Rechtsanwälte gründen Corona-Untersuchungsausschuss

Berlin/Göttingen, 12. Juli 2020 (ADN). Couragierte und engagierte deutsche Rechtsanwälte gründeten einen Corona-Untersuchungsausschuss. Gegenstand der Recherchen sollen die gravierenden Grundrechtsverletzungen und -blockaden stehen, die von den Regierenden in Deutschland in den zurückliegenden Wochen und Monaten veranlasst, begangen und zugelassen worden sind.  Dazu berichtet das Nachrichtenportal http://www.rubikon.news von einer Pressekonferenz in Berlin, auf der die vierköpfige Initiativgruppe ihr Projekt umfassend vorstellte.

Antonia Fischer, Vivane Fischer, Justus Hoffmann und Reiner Füllmich – allesamt Rechtsanwälte – gehen auf die skandalträchtigen juristischen, politischen und wissenschaftlichen Ungereimtheiten ein, die sich seit Bekanntwerden der Corona-Pandemie geradezu flächendeckend über der Bundesrepublik Deutschland und das Ausland ausgebreitet haben. Das ganze lasse sich unter der Überschrift „Panik-Mache“ zusammenfassen, unter deren Deckmantel das weltweit zügellose Gelddrucken der vergangenen zehn Jahre getarnt werden soll. Bereits jetzt gebe es in den USA keinerlei Begrenzung für Geldspritzen mehr. Schon jetzt würden eingetretene Schäden mit gedrucktem Geld bezahlt.

Füllmich, der sowohl für Deutschland und den US-Bundesstaat Kalifornien Anwaltslizenzen besitzt, kündigte an, nach Abschluss der umfangreichen Recherchen echte wie in Übersee übliche Sammelklagen zu erarbeiten, einzureichen und vor Gerichten verhandeln zu lassen. Er betonte die Dringlichkeit solcher Aktivitäten, da die Juristen sich angesichts der ernsten Grundrechts-Lage sich bisher äußerst schweigsam verhalten hätten. Er sei beispielsweise in der niedersächsischen Stadt Göttungen mit Szenerien konfrontiert worden, die an Zustände der Inquisition und KZ-Lager erinnerten.

Das weitere Vorgehen des Untersuchungsausschusses, der zunächst ehrenamtlich und in der Rechtsform einer Stiftung tätig ist, erläuterte Rechtsanwältin Vivane Fischer. Ab sofort tagt das Gremium wöchentlich mehrmals. Dazu werden Prominente und fachlich versierte Experten aller denkbaren Wissensgebiete und Tätigkeitsbereiche eingeladen, um ausführliche und gründliche Expertisen zu erarbeiten. Die Sitzungen könnten von der Öffentlichkeit im Internet live verfolgt werden.  Gleich zu Beginn soll die Situation in Pflege- und Altenheimen näher beleuchtet werden. Die Palette der Themenbereiche könne zudem jederzeit je nach Erfordernis erweitert werden. Darüber hinaus wäre es seitens des Untersuchungsausschusses ausdrücklich erwünscht, wenn kritische Geister und sogenannte Whistleblower aller denkbarer Bereiche sich mit substantiierten Beiträgen an die Stiftung wenden würden. ++ (gs/mgn/12.07.20 – 222)

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Selbstverwaltung deutscher Rechtsanwälte unter Druck – Freie Advokatur gefährdet

Berlin/Köln, 6. Dezember 2016 (ADN). Die in Berlin ansässige Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor wenigen Tagen ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen und freigeschaltet. Damit können künftig „alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen“, ist einer Pressemitteilung der rund 164.000 Mitglieder fassenden Organisation zu entnehmen. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer zeige sich erfreut, dass „alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden konnten“. Dazu zählen zwei einstweilige Anordnungen des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Berlin, die die Einführung des neuen Kommunikationssystems wochen- und monatelang blockierten. Sie waren von Berliner und Kölner Rechtsanwälten beantragt worden, die ihre Berufsfreiheit erheblich beeinträchtigt sahen. „Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der reinen und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts“, argumentierte Rechtsanwalt Adrian Hoppe aus Köln und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Nach Ansicht der widersprechenden Anwälte darf die BRAK mangels gesetzlicher Vorgabe die einzelnen Postfächer nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung freigeben. Daraufhin hatte das Bundesjustizministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht eine Verordnung erlassen, um die Blockade des elektronischen Informationsaustauschs zwischen Rechtsanwälten und Gerichten aufzulösen. Danach ließ die BRAK per Antrag beim Berliner Anwaltsgerichtshof die betreffenden einstweiligen Anordnungen aufheben und schaltete das System frei. Allerdings ist dessen Nutzung erst ab 1. Januar 2018 für die Anwaltschaft Pflicht.

