Wachsender Wettbewerb der Systeme

Zürich, 7. Januar 2018 (ADN). Der Wettbewerb der Systeme ist wieder da. Das stellt die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende fest. Die Konkurrenz zwischen national-konservativen, autoritär-religiösen oder dirigistischen Staatsstrukturen sei intensiver geworden. Die Welt zeige sich an der Schwelle des Jahres 2018 wachstumsfreudig, aber auch ganz schön kompliziert. In Iran forderten Demonstranten in urbanen Zentren mehr Entwicklung und Freiheit; vor allem Jüngeren gelte der Westen als Vorbild.

„Während viele Iranerinnen ihr Kopftuch endlich ganz abstreifen möchten, pochen Musliminnen in Europa auf ihr Recht, dieses überall zu tragen. Im autoritär-religiösen Saudiarabien versucht derweil der Kronprinz fast schon verzweifelt, seiner Bevölkerung die Freude an Arbeit und Leistung einzuimpfen und hinderliche religiöse Beschränkungen zu lockern. Im Westen wiederum regen sich Zweifel an der Zukunftsfähigkeit direkter Demokratien“, bemerkt die NZZ. Die an dirigistischen Plänen ausgerichtete Entwicklung in China wecke Bewunderung. In repräsentativen Demokratien, in denen das Volk bloß von Zeit zu Zeit neue Parlamentarier wählen darf, beschwörten von Russland über Italien bis in die USA prtotektionistisch-populistische Anführer die Rückbesinnung auf einen nationalistisch-konservativen eigenen Weg. ++ (we/mgn/07.01.18 – 007)

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Lammert kontra Köchler über den Souverän – Freie Bürger können sich in repräsentativer Demokratie nicht verwirklichen

Berlin/Frankfurt am Main, 5. Januar 2016 (ADN). „Souverän ist der Bürger, der sich vertreten lässt.“ Dieser kurze Satz fällt inmitten eines ganzseitigen Beitrags in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom Donnerstag. Autor ist Bundestagspräsident Norbert Lammert, der seine Sicht auf staatstragende deutsche Angelegenheiten ausführlich ausbreitet. Es sei eine spitze Formulierung, mit der er eine viel längere, etwas verschachtelte Definition des Philosophen Volker Gerhardt offensichtlich abkürzen und verständlicher machen wollte. Im Grunde soll damit und mitsamt des ganzen Elaborats die derzeit immer häufiger angezweifelte, repräsentative Demokratie gerechtfertigt werden. Der Pressebeitrag, der von Begriffen wie Reich, Nation und Volk sowie deren Derivaten durchtränkt wird, ist eine Reaktion auf weitgehende nationale Wirrnis, auf wachsenden Bildungsnotstand und auf den fühlbar immer chaotischer werdenden Zustand in einer zerbrechenden Gesellschaft. 

Dreh- und Angelpunkt des von Lammert Dargestellten ist die Widmung „Dem deutschen Volke“ von 1916 auf dem Berliner Reichstagsgebäude. Deutschland sei heute glücklicherweise anders als vor hundert Jahren. Fast 20 Prozent der Bevölkerung hätten ausländische Wurzeln. Im Übrigen sei „Volk“ ein schillernder Begriff und alles andere als eindeutig. Bereits die Brüder Grimm hätten darunter im Deutschen Wörterbuch 15 Bedeutungen mit noch weiteren Unterbedeutungen aufgelistet. Mit einem weiteren Blick in die Historie lenkt der Bundestagspräsident die Aufmerksamkeit des Lesers auf Christoph Martin Wieland und gibt den Dichter mit dem einleuchtenden Satz aus dem Jahr 1792 wieder „Wer das deutsche Reich aufmerksam durchwandert, lernt zwar Österreicher, Brandenburger, Sachsen, Pfälzer, Baiern, Hessen, Württemberger, usw. mit etlichen hundert … kleineren Völkerschaften, aber keine Deutschen kennen.“

Übertragen aufs Staatsbürgerschaftsrecht dürften diese klaren Worte bestens geeignet sein, die staatliche Architektur wieder in dieses, bereits bis 1933 weitgehend existente und bewährte Mosaik von mehr als zwei Dutzend Volksstaaten und regionalen Souveränen zu versetzen und wieder in Betrieb zu nehmen. Dann wiche die vor allem seit den Nazizeiten permanente Furcht in den Nachbarländern und im Ausland insgesamt vor einem zu großen und zu mächtigen Deutschland automatisch. Insofern sollte Wielands noch berühmterer Zeitgenosse, Johann Wolfgang von Goethe, beim Wort genommen werden. Der Dichterfürst empfahl, das zu erwerben und zu besitzen, „was du ererbt von Deinen Vätern“. Davon schreibt Lammert allerdings nichts.

