Frank Richter: Zum Leben gehören auch Verluste

Dresden, 11. März 2019 (ADN). „Die ostdeutsche Gesellschaft kommt aus einer Zeit, in der der Staat eine quasi-religiöse Orientierung gab“. Das erklärte der Ex-Bürgerrechtler und Theologe Frank Richter am Montag im Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). Auch wenn diese nicht funktionierte, habe sie dennoch einen konstruierten Sinn gegeben. Heute würden wiederum viele Erwartungen auf die Politik projiziert, die gar nicht einzuhalten sind. Er sehe viele die ihre Verbitterung bei der Politik abladen. Das sei manchmal berechtigt, oft aber nicht. In Wirklichkeit müsse gelernt werden, dass zum Leben auch Verluste gehören. Das gelte auch für Politiker, die meinen, auf jede Frage eine Antwort haben zu müssen.

Der 58 jährige langjährige Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung kandidiert als Parteiloser für die SPD bei den Landtagswahlen in Sachsen. Kürzlich hat er ein Buch veröffentlicht, das provokativ fragt, ob Sachsen noch zu Deutschland gehört. Seine persönliche Antwort gegenüber der LVZ lautet: „Staatsrechtlich: ja. Kulturell und politisch: naja“. er sei von seiner Grundhaltung her für ein liberales, vielfältiges und solidarisches Deutschland. Deshalb könne er die Frage nicht mit einem uneinmgeschränkten Ja beantworten. Aber damit könne er leben und werde weiterhin in Sachsen bleiben. Er halte es für außerordentlich wichtig, dass Fragen nach Identität, Verwurzelung und Zusammengehörigkeit politisch nicht preisgegeben werden. ++ (fr/mgn/11.03.19 – 070)

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Freiheit der Wissenschaft in Gefahr

Leipzig, 10. April 2017 (ADN). Leipziger Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erklärten am Montag ihre Unterstützung für den am 22. April in rund 400 Städten der Welt stattfindenden „March for Sciences“. In der Deklaration heißt es: „Die Wissenschaft und damit auch unsere Einrichtungen leben von Neugier, dem freien Austausch von Gedanken und der Motivation, für den gesellschaftlichen Diskurs neue und nachvollziehbare Erkenntnisse beizusteuern. Wir wollen und werden weiter danach streben, unsere Welt gründlich zu erforschen und verlässliche Erkenntnisse statt gefühlter Wahrheiten zu liefern“, heißt es in der von der Universität Leipzig verbreiteten Pressemitteilung. 

Dass die Freiheit der Wissenschaft nicht erst seit Kurzem gefährdet ist und auch aus dem Innern des Forschungsapparates aufs Spiel gesetzt wird, darauf weist der Bund demokratischer Wissenschaftler (BdWi) hin. Auf seiner Homepage fragt der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Martin Kutscha von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, wieviel von dieser Freiheit in den durchökonomisierten Hochschulen von heute noch übrigbleibt. „Durch Modularisierung und Bachelorisierung sind diese vollends zu Lernfabriken mutiert, deren reibungsloses Funktionieren durch engmaschige Netze der Kontrolle der Lernenden und Lehrenden gesichert werden soll.“ Er erinnert daran, dass die „freie Wahl von Inhalt und Methode der Lehrveranstaltungen“ laut Bundesverfassungsgericht zum Kern der verfassungsgemäß verbürgten Freiheit der Lehre gehört.  ++ (ws/mgn/10.04.17 – 100)

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Deutschlands Staatsbürger und Staatsgebiet sind schutzlos -„putschartige“ Aufhebung der staatlichen Ordnung

Zürich, 27. Juli 2016 (ADN). „Die oberste Pflicht unserer eigenen Regierung besteht darin, die deutschen Staatsbürger und das deutsche Staatsgebiet zu schützen. In und an dieser Aufgabe ist die Bundesregierung gescheitert.“ Das stellt der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Willy Wimmer, in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Der Schutz der deutschen Staatsbürger und des deutschen Staatsgebietes werde nicht dadurch sichergestellt, indem sich die Bundesregierung obskurer Beratergruppen bei der Aushöhlung der verfassungs- und europarechtlichen Grundordnung bedient. Der 4./5. September 2015 und die fortdauernde „putsch-artige“ Aufhebung der staatlichen Ordnung im Hinblick auf den Schutz der Grenzen durch die Bundeskanzlerin habe das in tragischer Weise deutlich gemacht.  ++ ( vk/mgn/27.07.16 – 202)

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Neurosen, Missverständnisse und Instrumentalisierungen um den Begriff „Verfassungsfeind“

München, 27. Mai 2016 (ADN). Wer überall die Verfassung bedroht sieht, betreibt am Ende unweigerlich jene diffuse Identitätspolitik, die er den anderen vorhält. Das stellt der Staatsrechtler Florian Meinel von der Humboldt-Universität Berlin am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest. So sei die Politik der Verfassungsfeindschaft die schmutzige Seite des bundesrepublikanischen Verfassungspatriotismus. Sie transportiere die Unsicherheiten der heterogener werdenden sogenannten Mehrheitsgesellschaft mit ihrer „Verfassungsidentität“ tendenziell neurotisch nach außen. 