Im Vorfeld der Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage aus dem Parlament festgestellt, dass das Ganze eigentlich ein im Selbstverwaltungsapparat der Anwaltschaft separat zu klärendes Problem ist. Die BRAK, die das beA ursprünglich schon 2013 installieren wollte, hinterlässt mit ihrem Agieren den Eindruck der Selbstunterwerfung gegenüber äußeren Kräften. Die Kritiker dessen befürchten, dass mit dem elektronischen Informationsystem Unbefugte die übermittelten Nachrichten lesen und manipulieren können. Außerdem haben sie den Verdacht, dass das Empfangsbekenntnis von Dokumenten ihrem Willen entzogen und sozusagen unabhängig von ihrem Einfluss automatisiert wird.  ++ (ju/mgn/06.12.16 – 333)

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Australiens Ureinwohner über Generationen hinweg abgehängt

Cairns, 19. November 2016 (ADN). Über die himmelschreiende Diskriminierung und Benachteiligung der australischen Ureinwohner – Aborigines – berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Wochenendausgabe. Dem herrschenden Prinzip „Repression statt Reintegration“ seien inzwischen mehrere Generationen ausgeliefert. Es führe zu völlig verzerrten Verhältnissen, die nunmehr zum zweiten Mal von einer seitens der Regierung eingesetzten Untersuchungskommision seziert werden sollen. „Aborigines landen nicht nur überdurchschnittlich häufig im Gefängnis, sie wachsen auch viel häufiger außerhalb der eigenen Familie auf als der Rest der Bevölkerung. Im Gliedstaat Victoria, in dem nur 1 Prozent der Bevölkerung Aborigines sind, machen diese 20 Prozent der Kinder aus, die vom Jugendschutz außerhalb ihrer Familie placiert werden,“ so die NZZ. Dabei komme es zu einer weiteren, von ihrer Kultur entwurzelten Generation. 60 Prozent der betroffenen Aborigine-Kinder wüchsen unter der Obhut von Nicht-Aborigines auf. 40 Prozent würden von ihren Geschwistern getrennt. 

„Die Generation der heutigen Eltern und Grosseltern gehört zur sogenannten ‚gestohlenen Generation‘. Bis in die siebziger Jahre wurden Aborigines-Kinder ihren Eltern weggenommen, um sie in einem ‚zivilisierten Umfeld‘ zu erziehen. In Tat und Wahrheit wurden viele von ihnen missbraucht und dienten als billige Arbeitskräfte.“ So nimmt es nicht wunder, dass Ureinwohner unter den straffällig Gewordenen überrepräsentiert sind. Im Gliedstaat West Australia sei die Situation besonders krass. Aborigine-Kinder seien 53mal häufiger im Gefängnis als Nicht-Aborigines. 

Auf einen weiteren empörenden Umstand weist die Vertreterin einer Rechtshilfeorganisation, Shaleena Musk, hin. Für die allermeisten Ureinwohner sei das australische Rechtssystem etwas völlig Fremdes. Sie selbst kenne im Nothern Territory keinen einzigen Aborigine-Richter. Von mehr als 500 Rechtsanwälten gebe es dort vielleicht 10, die aus einer Ureinwohnerfamilie stammen – und das, obwohl die Aborigines mit rund 30 Prozent der Gesamtbevölkerung den höchsten Anteil in dem betreffenden Gebiet stellen.  ++ (et/mgn/19.11.16 – 316)

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Für gültige Unterschrift gelten strenge Regeln – Wellenlinie ungenügend

München, 26. März 2016 (ADN). Unterschriften unterliegen strengen Erfordernissen, um Gültigkeit und Rechtskraft zu erlangen. Darauf wies gerade die in München und Berlin ansässige Kanzlei Hoesmann hin. Zur Zeit erreichten deren Geschäftsräume wieder eine Vielzahl von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht und Tauschbörsen. Diese seien zwar immer unterschrieben. Jedoch sei häufig unklar, welcher Rechtsanwalt genau das Schriftstück untezeichnet hat, da die Unterschrift zum Teil unleserlich ist, nur aus einem Buchstaben besteht oder kein Name unter der Unterschrift steht. Durch die Unterschrift solle sichergestellt werden, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner selbst stammt. In der Rechtsprechung hätten sich besondere Anforderungen entwickelt, um vom Vorliegen einer rechtsgültigen Unterschrift ausgehen zu können. Es müsse sich bei der Unterschrift um einen Schriftzug handeln, der individuell ist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt, die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnet und dem die Absicht zu entnehmen ist, eine volle Unterschrift zu leisten. Zudem habe die Unterschrift aus mehr als einem Namen zu bestehen. Unterschriften, die nur aus einem einzigen Namen bestehen, sind nicht individuell. Ebenso genügt eine Wellenlinie nicht den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift, da eine solche Linie in der Regel die Identität des Unterschreibenden nicht ausreichend kennzeichnet. Fehlt eine der genannten Voraussetzungen liegt hier schon ein Formfehler vor, der die Rechtskraft eines Schriftstücks nicht nur trübt, sondern sie vollständig hinfällig macht. ++ (as/mgn/26.03.16 – 086)

