Mehrere Tausend „Staatenbündler“ in Österreich

Graz, 23. Dezember 2018 (ADN). Die österreichische Justiz geht davon aus, dass es im Lande mehrere Tausend sogenannte Staatenbündler gibt. Darüber berichtet am Donnerstag die Zeitung „Der Standard“ aus Graz. Dort findet ein Prozess statt, in dem über die Bildung einer staatsfeindlichen Organisation gestritten und verhandelt wird. Die 14 Angeklagten verteidigen sehr vehement ihren Status als „Staatenbündler“, die nach Eigendefinition „wirkliche Menschen aus Fleisch und Blut“ sind. Alle anderen seien lediglich Personen nach dem Handelsrecht, so äußerte einer der Angeklagten. Seine Person sei „beswchlagnahmt“ worden. Die vom Gericht geschwünschte Person sei im Gericht eigentlich gar nicht anwesend. Er wolle nur als Diplomat und Botschafter des „Staatenbundes“ angesprochen werden. Das sei seine wahre Identität. Der Staat Österreich sei nur ein Geschäftsmodell, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die das allen Österreichern gehörende Vermögen verwaltet. Deshalb brauch auch kein Kredit zurückgezahlt werden, weil das Geld ohnehin Eigentum jedes Staatsbürgers ist. „Aber weil das die heimischen Banken einfach nicht verstehen wollen, kam es auch zu Exekutionen, was in den Augen der Angeklagten glatte Überfälle, ja Raubzüge gewesen seien“, schreibt die Zeitung. 

Die Verantwortliochen für die Exekutionen kamen in den Zeugenstand. Es handelte sich dabei um den Präsidenten des Oberlandesgerichts und mehrere Gerichtsbeamte. Sie hatten vom „Staatenbund“-Botschafter Briefe mit Androhungen von Strafzahlungen erhalten. 400 derartige Schreiben hatten allein in der Steiermark im Jahr 2017 die Gerichte abzuarbeiten. Der Prozess in Graz wird im Januar nächsten Jahres fortgesetzt.  ++ (st/mgn/23.12.18 – 336)

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Tschechiens Verfassung feiert 25. Geburtstag – Angelehnt an Konstitution von 1920

Prag, 10. Januar 2018 (ADN). Die Verfassung der Tschechischen Republik feiert 25. Geburtstag. Sie war vor einem Vierteljahrhundert notwendig geworden, weil die Slowakei im Juli 1992 ihre Unabhängigkeit erklärt hatte und ihre Herauslösung aus dem tschechoslowakischen Staatsverbund erforderlich wurde. Die Texterabeitung der neuen Konstitution dauerte nur rund fünf Monate. Sie ist zwar zu großen Teilen eine Neuschöpfung, allerdings lehnt sie sich stark an die Verfassung der Ersten Tschechoslowakischen Republik des Jahres 1920 an. Nach den Worten des heutigen Vorsitzenden des Obersten Verwaltungsgerichtshofs, Josef Baxa, ist die Verfassung kurz und bündig gehalten. „Es sind 113 Artikel, die sehr verständlich und kultiviert geschrieben wurden. Die Verfassung ist nicht wie die heutige Gesetzgebung unübersichtlich, schwierig und detailliert. Es handelt sich um einfache Sätze, es geht um Prinzipien“.

Nach Einschätzung des konservativen Politikers Daniel Kroupa, der damals in der Verfassungkommission mitwirkte, habe man gewusst, was man wollte. Schon 1990 sei über eine neue tschechoslowakische Verfassung diskutiert worden. Die Grundrechte-Charta sei schon 1991 ausgearbeitet gewesen. Gegenüber dem Tschechischen Rundfunk sagte er weiter: „Der zweite Teil der Verfassung, der Hauptteil, um den es nun ging, betraf die Organisation der Macht. Wir wussten, dass wir ein parlamentarisches System wollten und dass die Verfassung auf staatsbürgerlichen und nicht nationalen Grundfesten stehen sollte. Wir wollten eine eher rigide Verfassung, die also wenig zu Änderungen einlud. Und die Regierungspolitik sollte stark kontrolliert werden können. Denn regierende Politiker haben die Tendenz, sich immer weitere Macht anzueignen.“

