Wem gehört Berlin ? – Expansion einer erfolgreichen Hamburger Immobilien-Initiative

Berlin, 16. Oktober 2018 (ADN). Das von dem „Hamburger Abendblatt“ und dem investigativen Journalisten-Team Correctiv in der Hansestadt äußerst erfolgreich verlaufene Projekt unter dem Titel „Wem gehört Hamburg ?“ wird auf Berlin übertragen. Die Auftaktveranstaltung hat zu Wochenbeginn in der Hauptstadt stattgefunden. Partner von Correctiv in Berlin ist die renommierte Tageszeitung „Der Tagesspiegel“. Ende Oktober wird das Vorhaben im Bezirk Neukölln präsentiert und Anfang November im Bezirk Mitte.

Vor dem Hintergrund der immer prekärer werdenden Wohnsituation insbesondere in großen Städten und der verheerenden Gentrifizierungsfolgen findet das Vorhaben bei Mietern ungewöhnlich großen Anklang. Bei der Großrecherche „Wem gehört Berlin ?“ können sich die Wohnungsinhaber an die Initiatoren wenden, um den tatsächlichen Eigentümer der von ihnen bewohnten und gemieteten Immobilie oder Wohnung zu ermitteln. Auf diese Weise kann eine bisher nicht gekannte und nie dagewesene Transparenz über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vor Ort hergestellt werden. Außerdem ist es möglich, spekulativen oder gar illegalen Immobilienoperationen auf den Grund zu gehen und Mietwucher wirksam entgegen zu treten. Verdrängung der wenig begüterten Bevölkerungsteile aus den Innenstädten, Leerstand und Wohnungsnot prägen gegenwärtig die Situation.

Nach welcher Systematik die sogenannten Investoren und Spekulanten vorgehen, schildert „Der Tagesspiegel“ am Wochenende an einem Beispiel eindrucksvoll: „Als das Haus von Sven Fischer in der Kopenhagener Straße 46 verkauft wurde, begann für ihn ein Spießrutenlauf. Neuer Eigentümer war die Christmann-Gruppe. Laut zahlreichen Berichten bekannt dafür, Häuser aufzukaufen, teuer zu sanieren und in Eigentumswohnungen gewandelt zu verkaufen. Sie schickten Fischer Mieterhöhungsankündigungen aufgrund energetischer Modernisierungen und ‚Wohnwertverbesserung‘. Eine Bauplane wurde um das Haus gewickelt, erzählt er. Monatelanger Baulärm. Überall Staub und Schutt. Dann der Gipfel: Der Schornstein des Hauses war abgerissen worden und zusätzlich mit Brettern abgedeckt.  ‚Es war reines Glück, dass niemand zu Schaden kam‘, sagte er. Heizen konnte er die nächsten Wochen nicht mehr. Fischer kann die Gerichtsunterlagen zeigen, die belegen, dass der Bauleiter später wegen Baugefährdung dafür verurteilt wurde. ‚Entmietungsstrategie‘ nennt Fischer das. Heute sind er und seine Familie die letzten Mieter im Haus. Er zahlt zweieinhalbmal so viel Miete wie vor dem Verkauf.  Ein aktuelles Gerichtsurteil hat gerade die Unrechtmäßigkeit dieser Erhöhung bestätigt. Zahlen musste er so lange trotzdem. Die anderen 30 Parteien gaben auf, erzählt er. Fischer wehrte sich, bestritt dutzende Gerichtsverfahren, erhielt mehrfach fristlose Kündigungen und Räumungsklagen. Als er mit der Presse spricht, erhält er eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Sie wird später eingestellt. Die Christmann-Unternehmensgruppe ist für eine Stellungnahme zu dem Fall nicht erreichbar.“

So oder so ähnlich wie Sven Fischer geht es Tausenden und Abertausend Mietern in Deutschland. Dem tritt die Initiative „Wem gehört Berlin ?“ wirksam entgegen, indem sie im ersten Schritt erst einmal den Eigentümer des jeweiligen Hauses ermittelt. Entscheidend ist die Mitwirkung der Mieter selbst, deren Kooperationsbereitschaft Voraussetzung ist. ++ (wo/mgn/16.10.18 – 269)

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Bei 17,5 Prozent der Zivilrechtsstreitigkeiten geht es um Mietrecht

Berlin, 25. Februar 2018 (ADN). Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten in Deutschland ist spürbar gesunken. Das geht aus statistischen Erhebungen der Rechtsschutzorganisation des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor. Im Jahr 2016 stritten sich vor Amts- und Landgerichten Mieter und Vermieter 246.616 Mal. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der deutschen Wiedervereinigung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Mietrechtsprozesse um 5,5 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zu 2014 sogar um neun Prozent. Damit ist die Zahl der Mietrechtsprozesse in den vergangenen zwanzig Jahren um ein Drittel gesunken. Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigung und um Eigenbedarf machen insgesamt 10,2 Prozent aus. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Mietrechtsstreitigkeiten geht es vor Deutschlands Gerichten 25.000 Mal pro Jahr um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

Trotz der gesunkenen Prozesszahlen bleibt der Beratungsbedarf der Mieter unverändert hoch. Rund eine  Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine absolviert. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Auch das hat zu der niedrigeren Prozesszahl beigetragen. Im Zentrum der Beratungen beim Deutschen Mieterbund und den örtlichen DMB-Mietervereinen standen die Betriebskosten. Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen entfielen 2016 auf die Beratungsklassiker Betriebskosten und Wohnungsmängel. Dominierendes Thema sind die Heiz- und Nebenkosten. Dritthäufigstes Beratungsthema sind mittlerweile  die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf 11,5 Prozent. Zum Thema Modernisierung ist 2016 der Beratungsbedarf deutlich gewachsen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Zivilgerichte in Deutschland im Jahr 2016 insgesamt 1,412216 Millionen Verfahren erledigt. In rund 17,5 Prozent dieser Zivirechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts. ++ (wi/mgn/25.02.18 – 056)

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