Gebirgsschlag und bebende Säulen des Rechtsstaates – „Zensur findet statt“

Völkershausen/Berlin, 13. März 2021 (ADN). Vor genau 32 Jahren erschütterte ein sogenannter Gebirgsschlag den Kalibergbau im Gebiet der innerdeutschen Grenze zwischen DDR und BRD. Das von Menschenhand verursachte tektonische Erdbeben maß 5,8 Punkte auf der Richterskala. Drei Jahrzehnte später wird der inzwischen vereinigte deutsche Staat in seinen Festen erschüttert. Um ihn zu retten, reicht der Brandenburger Richter Pieter Schleiter eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin formuliert er: „Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Regierungen daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereitsgefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen ‚in Berlin‘ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen. Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert als ‚Verschwörungstheoretiker‘ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt erst anzuhören. YouToube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten als diejenige der Weltgesundheitsorganisation. Zensur findet statt. Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraums kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.“

Damals – am 13. März 1989 – brachen urplötzlich binnen zwölf Sekunden 8.000 das Gebirge in 750 Meter Tiefe tragende Salzsäulen “ zusammen. Heute wird der Rechtsstaat geradezu stillschweigend demontiert und zum Einsturz gebracht. Im seinerzeit eröffneten „Unterirdischen Dialog“ sollte nun auch diese drohende Gefahr auf die Tagesordnung gesetzt werden. ++ (ge/mgn/13.03.21 – 068)

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Radbruchsche Formel und Fritz Bauer als Maßstab

Jena, 8. Oktober 2019 (ADN). Die Radbruchsche Formel und Fritz Bauer sind der Maßstab, um über das Bestehen oder die Nichtexistenz eines Unrechtsstaates zu befinden. Das stellte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow am Dienstag in Jena in der Sendung „MorgenMagazin“ der öffentlich-rechtlichen Fersehanstalten ZDF und ARD klar. Nazideutschland sei eindeutig ein Unrechtsstaat gewesen. Bei der DDR, in der es zu keinem Zeitpunkt so etwas wie Auschwitz gegeben hat, sei das nicht der Fall. Der mutige Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer, vor dessen Wirken er sich tief verneige, habe das durch seine intensive Ermittlungstätigkeit der Naziverbrechen sehr anschaulich verdeutlicht. Seinerzeit hat es sogar eine Kooperation Bauers mit den DDR-Behörden gegeben. Ein weiterer deutlicher Beweis in diesem Zusammenhang sei, dass die bundesdeutschen Behörden bis zum heutigen Tag nicht bereit sind, die Akten zur Zwangsadoption und zur Zwangsumsiedlung aus der DDR-Epoche an die Betroffenen zur Einsicht bereitzustellen.

Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat 1946 erstmals seine Grundthese vorgestellt. Die Radbruchsche Formel unterscheidet drei Typen ungerechter Gesetze. Ihre Kurzform lautet: „Extremes Unrecht ist kein Recht“. ++ (nz/mgn/08.10.19 – 284)

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Vetternwirtschaft im Bundesverteidigungsministerium und darüber hinaus

Zürich, 27. Juli 2019 (ADN). Den Vorwurf der Vetternwirtschaft im deutschen Verteidigungsminsterium erhebt Thierry Meyssan in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Der Verdacht scheint nicht abwegig zu sein, denn die Staatsanwaltschaft ist alarmiert. 

Hintergrund ist eine gerichtliche Untersuchung über die Verwaltung des Verteidigungsministeriums von Ursula von der Leyen. Obwohl die Bundeswehr notorisch schlecht ausgestattet ist, hatte es eine riesige Überziehung von Kostenvoranschlägen gegeben. Eine Untersuchung wurde veranlasst. Sie wurde einer Prüfungsgesellschaft übertragen, die die Erklärungen der Ministerin von der Leyen für befriedigend erklärt hat. Letztlich stellte sich heraus, dass die Analyse vom Sohn der Verteidigungsministerin gefertigt wurde, der bei der beauftragten Prüfungsgesellschaft tätig ist. Nach Überzeugung von Meyssan ist der deutsche „Rechtsstaat“ so konstruiert, dass das Kanzleramt die Macht hat, gerichtliche Untersuchungen über Regierungsmitglieder zu stoppen. ++ (mi/mgn/27.07.19 – 210)

