Institut für Waldumbau vorgeschlagen

Jena, 1. März 2021 (ADN). Es wäre sinnvoll, ein virtuelles Institut für Waldumbau zu gründen. Das schlägt Dr. Henrik Hartmann vom Max-Planck-Institut für Biogeochemie Jena vor. Es sollte Arbeitsgruppen von verschiedenen Universitäten und Institutionen sowie weitere Experten zusammenbringen, um durch verantwortungsbewusste Forstwirtschaft einen aktiven Klima- und Umweltschutz zu gewährleisten.

Im Rundfunk erklärt Hartmann am Montag, dass der Klimawandel den europäischen Wald gefährdet. Die Wälder in Skandinavien und Südeuropa seien besonders empfindlich. Wassermangel und zu hohe Außentemperaturen führten zur Schwächung. Dürre und Schadinsekten trügen dazu in besonderem Maße bei. Das ergäben Satellittendaten, die in den vergangenen 40 Jahren ausgewertet worden sind. Sogar große alte Bäume litten unter Ressourcenmangel. Mit Hilfe des neuen Instituts muss nach Auffassung des Wissenschaftlers ermittelt werden, welche Bäume dem künftigen Klima gewachsen sind. Sägemühlen bräuchten bestimmte Holzsorten. Gleiches gelte für den Fortbestand der Fauna.

Wie Forstbehörden und Waldwirtschaft reagieren, teilt Horst Sproßmann, Kommunikationschef von ThüringenForst, umgehend mit. „Nach drei Jahren Dürre, Sturm- und Borkenkäferschäden hat sich die Zahl der Verjüngungsflächen und Kulturen im Privat-, Staats- und Kommunalwald massiv erhöht. Die dortigen Jungpflanzen sind aber die Lieblingsspeise des Rehwildes. Hohe Rehwildbestände stellen deshalb eine akute Bedrohung sowohl für die natürliche wie die gepflanzte Waldverjüngung dar.“ Aus diesem Grund hätten Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und nun auch Thüringen die Rehwildjagd von Mai auf April vorgezogen. ++ (wd/mgn/01.03.21 – 056)

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Demokratie geht ohne Kapitalismus – Finnischer Grundeinkommens-Test sinnvoll

Berlin, 2. Februar 2018 (ADN). Dass die Finnen mit der Verbesserung des Kapitalismus beginnen und mit dem Grundeinkommen experimentieren, hält der Berliner Philosoph Wilhem Schmid für sinnvoll. In einem Interview mit dem Genossenschaftsmagazin „gemeinsam“ nimmt er zu Grundsatzfragen Stellung. Der Versuch der Skandinavier, erst einmal mit einigen Hunderttausenden anzufangen, um zu sehen wie die Menschen reagieren, sei vernünftig. Das Grundeinkommen habe den Vorteil, dass der Staat nicht mehr unter die Betten kriechen müsse, um herauszufinden, ob ein Hartz-IV-Empfänger mit einer Frau im Bett liegt, die ihn eigentlich unterstützen müsste. „Da bleibt mir die Spucke weg, nicht im Ernst können wir so weitermachen“, lautet das vernichtende Urteil des Gelehrten über die menschenverachtende Praxis bundesdeutscher Behörden.

Zu glauben, die Demokratie sei selbstverständlich und gottgegeben, ist die größte Gefahr, so Schmid. Der Kapitalismus sei auch nicht notwendig das Wirtschaftssystem der Demokratie. „Wir könnten uns mit Mehrheit für ein anderes entscheiden“. ++ (bg/mgn/02.02.18 – 033)

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Brandenburg rechnet mit bis zu 3.600 abgetauchten Flüchtlingen

