Deutschlands Parteien haben die Fürsten abgelöst

Zittau, 29. September 2020 (ADN). Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ist gescheitert. An die Stelle der Fürsten sind die Parteien getreten. Diese Auffassung vertritt der Zittauer Jurist Friedemann Willemer. Der ehemalige Hamburger Rechtsanwalt hat dazu ein Buch unter dem Titel „Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie – Eine demokratische Tragödie“.

Seine Einschätzung beruht auf dem umfassenden Studium maßgeblicher Vertreter der Aufklärung wie Jean Jaques Rousseau und Immanuel Kant. Der Philosoph Karl Jaspers habe in den 1960er Jahren nach der Untersuchung der Frage, wohin die Bundesrepublik Deutschland treibt, sogar festgestellt, dass die „Parteienenlandschaft zur Parteiendiktatur führt“. Die Parteien haben heute nach Meinung von Willemer  die Staatsgewalt okkupiert, anstatt sie dem Volk gemäß Grundgesetz (GG) zu übergeben. Der dort verankerte Artikel 20, nach dem „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“, sei eine Täuschung. Außerdem hätten die Väter des Grundgesetzes in Artikel 146 fixiert, dass sich das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben soll. Dieses Thema werde bislang von allen Parteien erfolgreich verdrängt und ignoriert. Dieser inakzeptable Zustand dauere nunmehr 30 Jahre an. Das müsse geändert werden. ++ (de/mgn/29.09.20 – 300)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Frank Richter: Zum Leben gehören auch Verluste

Dresden, 11. März 2019 (ADN). „Die ostdeutsche Gesellschaft kommt aus einer Zeit, in der der Staat eine quasi-religiöse Orientierung gab“. Das erklärte der Ex-Bürgerrechtler und Theologe Frank Richter am Montag im Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). Auch wenn diese nicht funktionierte, habe sie dennoch einen konstruierten Sinn gegeben. Heute würden wiederum viele Erwartungen auf die Politik projiziert, die gar nicht einzuhalten sind. Er sehe viele die ihre Verbitterung bei der Politik abladen. Das sei manchmal berechtigt, oft aber nicht. In Wirklichkeit müsse gelernt werden, dass zum Leben auch Verluste gehören. Das gelte auch für Politiker, die meinen, auf jede Frage eine Antwort haben zu müssen.

Der 58 jährige langjährige Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung kandidiert als Parteiloser für die SPD bei den Landtagswahlen in Sachsen. Kürzlich hat er ein Buch veröffentlicht, das provokativ fragt, ob Sachsen noch zu Deutschland gehört. Seine persönliche Antwort gegenüber der LVZ lautet: „Staatsrechtlich: ja. Kulturell und politisch: naja“. er sei von seiner Grundhaltung her für ein liberales, vielfältiges und solidarisches Deutschland. Deshalb könne er die Frage nicht mit einem uneinmgeschränkten Ja beantworten. Aber damit könne er leben und werde weiterhin in Sachsen bleiben. Er halte es für außerordentlich wichtig, dass Fragen nach Identität, Verwurzelung und Zusammengehörigkeit politisch nicht preisgegeben werden. ++ (fr/mgn/11.03.19 – 070)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 1010.46)

Verfassungsgerichtspräsident: Gerichtsurteile sind ausnahmslos zu akzeptieren und umzusetzen

Karlsruhe, 25. Juli 2018 (ADN). Selbst guten Juristen fällt es in der Migrationsfrage nicht leicht zu erkennen, wie groß die Handlungsspielräume jeweils sind. Gleichzeitig ist die Hoffnung, komplizierten Herausforderungen mit einfachen Regeln begegnen zu können, naiv. Das erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Das bestehende Regelungssystem sei ja nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis langer politischer Prozesse. Dennoch müsse man bemüht sein, die Rechtslage klarer zu gestalten.