„Mit dem Kampfbegriff des Verfassungsfeinds, den keine andere Sprache kennt, muss es also eine besondere Bewandtnis haben. Es gibt innere und äußere Feinde, Staatsfeinde und Feinde des Fortschritts – aber Verfassungsfeinde ?“, fragt Meinel nach dem Hintergrund des Verbalunikats und beleuchtet die Entstehungsgeschichte der Wortgruppe. Sie habe ihre Bedeutung in der Mitte des 20. Jahrhunderts erlangt. Verfassungsfeinde hießen in den 1860er Jahren noch jene, die gegen die Reichseinigung und Bismarcks Verfassungspläne waren, während der Reichskanzler seine innenpolitischen Feinde als „vaterlandslose Gesellen“ bekämpfte. Auch nach dem Ersten Weltkrieg seien Verfassungsfeinde jene Gruppen gewesen, die das Weimarer Verfassungswerk ablehnten. Erst Carl Schmitt habe dem Begriff Ende der Weimarer Republik seine heutige Bedeutung gegeben.  Jede Verfassung habe danach grundlegende Prinzipien, einen werthaften normativen Verfassungskern, der nicht zur Disposition demokratischer Politik steht und deswegen nicht verhandelbar ist.

So eng der verfassungsrechtliche Begriff des Verfassungsfeindes, so weit und unscharf ist der politische, meint Meinel. Er unterscheide sich von der bloßen Gegnerschaft durch unbestimmte Gesinnungskriterien. „Bis zur Unkenntlichkeit verwischen dann in der politischen Sprache die Unterscheidungen zwischen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindschaft, von Unvereinbarkeit mit der Verfassung und Angriffen auf ihre Substanz,“ stellt des Wissenschaftler fest. Das geschehe mit Erfolg, denn die Politik der Verfassungsfeindschaft gehöre zum diskursiven Arsenal der deutschen Öffentlichkeit, mit der sogenannte Rechtsparteien klein  gehalten werden. Das Grundgesetz rechne von Anfang an mit Verfassungsfeinden, kenne aber den Begriff nicht und habe die rechtlichen Instrumente des Kampfes gegen Feinde der Verfassung strikt formalisiert. ++ (vf/mgn/27.05.16 – 141)

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Souveränitäts-Basteleien vernebeln erwachenden Bürgersinn

Düsseldorf/London, 18. April 2016 (ADN). In regelmäßigen Zeitabständen und nach konkreten Zweckmäßigkeiten werden über Begriff und Inhalt von staatlicher Souveränität, bürgerlichem Selbstbewusstsein und kommunaler Selbstverwaltung Nebelschwaden getrieben. Es sollen Grundfesten bürgerlicher Existenz erschüttert werden. Derzeit stehen die britischen Inseln im Focus, weil von dort die allernächsten Bomben auf das Superkonstrukt der Europäischen Union (EU) zu erwarten sind.  Dazu werden bevorzugt verbal Windungen eingeführt und wissenschaftlich verbrämt. Mit schwammigen Wortgruppen wie gepoolte Souveränität  oder Trade-offs versuchen „interessierte Kreise“ klare Gedankengänge einer demokratisch gesonnenen Bürgerschaft einzutrüben. „Der Traum vom Souverän“ wird auf diese Weise am Montag im „Handelsblatt“ von dessen Londoner Korrespondentin Katharina Slodczyk als weltfremd diffamiert oder einfach als falsch abgestempelt. Das absolute Verständnis von Souveränität sei ein Denkfehler. „In dieser Vorstellungswelt ist ein Land entweder komplett souverän, oder es hat gar keine eigene Entscheidungshoheit. Eine solche Schwarz-Weiß-Sicht hat aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun.“ Aus gutem Grund bündelten und teilten nationale Regierungen auf vielen Ebenen seit Jahrzehnten Souveränität, um ihre militärische Sicherheit zu erhöhen, den wirtschaftlichen Wohlstand zu steigern oder globale Umweltprobleme zu lösen. Staatsrechtler sprächen von relativer oder gepoolter Souveränität. Ein Land, das sich diesem Phänomen verweigert, verschließe sich grenzüberschreitenden Lösungen und gebe in vielen globalen Fragen de facto seine Souveränität auf. Viele Briten würden dem traditionellen Souveränitätsbegriff anhängen und dem übernationalen Pooling skeptisch gegenüber stehen. Grund sei die Geschichte des Landes, das keine geschriebene Verfassung hat, in letzter Instanz nicht ein Gericht, sondern das Parlament in Verbindung mit seiner Westminster-Demokratie kennt und immer in Kontinuität existierte – im Gegensatz zu den Erschütterungen auf dem Kontinent. Dass die Menschen auf dem europäischen Festland, die allgemein immer nur in kommerzieller Einseitigkeit als „Verbraucher“ bezeichnet werden, unübersehbar von einem erwachenden Bürgersinn erfüllt werden und sich damit britischer Tugenden bedienen, bedauert Slodczyk augenscheinlich.  ++ (su/mgn/18.04.16 – 108)