Am 16. Dezember 1992 wurde die neue Verfassung vom tschechischen Nationalrat angenommen. Sie trat zu Neujahr 1993 in Kraft. Bis zum heutigen Tag gab es acht Verfassungsänderungen. Ihre Notwendigkeit ergab sich unter anderem aus dem Beitritt Tschechiens zur NATO und zur Europäischen Union. Mit der jüngsten Änderung wurde die Direktwahl des Staatspräsidenten eingeführt. Das geschah im Oktober 2012. Damit ist der jetzige Amtsinhaber Milos Zeman das erste unmittelbar vom Volk bestimmte Staatsoberhaupt. Trotz der Direktwahl wurden die Vollmachten des Präsidenten nicht erweitert. Derzeit gibt es Diskussionen darüber, das in der Verfassung verankerte Zweikammersystem abzuschaffen. Premier Andrej Babis schlägt das beispielsweise vor. Zudem gibt es Überlegungen, wie in der Schweiz Volksabstimmungen zu ermöglichen. ++ (ko/mgn/10.01.18 – 010)

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Politisch korrekte Hysterie in Permanenz – Medialer Pranger kann Existenzen vernichten

Frankfurt am Main, 6. Januar 2018 (ADN). Zwei Vorgänge, die einen Zeitabstand von 30 Jahren voneinander haben, rücken dieser Tage in bemerkenswerter Assoziation dieser Tage in den Blickpunkt. Das erste Ereignis fand 1988 statt. Auslöser war der damalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger, dessen Tod gerade bekanntgegeben wurde. Er war damals in einer Rede bemüht, sich in die Situation der Deutschen und ihre Beziehung zu den nationalsozialistischen Verhältnissen hineinzuversetzen. Das misslang gründlich. Jenninger trat alsbald auf vielseitigen politischen und medialen Druck hin zurück. Nach Meinung des Historikers Rainer Zitelmann, die er am Sonnabend im Nachrichtenportal „tichyseinblick.de“ äußerte, handelte es sich um den – bis dahin selten unternommenen – Versuch des „Verstehbarmachens“. Wenige Tage nach dem Rücktritt Jenningers habe er mit dem Politikwissenschaftler Eckhard Jesse den zurückgetretenen Parlamentspräsidenten in der für solche Medienkampagnen typischen hoch emotionalisierten Situation in der Zeitung „Rheinischer Merkur“ verteidigt. „Wir wandten uns in dem gemeinsamen Artikel gegen die seinerzeit immer wieder vorgetragene These, es gebe Themen, über die man nicht öffentlich sprechen dürfe. Verbirgt sich dahinter nicht auch eine Arroganz jener, die selbst glauben, aufgeklärt und urteilsfähig zu sein, dies aber dem angeblich mündigen Staatsbürger absprechen möchten ?“. Jenningers Rede habe man deshalb missverstehen wollen und damit eine beispiellose Hysterie der politisch Korrekten ausgelöst.

Dass das seinerzeit ziemlich einmalige Ereignis sich inzwischen vervielfältigt und heutzutage einen Zustand von Permanenz angenommen hat, beschreibt Susan Bonath ebenfalls am Sonnabend im Portal RT Deutsch in einer historischen Betrachtung des derzeit beliebten Vorwurfs der „Querfront“. Fast die gesamte deutsche Medienlandschaft beteilige sich am Mobbing diverser Aktivisten und alternativer Medienmacher. Politisch korrekte Sprache sei angesagt. Wer mal verbal daneben greife, ein „heikles“ Thema anspreche oder gar Kontakt mit irgendeiner „Unperson“ hatte, bekomme den medialen Pranger schnell zu spüren. Beleidigungen wie „Verschwörungsspinner“, „Alu-Hüte“ oder „Putin-Versteher“ kursierten längst in großen Mainstream-Medien. Mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten stempelten Journalisten Unliebsame öffentlich beispielsweise als „strukturelle Antisemiten“ oder „Amerika-Hasser“ ab, sobald sie nur zu laute oder zu drastische Kritik an Herrschaft und Macht üben. Damit gefährdeten sie nicht selten jemandes Existenz. Mit solchen Vorwürfen würden sowohl konservativ-bürgerliche als auch linke Medien um sich werfen. ++ (me/mgn/06.01.18 – 006)