Zu dem merkwürdigen Verhalten der zuständigen staatlichen Behörden im Zusammenhang mit der Abschiebung von Sami A. stellte Voßkuhle klar: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, dass wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“ Die Sorge der Menschen, dass der Staat ihre Rechte nicht ausreichend schützt, müsse ernst genommen werden. Denn dieser Staat habe ihnen ein Sicherheitsversprechen gegeben, das er einhalten muss.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtspräsidenten muss man sich Gedanken darüber machen, wie diese „kalte“ globalisierte Welt etwas „wärmer“ und vielleicht gerechter gemacht werden kann. Oder: Wie Globalisierung und Heimat besser in Einklang zu bringen ist. ++ (ju/mgn/25.07.18 – 187)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Koalition der größten Wahlverlierer – Alter Wein in alten Schläuchen

Frankfurt am Main, 4. März 2018 (ADN). Es gibt sie wieder, die Koalition der größten Verlierer. Deutschland wird so schlecht weiterregiert, wie es schon bisher geschah. Das ist das trübe Fazit des Sonntag, das von Roland Tichy in dem von ihm gegründeten Portal iichyseinblick.de nach dem SPD-Mitgliederentscheid gezogen wird. Der eigentliche Regierungschef sei der SPD-Parteivorsitzende, den es noch gar nicht gibt. Es sei vermutlich die schärfste Form einer Kanzlermehrheits-Findung, die überhaupt denkbar ist und je stattfand.

„Viel wird von staatspolitischer Verantwortung geredet. Fakt ist: Zwei Wahlverlierer machen weiter wie bisher. Denn in ihrer ‚Koalitionsvereinbarung‘ steht nichts, was nicht schon in der alten Gemeinsamkeit gewesen wäre. Es ist alter Wein in alten Schläuchen“, so Tichy. Er erläutert das für die Politikbereiche Zuwanderung, Energie, Staat und Regierung, Digitalisierung und Bildung.

Nach den Worten von Tichy hat unter Merkel eine schrittweise Aushöhlung der Verfassung Platz gegriffen: Mitgliederentscheide von Parteien bestimmen über Regierungen; Koalitionsvereinbarungen ersetzen endgültig parlamentarische Abstimmungen, Abgeordnete sind nicht mehr ihrem Gewissen verantwortlich, sondern ihrer Fraktion, schlimmer noch: Die Regierung zerfällt in gegensätzliche Parteien, die sich schon vor der Kanzlerwahl auf das Heftigste bekämpfen. Die Bundesregierung separiere sich in zwei, gar drei Abteilungen, in denen jeder seine Sache für sich bestimmt. „Merkel kann es drehen und wenden wie sie will: Die einflussreichsten Ministerien sind bei der SPD gelandet, und die ‚koordiniert‘ längst ‚ihre‘ Regierungspolitik in einer Art Nebenkanzleramt der SPD-Ministerien. Das ist gut ausgebaut und organisiert. 

Roland Tichy schließt mit der Feststellung, dass Merkels Richtlinienkompetenz nichts mehr wert ist und zerschellt. Deutschland drifte in eine unsichere Zukunft. Der Staat werde noch mehr zur Beute der Parteien. ++ (ko/mgn/04.03.18 – 063)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

UNO-Sonderberichterstatter: Selbstbestimmung ist Recht von Völkern und kein Vorrecht von Staaten

Genf, 22. Dezember 2017 (ADN). Katalonien ist die größte europäische Nation ohne eigenen Staat. Die Katalanen blicken stolz auf eine mehr als tausenjährige Geschichte zurück. Ihre großartige Literatur und Kultur ist wesentlicher Teil Europas. Darauf verwies Prof. Axel Schönberger am Freitag in Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen auf der Iberischen Halbinsel. Als Kataloniens Regierung vor einigen Jahrzehnten die Unabhängigkeit von Spanien erklärt habe, putschte General Francisco Franco und begann den spanischen Bürgerkrieg.