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Gewaltenteilung droht zu zerfallen – Behörden ignorieren Gerichtsurteile

Leipzig, 17. Mai 2019 (ADN). Die Sorge, dass die Gewaltenteilung in Deutschland zerfällt, wächst. Phänomene dessen machte der am Freitag in Leipzig beendete „Anwaltstag 2019“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Genüge aus. Krasse Beispielfälle wurden ausführlich debattiert. Sie beziehen sich vor allem darauf, dass staatliche Behörden rechtskräftige Gerichtsentscheidungen auch höchster Instanzen einfach ignorieren und nicht umsetzen. Am Abschlusstag des dreitägigen, alle zwei Jahre stattfindenden Treffens äußerte sich dazu Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. „Wir müssen den Rechtsstaat täglich verteidigen“, forderte er. Er sei schließlich das Rückgrat der Gesellschaft. Bedenklich sei es deshalb, wenn Behörden einfach untätig bleiben, wenn gegen sie Urteile gefallen sind und ihnen Sanktionen drohen – bis hin zur angekündigten Inhaftnahme von Amtsinhabern. So manche Behörde reagiert einfach nicht mehr und sagt das auch noch an. Zwangsgeld gegen eine Behörde wirke nicht mehr abschreckend, obwohl es nach Paragraph 172 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden kann. Es gab sogar Fälle, in denen die Bundeskanzlerin dazu aufrief, das Gesetz einfach nicht anzuwenden. Ähnliches tat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. ++ (ju/mgn/17.5.19 – 135)

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3.200 von 4.600 sächsischen Anwaltskanzleien in Leipzig und Dresden konzentriert

Leipzig, 16. Mai 2018 (ADN). Möglichst vielen, wenn nicht allen Bürgern Zugang zum Recht zu verschaffen, ist die anspruchsvolle Hauptaufgabe der Rechtsanwälte in Deutschland. Das betonte die im März neugewählte Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, am Donnerstag zur Eröffnung des „Deutschen Anwaltstages 2019“ in Leipzig. Die Veranstaltung stehe in diesem Jahr unter dem Zeichen von drei für Juristen bedeutungsvollen Jubiläen: 30 Jahre Friedliche Revolution in der DDR, 70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und 140 Jahre anwaltliches Berufs- und Vergütungsrecht (RVG) mit einem fairen System der Kostenerstattung. Das RVG und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelten die anwaltliche Dienstleistung und Vergütung in Deutschland. Sie gehörten damit zu den Eckpfeilern des Rechtsstaates. Allerdings bedürften sie nun einer Reform und müssten an die Tariflohnentwicklung angepasst werden. Der zeitliche Rückstand betrage inzwischen sechs Jahre. „Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat muss jeder und jedem Einzelnen die Mittel an die Hand geben, die notwendig sind, um seine beziehungsweise ihre Rechte wahrzunehmen“, betonte Kindermann. Die Politik müsse diese Rahmenbedingungen aufrechterhalten und dürfe den einzelnen Menschen bei der Durchsetzung seiner Rechte nicht allein lassen. Jeder müsse bei Bedarf einen Rechtsanwalt konsultieren können. In der Fläche sei das aber zunehmend schwierig. „Auf dem Land zeichnet sich bei Allgemeinanwälten ein ähnlicher Mangel ab wie bei Medizinern“, warnt Kindermann. Gerichtsstandorte würden geschlossen und die Anwälte zögen sich in die großen Städte zurück. Das Beispiel Sachsen spreche Bände. Dort geber es 4.600 Rechtsanwaltskanzleien. Davon befänden sich allein in Leipzig und Dresden 3.200. 

