Deutschlands mediale Unabhängigkeit und Freiheit fällt in Tristesse

Berlin/Leipzig, 26. April 2017 (ADN). Die in der Bundesrepublik Deutschland so hoch gepriesene Unabhängigkeit und Freiheit der Presse trübt sich spürbar ein und fällt in Tristesse. Der am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Jahresbericht der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ beschreibt in einer „Nahaufnahme Deutschland“ den Niedergang teilweise sehr deutlich und benennt einige Beispiele aus dem Untersuchungszeitraum von Januar 2016 bis März 2017. Zu registrieren sei erneut eine erschreckend hohe Zahl von tätlichen, Angriffen, Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Journalisten. In München wurde ein Chemnitzer Reporter, der über den NSU-Prozess berichtete, mit der Mitteilung bedroht, man kenne seine Privatadresse. Immer wieder geraten Journalisten ins Visier von Strafverfolgungsbehörden. Damit wird insbesondere die Tätigkeit investigativ arbeitender Journalisten erschwert. So initiierte im April 2016 die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts auf Veröffentlichung von Gerichtsakten gegen den Filmemacher Daniel Harrich  und mehrere Mitwirkende an einer ARD-Dokumentation. Die Journalisten hatten ungenehmigte Waffenexporte des deutschen Waffenfirma Heckler & Koch nach Mexiko aufgedeckt. Von Justiz und Nachrichtendiensten werden ohne gesetzliche Grundlage Standortdaten erfasst. So können auf Knopfdruck verdächtige Metadaten mit Gesprächsmitschnitten verknüpft werden.

Zur Misere gehören zunehmende Schleichwerbung und abnehmende Vielfalt. Der Strukturwandel führt nicht nur zu Verlagskonzentrationen und -fusionen, sondern sogar zum Verschmelzen von Redaktionen. Der Prozess reicht bis tief in die Regional- und Lokalberichterstattung. Eines der signifikantesten Beispiele ist die 2015 gegründete Berliner Zentralredaktion der Funke-Mediengruppe, die zwölf Zeitungen mit einer Gesamtauflage von 1,4 Millionen verkauften Exemplaren und einer starken Präsenz im Ruhrgebiet, in Thüringen, Hamburg und Berlin versorgt. Exemplarisch für den Verzicht auf Facettenreichtum hin zu Einheitsberichterstattung ist weiterhin das Redaktionsnetzwerk Deutschland, das 30 Tageszeitungen mit überregionalen Inhalten beliefert.

Markant sind auch die Versuche politischer Einflussnahme und der Ausschluss unliebsamer Journalisten. Die Krise des Journalismus hat sogar die Ausbildungssphäre erfasst. Gerade informierte die Universität Leipzig, dass der traditionsreiche Studiengang Journalistik seine Attraktivität einbüßt. Die Bewerberzahlen seien drastisch gesunken. Der Lagebericht der zuständigen Fakultät dokumentiere Unzufriedenheit in Lehre und Studium. Um den Studiengang zu reformieren, soll die Einschreibung für ein Jahr ausgesetzt werden. Ab 2018 gebe es ein Angebot in neuer Form. ++ (me/mgn/26.04.17 – 116)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien, 22. November 2016 (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden. Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen. Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ. Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“ Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

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