Schönberger verwies auf Aussagen des UN-Sonderberichterstatters für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Prof. Alfred de Zayas. Nach dessen Worten hat sich das Völkerrecht der Selbstbestimmung weit über die bloße Dekolonialisierung hinaus entwickelt. Einem Volk, das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stelle eine Verletzung des Artikel 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar. Spanien müsse daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Das Streben nach Selbstbestimmung verschwinde nicht durch dessen gewaltsame Unterdrückung. Vielmehr werde das Argument genährt, Abhilfe sei nur durch Sezession möglich.

De Zayas war kürzlich von einem politischen Medium aus Brüssel gebeten worden auf vier Fragen zur Menschenrechtslage in Katalonien zu antworten. Das tat er unverzüglich. Erstaunlicherweise bekam er daraufhin von der Redaktion eine e-Mail zugeschickt, in der seine Aussagen „als für uns nicht sehr zuträglich“ bezeichnet wurden. Sie wurden dann auch nicht veröffentlicht. Der Völkerrechtsprofessor stufte das als freundliche Soft-Zensur ein. ++ (fr/mgn/22.12.17 – 367)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Petition zur friedlichen Lösung des spanisch-katalanischen Konflikts

Leipzig, 4. Oktober 2017 (ADN). „Es darf im 21. Jahrhunsdert nicht erneut dazu kommen, daß das spanische Militär gegen die friedlich nach ihrer Unabhängigkeit strebenden Bevölkerung Kataloniens eingesetzt wird“. Das schreibt der Romanist Prof. Axel Schönberger von der Universität Leipzig in einer von ihm initiierten Petition zu Katalonien. Europäer aller Staaten und Nationen müssten sich dafür einsetzen, dass der Konflikt zwischen dem spanischen Zentralstaat und Katalonien dieses Mal friedlich gelöst wird. Das Recht auf freie, friedliche und demokratische Selbstbestimmung stehe über den rechtlichen Schranken eines Staates, der Millionen von Menschen, die sich in und von ihm als Bürger zweiter Klasse fühlen, seine Rechtsordnung aufzwingen will. Katalonien gehöre ohne wenn und aber zu Europa. Die Europäische Union und alle europäischen Staaten sollten klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass jegliche Anwendung militärischer Gewalt in dem derzeitigen Konflikt unakzeptabel wäre und dass, sofern tatsächlich ein neuer katalanischer Staat entstehen sollte, dieser der EU ebenso willkommen wäre, wie es bislang die Region Katalonien mit ihrer Metropole Barcelona und wie es auch Spanien weiterhin ist. „Als Kataloniens Regierung vor einigen Jahrzehnten die Unabhängigkeit von Spanien erklärte, putschte (mit deutscher Hilfe) General Francisco Franco und begann den spanischen Bürgerkrieg,“ brachte der Initiator der Petition in Erinnerung.

Schönberger, der dem Deutschen Katanalistenverband angehört, will die Petition an führende Politiker in Europa und der UNO senden. Dazu zählen Sergio Mattarella, Jean Claude Juncker, Mariano Rajoy, Angela Merkel, Theresa May, Carles Puigdemont, Antonio Guterres und Wladimir Putin.  Inzwischen haben das Dokument mehr als 25.000 Unterstützer unterzeichnet. ++ (nt/mgn/04.10.17 – 278)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Kette verpfuschter Identifizierungsversuche

Frankfurt am Main, 17. September 2017 (ADN). Von einer Kette verpfuschter Versuche, wenigstens die Identität von Flüchtlingen zu prüfen, berichtet Roland Tichy am Sonntag auf dem von ihm gegründeten Portal „tichyseinblick.de“. Das jüngste Glied dieser Kette sei eine seit August dieses Jahres gültige Regelung, nach der  Flüchtlinge von Beamten zu einem freiwilligen Identitätsgespräch einzuladen sind. Wenn nicht identifizierte Täuscher nicht zu dem Termin bei der Behörde erscheinen, bleibt das folgenlos. Eine Identitätsprüfung von Flüchtlingen in Deutschland ist damit so gut wie unmöglich. Es dennoch zu versuchen, gerät nicht selten, so Tichy, zur Posse. Das lege die Defizite von Merkels Flüchtlingspolitik offen. Tichy schreibt: „Der Widerstand der Bevölkerung wächst; Behörden reagieren aggressiv auf Widerstand gegen die den Einheimischen abgeforderte Integration in das bunte Deutschland. Integration wird zur Einbahnstraße umgeschildert, auf der viele Einheimische die Geisterfahrer sind. Das klingt bösartiger, als es ist. Behörden halten sich nur deshalb an die Einheimischen, weil sie die im Griff haben. Denn zwei Jahre nach der bedingungslosen Grenzöffnung weiß der Staat immer noch nicht, wer da kommt und wer da ist. Wer aber kommt, der bleibt. Die Statistiken offenbaren das Versagen“. Sie belegen zudem überzeugend Schizophrenie, Hilflosigkeit und sogar Willkür der Administrationen. ++ (mi/mgn/17.09.17 – 261)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Atemberaubendes Juristen-Ping-Pong zwischen Madrid und Barcelona

