Polen erinnert an Reparationen von 840 Milliarden Euro

Warschau/Berlin, 6. Dezemer 2020 (ADN). Es sind Reparationszahlungen Deutschlands in Höhe von 840 Milliarden Euro an Polen offen. Darauf wies der polnische Botschafter in Deutschland Andrzej Przylebski anlässlich des 50 Jahrestages des Kniefalls von Bundeskanzler Willy Brandt in Warschau hin. „Die Diskussion über mögliche Reparationen hat eigentlich noch nicht begonnen. Es ist leider ein Problem in unseren Beziehungen, und es wäre gut, es einmal zu lösen. Wir warten auf Vorschläge“, sagte der Diplomat nach Angaben des Nachrichtenkanals „Russia Today“. ++ (ru/mgn/06.1220 – 365)

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Reparationen für Sklaverei in USA

Washington/Köln, 4. Juli 2920 (ADN). Die USA müssten Reparationen an die Nachfahren von Sklaven zahlen. Das erklärt der US-amerikanische Historiker Max Friedman am Sonnabend im Deutschlandfunk. Politik und Gesetzgebung hätten zu verantworten, dass die durchschnittliche weiße Familie heute zehnmal mehr besitzt als die durchschnittliche schwarze Familie in den USA. Die finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Benachteiligung schwarzer Menschen sei Folge des Systems weißer Herrschaft, das sich über die vergangenen 150 Jahre seit dem Ende der Sklaverei weiterentwickelt habe. Gesetze und organisierte Gewalt hätten dafür gesorgt, dass die ehemaligen Sklaven generationenübergreifend als billige Arbeitskräfte arm geblieben seien.

Selbst nach dem Bürgerrechtsgesetz von 1964 war es Schwarzen nicht erlaubt, Häuser in mehrheitlich weißen Nachbarschaften mit guten Schulen zu kaufen. Nach den Worten von Friedman gibt es einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen für die Opfer der Sklaverei. ++ (hi/mgn/04.07.20 – 214)

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Griechenland und Polen erinnern Deutschland erneut an offene Reparationen

Athen, 19. April 2019 (ADN). In Griechenland und Polen gewinnen erneut Reparationsforderungen gegenüber Deutschland an Fahrt. In Athen hat das griechische Parlament beschlossen, Wiedergutmachungszahlungen gegenüber Deutschland für während des Zweiten Weltkrieges angerichtete Kriegsschäden und -verbrechen anzumahnen. Die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras weist darauf hin, dass die deutsche Schuld aus dem Zweiten Weltkrieg noch nicht beglichen ist. Es stehen auch Summen zur Debatte. Vizefinanz-Minister Mardas nannte  278,7 Milliarden Euro.

Die Bundesrepublik Deutschland widersetzt sich dem. Reflexartig wird immer wieder behauptet, dass die Reparationsfrage juristisch und politisch abschließend geklärt sei. Alle Ansprüche Griechenlands seien abgegolten oder erloschen. Genannt wird – wie immer – das zu Beginn der 60er Jahre mit zwölf westlichen Ländern geschlossene globale Entschädigungsabkommen, das mit Deutschland geschlossen worden ist. Im Rahmen dessen zahlte Deutschland an Griechenland 115 Millionen DM. Die von Griechenland verlangte Rückzahlung einer Zwangsanleihe betrachtet Deutschland insofern für erledigt an, als dies durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und der daraufhin geschlossenen Paris-Charta geklärt worden sei. Dort heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen Kenntnis“. Diese Formulierung sei nicht mit Zustimmung identisch, argumentiert Griechenland. ++ (re/mgn/19.04.19 – 107)

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Streit um Wiedergutmachung gegenüber Griechenland geht weiter

