Barcelona, 16. Juni 2021 (161)
Visegrad: Zuwachs für „Pakt freier Städte“
Budapest, 10. Februar 2021 (ADN). Das Bündnis freier Städte der vier Visegrad-Staaten erwartet Zuwachs. Dem Ende 2019 gegründeten Verbund der Hauptstädte Warschau, Prag, Budapest und Bratislava wollen sogar außereuropäische Metropolen beitreten, verlautet aus der slowakischen Kapitale.
Das Städtebündnis, dass in Distanz der jeweiligen Staatsregierungen agiert und operiert, hat sich Freiheit, Weltoffenheit und Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Beispielsweise wollen sie auf direktem Wege Finanzmittel aus den EU-Fördertöpfen des „Green-Deals“ erwirken, um mehr Nachhaltigkeit vor Ort zu erreichen. Außerdem soll der Status der städtischen Selbstverwaltung gestärkt werden. Als Vorbild schweben einigen die italienischen Stadtstaaten der Renaissance wie Florenz und Venedig vor. ++ (ko/mgn/10.02.21 – 041)
http://www.adn46@wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
EU-Zentralisierung ist tödliches Gift – Lokale Selbstverwaltung belebt Demokratie
München, 26. Oktober (ADN). Das Ziel der Eurokraten ist, einen europäischen Multikulti-Bundesstaat ohne regionale Vielfalt zu schaffen. Das stellt Ulrich Horstmann in einer präzisen und tiefgründigen Analyse fest, die in der jüngsten Ausgabe des von dem prominenten Wirtschafts- und Finanzexperten Max Otte herausgegebenen Informationsdienstes „Der Privatinvestor“ veröffentlicht ist. Als Vorbild dienten die USA, die jedoch eine ganz andere Tradition aufweisen. Während die US-Amerikaner aus vielen Völkern eins schaffen konnten, bleibe es bei den Europäern bei einem loseren Verbund, der „in Vielfalt geeint“ ist. Ein einheitlich geführtes Europa habe sich trotz vieler Kriege nicht etablierten können. „Woran die Römer scheiterten, in der Neuzeit auch Napoleon, Hitler und Stalin, sollte nicht noch einmal versucht werden. Selbst wenn es diesmal vermeintlich friedlich von oben gelenkt und mit besseren Absichten versucht wird, ein solcher Zentralismus wird der europäischen Vielfalt nicht gerecht.“ Ein einheitliches Staatsvolk von oben erzwingen zu wollen, sei absurd.
Kritik übt Horstmann an dem Vorgehen des Präsidenten der EU-Kommission: „Jean-Claude Juncker hatte schon immer ein klares Konzept, wie er sein neues Europa von oben ‚etatistisch‘ schaffen kann: ‚Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt'“. Diese Äußerung Junckers zeige die Seelenlosigkeit einer Ideologie, die zur Verklammerung auf echte Menschen und Bauwerke verzichtet. Damit würden die vielseitigen regionalen Identitäten, früher als Heimat bezeichnet, nicht mehr gewürdigt. Es zeige auch, wohin diese EU-Eliten uns führen wollen. Auch wenn Eurokraten das gerne verdrängten: Katalonien könnte bald überall sein“. Bürger wollten eine überschaubare Politik, die noch gestalt- und kontrollierbar ist. Der Autor beruft sich auf Friedrich A. Hayek, der bereits 1944 vor dem tödlichen Gift der Zentralisierung warnte. Nirgends habe die Demokratie gut funktioniert ohne ein hohes Maß von lokaler Selbstverwaltung, die eine Schule für die politische Erziehung sowohl des Volkes im allgemeinen wie auch seiner zukünftigen Führer darstellt. ++ (sv/mgn/26.10.17 – 299)
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Kammerjäger auf dem Vormarsch – „Gelenkte Demokratie wie in der Volkskammer“
