Hambacher Fest im Hambacher Forst

Aachen/Köln/Leipzig, 6. Oktober 2018 (ADN). Eigentlich ist alles angerichtet für das Hambacher Fest im Hambacher Forst. Das sagte der Sprecher der Initiative „Buirer für Buir“,Andreas Büttgen, am Sonnabend im Deutschlandfunk-Interview. Der Chef des Bürgervereins für Umweltschutz und gegen den Braunkohletagebau in der Region assoziierte damit wohl absichtlich eine Verbindung mit dem historischen Hambacher Fest im Jahr 1832 – einem Meilenstein der Bürgerlichen Revolution in Deutschland. „Es ist erst mal ein Freudenfest, dass wir wieder in demokratische Grundzüge zurückgekehrt sind, nachdem ja sowohl die Demo als auch die Rodungen im Hambacher Wald doch arg am Politik- und am Demokratieverständnis unserer Landesregierung haben Zweifel aufkommen lassen.“ Die beiden richterlichen taufrischen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen und des Oberwaltungsgerichts Münster lassen nach seinen Worten „das Herz jedes Deutschen  im Sinne von demokratischer Grundordnung wieder höher springen.“ Dennoch sei das ganze System sehr fragil und könne schnell von Interessen gekapert werden. Es habe schon die große Befürchtung bestanden, die Strategie von RWE könnte aufgehen, so viel vom Hambacher Wald zu roden und zu vernichten, dass ein Gericht nachher hätte sagen müssen: Es ist nicht mehr aus Artenschutzgründen zu erhalten. Er sei extrem froh, dass die RWE-Strategie nicht aufgegangen ist und die Richter unabhängig davon geurteilt und gesagt haben: Alles das, was vom Hambacher Wald vorhanden ist, ist schützenswert und es dürfen erst mal keine irreparablen Schäden angerichtetet werden. Dennoch dürfe man nicht übersehen, wie viel Schaden in den letzten Wochen angerichtet wurde. Wer den Wald kennt ungefähr Anfang September und wer ihn heute sieht, habe Tränen in den Augen. Was früher schmale Forstwege waren, eingebettet in wunderschöne alte Bäume, da seien heute Highways angelegt mit Sand, Kies und Schotter drauf.

Büttgen prognostiziert, dass RWE seine Unternehmenskultur nach Gutsherrenart fortsetzt und die NRW-Landesregierung als Vogt weiter in Stellung bringt. Es sei schon verrückt, dass Artenschutz in Gestalt der Bechseinfledermaus vor Menschenschutz privilegiert wird. Letztlich gehe es um den Schutz der Erde. Er setzt nun seine Hoffnung in die Kohlekommission, die das Ende des Braunkohleabbaus festsetzen soll.

An dem Hambacher Fest am Sonnabend nehmen 50.000 klimabewusste Gäste teil. Auch andernorts in Deutschland wird mitgefeiert. So veranstalten in Leipzig Umweltaktivisten eine Kundgebung und einen Demonstrationsmarsch durch die Innenstadt gegen die Gefährung des Hambacher Forstes und gegen die Braunkohleförderung im Südosten der sächsischen Großstadt. ++ (en/mgn/06.10.18 – 259)

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RWE will per Geheimvertrag in Kommunalpolitik eingreifen – Einflussnahme auf Pressearbeit der Gemeinden

Bergheim, 17. Dezember 2017 (ADN). Der auf Bergrecht spezialisierte Jülicher Rechtsanwalt Heinrich Spelthahn spricht im Zusammenhang mit einem Kontrakt zwischen dem Energiekonzern RWE und den Tagebau-Kommunen Möchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz von einem „Maulkorbvertrag“.  In einer Art Geheimvertrag mit den zum „Zweckverband Garzweiler“ gehörenden Kommunen soll dem Essener Konzern weitreichender Einfluss auf den Verband eingeräumt werden. Darüber informierte am Wochenende das Netzwerk Altbergbauschäden im rheinischen Braunkohlerevier weitere kritische Bergbau-Bündnisse in anderen Regionen Deutschlands. Dazu zählt die Bürgerinitiative „Giesen-Schacht“, die mit großer Skepsis die geplante Wiedereröffnung eines alten Salzbergwerks bei Hildesheim durch den Kasseler Kali-Konzern K + S beobachtet.

Die noch im Entwurfsstadium befindliche, fünfseitige Geheimvereinbarung garantiert RWE unter anderem, bei der Erstellung von Reden oder Pressemitteilungen „im Vorfeld“ einbezogen zu werden. Der dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) vorliegende Vertragsentwurf sieht desweiteren vor, dass sich der Zweckverband auf die Einhaltung des eigentlich betriebsinternen Verhaltenskodex von RWE verpflichtet. Darin ist unter anderem die Mehrung der Rendite für die RWE-Aktionäre als Hauptmaxime festgelegt. Im Gegenzug soll RWE den Zeweckverband mit 200.000 Euro im Jahr unterstützen.

