Staaten zu gründen, ist Sache selbstbestimmter Völker und Nationen

Brüssel/Barcelona, 4. Oktober 2020 (ADN). Die Gründung souveräner Staaten ist Sache selbstbestimmter Völkern und Nationen. Dazu äußert sich der Ex-Vorsitzende der Generalität Kataloniens, Carles Puigdemont, am Sonntag in einem Interview mit dem ehemaligen Präsidenten Ecuadors und Publizisten, Rafael Correa. Das erläutert der Katalane anhand des Entstehens und Vergehens des jugoslawischen Staates soeie der Bestrebungen Mazedoniens, Albaniens und des Kosovo in die Europäische Union. Spanien lasse das außer acht, wenn es in der Vergangenenheit die beabsichtigte Bildung eines unabhängigen katalanischen Staates mit dem Strafrecht zu verhindern sucht. ++ (so/mgn/04.10.20 – 305)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Westdeutscher Kinderarzt: kollektive DDR-Sozialisation im Kern autoritär

Ravensburg, 14. April 2019 (ADN). Die kollektive Sozialisation in der DDR hatte einen autoritären Kern. Das  behauptet der Kinderarzt Herbert Renz-Polster in einem am Wochenende in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) veröffentlichten Interview. Das habe jedoch nicht für alle Menschen zugetroffen. 

Das flächendeckende und kostenfreie Betreuungsystem der DDR, das viel Anerkennung findet, ist nach den Worten von Renz-Polster differenziert zu betrachten. Er sei nicht grundsätzlich gegen die Betreuung in Einrichtungen, aber sie müsse für die Kinder passen. „In der DDR hat man schon die Kleinsten in Einrichtungen mit ewigen Betreuungszeiten gesteckt, mit hoher Personalfluktuation, sehr vielen Regeln und strengen Vorgaben – also wenig Raum für kindliche Selbstbestimmung. Dazu wenig Bindungsmöglichkeiten, allein schon deshalb, weil die Betreuungsschlüssel unterirtdische waren. Heute würde da jeder sagen: Das geht gar nicht.“ Kinder würden nur in verlässlichen, fürsorglichen Beziehungen angstfrei groß. Wenn man aber schon die Allerkleinsten in ein Programm abgebe, das eine solche Sicherheit nicht vermittelt und die Kinder stattdessen in Ansage-Gehorsamspositionen bringt, dann fehle Kindern ein wichtiger Halt. Mit der Wende seien dann auch noch die äußeren Seile gerissen, die als Menschen Sicherheit geben. ++ (pa/mgn/14.04.19 – 102)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagewntur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.52

Regime der Alternativlosigkeit ist Feind aller Freiheit und Selbstbestimmung

Zürich/Berlin, 30. September 2018 (ADN). „Menschen haben es in der Hand, sich den Strukturen, die sie ablehnen, weil sie sie als Bedrückung empfinden, zu widersetzen. Der Primat des Politischen muss sich gegen den Fatalismus des Alternativlosen durchsetzen“. Das erklärte der Berliner Historiker Jörg Baberowski am Wochenende im Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Wer das Gefühl habe, in seiner Umgebung nichts mehr bewirken zu können, in ihr nicht mehr heimisch zu sein und daran auch nichts ändern zu können, brauche auch keine Demokratie mehr. Das Regime der Alternativlosigkeit sei der Feind aller Freiheit und Selbstbestimmung, das Nationalstaat das Instrument, mit dem sich das Politische seinen Handlungsspielraum zurückerobert. Es gebe keine Freiheit ohne einen Ort, von dem man aus in die Freiheit kommen kann. Das heiße konkret nicht unbedingt mehr direkte Demokratie. Demokratie lebe nicht allein von Wahlen, sondern vom täglichen Plebiszit. Man wolle doch nicht nur alle vier Jahre mit dem Wahlzettel darüber entscheiden, wer die nächste Lizenz zur Bevormundung erhalten soll. Man müsse sich mit den Entscheidungen identifizieren können, das Gefühl haben, das man selbst Autor jener Entscheidungen gewesen ist, denen man sich unterwerfen soll. Die Politik sei machtlos geworden, weil sie nicht mehr entscheidet, was getan werden soll, sondern sich von den Eliten in der Bürokratie, in Justiz,  Bildung und Medien jagen und treiben lässt, von Personen also, die niemand gewählt hat. Der Erfolg Trumps liege darin begründet, dass er den Primat des Politischen wiederhergestellt hat und tut, was er angekündigt hat. ++ (ph/mgn/30.09.18 – 253)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Geburt einer Nation – „katalanische Revolution“ soll in Geschichtsbücher eingehen

