Ostdeutschlands oberste Gerichte haben sämtlichst West-Präsidenten

Hannover, 23. Januar 2019 (ADN). Die Präsidenten der obersten Gerichte in Ostdeutschland sind samt und sonders westdeutscher Herkunft. Das geht aus einer Auswertung des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) hervor, über die dessen ihm angeschlossene Medien am Mittwoch berichten. Es handele sich dabei um die 25 Chefsessel der Oberlandesgerichte, der Oberverwaltungsgerichte, der Landesarbeits- und Landessozialgerichte sowie der Finanzgerichte. Diese absolute westdeutsche Dominanz über die ostdeutsche Justiz in einem Zeitraum von fast 30 Jahre und die fehlende Präsenz ostdeutscher Juristen in diesen Führungsebenen ist nach Meinung des Soziologen Raj Kollmorgen  von der Hochschule Zittau-Görlitz  sachlich nicht mehr zu rechtfertigen. „Das ist eine wichtige Botschaft und ein Befund, den man erst einmal verdauen muss“, sagte er gegenüber dem RND. Zwar sei der Anteil der Ostdeutschen unter den Richtern Ostdeutschlands nach 1989 mit 13 Prozent immer gering gewesen. So seien im Zuge der Wiedervereinigung viele West-Juristen in den Osten gekommen,  während ostdeutsche Juristen nicht ausreichend qualifiziert gewesen seien oder erst mit dem Studium begonnen hätten. Ein weiterer Grund für die Dispropoportion in der Judikative liege in den hochgradig formalisierten Laufbahnverfahren. In der Regel dauert es 15 Jahre bis man oben ist.

Raj Kollmorgen arbeitet mit anderen Forschern an einer von der Bundesregierung geförderten Studie über die Eliten Ostdeutschlands. Die fehlende Repräsentanz Ostdeutscher in den Führungsetagen wird zunehmend kontrovers diskutiert. Nach Angaben des Politikwissenschaftlers Lars Vogel beträgt der Anteil der Ostdeutschen in Leitungspositionen sechs bis acht Prozent bei einem Gesamtanteil an der Bevölkerung von 17 Prozent. ++ (ju/mgn/23.01.19 – 023)

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Volksentscheid über bedingungslose Einwanderung gefordert

Frankfurt am Main, 25. August 2018 (ADN). Die Mehrheit der Bürger ist erkennbar gegen die bedingungslose Einwanderung. Sie wird aber nicht gefragt und – weil man ihren Widerstand fürchtet – ausgetrickst. Das kritisiert Fritz Goergen auf dem Meinungsportal „tichyseinblick.de“ am Sonnabend. Die Befürworter des bedingungslosen Einwanderns müssten schon im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustandebringen, um ihre Auffassung zu legitimieren.  Noch konsequenter wäre eine Volksabstimmung. Jedenfalls sei die bisherige Praxis der Durchsetzung einer bedingungslosen Einwanderung mit dem bisherigen Mix aus juristischem wie politischem Tricksen, Tarnen und Täuschen weder mit Moral noch den Grundsätzen von Recht und Demokratie vereinbar. Der Zweck heiligt die Mittel nicht.

Ähnliches äußerte der Historiker Michael Wolffson am Sonnabend in einer überregionalen Tageszeitung. Er setzt sich speziell mit der Justiz auf diesem Sektor auseinander. Nicht zuletzt der Fall Sami A. zeige, dass Grundsatzfragen an das Rechtssystem gestellt werden müssen. Nicht nur Gerichten, sondern auch der Gewaltenteilung gelte das Unbehagen der Bürger. Sollte das Rechtsempfinden der Bevölkerung nicht entscheidend sein, wie es die Bundesjustizministerin Katarina Barley erklärte, gebe es nicht nur ein Rechtsproblem, sondern eine Systemkrise der Demokratie. Denn Urteile werden „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Sein Fazit lautet: „Wie alle drei Gewalten wird die richterliche von außen, sprich politisch bestimmt – aber als einzige nicht ebenso von außen kontrolliert. Unsere Form der Gewaltenteilung hat deshalb bezüglich der richterlichen Gewalt ein gewaltiges Demokratie- und Kontrolldefizit. Es wird Zeit, dass hierüber öffentlich debattiert wird.“ ++ (mi/mgn/25.08.18 – 217)

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SPD hat Löffel längst abgegeben – Strafjustiz immer unterschichtenorientiert

Karlsruhe, 7. Juli 2017 (ADN). „Diese politische Organisation hat ihren Löffel bereits vor langer Zeit abgegeben.“ Das sagt der ehemalige prominente Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Thomas Fischer, in einem Interview mit der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“ und meint damit die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Im Übrigen habe er nicht die geringste Veranlassung, irgendjemandes Leistung als Sozialdemokrat zu beurteilen oder die Leistung der Sozialdemokratie.

