EuGH erklärte deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig

Luxemburg, 28. Mai 2019 (ADN). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bemängelt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genuug sind. Deshalb dürfen sie in Zukunft keinen europäischen Haftbefehl (EHB) mehr ausstellen. Eine Voraussetzung für die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls ist laut einem jetzt bekannt gewordenen EuGH-Beschluss, dass er von einer „Justizbehörde“ ausgestellt ist. Dabei müsse es sich zwar nicht zwingend um einen Richter oder ein Gericht handeln. Allerdings habe die zuständige Behörde unabhängig handlungsfähig zu sein. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht gegeben, weil es gesetzlich möglich ist, dass ein Europäischer Haftbefehl auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird. Insofern bestehe keine Unabhängigkeit von der Exekutive.

Der Beschluss kam auf Initiative Irlands zustande. Dessen Oberster Gerichtshof hatte den EuGH gebeten, den maßgeblichen Rahmenbeschluss der EU-Staaten auszulegen. Dabei giong es um die Fälle von zwei Litauern und eines Rumänen, die gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt hatten. Die Befehle stammten von den Staatsanwalten Lübeck und Zwickau sowie aus Litauen. Während die die Generalstaatsanwaltschaft des baltischen Landes als „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses anerkannt wird, trifft dies bei den betreffenden beiden deutschen Staatsanwaltschaften dem EuGH-Beschluss zufolge nicht zu. Zur Begründung hatte Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona aus einem EuGH-Urteil vom 25. Juli vergangenen Jahres zitiert: „Diese Unabhängigkeit der nationalen Behörde, die den EHB ausstellt, setzt voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden n oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten.“ ++ (ju/mgn/28.05.19 – 146)

DDR-Kommunalwahl – Heiße Phase der Friedlichen Revolution beginnt

Berlin, 7. Mai 2019 (ADN). Vor dreißig Jahren begann mit der DDR-Kommunalwahl die heiße Phase der Friedlichen Revolution. Am 7. Mai 1989 erschienen Tausende Bürger am Abend in den Wahllokalen, um bei der Stimmauszählung dabei zu sein und dieses Prozedere zu beobachten. Sie notierten die Zählergebnisse genau und trafen sich danach an Sammelpunkten, um ihre Erkenntnisse zu vergleichen.

In hunderten Wahllokalen Leipzigs beispielsweise hatten solche Kontrollen stattgefunden. Das Gemeinsame aller Zahlen war, dass die erreichten Prozente samt und sonders unter den üblicherweise verkündeten 99,xx Prozent lagen. An den bürgerschaftlichen Überprüfungen vor Ort hatten sich auch Vertreter der Blockparteien CDU und LDPD beteiligt. als der Wahlleiter am späten Abend wiedetum ein Ergebnis über 99 Prozent verkündete, brachte das das Fass zum Überlaufen und die Volksseele auf den Siedepunkt.  Noch in der Nacht bereitete die Opposition die Veröffentlichung der Zahlen vor, es wurde eine Wahlzeitung gedruckt und an die Westmedien gegeben. So gelangten die Angaben massenweise in die DDR-Haushalte. Die Anzeigen häuften sich derart, dass die Staatssicherheitsorgane die Staatsanwaltschaften anwiesen, deren Bearbeitung weitgehend zu verzögern. ++ (fr/mgn/07.05.19 – 125)

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Schwarzfahrer müssen in Thüringen nicht mehr in Gefängnis

Weimar, 30. Januar 2018 (ADN). Der Deutsche Richterbund sympathisiert stark mit den Überlegungen, dass über Schwarzfahrer keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr verhängt werden. Nach Auffassung des Vorsitzenden des Thüringer Landesverbandes, Holger Pröbstel, verursacht Schwarzfahren zwar großen finanziellen Schaden, jedoch binde es  auch immense personelle Ressourcen und kostet den Steuerzahler viel Geld. Das sagte er der „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ), die darüber am Dienstag ausführlich berichtet. „Wir sind quasi das Inkassobüro der Verkehrsbetriebe“, so der Jurist. Dabei handele es sich eigentlich um Bagatellkriminalität. Würden die aktuellen Regelungen überarbeitet, führe das zu keinem großen Bedauern bei Staatsanwälten und Richtern. Schwarzfahren solle als einfache Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Ob das tatsächlich geschieht, steht allerdings noch längst nicht fest. Nach Auffassung des Thüringer Justizministeriums ist die Meinungsbildung zur Sinnhaftigkeit kurzzeitiger Ersatzfreiheitsstrafen noch nicht abgeschlossen. Die damit zusammenhängenden Fragen würden derzeit zwischen den Justizministern mehrerer Länder mit dem Bundesjustiministerium erörtert. Im Herbst werde eine Arbeitsgruppe dazu Ergebnisse vorlegen. ++ (ju/mgn/30.01.18 – 030)

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