Berlin, 22. Mai 2017 (ADN). Nachdem Mitglieder der Hamburger Handelskammer vor einiger Zeit mit Erfolg und basisdemokratischen Mitteln den Apparat, die Bürokratie und die Hierarchien der eigenen Organisation unterwandert haben, scheint Ähnliches in Berlin bevorzustehen. Wie die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Montag berichtet, endet in einer Woche die Stimmabgabe der Mitgliedsunternehmen für die Neuzusammensetzung der Vollversammlung. Es sind 99 Sitze zu vergeben. Darum bewerben sich 202 Kandidaten. Darunter befinden sich zahlreiche Rebellen, die das verknöcherte und verkrustete Verwaltungssystem zerbrechen und reformieren wollen. Die „Kammerjäger“ firmieren unter der Bezeichnung „Initiative ProKMU“ und wollen eine Selbstverwaltung ihrer Organisation herbeiführen, die ihren Namen tatsächlich verdient. In der Kritik steht vor allem die Zwangsmitgliedschaft, der sich bisher alle 280.000 Mitglieder der IHK Berlin unterwerfen mussten. Weitere Reformthemen sind Entgelte, Vergütungen und Zusatzentschädigungen der hauptamtlichen Mitabeiter der IHK Berlin. So sind insbesondere die Tantiemen in Höhe von 50.000 Euro umstritten, die Hauptgeschäftsführer Jan Eder neben seinem Fixgehalt von 225.000 Euro kassiert. Er stellt sich mit den Kammerangestellten wehrhaft den „Rebellen“ entgegen, um sie zu integrieren, zu zähmen oder sogar zu integrieren. Ein besonders eindrucksvolles innerverbandliches Duell liefert sich Eder mit dem kritischen Vollversammlungsmitglied Rainer Janßen, das in einem Rechtsstreit mündete. Der Steuerberater aus Berlin-Tempelhof lässt außerdem vor Gericht klären, wer die Anwalts- und Gerichtskosten der juristischen Auseinandersetzungen zu tragen hat.
Einen anderen Kritiker, den Reiseunternehmer Egon Dobat, zitiert die Zeitung: „Nach zehn Jahren Vollversammlung habe ich wahrgenommen, dass die sogenannte Selbstverwaltung nicht so ist wie sie öffentlich dargestellt wird. Es ist eine oligarchisch gelenkte Demokratie, so wie ich mir die Volkskammer vorstellte.“ Trotz dieser Schwerstvorwürfe und auch im Hinblick auf die moderaten Reformkräfte kommt „Der Tagesspiegel“ zu der Prognose, dass eine „Revolution wie bei der Kammer in Hamburg aber ausbleiben dürfte“. Dort hatten die Rebellen bei der Wahl 55 von 58 Sitzen im Plenum erobert. ++ (wi/mgn/22.05.17 – 143)
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Gebietsreform vernichtet fünf von sechs ehrenamtlichen Wahlmandaten
Weimar, 31. März 2017 (ADN). In der letzten Märzdekade ist der Bürgeraufruf gegen die Gebietsreform in Thüringen angelaufen. Der in Weimar erfolgte Start zu der erneuten Initiative des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“ war Auftakt, um nunmehr mindestens 200.000 Unterschriften zu sammeln und damit gegen die Pläne der Landesregierung zu weiterer Zentralisierung Thüringens vorzugehen.
Eine 2016 organisierte Aktion für ein Volksbegehren gegen die Reform erbrachte 40.000 Unterschriften. Dagegen klagte die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht. Um diese Blockade der Landesregierung aufzulösen, wird nun ein neuer Vorstoß unternommen.
Nach Auffassung der Initiatoren ist die Gebietsreform wirtschaftlich sinnlos. Sie dränge jedoch die bürgerliche Selbstverwaltung und damit die bürgerliche Demokratie zurück. „Sie vernichtet durch Gemeindezusammenschlüsse fünf von sechs ehrenamtlichen Wahlmandaten in der Fläche“, heißt es in der Begründung. Zum umfangreichen Forderungskatalog gehört der Verzicht auf verpflichtende Mindestgrößen für Kommunen und Landkreise. ++ (de/mgn/31.03.17 – 090)
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Polens Bürgerplattform präsentiert Pläne für mehr Selbstverwaltung
Warschau, 4. Februar 2017 (ADN). Polens Bürgerplattform (PO) will in der nächsten Woche konkrete Formulierungen für Referenden über Selbstverwaltung und über eine Bildungsreform präsentieren. PO-Vorsitzender Grzegorz Schetyna kündigte desweiteren an, ein Abstimmungskomitee zu installieren, mit dem Sammeln von Unterschriften zu beginnen und eine Diskussion über die Perspektiven der Selbstverwaltung zu initiieren.