Die Strafjustiz, die Fischers zentraler Tätigkeitsbereich war, hat nach seinen Worten mit komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren große Probleme. Das habe in der Regel – angesprochen auf die Fälle Uli Hoeneß und Bernie Ecclestone – nichts mit den Personen der Beschuldigten zu tun. Vieldeutig ergänzt er: „Strafjustiz ist aber immer unterschichtenorientiert. Es geht stets vor allem um die ‚einfach‘ zu verfolgenden Personen, die einfach strukturierten Straftaten. Es geht um die ‚Dummköpfe‘, die ‚Verlierer‘, die ‚Outlaws‘. Strafrecht wird um so schwieriger, je mehr man sich den wirklichen Macht- und Entscheidungsstrukturen der Gesellschaft nähert“.

Zu der „innerbetrieblich“ häufig polemischen Einschätzung seiner Person äußerte Fischer: „Ich bin innerhalb des BGH auf vielfältige Kritik gestoßen, die überwiegend in merkwürdig persönlicher Weise formuliert wurde. erstaunlich und bezeichnend: Vielfach wurde diese Kritik gerade auch von Menschen getragen und in skurriler Weise ‚gelebt‘, mit denen ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesprochen und die mich niemals etwas gefragt haben.“ Wer in einer solch hermetischen Organisation sachliche Kritik an Strukturen statt an Personen übt, werde immer wieder als rein persönlich motiviert dargestellt und denunziert. ++ (jz/mgn/07.07.17 – 189)

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Start des Deutschen Medienschiedsgerichts – Konflikte zwischen Medienunternehmen ohne Justiz lösen

Leipzig, 1. Januar 2017 (ADN). Das in Leipzig konzipierte, gegründete und ansässige Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) nimmt mit dem ersten Tag dieses neuen Jahres seine Tätigkeit auf. Träger des erstmals installierten, neuartigen Gremiums ist ein im August des Vorjahres gegründeter Verein. Zu den Initiatoren und Gründungsmitgliedern gehören der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).

 Inzwischen wurden bereits nach einem sorgfältigen Auswahlverfahren 21 Richter berufen. Zu ihnen zählen Prof. Sophie Schönberger von der Universität Konstanz, Prof. Thomas Hoeren, von der Westfälischen Universität Münster und Schiedsrichter für die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie Prof. Mark D. Cole von der Universität Luxemburg. An sie können sich ab sofort direkt streitende Parteien wenden und Schlichtung beantragen. Zuvor  müssen sie sich auf das Schiedsverfahren geeinigt haben.

Aufgabe des Medienschiedsgerichts ist es, aufwendige und langwierige Konflikte innerhalb der Medienwelt wesentlich schneller, preiswertiger und harmonischer zu schlichten als dies bisher auf dem üblichen juristischen Weg durch diverse Instanzen der Verwaltungs- oder Zivilgerichtsbarkeit möglich war. Die Justiz erwartet dadurch eine Entlastung ihrer Kapazitäten und die Stadt Leipzig erhofft sich einen Impuls als Medienstandort. ++ (me/mgn/1. Januar 2017 -001)

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Australiens Ureinwohner über Generationen hinweg abgehängt

Cairns, 19. November 2016 (ADN). Über die himmelschreiende Diskriminierung und Benachteiligung der australischen Ureinwohner – Aborigines – berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Wochenendausgabe. Dem herrschenden Prinzip „Repression statt Reintegration“ seien inzwischen mehrere Generationen ausgeliefert. Es führe zu völlig verzerrten Verhältnissen, die nunmehr zum zweiten Mal von einer seitens der Regierung eingesetzten Untersuchungskommision seziert werden sollen. „Aborigines landen nicht nur überdurchschnittlich häufig im Gefängnis, sie wachsen auch viel häufiger außerhalb der eigenen Familie auf als der Rest der Bevölkerung. Im Gliedstaat Victoria, in dem nur 1 Prozent der Bevölkerung Aborigines sind, machen diese 20 Prozent der Kinder aus, die vom Jugendschutz außerhalb ihrer Familie placiert werden,“ so die NZZ. Dabei komme es zu einer weiteren, von ihrer Kultur entwurzelten Generation. 60 Prozent der betroffenen Aborigine-Kinder wüchsen unter der Obhut von Nicht-Aborigines auf. 40 Prozent würden von ihren Geschwistern getrennt. 