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Für Streitwert von einem Cent 700 Euro Anwaltshonorar-Pauschale – Bescheide und Gerichtsurteile oft fehlerhaft

Erfurt, 26. Februar 2016 (ADN). Bescheide von Behörden sind bis zu einem Drittel fehlerhaft. Es gibt auch fehlerhafte Gerichtsurteile. Das sagte der aus seinem Amt scheidende Präsident des Thüringer Landessozialgerichts, Martin Stoll, am Freitag in einem Interview mit der „Thüringer Landeszeitung“ (TLZ). Das könne beispielsweise daran liegen, dass ein Zeuge nicht gehört wird oder aber eine Rechtsfrage nicht richtig benannt wurde. Auch Verfahrensfehler können unterlaufen. „Die Richter legen ihre eigene Rechtsauffassung zugrunde. Sie stellen den Wortlaut des Gesetzes in Zusammenhänge und in den historischen Kontext. Das ist das vorgeschriebene methodische Vorgehen“, so Stoll. Dennoch könnten zwei unterschiedliche Senate zu zwei anderslautenden Urteilen kommen. Während seines Berufslebens seien nur etwa zehn von ihm gefällten Urteile wieder aufgehoben worden. Das bedeute jedoch nicht, er habe nur zehn Fehlurteile gesprochen.

Der Landessozialgerichtspräsident stellt fest, dass die Hartz-IV-Klagewelle etwas abebbt. Er wies auf einige Änderungen in diesem Bereich hin. So hätten erfolgreiche Kläger gegen die Jobcenter wegen verweigerter Zahlungen nur das Recht auf Rückzahlung für einen Ein-Jahres-Zeitraum. Früher habe ein Anspruch auf rückwirkende Zahlung für vier Jahre bestanden. Die Änderung sei durch die Thüringer Justiz erreicht worden. Auch werde nunmehr der Streit um kleine Geldbeträge in seiner Höhe aufgerundet. Früher habe es Streitfälle um einen Cent gegeben. Dennoch habe der jeweilige Rechtsanwalt dafür das Pauschalhonorar von 700 Euro vom Jobcenter kassiert. Die Arbeitsbehörden hätten diese Summe oft unverzüglich an die Anwälte überwiesen, obwohl der Rechtsstreit noch gar nicht beendet war. Außerdem nehmen die Rechtsanwälte noch die gewährten Prozesskostenhilfen ein. ++ (ju/mgn/26.02.16 – 057)

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Anwaltsgerichte agieren in einer „Art Geheimjustiz“ – Rund ein Drittel der Rechtsanwälte risikobehaftet

Frankfurt am Main/Berlin, 26. Januar2016 (ADN). Fast sämtliche Beschwerden von Mandanten gegen Rechtsanwälte werden von den Rechtsanwaltskammern als deren Standesvertretungen zurückgewiesen. Die für solche Konflikte zuständigen Anwaltsgerichte verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das kritisierte Mitte Januar der Vorsitzende des vor mehr als 25 Jahren gegründeten Vereins gegen Rechtsmissbrauch, Horst Trieflinger, in einem Interview mit dem Berliner Online-Magazin „Spreezeitung“ scharf. „Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun“, so der Vereinschef. Das sei in einem Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein soll, nicht vertretbar. Er forderte deshalb, dass die Anwaltsgerichte, öffentlich tagen. Davon könne eine heilsame Wirkung ausgehen, denn kein Rechtsanwalt ist am Öffentlichwerden seiner Verfehlungen interessiert. Derzeit werde das nicht öffentliche Verhandeln standeswidriger Fälle vom Gesetzgeber gewollt und gedeckt.

Trieflinger stellt fest, dass die bundesdeutschen Rechtsanwaltskammern bei der Bearbeitung von Mandantenbeschwerden versagen. Fast alle Beschwerden würden unter den Teppich gekehrt. Deswegen solle diese Tätigkeit den Rechtsanwaltskammern aus der Hand genommen und auf staatliche Stellen übertragen werden. Auch Laien müssten – wie beispielsweise in Großbritannien und in den nordischen Ländern praktiziert – zu solchen Anwaltsgerichten gehören, verlangte Trieflinger. Leider verschließe sich die bundesdeutsche Politik solchen Veränderungen mit Vehemenz. Das betreffe auch den Anwaltszwang, der abzuschaffen wäre. Er beruft sich auf den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger. Dessen Einschätzung zufolge bei rund einem Drittel aller Rechtsanwälte das Risiko besteht, schlecht beraten zu werden. Sogar Parteiverrat an den Mandanten werde viel öfter begangen als letztlich sichtbar wird. Die Bevormundung der Bürger sei durch das neue Rechtsberatungsgesetz von 2008 nicht abgeschafft worden. Jeder müsse das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er sich einen Anwalt nimmt oder nicht. In Großbritannien gebe es solche diskriminierenden Rechtsberatungsvorschriften wie in der Bundesrepublik Deutschland nicht.  ++ (ju/mgn/26.01.16 – 026)

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