Athen/Berlin, 13. Oktober 2017 (ADN). Der jüngste Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Griechenland ist gerade Vergangenheit und erneut tauchte eine explosive Altlast zum zigsten Mal an die publizistische Oberfläche. Sie resultiert aus der Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges und hat verschiedene Facetten und Namen. Der Versuch sie zu umreißen, zu sortieren und einzuordnen, gelang im Deutschlandfunk dem Vorsitzenden der Deutsch-Griechischen Parlamentariergruppe, Gregor Gysi, einigermaßen. Dennoch wird die Angelegenheit um Wiedergutmachung, Entschädigung und Reparationen gegenüber den Griechen in Windeseile im Reich der politischen Vergessenheit versinken. Das geschieht seit rund sieben Jahrzehnten. Zu Recht stellt Gysi fest, dass zu wenige darüber etwas wissen. Das gelte für die einzelnen Ereignisse, Versäumnisse und völkerrechtlichen Vertragsmängel. Die Bundesrepubik Deutschland schweigt sich darüber aus und lehnt regelmäßig die griechischen Zahlungsforderungen zurück unter dem Vorwand, alles sei beglichen. Dass dem nicht so ist, bestätigt Gysi und fordert vertrauliche bilaterale Gespräche. Da sei wichtig, das einzubeziehen, was beim Zustandekommen des Londoner Schuldenabkommens 1953 festgestellt, erörtert und vereinbart worden ist. Damals wurde fixiert, das Problem bis zum Abschluss eines „endgültigen Friedensvertrages“ zu verschieben. Dieser Zeitpunkt wäre 1990 gekommen, als der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ in Moskau abgeschlossen wurde. Da zogen die Deutschen erneut den Kopf aus der Schlinge. Die Kohl-Genscher-Regierung vermied bewusst die Verwendung des Begriffs „Friedensvertrag“ und behauptet seitdem, dass in dem Moskauer Vertrag Reparationen überhaupt keine Rolle spielten.  Hans-Dietrich Genscher  bezeichnete das als „stillschweigendes Einverständnis der Vier“. In seinen Memoiren schreibt er: „Damit waren uns auch die Sorgen vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.“

Die Auffassung von Gregor Gysi teilt der Historiker Hagen Fleischer von der Universität Athen, ein ausgewiesener Kenner der Materie. Der Dialog müsse zunächst auf eine Zwangsanleihe konzentriert werden, den die deutschen Besatzer der griechischen Nationalbank abgepresst hatten. Sie belief sich auf einen damaligen Wert von 476 Millionen Reichsmark. Dass dieser Kredit zurückzuzahlen ist, hätten sogar die Nazis eingestanden. Sie haben nämlich erste Tilgungsraten an die griechische Nationalbank noch zu Besatzungszeiten geleistet. ++ (gr/mgn/13.10.18 – 266)

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Polen verlangt 685 Milliarden Euro Reparationen

Warschau, 7. März 2018 (ADN). Polen hat erstmals Zahlen vorgelegt, mit denen die Höhe der von Deutschland geforderten Kriegsreparationen beziffert werden. Gegenüber dem Sender PolsatNews sagte der Sejm-Abgeordnete Arkadiusz Mularczyk: „Wir reden von sehr großen, aber begründeten Entschädigungssummen für Kriegsverbrechen, für zerstörte Städte und Dörfer und das verlorene demographische Potential unseres Landes.“ Der Volksvertreter der Partei Recht und Gerechtigkeit nannte die Summe von 850 Milliarden Dollar. das entspricht 685 Milliarden Euro.

Mularczyk leitet seit September vergangenen Jahres eine Parlamentariergruppe im Sejm, die die polnischen Kriegsverluste neu bilanziert. Seit Sommer2017 stehen polnische Reparationsforderungen an Deutschland im Raum.  ++ (rp/mgn/07.03.18 – 066)

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Unorthodoxer Vorschlag zum Abgleich griechischer Reparationsansprüche

Athen/Berlin, 25. September 2017 (ADN). Unbestreitbar ist die diplomatische Arroganz, mit der die Bundesrepublik die griechischen Reparationsforderungen über Jahrzehnte hinweg zurückwies. Das stellte Constantin Goschler, Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum, am Montag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest. Hatte Bonn vor dem Zwei-plus-Vier-Abkommen stets argumentiert, diese kämen zu früh, lautete die Begründung seither, diese kämen zu spät.

Auf der Pariser Reparationskonferenz präsentierte die griechische Regierung 1946 eine Schadensbilanz von 7,2 Milliarden US-Dollar. Am Ende wurden ihr aber nur 25 Millionen US-Dollar zugesprochen. Dass nach der deutschen Wiedervereinigung dennoch nichts – außer 115 Millionen Mark im Jahr 1960 innerhalb einer Globalentschädigung – an die Griechen gezahlt wurde, gilt als Ergebnis einer westdeutsch-nordamerikanischen Verschwörung. Unter Verweis auf ein von Karl-Heinz Roth verfasstes Buch wird es für unrealistisch gehalten, die Differenz vollständig begleichen zu können. Stattdessen wird ein Schuldenschnitt der noch offenen Reparationsschuld vorgeschlagen. Roth errechnete einen Gesamtbetrag der deutschen Reparationsschuld von 5,9 Billionen Euro. Davon seien bislang 1,22 Billionen Euro getilgt. Die inflationsbereinigten Reparationsforderungen beziffert er mit 185 Milliarden Euro. Davon sei nicht einmal ein Prozent abgegolten. Empfohlen wird in den nächsten 15 bis 20 Jahren noch einmal 1,2 Billionen Euro aufzubringen. „Als alternativen Bezugsmaßstab für zukünftige Reparationsleistungen offeriert er jene Beträge, die die öffentlichen Haushalte zugunsten militärisch-politischer Funktionsträger der NS-Diktatur aufgebracht hätten, wobei er auf 306 Millirden Euro kommt. In diese Kategorie fallen bei ihm die in der Bundesrepublik versorgten entlassenen Beamten des Dritten Reichs ebenso wie die unter das Bundesversorgungsgesetz fallenden Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS oder auch die Entschädigung für Kriegsgefangene.“ Bezahlt werden sollten diese Reparationsleistungen durch die „Profiteure“ des Zuwachses am Kapitalstock unter dem NS-Regime. Als Instrumente werden die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes und die Nutzung der Goldreserven der Bundesbank. ++ (rp/mgn/25.09.17 – 269)