Der Widerstand gegen die Regierungspläne zur Änderung des Kommunalwahlrechts soll nach Auffassung der Bürgerplattform unabhängig davon organisiert werden, ob der Urnengang wie geplant im Frühjahr 2018 stattfindet oder nicht. ++ (ap/mgn/04.0217 – 035)
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Selbstverwaltung deutscher Rechtsanwälte unter Druck – Freie Advokatur gefährdet
Berlin/Köln, 6. Dezember 2016 (ADN). Die in Berlin ansässige Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor wenigen Tagen ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen und freigeschaltet. Damit können künftig „alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen“, ist einer Pressemitteilung der rund 164.000 Mitglieder fassenden Organisation zu entnehmen. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer zeige sich erfreut, dass „alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden konnten“. Dazu zählen zwei einstweilige Anordnungen des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Berlin, die die Einführung des neuen Kommunikationssystems wochen- und monatelang blockierten. Sie waren von Berliner und Kölner Rechtsanwälten beantragt worden, die ihre Berufsfreiheit erheblich beeinträchtigt sahen. „Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der reinen und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts“, argumentierte Rechtsanwalt Adrian Hoppe aus Köln und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Nach Ansicht der widersprechenden Anwälte darf die BRAK mangels gesetzlicher Vorgabe die einzelnen Postfächer nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung freigeben. Daraufhin hatte das Bundesjustizministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht eine Verordnung erlassen, um die Blockade des elektronischen Informationsaustauschs zwischen Rechtsanwälten und Gerichten aufzulösen. Danach ließ die BRAK per Antrag beim Berliner Anwaltsgerichtshof die betreffenden einstweiligen Anordnungen aufheben und schaltete das System frei. Allerdings ist dessen Nutzung erst ab 1. Januar 2018 für die Anwaltschaft Pflicht.
Im Vorfeld der Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage aus dem Parlament festgestellt, dass das Ganze eigentlich ein im Selbstverwaltungsapparat der Anwaltschaft separat zu klärendes Problem ist. Die BRAK, die das beA ursprünglich schon 2013 installieren wollte, hinterlässt mit ihrem Agieren den Eindruck der Selbstunterwerfung gegenüber äußeren Kräften. Die Kritiker dessen befürchten, dass mit dem elektronischen Informationsystem Unbefugte die übermittelten Nachrichten lesen und manipulieren können. Außerdem haben sie den Verdacht, dass das Empfangsbekenntnis von Dokumenten ihrem Willen entzogen und sozusagen unabhängig von ihrem Einfluss automatisiert wird. ++ (ju/mgn/06.12.16 – 333)
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Kommunikationskonferenz indigener Landarbeiter in Lateinamerika
Buenos Aires, 3. September 2016 (ADN). Über das in Buenos Aires beendete mehrtägige lateinamerikaweite Treffen indigener Landarbeiter berichtet am Sonnabend das Nachrichtenportal amerika21.de. Auf dieser zweiten Konferenz dieser Art stand das Thema Kommunikation im Vordergrund. Teilnehmer waren Akteure aus 70 Kommunikationsprojekten, 18 Provinzen und von 22 indigenen Gruppen aus Bolivien, Brasilien, Ecuador, Paraguay und Venzuela.
Die erste Konferenz hatte im Dezember 2015 stattgefunden. Auf ihr wurde beschlossen, eigene audiovisuelle Kommunikationswege aufzubauen und sich miteinander zu vernetzen, um gemeinsame Stärke zu entfalten. Verdeutlicht werden sollen vor allem die Kämpfe der Gemeinden um ihre Menschenrechte und die Verteidigung ihrer Ländereien. ++ (in/mgn/03.09.16 – 239)
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Auftakt zu Volksbegehren „Selbstverwaltung für Thüringen“ – 181 Gemeinden beigetreten
Hermsdorf/Stadtroda/Greiz, 15. August 2016 (ADN). Der im Februar dieses Jahres gegründete Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“ eröffnet mit einer Auftaktveranstaltung am Montag in Korbußen bei Ronneburg eine Unterschriftensammlung gegen die von der Landesregierung geplante Gebietsreform. Bis zum 26. September 2016 müssen mindestens 5.000 Unterschriften zusammenkommen, um im Thüringer Landtag ein Volksbegehren zu beantragen und das Parlament zu einer solchen Entscheidung zu zwingen. Sollten sogar mindesten 195.000 gültige Unterschriften erreicht werden, wird ein Volksentscheid ohne Zutun des Landesparlaments erwirkt. Seit Oktober vergangenen Jahres haben bereits rund 3.500 Unterstützer ihre Gegnerschaft zu der Gebietsreform auf der Homepage des Vereins kundgetan. An der Spitze der Initiative stehen viele Bürgermeister und Chefs von Verwaltungsgemeinschaften (VG). Erstunterzeichner sind die Bürgermeister Peter Ganß aus Golmsdorf und Jürgen Hofmann aus Frauenprießnitz sowie Harald Kramer, Vorsitzender der VG Dornburg-Camburg. Dem Verein sind inzwischen bis zur Mitgliederversammlung vor vier Tagen 181 Gemeinden und 27 Privatpersonen beigetreten. Durch die Reform sollen Kosten gespart werden und noch größere Verwaltungseinheiten entstehen.
