Jahrzehntelange Geheimdienstoperationen „Rubikon“

Mainz, 11. Februar 2020 (ADN). Einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) vom Dienstag zufolge haben Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland, der USA und der Schweiz seit Ende der 1960er Jahre Informationen von rund 130 Regierungen abgeschöpft. Anlass und Auftakt der langjährigen Ausspähung war der Verkauf der in der Schweiz ansässigen Crypto AG durch seinen schwedischen Gründer Boris Hagelin an Regierungen rund um den Globus. Die unter dem Namen „Rubikon“ laufende Operation war nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Richard Aldrich eine der kühnsten und skandalträchtigsten. „Denn über hundert Staaten zahlten Milliarden Dollar dafür, dass ihnen ihre Staatsgeheimnisse gestohlen wurden. Das war ziemlich dreist“, sagte er in einem ZDF-Interview.

Im Jahre 1993 endeten die Aktivitäten von deutscher Seite, nachdem während der Amtszeit von Helmut Kohl das wiedervereinigte Deutschland von seinen europäischen Nachbarn beargwöhnt wurde. Deswegen wurde seitens Deutschland entschieden, aus der Crypto AG auszusteigen und die Anteile an die CIA zu verkaufen. 

Eine 60minütige Dokumentation über die Recherchergebnisse des ZDF, der Tageszeitung „Washington Post“ und des Schweizerischen Fernsehens (SRF) wird am Abend des 18. März im ZDF ausgestrahlt. ++ (042)

Landesverrat ohne Land

Düsseldorf, 6. Dezember 2018 (ADN). Welches Land hat Markus Wolf verraten, das es nach Auffassung der Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht gar nicht gegeben hat. Diese Frage konnte bis heute nicht schlüssig beantwortet werden – genau 25 Jahre nach Verurteilung des DDR-Auslandsspionagechefs wegen Landesverrat in Tateinheit mit geheimdienstlicher Agententätigkeit. Gleiches gilt für die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens. Genau diese wurde am 18. Oktober 1995 nicht nur angezweifelt, sondern vom Bundesverfassungsgericht auch verneint. Deshalb wurde das Urteil auch aufgehoben. Das Verfahren war nicht rechtmäßig.

Dann wurde erneut Anklage erhoben. die Vorwürfe nannten sich diesmal „Straftaten, denen ein allgemeiner ethischer Unwert innewohnt.“ Letztlich zogen auch diese juristisch schwachsinnigen Anklagepunkte nicht. Die bundesdeutsche Justiz erwies sich als der Problematik grundsätzlich nicht gewachsen. ++ (gl/mgn/06.12.18 – 320)

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