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Bleibende Schande fürs Parlament – Schwarzer Freitag der deutschen Demokratie

Frankfurt am Main, 1. Juli 2017 (ADN). „Dieser letzte Tag der Legislaturperiode ist eine bleibende Schande für das Parlament. Er hinterlässt kaum wieder gut zu machenden Schaden für die Demokratie. Wenigstens beim Schämen sollten sich die Abgeordneten ihrem Gewissen unterwerfen – sollte es noch auffindbar sein.“ Mit diesen Sätzen eröffnet der Publizist Wolfgang Herles am Sonnabend in dem Portal http://www.tichyseinblick.de eine atemberaubende Philippika, die sich dann immer drastischer und schonungsloser am desaströsen Agieren von Bundeskanzlerin Angela Merkel abarbeitet. Die de facto parteilose, gesinnungslose, sprachlose, stillose, anstandslose und in ihrer machtversessenen Trickserei schamlose Kanzlerin habe sich so ruchlos wie nie zuvor offenbart. Es fege nicht einmal ein Aufstand wenigstens durch die Parteien, die sich von ihr gründlich zum Narren halten lassen, „weil M Macht und Posten verspricht“. Die CDU habe an diesem Freitag gleich zwei Buchstaben in ihrem Namen verblassen lassen – das C und das D. 

Dass Zensur nicht stattfindet ist ein Witz, so Herles. Das Grundgesetz sei der Bundeskanzlerin egal wie alles andere. Dass sie ihren wild gewordenen „Justizminister“ sein „Netzdurchdrinmgungsgesetz“ unwidersprochen durchsetzen lasse, sei eine bodenlose Missachtung der Meinungsfreiheit. Der Rechtsstaat gelte nun im Netz nur noch sehr eingeschränkt. Denn der Staat lasse Zensur nicht nur zu, sondern er privatisiere sie auch noch. Dass Zensur quasi für jeden möglich ist, habe es noch nie gegeben.

Bei der Abstimmung über die „Ehe für alle“ von Gewissensentscheidung zu sprechen, sei obszön. Im Prinzip gehe es den säkularen Staat nichts an, wer mit wem in welcher Beziehung lebt. Es gebe kein staatliches Sakrament der Ehe. Die staatliche Ehe sei ein enormes staatliches Privileg. Die Erteilung von Privilegien aber könne keine Gewissensentscheidung sein. Das Interesse des Staates müsse allein in der Reproduktion von Staatsbürgern liegen. Noch habe die Natur dafür Mann und Frau vorgesehen. Wenn der Staat nicht mehr bereit sei, dies anzuerkennen, entfalle die Grundlage für den besonderen „Schutz“ der Ehe. Es wäre also ehrlicher, die Privilegien allein an die Geburt von Nachwuchs zu knüpfen. Die „Ehe für alle“ sei  nur ein verlogenes Produkt des Zeitgeistes. Aber das werde von dieser kinderlosen Kanzlerin so wenig bedacht wie von ihrem liebsten Bettvorleger – Horst Seehofer. Merkel schade der Demokratie seit langem. „Deprimierend ist ja nicht bloß diese schäbige Kanzler-Darstellerin, sondern dass sich die Mehrheit der Gesellschaft von ihr blenden lässt, und im Parlament niemand revoltiert,“ so Herles. Es gebe kaum noch Gespür für Anstand im Hohen Haus. ++ (rl/mgn/01.07.17 – 183)

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