Madrid/Barcelona, 12. September 2017 (ADN). Das juristische Ping-Pong zwischen der spanischen Hauptstadt Madrid und der katalanischen Regional-Kapitale Barcelona nimmt ein atemberaubendes Tempo auf.  Im Zenit steht das für den 1. Oktober geplante Referendum über die endgültige Abspaltung Kataloniens von dem aus Madrid gesteuerten Zentralstaat. Die Katalanen, die ohnehin bereits weitgehende Autonomierechte haben, wollen als eigene Nation und als vollwertiger, souveräner Staat anerkannt werden. Am Dienstag versetzte der spanische Verfassungsgerichtshof den Katalanen in kurzer Folge einen zweiten gravierenden Seitenhieb. Die Richter in Madrid legten ein Gesetz auf Eis, das bei einer Unabhängigkeit der Region als Übergangsverfassung fungieren sollte. Damit wurde einem Antrag der Zentralregierung stattgegeben. Das Gesetz war erst vor einer Woche vom Regionalparlament in Barcelona verabschiedet worden. In einem ersten Schritt hatte das spanische Verfassungsgericht bereits das Gesetz über das Oktober-Referendum vorerst für ungültig erklärt.

Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) erklärte die wachsenden Spannungen zwischen beiden Seiten auch mit den unterschiedlichen politischen Kulturen: „Madrid als Hauptstadt des Königreichs hatte stets eine klare Machthierarchie. Die katalanischen Handels- und Hafenstädte aber blicken auf eine bürgerliche Tradition mit austarierter Machtverteilung zurück, ähnlich wie in den Hansestädten oder italienischen Stadtrepubliken. Die Konservativen in Madrid haben offenkundig noch nicht begriffen, dass Katalonien eine Konsensgesellschaft ist, für die das Aushandeln von Kompromissen völlig normal ist.“ ++ (vk/mgn/12.09.17 – 256)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Generalmangel der Justiz: Nicht präzise dokumentierte Verhandlungsverläufe

München, 20. Juli 2017 (ADN). In der Schussphase des gigantischen NSU-Prozesses tritt plötzlich ein bisher in juristischen Auseinandersetzungen kaum wahrgenommenes Phänomen ins Licht der Öffentlichkeit. Es handelt sich um einen generellen und eigentlich blamablen Makel, den Anette Ramelsberger in der Donnerstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ ausführlich erläutert. „Anders als in vielen anderen europäischen Ländern werden in Deutschland Verhandlungen nicht aufgezeichnet oder protokolliert. Jeder Prozessbeteiligte schreibt für sich mit, was ihn interessiert – und überhört dabei notgedrungen immer wiewder wichtige Passagen. Es ist ein altes Problem“. Es zu lösen, hat bislang offenbar noch nie Anstalten gemacht, das nunmehr die Verteidiger im NSU-Prozess als Streitwaffe zücken und die akustische Aufzeichnung der auf 22 Stunden Länge geschätzten Plädoyers der Bundesanwälte beantragen. Das Gericht lehnte das ab, weil dadurch die Persönlichkeitsrechte der Bundesanwälte verletzt würden. Die Verteidiger beharrten auf ihren Anträgen mit der Begründung, dass die Staatsanwälte als Vertreter des Staates auftreten und demzufolge bei ihren Plädoyers die Persönlichkeitsrechte zurücktreten. Außerdem gebe es eine Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber den Angeklagten. Sie müssten die Plädoyers vollständig selbst wahrnehmen und ganz verstehen. Wenn schon nicht aufgezeichnet werde, dann sollten die Staatsanwälte ihre schriftlichen Unterlagen  herausgeben oder das Gericht einen Stenographen bezahlen. Die Staatsanwälte reagierten empört. Sie seien keine „rechtlosen Gesellen“ ohne Persönlichkeitsrechte. Sie fühlten sich auch nicht verpflichtet, ihre Ausführungen an „jeglichen Verständnishorizont anzupassen“. Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte weiter: „Wir machen hier keinen Stuhlkreis, sondern das ist ein Prozess. Und die Strafprozessordnung sieht es nicht vor.“ Doch sie verbietet es auch nicht. ++ (jz/mgn/20.07.17 – 202)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Charta mit Forderungen für künftigen baskischen Staat