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Alte und zündende Wahrheiten zur Souveränität – V4-Signale vom Donauknie sind denkbar

Brüssel/Visegrad, 15. Januar 2016 (ADN). Alte und zündende Wahrheiten zur staatlichen Souveränität verkündet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Freitag. Die Staatensouveränität gehöre zu den Errungenschaften europäischer Geschichte. Zur Beweisführung wird tief in die Vergangenheit zurückgegriffen. Der Westfälische Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendete, habe dem Gedanken zum Durchbruch verholfen. „Die Staaten sind frei und gleich und haben das Recht ihre inneren Angelegenheiten ohne Einmischung von außen zu gestalten. Dieses Prinzip prägte die Welt und führte dazu, dass heute ungefähr 200 theoretisch soueräne Staaten  fast die ganze Erdoberfläche bedecken“, ist zu lesen. Verwiesen wird auf einen dem Philosophen Jean Bodin zugeschriebenen Satz, demnach „zum Wesen der Souveränität gehört, dass sie absolut und ewig uneingeschränkt ist nach Macht, Aufgabe und Ziel.“ Das bestätigt die Eingangsfeststellung des Kommentars: „Der wertvollste Schatz der Staaten ist ihre Souveränität. Das Recht, unabhängig von anderen auf seinem Territorium zu herrschen, macht einen Staat erst so richtig zum Staat. Ein Staat ohne Souveränität wirkt wie eine Batterie ohne Energie. Daher reagieren Staaten so gereizt, wenn sie den Eindruck haben, jemand mische sich in ihre inneren Angelegenheiten ein.“

Genauso verhält sich Polen, das sich nach dem durch demokratische Wahlen eingetretenen Regierungswechsel energisch der betreffenden Instrumente bedient. Das osteuropäische Land lehnt die deutlich von der Brüsseler Bürokratie geforderte Politik-Korrektur schroff zurück. Es widersetzt sich den Weisungen aus Brüssel wie vor kurzem Griechenland, dass sich letztlich jedoch dem EU-Diktat beugte, um überhaupt materiell und finanziell weiter existieren zu können. Von den stolzen Polen, die sich nicht in Geldnot befinden und alles andere als Duckmäuser sind, dürfte wesentlich mehr Gegenwehr zu erwarten sein. Zumal sie mit Gleichgesinnten in der Nachbarschaft rechnen können. Dazu gehören Ungarn, Tschechien und die Slowakei. Auch eine Art Bündnis gibt es bereits, das unter der Bezeichnung „Visegrad“ firmiert. Unter diesem Kennwort erreichten die vier, sehr allergisch auf Bevormundung reagierenden Staaten seinerzeit das gemeinsame Ziel, Mitglieder der Europäischen Union (EU) und des Nordatlatikpaktes (NATO) zu werden. „Die Visegrad-Gruppe – auch „V4″ – ist eine lose Kooperation von Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn“, heißt bei Wikipedia die aus einem Satz bestehende äußerste kurze Definition. Angesichts der aktuellen politischen Lage in Europa könnte sich das schnell ändern. Derzeit liegt nichts näher als ein Gipfeltreffen der V4 in der traditionsreichen ungarischen Stadt am Donauknie. Schon im Jahr 1335 war die Burg von Visegrad Schauplatz eines Gipfeltreffens der Könige von Polen, Böhmen und Ungarn, um die regionale Kooperation zu regeln. Das war noch 313 Jahre vor dem Westfälischen Frieden. An Geschichtsbewusstsein und gemeinsamen aktuellen Interessen dürfte es also den modernen Regenten der souveränen Staaten an der Donau nicht mangeln, um gravierende Kontrapunkte zu setzen und entsprechende klare V4-Signale nach Brüssel zu senden. ++ (sv/mgn/15.01.16 – 015)

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Echte Alternative: Austritt Bayerns aus Bundesrepublik Deutschland

München, 17. Oktober 2015 (ADN). „Die Zugehörigkeit Bayerns zur BRD ist staatsrechtlich nämlich nicht alternativlos.“ Das schreibt am Sonnabend Walter Pohl aus Lipa City (Philippinen) auf der Leserbriefseite der „Süddeutschen Zeitung“ zu den stark divergierenden Auffassungen zwischen Berlin und München in der Flüchtlingspolitik. Solange aber die CSU die Eigenstaatlichkeit Bayerns nicht als reale politische Alternative begreife, sondern sich in das Dasein Bayerns als Provinz des Berliner Zentralstaates fügt, werden sich deutsche Ahnungslose und bundespolitische Blindflieger weiterhin über das kläffende, aber machtlose Schoßhündchen in der Münchner Staatskanzlei amüsieren.   ++ (al/mgn/17.10.15 -281)

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