Nach dem Vertragsentwurf wird RWE nicht nur der Status als „beratendes Mitglied“ im Zweckverband eingeräumt. Das Unternehmen erhalte auch einen permanenten Sitz im sogenannten Lenkungsausschuss. Dieses fünfköpfige Gremium führt die täglichen Geschäfte und kann über die meisten Angelegenheiten anstelle der Verbandsversammlung entscheiden. Die Beteiligung von RWE an dem Zweckverband in dieser Art wird von Rechtsanwalt Spelthahn für gesetzwidrig gehalten. ++ (bg/mgn/17.12.17 – 362)

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Konzerne kaufen Wissenschaft – Forschung degeneriert zum Marketing-Instrument

Aalen, 2. März 2016 (ADN). „Forschung degeneriert in unserem Lande immer mehr zum Marketing-Instrument. Das schadet nicht nur unmittelbar, indem uns einseitige Ergebnisse als ‚die Wahrheit‘ verkauft werden.“ Das erklärte der ehemalige Investmentbanker und jetzige Dozent an der Hochschule Aalen, Prof. Christian Kreiß, in einem Interview mit der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Humane Wirtschaft“. Dadurch werde das Vertrauen der Menschen in die Integrität der Wissenschaft immer mehr untergraben. Er nennt besonders auffällige Beispiele. Sie stammen aus der Pharmabranche. In der Medikamentenforschung würden etwa 90 Prozent aller veröffentlichten Studien von der Pharmaindustrie finanziert. Deshalb wisse niemand wirklich, welche Medikamente eigentlich wie wirken und wie stark die Nebenwirkungen sind. Demzufolge entscheide auch die Pharmaindustrie darüber, welche Studien veröffentlicht werden und welche nicht. Zwar seien die Missstände im Pharmasektor besonders gravierend, aber bei weitem nicht auf diesen Bereich beschränkt.

„Unternehmen versuchen über Mittelzuwendungen immer stärker Einfluss auf die Forschung an öffentlichen Hochschulen zu nehmen. Das machen sie über Geldzuwendungen, welche die an knappen öffentlichen Mitteln leidenden Hochschulen dankbar annehmen“, erläutert Kreiß. Er nannte stellvertretend dafür das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) an der Universität Köln, das von E.ON und RWE stark mitfinanziert wird. Ein EWI-Gutachten zur Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke komme zu dem Ergebnis, dass eine Verkürzung von Reaktorlaufzeiten teuer wird und deshalb nicht zu empfehlen ist. Bei der Erstellung der Untersuchung seien allerdings „haarsträubende Fehler“ gemacht worden, um zu diesem für die Nuklear-Firmen günstigen Ergebnis zu kommen. Eine ähnliche Ansicht vertrete die Umweltpolitikerin Bärbel Höhn, die das EWI für ein  getarntes Subunternehmen von E.ON und RWE hält. Der Professor aus Aalen beschreibt ähnliche Zustände am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Einrichtung wurde 2004 mit 55 Millionen Euro Stiftungskapital von drei Arbeitgeberverbänden gegründet und veröffentlicht häufig sehr arbeitgeberfreundliche Papiere. Die Reihe solcher Verquickungen zwischen Forschung und Wirtschaft lasse sich beinahe beliebig fortsetzen. Der Boden, auf dem staatliche Forschung stattfindet, werde langsam aber sicher immer schräger.

Kreiß  sprach sich zwar nicht generell gegen Drittmittelforschung aus, jedoch lehne er die derzeit geübte Praxis in Deutschland ab. Das betreffe beispielsweise die direkten Industriegelder an öffentlichen Hochschulen, die gegenwärtig pro Jahr 1,3 Milliarden Euro betragen. ++ (02.03.16 – 062)

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Klimawandel: Peruanischer Bauer klagt gegen RWE wegen Gletscherschmelze

Essen/Lima, 29. November 2015 (ADN). Ein in mehrerer Hinsicht spektakulärer Prozess zwischen einem peruanischen Kleinbauern und dem deutschen Energiekonzern Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke (RWE) beginnt im Landgericht Essen. Diese Nachricht des Nachrichtenportals amerika21.de vom Sonntag fußt auf Informationen der in Bonn ansässigen Nachhaltigkeitsorganisation Germanwatch. Sie teilt mit: „Mit einer Musterklage von Saul Luciano gegen RWE vor einem deutschen Gericht, die von der Germanwatch-nahen Stiftung Zukunftsfähigkeit unterstützt wird, liegt jetzt der Ball im Spielfeld der deutschen Justiz.“ Es werde juristisches Neuland betreten, ohne „neues Recht“ heranziehen zu müssen. Es vielmehr um die Anwendung geltender Rechtssätze des Eigentumsschutzes auf ein neues Phänomen. Der eigentumsrechtlich begründete Anspruch zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels mache keinen Halt an nationalen Grenzen. 

Das Ziel des Klägers ist es, den bis zu 20.000 bedrohten Menschen in seiner Heimatregion Huaraz mehr Schutz vor den drohenden Wassermassen zu geben. Die Gefahr geht von den schmelzenden Gletschern aus, zu deren Erwärmung der Energiekonzern RWE beiträgt. ++ (kl/mgn/29.11.15 – 324)

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