Frankfurt an der Oder/Potsdam, 17. Februar 2017 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder hat sich zu einem in Deutschland bisher einmaligen Schritt entschieden. Sie hat 18.000 einzelne Ermittlungsverfahren eröffnet, mit denen der Aufenthaltsort von ins Bundesland Brandenburg gekommenen Flüchtlingen klar dokumentiert werden soll. Darüber berichtete das rbb-Nachrichtenmagazin „Brandenburg aktuell“ am Freitagabend. Gegenüber dem Sender erläuterte Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding des beispiellose Verfahren. Von den 18.000 Menschen, die im Jahr 2015 nur mangelhaft erfasst nach Brandenburg gekommen sind, habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder bislang 1.000 überprüft. Es sei fesgestellt worden, dass 15 bis 20 Prozent dieser Menschen „überhaupt nicht bekannt, also offensichtlich abgetaucht sind“.  Angesichts dieser Quote könnte es sich hochgerechnet um 3.600 Menschen handeln. Sie sind von den Behörden nicht auffindbar. Keine offizielle Stelle weiß, wo sie sich aufhalten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder nun die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einreise eingeleitet. Daraus folgt, dass die entsprechenden Akten aus dem Ausländerzentralregister der Ermittlungsbehörde zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Daten sollen mit den Angaben verglichen werden, die die Flüchtlinge bei ihrer Einreise 2015 gemacht haben. Um diese aufwendige Recherchearbeit zu leisten würden rund 6.000 Arbeitsstunden zusätzlich anfallen. Daher fordert die Staatsanwaltschaft den Einsatz zusätzlichen Personals.

„Brandenburg aktuell“ stellte zudem die Frage, ob unter den Abgetauchten auch Terroristen sein könnten. Dazu sagte Scherding, es sei denkbar, dass darunter auch Menschen sind, die andere Ziele verfolgen“. Brandenburgs Innenminster Karl-Heinz Schröter dagegen wiegelte ab. Er gehe davon aus, dass die „Verschwundenen“ sich in andere Bundesländer, nach Skandinavien oder wieder in ihre eigentlichen Herkunftsländer begeben hätten. ++ (17.02.46 – 046)

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Anwaltsgerichte agieren in einer „Art Geheimjustiz“ – Rund ein Drittel der Rechtsanwälte risikobehaftet

Frankfurt am Main/Berlin, 26. Januar2016 (ADN). Fast sämtliche Beschwerden von Mandanten gegen Rechtsanwälte werden von den Rechtsanwaltskammern als deren Standesvertretungen zurückgewiesen. Die für solche Konflikte zuständigen Anwaltsgerichte verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das kritisierte Mitte Januar der Vorsitzende des vor mehr als 25 Jahren gegründeten Vereins gegen Rechtsmissbrauch, Horst Trieflinger, in einem Interview mit dem Berliner Online-Magazin „Spreezeitung“ scharf. „Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun“, so der Vereinschef. Das sei in einem Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein soll, nicht vertretbar. Er forderte deshalb, dass die Anwaltsgerichte, öffentlich tagen. Davon könne eine heilsame Wirkung ausgehen, denn kein Rechtsanwalt ist am Öffentlichwerden seiner Verfehlungen interessiert. Derzeit werde das nicht öffentliche Verhandeln standeswidriger Fälle vom Gesetzgeber gewollt und gedeckt.

Trieflinger stellt fest, dass die bundesdeutschen Rechtsanwaltskammern bei der Bearbeitung von Mandantenbeschwerden versagen. Fast alle Beschwerden würden unter den Teppich gekehrt. Deswegen solle diese Tätigkeit den Rechtsanwaltskammern aus der Hand genommen und auf staatliche Stellen übertragen werden. Auch Laien müssten – wie beispielsweise in Großbritannien und in den nordischen Ländern praktiziert – zu solchen Anwaltsgerichten gehören, verlangte Trieflinger. Leider verschließe sich die bundesdeutsche Politik solchen Veränderungen mit Vehemenz. Das betreffe auch den Anwaltszwang, der abzuschaffen wäre. Er beruft sich auf den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger. Dessen Einschätzung zufolge bei rund einem Drittel aller Rechtsanwälte das Risiko besteht, schlecht beraten zu werden. Sogar Parteiverrat an den Mandanten werde viel öfter begangen als letztlich sichtbar wird. Die Bevormundung der Bürger sei durch das neue Rechtsberatungsgesetz von 2008 nicht abgeschafft worden. Jeder müsse das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er sich einen Anwalt nimmt oder nicht. In Großbritannien gebe es solche diskriminierenden Rechtsberatungsvorschriften wie in der Bundesrepublik Deutschland nicht.  ++ (ju/mgn/26.01.16 – 026)

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