Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ aus Sozialrecht streichen

Berlin, 12. Februar 2018 (ADN). Etwa 20 Millionen Menschen haben seit 2005 Arbeitslosengeld II bezogen und sind in gewisser Weise gedemütigt worden. Sie haben das auch auf die SPD zurückgeführt. Jetzt muss diese Partei dafür sorgen, dass sie wieder erkennbar wird. Das schreibt der Kölner Sozialwissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge am Dienstag in der Zeitung „junge Welt“ in einem Gastkommentar. Mit den sogenannten Hartz-Gesetzen seien zahlreiche Verschlechterungen für Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Arbeitssuchende eingeführt worden.

Der renommierte Sozialexperte nennt und erläutert neun Regelungen, die nun zurückgenommen, abgeschafft oder geändert werden müssen, Nur dann könne man „Hartz IV hinter sich lassen“. Einer seiner Vorschläge lautet, das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. Es stamme aus dem Fürsorgerecht der Weimarer Republik und hieß damals „Familiennotgemeinschaft“. Es handele sich dabei um eine ausgeweitete Kollektivhaftung, die es nicht geben darf. ++ (so/mgn/12.02.19 – 043)

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Integrationsförderung von Migranten soll Kommunen übertragen werden

Leipzig, 27. September 2018 (ADN). Um die Nachhaltigkeit der Integrationsförderung von Migranten zu verbessern, sollen alle weiteren Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen übertragen werden. Insbesondere sollen die Städte und Gemeinden die Kompetenzen für die Steuerung der Integrationskurse vor Ort erhalten. Das ist ein Beschluss des 72. Deutschen Juristentages, der am Donnerstag in Leipzig in der Abteilung „Öffentliches Recht- Arbeits- und Sozialrecht gefasst worden ist. Diese und andere Entscheidungen der alle zwei Jahre organisierten Veranstaltung werden dann als Empfehlungen an das Parlament und damit an den Gesetzgeber weitergereicht. ++ (mi/mgn/27.09.18 – 250)

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Hartz-IV-Klagewelle ebbt ab

Berlin, 3. Juli 2018 (ADN). Die Klagewelle an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin ebbt ab. Nach Angaben von Gerichtssprecher Marcus Howe erreichten in diesem Jahr bis Ende Juni 14.500 neue Fälle das Gericht. Davon waren etwa 7.200 Rechtsstreitigkeiten rund um Hartz-IV. Das sei zwar immer noch sehr viel. Jedoch würden inzwischen mehr Fälle abgeabeitet als neue eingehen. Der Abbau des Hartz-IV-Aktenberges werde aber noch viele Jahre andauern. Das habe Priorität. Der Höhepunkt der Klagewelle sei im Jahr 2010 erreicht gewesen, als etwa 30.300 neue Klagen registriert wurden. Beim Sozialgericht Berlin sind seit Einführung der Sozialmarktreform 2005 insgesamt rund 280.000 Klagen zu diesem Themenkreis eingegangen.  Derzeit sind viele Fälle aus dem Jahr 2014 in Arbeit. 

Im vergangenen Jahr entschied jeder der 140 Richter des Berliner Sozialgerichts durchschnittlich 290 Fälle. Neben Streitigkeiten um Hartz-IV wurde auch über Differenzen in Fragen der Renten- und Krankenversicherung, über Rechte von Schwerbehinderten und im Bereich Arbeitsförderung entschieden. In 5.240 Verfahren wurde den Klägern Prozesskostenhilfe zugestanden. Dabei handelte es sich um knapp 2,4 Millionen Euro. ++ (so/mgn/03.07.18 – 165)

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