Brüssel/Bremen, 30. Juli 2018 (ADN). Nach Rückkehr von Carles Puigdemont aus Deutschland nach Belgien hat in Brüssel ein Treffen des legitimen Präsidenten Kataloniens und den im Exil befindlichen Minister seiner Regierung mit dem exekutiven katalanischen Präsidenten Quim Torra  und Ministern seiner „internen“ Regierung stattgefunden. Darüber informiert Prof. Axel Schönberger aus Bremen am Montag. Beide Präsidenten brachten zum Ausdruck, dass die katalanische Nation in dieser Legislaturperiode ihr kollektives Menschenrecht auf Selbstbestimmung ausüben wird. Dabei laden sie Spanien zu einer Zusammenarbeit ein. Sollte Spanien das ablehnen, werde Katalonien gegebenfalls einseitig von dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen. An den Mandaten  der Volksabstimmung vom 1. Oktober 2017 und an der Abstimmung im katalanischen Parlament am 27. Oktober 2017 würden keine Abstriche gemacht. Demzufolge werde an der in Anwesenheit der Bürgermeister ganz Kataloniens proklamierten Unabhängigkeit und der Errichtung der katalanischen Republik  festgehalten.

Rechtsanwalt Ben Emerson, der die gegen Spanien gerichtete Klage  des legitimen katalanischen Präsidenten vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vertritt, erklärte, die „Geburt einer Nation“ zu erleben. Katalonien gehöre zu den „alten“ Nationen Europas, weil die Geschichte dieses Landes bereits im Mittelalter begonnen hat. Er habe wohl gespürt, dass sich ein weltgeschichtlich bedeutsames Ereignis vollzieht. Das werde nicht nur Spanien, sondern ganz Europa verändern. Eines Tages dürften diese Vorgänge als die „katalanische Revolution“ in die Geschichtsbücher eingehen. 

In den nächsten Tagen wird der Rat der Republik seine Arbeit aufnehmen und mit dem Aufbau der Verwaltungsstrukturen der katalanischen Republik beginnen.   ++ (kt/mgn/30.07.18 – 191)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Afrikas hohe Geburtenrate dient als Machtmittel

Mainz, 2. Juni 2018 (ADN). Demogaphischer Wandel in Afrika als Herausforderung und Chance ist Politsprech der Bundesregierung und im Grunde Unfug. Das erklärte Prof. Helmut Asche vom Institut für Ethnologie und Afrikastudien der Universität Mainz in einem Interview, das von der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) am Wochenende veröffentlicht wurde. Das Bevölkerungswachstum in Afrika sei beunruhigend und nur noch Herausforderung. Das mit der Chance habe sich erledigt, bis auf einige wenige Sektoren und Länder.

Warum die Geburtenrate in Afrika überhaupt so hoch ist, habe mehrere Gründe. Es gebe ein postkoloniales Trauma. Man poche auf nationale Selbstbestimmung, gerade beim Thema Fortpflanzung. Allerdings gehe diese Art der Selbstbestimmung über die Köpfe der Frauen hinweg. Dazu komme, dass viele afrikanische Führer Bevölkerungswachstum als eine der wenigen Möglichkeiten betrachten, mit Industrieländern gleichzuziehen. „Sie setzen Bevölkerungswachstum als Machtmittel ein, als Waffe im Ringen um Hegemonie in einer Region. Wir kennen diese Strategie aus dem Nahen Osten, etwa aus Palästina, “ so Asche. ++ (df/mgn/02.06.18 – 134)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

UNO-Sonderberichterstatter: Selbstbestimmung ist Recht von Völkern und kein Vorrecht von Staaten

Genf, 22. Dezember 2017 (ADN). Katalonien ist die größte europäische Nation ohne eigenen Staat. Die Katalanen blicken stolz auf eine mehr als tausenjährige Geschichte zurück. Ihre großartige Literatur und Kultur ist wesentlicher Teil Europas. Darauf verwies Prof. Axel Schönberger am Freitag in Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen auf der Iberischen Halbinsel. Als Kataloniens Regierung vor einigen Jahrzehnten die Unabhängigkeit von Spanien erklärt habe, putschte General Francisco Franco und begann den spanischen Bürgerkrieg.