Die Initiatoren des Vereins sehen die kommunale Selbstverwaltung direkt bedroht. In einem Thesenpapier heißt es: „Viel zu wenig ist die Rede, daß stark wachsende Verwaltungseinheiten in großer Gefahr stehen, die Entscheidungsprozesse in den Räten und mithin in der Selbstverwaltung vom Bürger wegzurücken. Das ist gerade für die kommunale Ebene, die im engsten Zusammenhang mit dem täglichen Leben der Bürger steht, eine besorgniserregende Entwicklung.“ Der seinem Wesen nach dezentrale ländliche Raum verwalte sich am besten auch dezentral. Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden mit einer Mindesteinwohnerzahl von 8.000 werde die Zukunft genommen. ++ (ko/mgn/15.08.16 – 220)
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Sachsens Grundbücher garantieren seit 1843 Immobilieneigentum der Universität – Freistaat als Vollstrecker der DDR-Enteignungspolitik
Leipzig, 30. Mai 2016 (ADN). Als nach 1843 in Sachsen Grundbücher im heutigen Sinne angelegt wurden, bekamen viele Grundstücke in Leipzig als Rechtsgrund für die Eintragung den Vermerk „Seit rechtsverwährter Zeit Eigentum der Universität.“ Auf dieses eherne Rechtsprinzip wies Peter Gutjahr-Löser am Montag bei einer Feier zum Gedenken an die Sprengung der Leipziger Universitätskirche am 30. Mai 1968 hin. Den eigentlichen Hintergrund eines eventuellen Neubaus oder eines Wiederaufbaus der im Jahr 1545 von Martin Luther geweihten „Paulinerkirche“ habe von 1997 an die Auseinandersetzung um das Immobilieneigentum der Universität gebildet. Der Einigungsvertrag habe festgelegt, dass in Volkseigentum umgewandelte Immobilien den Alteigentümern zurückzugeben sind. Das aber wollte Sachsens Finanzministerium nicht akzeptieren und es kam zum Streit. „Der Einigungsvertrag hatte nach seiner Ratifizierung durch Volkskammer und Bundestag Gesetzeskraft, galt also auch für unser früheres Eigentum. Wir gingen davon aus, dass wir es zurückerhalten würden“, sagte der ehemalige, in den Jahren 1991 bis 2005 amtierende Kanzler der Leipziger Universität. Das Finanzministerium jedoch habe den Verzicht auf die Rückgabeansprüche gefordert. Dazu sei das Universitätsrektorat nicht bereit gewesen und habe sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Eine Enteignung hätte in diesem Fall gegen das von Juristen als „Übermaßverbot“ bezeichnete Kriterium verstoßen.
„Dieses Argument wischte das Finanzministerium vom Tisch. Als dessen Staatssekretär Karl-Heinz Carl mich eines Tages anherrschte, die ganze Welt habe sich geändert, das Körperschaftseigentum sei anachronistisch, das müsse endlich auch die Universität einsehen, habe ich ihm geantwortet, der Freistaat Sachsen mache sich damit zum Vollstrecker der Enteignungspolitik der DDR. Westliche Universitäten müssten solche Opfer nicht bringen. Andere neue Länder gingen einen anderen Weg. So habe die Universität Greifswald inzwischen ihre umfangreichen Ländereien zurückerhalten. Die Universität Leipzig erstrebe mit den Bemühungen um die Rückgabe ihres Eigentums nichts Gemeinschaftswidriges, sie bestehe aber auf ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie sei nun einmal – aus guten Gründen – keine nachgeordnete Behörde der Regierung. Statt einer Antwort ließ mich der Staatssekretär einfach stehen“, schilderte Gutjahr-Löser eindrucksvoll seine Erlebnisse im leidenschaftlichen Streit um Leipzigs universitäres Immobilieneigentum. Erst sehr viel später akzeptierte die sächsische Landesregierung prinzipiell die Existenz des Körperschaftsvermögens der Universität. ++ (pa/mgn/30.05.16 – 144)
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