Reichsbürgerszene äußerst heterogen

Berlin, 26. Oktober 2018 (ADN). Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag nach der Zahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter wartete das Bundesinnenministerium jüngst mit der Ziffer 19.000 auf. 950 davon seien als Rechtsextremisten eingestuft. Im Jahr 2017 sei das Bundesamt für Verfassungsschutz noch von insgesamt etwa 16.500 Personen ausgegangen. Nach Auffassung des Ministeriums lehnt der Personenkreis die Bundesrepublik Deutschland als Staat ab. Gleiches gelte für Behörden  und Gerichte.

„Die Szene ist sowohl organisatorisch als auch ideologisch äußerst heterogen. Die Sicherheitsbehörden gehen bislang nicht davon aus, dass eine einheitliche Bewegung existiert,“ heißt es in einer anderen amtlichen Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Sie sei zersplittert, vielschichtig und unübersichtlich. Viele lehnten daher die Bezeichnung „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ für sich ab. „Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist nur ein geringer Teil der Szene dem Rechtsextremismus zuzuordnen“. Dieser Mitteilung zufolge gab es per 31. März 2018 in Deutschland 18.000 „Reichsbürger“. ++ (in/mgn/26.10.18 – 279)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

9.700 Salafisten und 1.600 Terrorismus-Verdächtige in Deutschland

Berlin, 12. Februar 2017 (ADN). Rund 9.700 Salafisten und 1.600 des Terrorismus Verdächtige halten sich gegenwärtig in Deutschland auf. Das teilte der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, am Sonntag in einem Kamingespräch des Senders Phoenix  mit dem stellvertretenden ZDF-Chefdredakteur und Terrorismus Experten Elmar Theveßen in der Berliner American Academy mit. Es sei unmöglich, sie samt und sonders in Sicherungshaft zu nehmen. Vier von fünf für Terrorismus-Anschläge in Deutschland Verantwortliche seien nicht auf dem Radarschirm der Sicherheitsbehörden gewesen. Der Attentäter Anis Amri, der letztlich den Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt mit 12 Todesopfern verübt hatte, habe zunächst nur den Auftrag gehabt, „Kalaschnikows“ zu besorgen und habe sich dann völlig ruhig verhalten. Insofern habe es keinen Anlass für eine Dauerbeobachtung gegeben. Die Warnungen vor ihm aus Nordafrika seien nicht beim Verfassungsschutz, sondern bei anderen Behörden, eingegangen. Dazu, dass Amris Mobiltelefon in Berlin lokalisiert wurde, könne er nichts sagen.

Zum Fall des Syrers Al Bakr erklärte Maaßen, seine Identifikation und Ortung sei erfolgreich gewesen. Allerdings habe nicht konkretisiert werden können, dass er von Chemnitz aus einen Anschlag auf dem Flughafen Berlin-Tegel zu verüben beabsichtigte. Jedoch sei seine Festnahme an dem betreffenden Sonnabend schiefgegangen. Außerdem hätte der Generalbundesanwalt das Verfahren schon am vorangegangenen Freitag an sich ziehen müssen. Dass nun in dem zu diesen Vorgängen vorliegenden Bericht von einer „Kultur der Unzuständigkeiten“ die Rede ist, hält Maaßen für übertrieben. ++ (gd/mgn/12.02 – 041)

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Menschenrechtskommissar: „Jeder wird zum Verdächtigen“

Strasbourg/München, 5. November 2015 (ADN). „Es gibt eine Entwicklung in vielen europäischen Staaten, Ermittlungsbehörden freie Hand zu geben – und das trotz der Enthüllungen von Edward Snowden.“ Diese Kritik übte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ am Donnerstag. Zugleich vollziehe sich der technische Fortschritt so schnell, dass er die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden massiv ausweitet, das Privatleben zu überwachen. Das verstöre ihn. Er beobachte, dass Gesetze überhastet verabschiedet werden, teils mitten in der Nacht, ohne dass jemand ruft: „Moment mal, es geht hier um Menschenrechte !“ Deshalb schlage er Alarm.

Nach den Worten des Menschenrechtskommissars ist eine Verschiebung im Gange, von der Überwachung Einzelner hin zur Überwachung der Allgemeinheit. Entsprechende Gesetze seien in mehreren Staaten wie Spanien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Finnland und Österreich verabschiedet oder geplant. Dabei werde die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) ignoriert.  Dänemark und Italien seien erst nach Protesten zurückgerudert.

Bezogen auf Deutschland zeigte sich der Europaratskommissar aus Lettland erschüttert über Aussagen von Mitgliedern der G-10-Kommission des Bundestages: Sie wüssten nicht, ob sie alles sehen, was sie sehen sollten. Sie seien nicht ausreichend zu Inspektionen befugt. In 98 von 100 Fällen erlauben sie Überwachungsmaßnahmen, wenn sie darum gebeten werden. So werde nicht jeder Fall individuell geprüft.

Abschließend sagte Muiznieks: „Vor allem müssen wir die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Überwachung aufhalten. Sie ist verheerend für das soziale Klima. Jeder wird zum Verdächtigen.“ n++ (mr/mgn/05.11.15 – 300)

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