Den Festvortrag der Veranstaltung unter dem Motto „Rechtsstaat leben“ hielt der Leiter der Recherchekooperation NDR/WDR/SZ und ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Georg Mascolo. Er warnte anhand aktueller konkreter Beispiel vor einem Zerfall der Demokratie und der Pressefreiheit in den Ländern der Europäischen Union (EU). ++ (ju/mgn/16.05.19 – 134)

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Clan-Kriminalität ist Doppelangriff auf Rechtsstaat

Essen/Düsseldorf, 3. Februar 2019 (ADN). Vor zwei Wochen erlebte Nordrhein-Westfalen (NRW) die größte Razzia in der Landesgeschichte. 1.300 Polizisten waren im Einsatz. Die Aktion richtete sich gegen Clan-Kriminalität, arabische Großfamilien und andere Parallelwelten. In dem Bundesland agieren rund 100 Clans. Sie verübten von 2016 bis 2018 knapp 15.000 Straftaten. Vor diesem Hintergrund hat das bundesweit erste wissenschaftliche Symposium zu diesem besonders in NRW und Berlin zunehmend relevanten Thema stattgefunden, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul am Sonntag im Deutschlandfunk. Die organisierte Kriminalität werde jetzt systematisch erforscht. Es handele sich dabei um abgeschottete Bereiche. Familien-Clans seien Gruppen, die keinen ranlassen, sich gegenseitig stabilisieren und schützen. Sie sicherten erstmal „ihren Lebensunterhalt durch eine soziale Grundsicherung ab und bessern ihn durch kriminelle Machenschaften schwer auf. Letztlich akzeptieren sie „keine andere staatliche Autorität“ und praktizieren ihre eigene Gerichtsbarkeit. „Das sind zwei frontale Angriffe auf unseren Rechtsstaat“, so Reul. Wenn man glaubt solche Kämpfe nicht gewinnen zu können, dann könne man – platt gesagt – im Bett liegenbleiben oder der „Staat kann sich auflösen“. NRW habe sich zu drei Schritten entschlossen. Der erste bestehe darin, Nadelstiche zu setzen und für permanente Unruhe in der Szene zu sorgen. Dafür sei im Übrigen nicht nur die Polizei zuständig. Beteiligen müssten sich auch Zoll, Finanzamt, Ordnungsämter, Gesundheitsämter und alle staatlichen Organisationen zusammen. Es gebe ähnliche Strukturelemente wie bei der Mafia in Italien. Einbegriffen sind Einflüsse auf Gesetzgebung, Politik, Verwaltungen und Polizei. ++ (rs/mgn/03.02.19 – 034)

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Hungerstreik katalanischer Politiker in spanischer Gefangenschaft

Madrid/Barcelona, 2.Dezember 2018 (ADN). Die in spanischer Haft befindlichen katalanischen Politiker sind in den Hungerstreik getreten. Die seit mehr als einem Jahr widerrechtlich Inhaftiereten haben zu Beginn dieses Monats mit dieser Protestaktion begonnen, teilte am Sonntag der deutsche Katalonien-Experte Prof. Axel Schönberger mit. Minister Jordi Turull und Jordi Sanchez wollen damit darauf aufmerksam machen, dass ihnen sowie anderen katalanischen politischen Gefangenen elementare Rechtsgarantien vorenthalten werden. Sie stünden  in Spanien und in der Europäischen Union zwar als zwingendes internationales Recht  und in der Europäischen Menschenrechtskonvention auf dem Papier, würden aber tatsächlich nicht garantiert.

Einmal mehr wird, so Schönberger, die Weltöffentlichkeit darauf aufmerksam, dass es in Spanien keinen funktionierenden Rechtsstaat gibt, wenn und solange es um die Katalonienfrage geht. Es sei eine Schande für Spanien und Europa, dass zwei ehrenwerte Personen und weitere prominente Katalanen , für die die Unschuldsvermutung gilt, unter an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen und unter Verweigerung ihrer Menschenrechte von der spanischen Justiz aus politischen GHründen inhaftiert sind und nunmehr mit einem Hungerstreik  darauf aufmerksam machen müssen, dass ihnen elementare Menschenrechte verweigert werden.

