Attac verliert Gemeinnützigkeit – „Bombe“ auf NGO

München, 26. Februar 2019 (ADN). Dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wurde der Status der Gemeinnützigkeit durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) entzogen. Das teilte Deutschlands höchstes Finanzgericht am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz in München mit. Als Begründung führten die Bundesfinanzrichter aus, dass die von Attac geführten Kampagnen keine politische Bildungsarbeit darstellen. Die Tagespolitik sei laut Abgabenordnung kein gemeinnütziger Tätigkeitsbereich.

Die sofortigen Reaktionen aus der Organisation Attac klingen schroff: „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Gemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden“, erklärte Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann. Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins übte ebenfalls scharfe Kritik an der Entscheidung. “ Vor kurzem hat eine Studie erneut gezeigt, dass Konzerne in der EU viel zu wenig Steuern zahlen. Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert.“ In einer Pressemitteilung nennt Attac das Urteil „ein verheerendes Signal an die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland“. Insbesondere die Zwecke „Förderung der Bildung“  und „Förderung des demokratischen Staatswesens“ würden durch die Entscheidung deutlich eingeschränkt. Attac fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage – der Abgabenordnung –  „an die Erfordernisse einer modernen Demokratie“. Gemeinnützigkeit dürfe nicht auf apolitische Wohltätigkeit beschränkt werden.

Erst vor knapp zwei Wochen hatte zu diesem Thema der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages getagt. Dabei waren Sachverständigengutachten vorgetragen worden. Der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Prof. Jürgen Brandt, hatte zum Ausdruck gebracht, dass kein Handlungsbedarf besteht.  

Birgit Marschall von der „Rheinischen Post“ bezeichnete im Rundfunk die BFH-Entscheidung als eine „Bombe für den gesamten Bereich der Nichtregierungsorganisation (NGO)“. Es handele sich um einen Präzedenzfall, der auch anderen Organisationen  wie BUND und Greenpeace die Gemeinnützigkeit abspricht. Ziel von Attac sei es ja gerade gewesen, gemeinnützig zu sein.

Das globalisierungskritische Netzwerk hatte in seiner Pressemitteilung desweiteren auf die seltsamen Abläufe innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit aufmerksam gemacht: „Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit.  Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an,  beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.“ ++ (fi/mgn/26.02.19 – 058)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Strafverfahren gegen „Schwarzfahrer“ eingestellt

Leipzig, 28. November 2017 (ADN). Das Strafverfahren gegen einen „Schwarzfahrer“ wurde am Dienstag in Leipzig vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte war nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in die Berufung vor dem Landgericht Leipzig gegangen. Das entschied nunmehr, das Verfahren so lange einzustellen, bis das Oberlandesgericht Dresden über den Revisionsantrag in einem vorangegangenen Rechtsstreit – ebenfalls zum Straftatbestand „Leistungserschleichung“ – geurteilt hat. Die Argumentation des Beklagten ruhte auf drei Säulen: zunächst hatten die Fahrkartenkontrolleure einen falschen Namen des angeblich blinden Passagiers registriert. Zudem berief sich der Betroffene auf den Tatbestand, dass er mit solchen Fahrten bei den Leipziger Verkehrsbetrieben seinen ihm zustehenden und bis heute nicht ausgezahlten Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum abstottert. Seine dritte Begründungskette reicht in die Rechtsgeschichte. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten nach Kriegsende sämtliche während der Nazizeit von März 1933 bis Mai 1945 eingeführten Gesetze außer Kraft gesetzt und für unbefristet rechtsunwirksam erklärt. Dazu zählen auch einige Straftatbestände, die trotz der Grundsatzentscheidung der Alliierten bis in die Gegenwart in der praktischen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Dazu gehören Erschleichen von Leistungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vortäuschen einer Straftat.

Eine Gruppe engagierter Juristen in Hessen hat vor einiger Zeit hinsichtlich des Bagatelldelikts „Schwarzfahren“ eine umfassende Untersuchung vorgenommen. Dabei waren sie zu der Erkenntnis gekommen, dass in Deutschland deswegen jährlich Hundertausende zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt werden. ++ (ju/mgn/28.11.17 – 333)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46