„Die Generation der heutigen Eltern und Grosseltern gehört zur sogenannten ‚gestohlenen Generation‘. Bis in die siebziger Jahre wurden Aborigines-Kinder ihren Eltern weggenommen, um sie in einem ‚zivilisierten Umfeld‘ zu erziehen. In Tat und Wahrheit wurden viele von ihnen missbraucht und dienten als billige Arbeitskräfte.“ So nimmt es nicht wunder, dass Ureinwohner unter den straffällig Gewordenen überrepräsentiert sind. Im Gliedstaat West Australia sei die Situation besonders krass. Aborigine-Kinder seien 53mal häufiger im Gefängnis als Nicht-Aborigines. 

Auf einen weiteren empörenden Umstand weist die Vertreterin einer Rechtshilfeorganisation, Shaleena Musk, hin. Für die allermeisten Ureinwohner sei das australische Rechtssystem etwas völlig Fremdes. Sie selbst kenne im Nothern Territory keinen einzigen Aborigine-Richter. Von mehr als 500 Rechtsanwälten gebe es dort vielleicht 10, die aus einer Ureinwohnerfamilie stammen – und das, obwohl die Aborigines mit rund 30 Prozent der Gesamtbevölkerung den höchsten Anteil in dem betreffenden Gebiet stellen.  ++ (et/mgn/19.11.16 – 316)

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Russlands Wirtschaftsgerichte gründlicher und schneller als in anderen Ländern

Moskau, 15. November 2016 (ADN). „In den letzten Jahren werden über 90 Prozent unserer Fälle mit Beteiligung ausländischer Unternehmen erfolgreich vor russischen Wirtschaftsgerichten verteidigt“. Das erklärte Falk Tischendorf, Leiter der Moskauer Repräsentanz der Kanzlei Beiten Burkhard, auf einer Pressekonferenz der Außenhandelskammer zum Geschäftsklima in Russland. Darüber berichtet die „Moskauer Deutsche Zeitung“ (MDZ) in ihrer jüngsten Ausgabe. Die für manchen kritischen Beobachter der russischen Justiz überraschende Feststellung wird von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwältin Oxana Peters bestätigt. Sie hatte dazu eine ausführliche Analyse vorgenommen. Gescheiterte Klagen seien in den seltensten Fällen auf die russische Gerichtsbarkeit zurückzuführen gewesen, sondern viel eher auf die Streitparteien selbst. Die meisten juristischen Konflikte in der Geschäftswelt beträfen nicht bezahlte Schulden, Zinsen und Insolvenzverluste.

Damit wird vielseitigen und hartnäckigen Mythen über Korruption, Bürokratie und formales Herangehen rund um Russlands Rechtsstaat weitgehend widersprochen, so die MDZ. Nach den Worten von Peters zählt in Russland das geschriebene Wort ganz klar vor dem gesprochenen. Die Wirtschaftsgerichte würden nur ausnahmsweise selbst Beweise sammeln, sondern griffen vowiegend auf das ihnen vorgelegte Material zurück. Sie seien gesetzlich dazu verpflichtet, ökonomische Streitfälle gründlich und zugleich in kurzer Frist zu prüfen. Während die Fallbehandlung der ersten Instanz im Durchschnitt zwischen drei und fünf Monaten dauert, wächst sie mit der zweiten und dritten Instanz auf acht bis maximal knapp über ein Jahr. Für die schriftliche Begründung einer Entscheidung sieht das Gesetz fünf Tage vor. „Damit arbeiten russische Wirtschaftsgerichte teilweise in weit kürzeren Fristen als Gerichte in anderen Ländern“, so Peters. Zudem gebe es nicht mehr administrativen und politischen Druck auf Richter als anderswo in Europa, in den USA oder in Großbritannien. ++ (wi/mgn/15.11.16 – 312)

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Justiz-Notstand in Thüringen

Erfurt, 30. Juli 2016 (ADN). „Thüringer Gerichten droht die Arbeitsunfähigkeit“. So titelt die „Thüringer Allgemeine“ am Wochenende. Gemeint ist die Klage des Vorsitzendes Landesrichterbundes, Holger Pröbstel, die in Zukunft zum Rinnsal verkümmernde Persoalzustrom an Richtern, Staatsanwälten und Justizmitarbeitern. Von den derzeit 800 Richtern und Staatsanwälten gingen bis 2020 100 in Rente, zwischen 2020 uns 2030 sogar 500. Außerdem leide das juristische Personal in Thüringen an Überalterung.