Schönberger verwies auf Aussagen des UN-Sonderberichterstatters für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Prof. Alfred de Zayas. Nach dessen Worten hat sich das Völkerrecht der Selbstbestimmung weit über die bloße Dekolonialisierung hinaus entwickelt. Einem Volk, das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stelle eine Verletzung des Artikel 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar. Spanien müsse daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Das Streben nach Selbstbestimmung verschwinde nicht durch dessen gewaltsame Unterdrückung. Vielmehr werde das Argument genährt, Abhilfe sei nur durch Sezession möglich.

De Zayas war kürzlich von einem politischen Medium aus Brüssel gebeten worden auf vier Fragen zur Menschenrechtslage in Katalonien zu antworten. Das tat er unverzüglich. Erstaunlicherweise bekam er daraufhin von der Redaktion eine e-Mail zugeschickt, in der seine Aussagen „als für uns nicht sehr zuträglich“ bezeichnet wurden. Sie wurden dann auch nicht veröffentlicht. Der Völkerrechtsprofessor stufte das als freundliche Soft-Zensur ein. ++ (fr/mgn/22.12.17 – 367)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Venetiens Autonomie in greifbarer Nähe – Venetisch wird zweite Amtssprache

Venedig, 13. Dezember 2016 (ADN). Das von der Lega Nord mehrheitlich dominierte Regionalparlament Venetiens hat in dieser Woche das „Veneto-Volk“ zur nationalen Minderheit erklärt. Dieser Status stellt die Venezianer kulturell unter den Schutz einer Europa-Konvention – vergleichbar mit Südtirol oder Sizilien. Im Zuge dessen wird Venetisch neben Italienisch zweite Amtssprache. Es soll der erste Schritt sein, um sich vollständig von der römischen Zentralregierung zu lösen und ganz unabhängig zu werden. Es gibt auch ökonomische und finanzielle Gründe. Die arbeitsamen Bewohner der wirtschaftsstarken Region im Nordosten Italiens beklagen seit Jahren, dass zu viel Geld nach Rom fließt und zu wenig zurück. Eine drastische Formulierung des Abgeordneten im venetischen Regionalparlament, Riccardo Barbisan, gibt Spiegel.online wieder. „Wir sind diese Trinkgelder leid, die uns dieser Schurkenstaat graziös zubilligt. Schluss damit, wir müssen mit allen Mitteln unsere bedeutende Geschichte und unsere Kultur verteidigen.“ 

Diesem ersten Schritt soll demnächst der zweite in Gestalt eines Referendums über die Autonomie Venetiens folgen. Wenn das Volk Pro entscheidet, bleibt das Gros der Steuereinnahmen vor Ort. Die Chance dazu ist groß. Nach Umfragen würden 80 Prozent der Veneter für die Autonomie stimmen. Für den letzten und entscheidenden Impuls zur vollständigen Unabhängigkeit sprachen sich bereits jetzt 52 Prozent der über Globalisierung und EU verbitterten Bevölkerung aus.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte es eine virtuelle Abstimmung gegeben, die von den Initiatoren mit dem internationalen Recht auf Selbstbestimmung begründet wurde. In der Online-Befragung hatten 89 Prozent der Teilnehmer die Frage „Willst Du, dass die Region Venetien eine unabhängige und souveräne Republik wird ?“ mit Ja beantwortet. Nach Angaben der Organisatoren hatten sich 2,36 Millionen Bürger an der Volksbefragung beteiligt. Das sind 63 Prozent der gesamten Wählerschaft in der Region. ++ (sp/mgn/13.12.16 – 340)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Selbstverwaltung deutscher Rechtsanwälte unter Druck – Freie Advokatur gefährdet

Berlin/Köln, 6. Dezember 2016 (ADN). Die in Berlin ansässige Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor wenigen Tagen ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen und freigeschaltet. Damit können künftig „alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen“, ist einer Pressemitteilung der rund 164.000 Mitglieder fassenden Organisation zu entnehmen. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer zeige sich erfreut, dass „alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden konnten“. Dazu zählen zwei einstweilige Anordnungen des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Berlin, die die Einführung des neuen Kommunikationssystems wochen- und monatelang blockierten. Sie waren von Berliner und Kölner Rechtsanwälten beantragt worden, die ihre Berufsfreiheit erheblich beeinträchtigt sahen. „Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der reinen und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts“, argumentierte Rechtsanwalt Adrian Hoppe aus Köln und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Nach Ansicht der widersprechenden Anwälte darf die BRAK mangels gesetzlicher Vorgabe die einzelnen Postfächer nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung freigeben. Daraufhin hatte das Bundesjustizministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht eine Verordnung erlassen, um die Blockade des elektronischen Informationsaustauschs zwischen Rechtsanwälten und Gerichten aufzulösen. Danach ließ die BRAK per Antrag beim Berliner Anwaltsgerichtshof die betreffenden einstweiligen Anordnungen aufheben und schaltete das System frei. Allerdings ist dessen Nutzung erst ab 1. Januar 2018 für die Anwaltschaft Pflicht.

