werden die selbst vorgebrachten Einwände als naheliegend aber falsch gekennzeichnet. „Erstens ist in Deutschland grundgesetzlich das Gegenteil dessen indentiert, was derzeit in Polen geschieht. Die ‚Staatsferne‘ der Sender ist in Deutschland das – zumindest ideale – Ziel, in Polen wird die Staatsnähe, die Dominanz der Regierungspartei in diesen Tagen gesetzlich festgeschrieben. Zwar ist -zweitens – auch in Deutschland die Dominanz einer Partei in den Gremien möglich – siehe ZDF im Jahr 2009 – , aber der damit drohende Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung wird angesichts von neun Landesrundfunkanstalten in der ARD plus ZDF deutlich gemildert: die föderalistische Struktur der Bundesrepublik verhindert – anders als im Zentralstaat Polen – den übermächtigen Einfluss nur einer Partei“, schreibt die Tageszeitung. Sie nennt als dritten und entscheidenden Punkt die 14 Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts, mit denen dem Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtlichen Sender immer wieder Grenzen gesetzt worden seien. Allerdings bleibt unerwähnt, dass ARD und ZDF diese Entscheidungen wie Schall und Rauch behandeln. Sie sind ihnen schnuppe. Beweise für diese Ignoranz liefert täglich die inzwischen etablierte „Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“, die aus Leipzig und dem gesamten Bundesgebiet gravierende Verfehlungen einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten dokumentiert. Initiatorin Maren Müller, die in der Berichterstattung bündnispolitische Erwägungen und das Fahren auf Regierungskurs erkennt, hat ernstzunehmende Mitstreiter. Einer davon ist der freie Hörfunkjournalist und Medienkritiker Walter von Rossum. Er sieht in den meisten Journalisten willfährige Helfer der Mächtigen. Sein Urteil würzt er gerne mit einem Zitat des Klassikers Egon Erwin Kisch: „Wenn Kollegen sich brüsten, sie seien nie in ihrem Schreiben beschränkt worden, nie würde ihnen ein Gedanke gestrichen, so ist das nur ein Beweis dafür, dass sie sich von selbst innerhalb der Zensurgrenzen bewegen, ihre Denkweise nirgends über die Hürden der vorgeschriebenen Ideologie hinausstrebt.“ Zu konstatieren ist, dass in Polen das mediale Krebsgeschwür offen und in der Bundesrepublik Deutschland verdeckt wuchert. ++ (zu/mgn/05.01.16 – 005)

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