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Polen erforscht Reparationsansprüche an Deutschland – Zu einem Friedensvertrag kam es nie

Warschau, 3. August 2017 (ADN). Der wissenschaftliche Dienst des polnischen Parlaments Sejm prüft derzeit Forderungen nach Reparationen gegenüber Deutschland. Wie das Nachrichtenportal EurAktiv am Donnerstag weiter mitteilt, soll die Analyse bis zum 11. August 2017 unter Berufung auf den Abgeordneten Arkadiusz Mularczyk und die Nachrichtenagentur PAP fertiggestellt sein. Allein die Schäden in der während des Zweiten Weltkriegs zerstörten polnischen Hauptstadt Warschau werden auf 45,4 Milliarden Euro beziffert. In dem EurAktiv-Bericht wird Polens Verteidigungsminister Antoni Macierewicz zitiert: „Es ist nicht wahr, dass Polen auf Reparationen verzchtet hat, die uns aus Deutschland zustehen.“

Die DDR hatte nachdem Krieg zunächst Reparationszahlungen an Polen geleistet. Dann hatte im August 1953 Polen in einer Erklärung auf weitere Zahlungen verzichtet, um damit „einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens“ zu leisten.  Damit begründete die Vize-Sprecherin der Bundesregierung Ulrike Demmer auch die deutsche Position. Die Frage der Reparationen sei rechtlich und politisch bereits abschließend geregelt. Macierewicz argumentiert hingegen, dass die frühere Volksrepublik Polen vor 1989 wie die DDR ein von der Sowjetunion abhängiger Marionettenstaat gewesen sei. Er stellt fest: „Ohne jede Diskussion sind die Deutschen den Polen Kriegsreparationen schuldig.“ Die Verzichtserklärung habe Polen auf Dreuck des Sowjetregimes abgegeben.

Das Portal Zeit.online schreibt in diesem Zusammenhang: „Im Rahmen von Globalverträgen  hatte Deutschland Russland, Weißrussland und der Ukraine mehr als 500 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt. Polen bekam mehr als 250 Millionen Euro. Ein Friedensvertrag hätte endgültige Regelungen bringen können. Doch zu dem kam es nie. Nach Ansicht Deutschlands sind mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag zur deutschen Einheit alle weiteren Ansprüche völkerrechtlich getilgt.“ ++ (vk/mgn/03.08.17 – 216)

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Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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Deutschland soll wegen Völkermord in Afrika Reparationen zahlen

Berlin, 19. Oktober 2016 (ADN). Delegierte von Herero- und Namaorganisationen aus aller Welt forderten auf einem internationalen Kongress in Berlin die Aufarbeitung und Aussöhnung des Genozids deutscher Kolonialtruppen an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Mittwoch weiter schreibt, wird die direkte Beteiligung der Opfergruppen an den betreffenden Gesprächen gefordert. Bisher wolle die Bundesregierung nur mit der namibischen Regierung verhandeln und verweigere die Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer. Nach den von Deutschland unterzeichneten UN-Vereinbarungen müssten die Opfer von Völkermorden und deren Nachfahren entschädigt werden. Um das zu verhindern, hatten alle bisherigen Bundesregierungen die Verwendung des Wortes „Genozid“ im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen im heutigen Namibia vermieden. Die Zeitung zitiert einen in den USA lebenden Delegierten mit den Worten: „Es ist nicht die Frage, ob Deutschland für den Völkermord bezahlen wird. Es geht nur darum, wann und wie viel sie zahlen müssen.“   ++ (vk/mgn/19.10.16 – 285)

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