Den wenig erhellenden und zweideutigen Darlegungen des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die repräsentative Demokratie ist die unverblümte, sogar schroffe Demaskierung des Rechtsphilosphen und Völkerrechtlers Hans Köchler aus Innsbruck entgegenzusetzen. Zwei Tage zuvor fällt er in der Schweizer Wochenzeitschrift „Zeitfragen“ ein klar negatives Urteil über diese Art Demokratie. Entscheidend sei, „dass in einem solchen repräsentativen System sich der einzelne eben nicht als freier und gleicher Bürger verwirklichen kann, da letztlich über ihn verfügt wird.“ Diese Problematik sei seit dem Ende des Kalten Krieges noch viel deutlicher geworden. Demokratie werde sowohl im akademischen als auch im allgemein politischen Diskurs und in den Medien zumeist völlig unreflektiert als sogenannte „repräsentative Demokratie“ verstanden. Er verdeutlicht, dass es sich bei Demokratie begrifflich um Herrschaft des Volkes und nicht um Herrschaft über das Volk oder im Namen des Volkes handelt. Über ein solches Machtverhältnis über das Volk müsse dann offen geredet und dafür ein ganz anderer Ausdruck verwendet werden. Die Bezeichnung „Monarchie“ oder „Oligarchie“ wäre dafür adäquat. Mit dieser Einschätzung stehe er im Übrigen nicht alleine. ++ (de/mgn/05.01.17 – 005)

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Administration befürchtet Angriff auf indirekte Demokratie

Leipzig, 10. November 2015 (ADN). Die Administration der Stadt Leipzig befürchtet einen schweren Angriff auf die auch in den sächsischen Kommunen angewandte repräsentative Demokratie. Das brachte der Vertreter des städtischen Rechtsamtes, Thomas Kube, am Dienstag im Verwaltungsgericht Leipzig bei einer mündlichen Verhandlung über den Umgang mit Immobilien, Kunstgütern und anderen im Eigentum der Stadt befindlichen Sachwerten zum Ausdruck. „Sie wollen die indirekte Demokratie abschaffen“, jammert der Mitarbeiter des Rechtsamtes. Gemeint sind die Initiatoren eines Bürgerbegehrens, das sich klar und deutlich gegen die Privatisierung städtischen Vermögens wendet. Deren Anwalt, Thomas Walter, steht dagegen auf dem Standpunkt, dass der Bürger der Souverän ist und jeglichen Verkäufen von im Eigentum der Kommune Leipzig stehenden Werten einen Riegel vorschieben dürfe. Er hält ein generelles, allerdings mit einer Öffnungsklausel versehenes Veräußerungsverbot für rechtlich unbedenklich. In Ausnahmefällen solle der Stadtrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit doch für einen Verkauf von Vermögen plädieren können.

Zunächst hatte sich ein Zwist darüber entsponnen, ob und warum ein umfangreicher Schriftsatz der Klägerpartei nicht bei der beklagten Stadt angekommen sei. Schließlich stellte das Richtertrio fest, dass die Post mit den fraglichen Unterlagen bereits am 2. November an die Beklagte abgesandt worden ist. Weitere Uneinigkeit herrschte über die Interpretation bestimmter Paragraphen der Sächsischen Gemeindeordnung.

Hintergrund des Streits ist ein Bürgerbegehren, das von mehr als 26.000 Leipzigern vor rund zwei Jahren unterschrieben worden ist. Ziel der Initiative ist es, Privatisierungen städtischen Eigentums erheblich zu erschweren. Trotzdem das Quorum errreicht wurde, lehnten Stadt und Landesdirektion Sachsen die Zulassung des Begehrens ab. Deshalb beschritten die Bürger den Klageweg. Eine Entscheidung des Gerichts soll noch am selben Tag ergehen und am Folgetag zunächst telefonisch zu erfahren sein. ++ (sv/mgn/10.11.15 – 305)

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