Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: Kommunikation der Justiz generell überdenkenswert

Leipzig, 26. September 2018 (ADN). „Jede Investition in den Rechtsstaat ist auch eine Investition in die Demokratie“. Diese Feststellung traf der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in seiner Festrede zur Eröffnung des 72. Deutschen Juristentages (djt) in Leipzig. Der allen sehr vertraute, jedoch nicht selbstverständliche Rechtsstaat verwirkliche sich nicht in einem Moment, sondern sei ein langwieriges Prozedere. Im Übrigen tue es not, dem sinkenden Vertrauen der Bürger in die Justiz wirksam entgegenzuwirken. Rechtsskepsis erfordere mehr Öffentlichkeitsarbeit. Dass gerichtliche Entscheidungen an sich überhaupt erläutern muss, sei eine besorgniserregender Trend. Mehr und bessere Hinwendung zum Publikum hänge vom Engagement einzelner Richter und Staatsanwälte ab. Die Kommunikation der Justiz müsse gerell überdacht werden. Dass Kollisionen mit der verordneten Zurückhaltung zu vermeiden sind, mache die Sache kompliziert. „Wir brauchen dringend eine Revitalisierung des rechtsstaatlichen Diskurses“, betonte der Verfassungsgerichtshof-Präsident. Dass es daran fehlt, liege in dem Mangel an Richtern und anderem juristischem Service-Personal begründet. Er müsse behoben werden. Das erfordere auch eine angemessene Besoldung. 

Vor der Festansprache des BVG-Präsidenten forderte Königin Silvia von Schweden eine kinderfreundliche Justiz. Jährlich seien 2,5 Millionen Kinder in Gerichtsverfahren involviert – meist als Opfer und Zeugen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley wies auf den Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern hin. Defizite, die er in einzelnen Bereichen hat, müssten abgebaut werden. ++ (ju/mgn/26.09.18 – 249)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Überlastete Gerichte verfolgen Schwarzfahrer statt Verbrecher – Dreifaches Staatsversagen bei Migration

Berlin, 18. August 2017 (ADN). Überlastete Gerichte verfolgen in Deutschland Schwarzfahrer statt Verbrecher. Das resümiert das „Handelsblatt“ in seiner aktuellen Wochenendausgabe über ein Buch, dessen Verfasser kein geringerer als der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes ist. Jens Gnisa hinterlasse mit dem Werk „Das Ende der Gerechtigkeit“ den Eindruck, das von der deutschen Justiz wenig zu erwarten ist. Während jeder Falschparker konsequent verfolgt werde, gingen ein paar Straßen weiter die Einbrecher ein und aus. Der Staat breche sogar die eigenen Gesetze, wenn er wie ein Hehler gestohlene Steuerdateien kauft. Bei einem Drittel der Delikte werde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei „Bagatellen“ wie Fahrraddiebstahl blieben Ermittlungen oft auf Anweisung von oben ganz aus. Der Rechtsstaat ziehe sich auch der Fläche zurück. 1994 habe es noch 717 Amtsgerichte gegeben. Jetzt seien es nur noch 639. 

In der Flüchtlingspolitik bemängelt Gnisa dreifaches Staatsversagen. Es reiche von der weitgehend unkontrollierten Einreise Hundertausender über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht bis zur inkonsequenten Abschiebehaft oder Pannen bei der Beobachtung terrorverdächtiger Asylbewerber.

Als Gnisas Hauptbotschaft filtert die Zeitung heraus: Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern der Vollzug. Richter und Staatsanwälte bräuchten eine angemessene Ausstattung und müssten von überflüssigen Aufgaben entlastet werden. So lasse der Staat Unmengen an Bußgeldverfahren bearbeiten, obwohl für wichtige Fälle kaum noch Zeit bleibe. Kommunen, die Bußgelder für zu schnelles Fahren als fixe Größe im Etat einplanten, halsten der Justiz unnötige Arbeit auf. Gnisa schlussfolgert: 200 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte sind nötig.++ (ju/mgn/18.08.17 – 231)

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Justiz-Notstand in Thüringen

Erfurt, 30. Juli 2016 (ADN). „Thüringer Gerichten droht die Arbeitsunfähigkeit“. So titelt die „Thüringer Allgemeine“ am Wochenende. Gemeint ist die Klage des Vorsitzendes Landesrichterbundes, Holger Pröbstel, die in Zukunft zum Rinnsal verkümmernde Persoalzustrom an Richtern, Staatsanwälten und Justizmitarbeitern. Von den derzeit 800 Richtern und Staatsanwälten gingen bis 2020 100 in Rente, zwischen 2020 uns 2030 sogar 500. Außerdem leide das juristische Personal in Thüringen an Überalterung.

Der Leitartikel zum dem Thema registriert einen „Justiz-Notstand als Dauerzustand“. Pikanterweise kann diese Feststellung über den Personalmangel hinaus auch auf den gesamten Sektor und seine inhaltliche Tätigkeit ausgedehnt werden. Deutschland rühme sich ein Rechtsstaat zu sein. Dem seien allerdings lange Wartezeiten auf Prozesse und Entscheidungen nicht zuträglich. Angesichts einer immer komplizierteren Welt dürfe man zudem kompetente Richter erwarten. Einzelheiten dazu sind nicht mehr zu lesen. Sie würden wahrscheinlich Kopfschütteln ob der faktisch inhaltlichen Misere im Justizbereich offenbaren. Erst jüngst wurden einem Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar gravierende Mängel attestiert. Das Gericht befasste sich in einem Fall inhaltlich so gut wie nicht mit den Darlegungen eines Klägers und wies die Klage als unanfechtbar zurück. Als einen Grund nannten die Richter die Prozessökonomie. Ihrem „kurzen Prozess“ muss nun mit Sonderrechtsbehelfen entgegnet werden, wodurch die Richter das Verfahren mit zusätzlichem Aufwand belasten und weitere Instanzen damit beschäftigen. Die Arbeitsunfähigkeit lässt sich also auch auf die unzureichende Qualifikation des Justizpersonals erweitern. Sie droht nicht nur, sondern entfaltet sich bereits unübersehbar. ++ (ju/mgn/30.07.16 – 204)

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