Bilbao, 16. Juli 2017 (ADN). Die vier baskischen Gewerkschaften haben mit anderen sozialen Bewegungen des Baskenlandes eine Charta erarbeitet, in der die Forderungen für einen gesellschaftlichen Wandel der spanischen Region fixiert sind. Dazu gehört die Unabhängigkeit von Spanien sowie ein universelles Recht auf soziale Absicherung. Das sagte Mikel Alvarez von der baskischen Gewerkschaft LAB in einem Interview, das die Tageszeitung „Junge Welt“ am Wochenende veröffentlicht hat. „Wir wollen anständige und qualifizierte Arbeitsplätze für alle, das Recht auf Bildung, Wohnung und Gesundheit. Wir verlangen auch das Recht, unsere Sprache, das Baskische, in allen Lebensbereichen nutzen zu können.“ Es gehe also nicht nur um Fragen aus der Arbeitswelt, sondern auch beispielsweise um Frauenrechte und die Lebensmittelsouveränität. Das seien Mindestforderungen an einen künftigen selbständigen baskischen Staat.

Alvarez wies darauf hin, dass seine Gewerkschaft eine lange Tradition der Kooperation mit den sozialen Bewegungen hat. Als aktuelles Beispiel nannte er ein Bündnis in Bilbao zwischen den Nutzern und Beschäftigten im öffentlichen Personenahverkehr, das sich für niederigere Preise einsetzt. Darüber hinaus gebe es Initiativen von gewerkschaftlich organisierten Lehrern  und Schülerverbänden für die Verwendung regionaler Produkte in den Kantinen. Zudem setzten sich Lehrergewerkschaften, Professoren, Studenten und Schüler gemeinsam dafür eindass über Lehrpläne nicht mehr in Madrid, sondern im Baskenland entschieden wird.

Derzeit gibt es nach den Worten des Gewerkschafters in seiner Organisation eine breite Diskussion darüber, ob ein unabhängiges Baskenland in der Europäischen Union (EU) bleiben und sie von innen heraus verändern oder ob es austreten sollte. Ein Erfolg des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien am 1. Oktober würde gewiss auch die Souveränitätsbestrebungen der Basken erleichtern, denn die Unabhängigkeit werde Madrid sicherlich nicht verschenken.

Bereits jetzt hat das aus drei Provinzen bestehende Baskenland einen bestimmten Grad an Selbständigkeit. Seit dem Jahr 1979 firmiert es unter der offiziellen Bezeichnung „Autonome Gemeinschaft in Spanien“. Diesen Status ermöglicht die spanische Verfassung aus dem Jahr 1978. Damit ist es den Basken erlaubt, auf ihrem Gebiet die Steuern selbst einzuziehen. Aufgrund eines bilateralen Abkommens wird dann eine festgelegte Summe an den spanischen Zentralstaat abgeführt. ++ (ba/mgn/16.07.17 – 198)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46