„Man mag sich mit Fug und Recht die Frage stellen, was das für ein Europa ist , das auf das himmelschreiende Unrecht in Spanien nicht angemessen und kraftvoll reagiert, sondern stattdessen die Rechts- und Verfassungsbrüche der spanischen Regierung und Justiz noch gutheißt,“ kritisiert der Wissenschaftler. Wenn das Gesicht, das die Europäische Union in der Katalonienkrise zeigt, ihr wahres cGesicht sein sollte, könne man Grobritannien nur beglückwünschen, rechtzeitig aus dieser Union der Hypokriten ausgeschieden zu sein. Offiziell bezeichne die EU die Menschenrechte als ihre Grundwerte, aber dennoch sehe sie tatenlos zu wie diese in Spanien vielfach und massiv mit Füßen getreten und missachtet werden. ++(es/mgn/02.12.18 – 316)

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Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: Kommunikation der Justiz generell überdenkenswert

Leipzig, 26. September 2018 (ADN). „Jede Investition in den Rechtsstaat ist auch eine Investition in die Demokratie“. Diese Feststellung traf der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in seiner Festrede zur Eröffnung des 72. Deutschen Juristentages (djt) in Leipzig. Der allen sehr vertraute, jedoch nicht selbstverständliche Rechtsstaat verwirkliche sich nicht in einem Moment, sondern sei ein langwieriges Prozedere. Im Übrigen tue es not, dem sinkenden Vertrauen der Bürger in die Justiz wirksam entgegenzuwirken. Rechtsskepsis erfordere mehr Öffentlichkeitsarbeit. Dass gerichtliche Entscheidungen an sich überhaupt erläutern muss, sei eine besorgniserregender Trend. Mehr und bessere Hinwendung zum Publikum hänge vom Engagement einzelner Richter und Staatsanwälte ab. Die Kommunikation der Justiz müsse gerell überdacht werden. Dass Kollisionen mit der verordneten Zurückhaltung zu vermeiden sind, mache die Sache kompliziert. „Wir brauchen dringend eine Revitalisierung des rechtsstaatlichen Diskurses“, betonte der Verfassungsgerichtshof-Präsident. Dass es daran fehlt, liege in dem Mangel an Richtern und anderem juristischem Service-Personal begründet. Er müsse behoben werden. Das erfordere auch eine angemessene Besoldung. 

Vor der Festansprache des BVG-Präsidenten forderte Königin Silvia von Schweden eine kinderfreundliche Justiz. Jährlich seien 2,5 Millionen Kinder in Gerichtsverfahren involviert – meist als Opfer und Zeugen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley wies auf den Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern hin. Defizite, die er in einzelnen Bereichen hat, müssten abgebaut werden. ++ (ju/mgn/26.09.18 – 249)

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Chemnitz wird benutzt – Bekanntes Muster politisch gewollten Staatsversagens

Frankfurt am Main, 1. September 2018 (ADN). „Chemnitz wird benutzt. Von beiden Seiten. Auch von der Bundeskanzlerin, die von ‚Zusammenrottungen‘ spricht, wo es um das demokratische Recht der Demonstration für dieses oder gegen jenes geht. Es mag einem nicht passen, aber es steht im Grundgesetz und gehört zu unseren nicht verhandelbaren Grundsätzen.“ So bewertet Roland Tichy am Wochenende auf seinem Portal tichyseinblick.de die Ereignisse in der westsächsischen Industriestadt. Es dränge sich der Verdacht auf, dass jeder Protest niedergeschrieben und niedergesendet werden soll. Hier würden zunächst die Bürger einer Stadt verleumdet, dann ein ganzes Bundesland, nur um legitimen Protest gegen die Einwanderungspolitik zu denunzieren. Folgenfrei blieben dagegen Mordaufrufe und Anleitung zum Mord, wie ihn linke Medien verbreiten.  Es sei eine Tatsache, dass Chemnitz zu einer verbalen Gewaltorgie, zu einer Verrohung der Sprache und der Aufrufe benutzt werde. Daran beteilige sich auch die Bundesjustizministerin und Berlins Staatssekretärin Sawsan Chebli. Das dürfe so nicht weitergehen.