Der Leitartikel zum dem Thema registriert einen „Justiz-Notstand als Dauerzustand“. Pikanterweise kann diese Feststellung über den Personalmangel hinaus auch auf den gesamten Sektor und seine inhaltliche Tätigkeit ausgedehnt werden. Deutschland rühme sich ein Rechtsstaat zu sein. Dem seien allerdings lange Wartezeiten auf Prozesse und Entscheidungen nicht zuträglich. Angesichts einer immer komplizierteren Welt dürfe man zudem kompetente Richter erwarten. Einzelheiten dazu sind nicht mehr zu lesen. Sie würden wahrscheinlich Kopfschütteln ob der faktisch inhaltlichen Misere im Justizbereich offenbaren. Erst jüngst wurden einem Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar gravierende Mängel attestiert. Das Gericht befasste sich in einem Fall inhaltlich so gut wie nicht mit den Darlegungen eines Klägers und wies die Klage als unanfechtbar zurück. Als einen Grund nannten die Richter die Prozessökonomie. Ihrem „kurzen Prozess“ muss nun mit Sonderrechtsbehelfen entgegnet werden, wodurch die Richter das Verfahren mit zusätzlichem Aufwand belasten und weitere Instanzen damit beschäftigen. Die Arbeitsunfähigkeit lässt sich also auch auf die unzureichende Qualifikation des Justizpersonals erweitern. Sie droht nicht nur, sondern entfaltet sich bereits unübersehbar. ++ (ju/mgn/30.07.16 – 204)

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800.000 Strafenprozessen stehen jährlich nur 900 Wiederaufnahmeverfahren gegenüber

Passau/München, 14. Juli 2016 (ADN). 40 Prozent aller Ärzte irren, aber wie viele Richter irren, ist nicht erforscht. Dieser Tatbestand bildete am Donnerstagabend den Hintergrund für das Gespräch von Gert Scobel in der gleichnamigen sat3-Fersehsendung. Der Rechtsanwalt und Dozent an der Universität Passau Andreas Geipel erläuterte insbesondere die gravierenden Mängel in der Justiz. In der Richterschaft gebe es strukturelle Vorurteile. Davon loszukommen, sei schwierig. Vorausurteile zu fällen, stehe auf der Tagesordnung. Pro Jahr werden nach Aussage des Rechtswissenschaftlers in Deutschland rund 800.000 Strafverfahren geführt und entschieden. Dagegen stünden im selben Zeitraum nur 900 Wiederaufnahmeverfahren, in denen Fehlurteile aufgearbeitet und korrigiert werden. Einen wesentlichen Grund für dieses krasse Missverhältnis sieht Geipel in der engen Verflechtung von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Häufig seien beide Seiten noch nicht einmal räumlich getrennt.  Man sehe sich täglich mehrfach auf Fluren, in Sälen oder an anderen Örtlichkeiten – beispielsweise in sogenannten Justizzentren.  Die strukturellen Fehlerquellen in der Justiz würden von der Bevölkerung nicht bemerkt. „Recht ist nicht dazu da, Streit zu schlichten, sondern hochzutreiben“, so Geipel. Das habe die Funktion, Selbstjustiz zwischen den Parteien zu vermeiden.

Der Rechtsexperte teilte mit, dass es Ende der 60er Jahre Bemühungen gegeben habe, eine Studie zu Wiederaufnahmeverfahren zu erarbeiten. Jedoch sei das Vorhaben im Sande verlaufen. Der Rechtsprofessor Karl Peters, der selbst zahllose Strafverteidigungen ausnahmslos für bedürftige Personen übernommen und dabei die „andere Seite der Justiz“ vor Augen führte, habe das dann in eigener Regie in Angriff genommen und darüber 1979 ein Buch geschrieben. Hauptmängel für die schwerwiegenden Disparitäten in der Strafrechtspraxis sieht Geipel in der juristischen Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen. Die Frage nach der Fehlerkultur werde dort nicht gehandelt. Falsche Beweiswürdigungen seien die Hauptursache von Justizirrtümern. Sämtliche Untersuchungen zum Thema klassische Beweismittel belegten ein hohes Fehlurteilsrisiko.

Geipel selbst bestreitet an der Universität Passau in dem 2007 gegründeten Zentrum für Schlüsselkompetenzen ein Dauerseminar mit dem Titel „Beweiswürdigung und Lügenerkennung“.    ++ (ju/mgn/14.07.16 – 189)

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