Im Vorfeld der Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage aus dem Parlament festgestellt, dass das Ganze eigentlich ein im Selbstverwaltungsapparat der Anwaltschaft separat zu klärendes Problem ist. Die BRAK, die das beA ursprünglich schon 2013 installieren wollte, hinterlässt mit ihrem Agieren den Eindruck der Selbstunterwerfung gegenüber äußeren Kräften. Die Kritiker dessen befürchten, dass mit dem elektronischen Informationsystem Unbefugte die übermittelten Nachrichten lesen und manipulieren können. Außerdem haben sie den Verdacht, dass das Empfangsbekenntnis von Dokumenten ihrem Willen entzogen und sozusagen unabhängig von ihrem Einfluss automatisiert wird.  ++ (ju/mgn/06.12.16 – 333)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Brexit beschert iberischer Südspitze völkerrechtliche Schieflage – „Umgekehrtes Grönland-Modell“ für Gibraltar bevorzugt

Madrid/Gibraltar, 12. September 2016 (ADN). Der Brexit bringt das an der Südspitze der Iberischen Halbinsel liegende Gibraltar in eine völkerrechtliche Schieflage. Das seit dem Spanischen Erfolgekrieg im Vertrag zu Utrecht vor mehr als 300 Jahren zu Großbritannien zugeordnete Eiland mit seinen heute rund 30.000 Einwohnern kommt durch das Nein der Briten zur weiteren Mitgliedschaft in eine erhebliche völkerrechtliche und wirtschaftliche Schieflage. Wie der Deutschlandfunk am Montag in einem Hintergrundbericht mitteilt, sind die 12.000 Pendler zwischen beiden Territorien zunächst die am stärksten Betroffenen. Für die in Spanien Lebenden und auf Gibraltar Arbeitenden werden durch die zu erwartenden neuen Grenzmodalitäten die Lebensumstände erheblich verschlechtert. Dazu zählen das Währungsgefälle und die Warteschlangen an den Demarkationslinien, denen mit Sorgen entgegen gesehen wird.

Das offizielle Spanien sieht die Chancen auf eine Rückkehr der britischen Exklave deutlich wachsen. Außenminister Jose Manuel Garcia-Margallo erwartet, die im Jahr 1713 im Vertrag von Utrecht verlorene Souveränität zurückzugewinnen. „Wenn Großbritannien aus der EU austritt, tritt auch Gibraltar aus. Gibraltar wäre weiterhin ein nicht autonomes Gebiet, das es zu entkolonialisieren gilt. Die Verhandlungen dafür sind ausschließlich Angelegenheit der Vereinigten Königreichs und Spaniens. Gibraltar müsste dann wieder ins nationale Territorium Spaniens eingegliedert werden. Denn den UN-Resolutionen zufolge gilt für Gibraltar das Prinzip der Integrität des nationalen Territoriums, nicht das der Selbstbestimmung.“ Nach den Worten des Ministers ist die Situation ganz anders als in Schottland. Sofern die Schotten durch ein erneutes Unabhängigkeitsvotum aus dem Vereinigten Königreich austreten, könnten sie den Beitritt zur EU beantragen. Dagegen hätte Spanien einen völkerrechtlichen Anspruch auf Gibraltar, wenn dessen Regenten sich ebenfalls von Großbritannien lossagen. So stehe es im Utrechter Vertrag, der auch für die Vereinten Nationen noch heute Basis des Statuts des Felsens ist. Spanien hält auch eine geteilte Souveränität über Gibraltar für denkbar. Allerdings währe eine solche Co-Souveränität mit gemeinsamer Verwaltung durch Spanien und Großbritannien nicht ewig. Nach einer gewissen Zeit würde Gibraltar dann vollständig zu Spanien gehören.

Die Einwohner und politischen Spitzen von Gibraltar sind bestrebt, in der EU zu bleiben, wenn Großbritannien ausscheidet. Vize-Regierungschef Joseph Garcia spricht vom „umgekehrten Grönland-Modell“. Die Grönländer stimmten 1982 für den EU-Austritt, während Dänemark dringeblieben ist. ++ (vk/mgn/12.09.16 – 248)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46