„Es ist das bekannte Muster des politischen Staatsversagens“, fährt Tichy fort. Deutschland habe Gewalttäter angelockt, nähre sie, gebe ihnen Unterkunft und jede Form der Unterstützung. Die Antwort sei Gewalt. Man könne es auch dramatischer formulieren: Für die Hätschelkinder der Einwanderungspolitik wird der Rechtsstaat als Schutzschild eingesetzt. Wer darüber berichtet, wie jener Justizbeamte, der den Haftbefehl veröffentlicht hat, wird dagegen mit der Härte des Gesetzes verfolgt. Und Bürger, die gegen Messerstechereien protestieren, werden mit kleinen Minderheiten von Radikalinskis in einen Topf geworfen, um alle als Nazis denunzieren zu können. Jede Form von Kritik soll zum Schweigen gebracht werden. ++ (ch/mgn/01.09.18 – 224)

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Siedepunkt konstitutioneller Zwangsbeglückung bald erreicht

Berlin/München, 18. August 2018 (ADN). Der Streit um die Kompetenzen im System der bundesdeutschen Gewaltenteilung hat gegenwärtig Hochkonjunktur. Entfacht hat ihn der Fall Sami A. und das für den Normal-Bürger nicht durchschaubare Zuständigkeitswirrwarr zwischen staatlichen Verwaltungen und der Justiz. So deutlich wie die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat schon lange niemand aus höheren Justizkreisen laut über im Rechtsstaat begangenen Verfehlungen nachgedacht. Und das 70 Jahre nachdem am Herrenchiemsee im kleinen Kreis von 33 juristischen Sachverständigen und im Auftrag der westlichen alliierten Siegermächte an einem Grundgesetz zu basteln begonnen wurde. Über damals als vorläufig auf den Weg gebrachte Grundgesetz wurde zu keinem Zeitpunkt bis heute demokratisch vom Volk abgestimmt. Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Deutschen dazu nicht für würdig und befähigt befunden. Nun sind sieben Jahrzehnte vergangen und dennoch sind die Deutschen immer noch nicht reif genug. Das Provisorium Grundgesetz gilt trotzdem weiter. Die beste Gelegenheit eine vom Volk direkt verabschiedete Verfassung in Kraft setzen zu lassen, wurde 1990 nicht nur versäumt, sondern systematisch verhindert. Grund ist der kometenhaft schnelle Beitritt der DDR zur BRD. Obwohl das Grundgesetz ausdrücklich für den Fall einer deutschen Wiedervereinigung das Erarbeiten und Verabschieden einer neuen gesamtdeutschen Verfassung vorsah, wurde das sabotiert. Mangel an Zeit war das Hauptargument. Das Zeitfenster der Geschichte sei angeblich zu klein gewesen, um eine lange und aufwendige Verfassungsdiskussion vom Zaune zu brechen. So werden die Bürger auf die bewährte ganz spezielle Art weiter unmündig gehalten. Die substantiellen Schwächen dieses Systems werden relativiert und beschönigt.

In einem Kommentar fügt dem am Sonnabend der Chefredakteur der Zeitung „Die Welt“, Ulf Poschardt, eine neue Nuance hinzu. Seine Beschwichtigungsformel bezogen auf die gegenwärtig lautstärkste Diskussion in Sachen Migration lautet: „Die maue Akzeptanz der Flüchtlingspolitik korrespondiert mit dem Mangel an Zutrauen in das Funktionieren des Rechtsstaates – Geschichten von Intensivstraftätern, die nie einfahren, Verbrechen von längst Abzuschiebenden, die grotesken Pannen bei Anis Amri. Im Rechtsstaatlichen aber begegnet dem Bürger ein universalistischer Kosmos“. Ihm gelte es unbedingt zu folgen, nicht nur wenn es genehm ist. Er rät zum Nachschärfen des Rechtsstaates, wo er nicht richtig funktioniert – auch bei der organisierten Kriminalität.  In der Regel gelte, dass die Gesetze gut sind, aber kompromisslos angewandt werden müssten. Poschardts Empfehlungen bringen die Volksseele entweder zum Resignieren oder zum Kochen. Der Siedepunkt dieser Art konstitutioneller Zwangsbeglückung in der Bevölkerung ist bald erreicht. ++ ju/mgn/18.08.18 – 210)

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