Parteilose Einzelbewerber auf Bundestagswahlliste: „Der Auserwählte“ und „Wir sind Leipziger“

Leipzig, 28. Juli 2017 (ADN). In der Messestadt Leipzig haben es zwei parteilose Einzelbewerber auf die offizielle Kandidatenliste für die diesjährige Bundestageswahl geschafft. Unter den Kennwörtern „Der Auserwählte“ und „Wir sind Leipziger“ wurden am Freitag Frank Roeder und Ralf Kohl von der Leipziger Kreiswahlkommission für die Wahlkreise 152 und 153 zur Wahl am 24. September dieses Jahres zugelassen. Während sie als Vorbedingung jeweils mindestens 200 Unterstützerunterschriften sammeln mussten, brauchten das die etablierten Parteien nicht. Welche Hindernisse zu überwinden waren, schildert der Diplomingenieur für Nachrichtentechnik Roeder. Er hatte bereits sehr frühzeitig mit dem Sammeln von Unterstützerunterschriften begonnen. Bis zum Dezember vergangenen Jahres sei es einigermaßen gelaufen. Jedoch habe nach dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt kein Wahlberechtigter mehr gewagt, seine persönlichen Daten preiszugeben und auf das Formular für Unterstützerunterschriften zu setzen. Solchen Diskussionen und Blockaden sind Mitglieder von Parteien gar nicht ausgesetzt. Insofern ist die Ungleichheit zwischen Bürgern und Parteien bereits durch das Wahlsystem vorprogrammiert. Es sind nicht die einzigen Stolpersteine, die dem unabhängigen parteiungebundenen Bürger auf dem Weg zur Volksvertretung in den Weg gelegt werden. Vor vier Jahren gestand das Magazin „Cicero“ ein, dass „das geltende Wahlrecht Parteien privilegiert“.

Bei Bundestagswahlen gab es bisher lediglich im Jahr 1949 drei unabhängige Kandidaten, die es ins Parlament schafften. Ab 1953 – also seit nunmehr 64 Jahren – saß kein Unabhängiger mehr im Deutschen Bundestag. Die Parteien halten – entgegen den Grundgesetz-Artikeln 20 und 21 – die Bundespolitik fest im Griff. Gegen diese fast absolutistische Parteienherrschaft haben sich dennoch in der jüngeren Vergangenheit einzelne couragierte Bürger gestemmt und versucht, eine Bresche in die undurchdringliche Parteienfront zu schlagen. So hatten es bei der Bundestagswahl 2009 immerhin 59 Einzelbewerber bis auf die Zulassungslisten der Kreiswahlausschüsse geschafft. Im Jahr 2013 gelang das sogar 79 parteilosen Einzelbewerbern. Die Prominentesten waren Siegfried Kauder aus dem Schwarzwald und der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic in der Lausitz. Beide hatten zuvor bereits als Parteivertreter im Bundestag gesessen. Der eine für die CDU, der andere für die Linkspartei. ++ (wl/mgn/28.08.17 –  210)

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Bundesdeutscher Staat erstickt an Pensionsverpflichtungen – 63 Milliarden Euro extra

Berlin, 10. Juli 2017 (ADN). Neue Zahlen aus dem Bundeswirtschaftsministerium belegen, dass der bundesdeutsche Staat allmählich an den Pensionsverpflichtungegen gegenüber seinen Beamten zu ersticken droht. Wie das „Handelsblatt“ am Montag aus Berlin weiter berichtet, beliefen sich Ende 2016 die zu erwartenden Kosten für Pensions und Beihilfe allein für Bundesbeamte auf 647 Milliarden Euro. Das sind 63 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Zudem sei der neuen Vermögensrechnung des Bundes zu entnehmen, dass auch in Ländern und Kommunen die Pensionslasten in die Höhe schnellen. Während der Bund die Pensionslasten zumindest transparent abbildet, ist das bei Kommunen und in vielen Bundesländern nicht der Fall. Dabei sei das Gros der Beamten bei den Ländern angestellt. 1,3 der 1.85 Millionen Staatsdiener arbeiten als Lehrer oder Polizisten beim Land.

Außerdem genießen die Beamten Privilegien. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der den Rentenanstieg drosselt, gilt für Staatdiener nicht. Während das rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent absinken soll, liegt das Pensionsniveau weiter bei 71,75 Prozent. Außerdem bemisst sich die Pension weiter am letzten Einkommen, während sich die Rente aus dem Durchschnittseinkommen des gesamten Erwerbslebens errechnet.

Das Bundesfinanzministerium erwartet in den nächsten Jahrzehnten Pensionsausgaben von 478 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Verwaltungsbeamte, Richter und Soldaten 238,5 Milliarden Euro. Das „Handelsblatt“ erläutert weitere Zusatzbelastungen: „Auch sitzt der Bund auf Altlasten aus Zeiten, in denen es noch viele Staatsbetriebe gab. Für die Altersversorgung von ehemaligen Postbeamten muss der Bund 171 Milliarden Euro aufbringen, für ehemalige Bahnbeamte 68,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch Beihilfeleistungen für alle Beamten, die sich insgesamt auf 169 Milliarden Euro belaufen.“ ++ (st/mgn/10.07.17 – 192)

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Bleibende Schande fürs Parlament – Schwarzer Freitag der deutschen Demokratie

Frankfurt am Main, 1. Juli 2017 (ADN). „Dieser letzte Tag der Legislaturperiode ist eine bleibende Schande für das Parlament. Er hinterlässt kaum wieder gut zu machenden Schaden für die Demokratie. Wenigstens beim Schämen sollten sich die Abgeordneten ihrem Gewissen unterwerfen – sollte es noch auffindbar sein.“ Mit diesen Sätzen eröffnet der Publizist Wolfgang Herles am Sonnabend in dem Portal http://www.tichyseinblick.de eine atemberaubende Philippika, die sich dann immer drastischer und schonungsloser am desaströsen Agieren von Bundeskanzlerin Angela Merkel abarbeitet. Die de facto parteilose, gesinnungslose, sprachlose, stillose, anstandslose und in ihrer machtversessenen Trickserei schamlose Kanzlerin habe sich so ruchlos wie nie zuvor offenbart. Es fege nicht einmal ein Aufstand wenigstens durch die Parteien, die sich von ihr gründlich zum Narren halten lassen, „weil M Macht und Posten verspricht“. Die CDU habe an diesem Freitag gleich zwei Buchstaben in ihrem Namen verblassen lassen – das C und das D. 

Dass Zensur nicht stattfindet ist ein Witz, so Herles. Das Grundgesetz sei der Bundeskanzlerin egal wie alles andere. Dass sie ihren wild gewordenen „Justizminister“ sein „Netzdurchdrinmgungsgesetz“ unwidersprochen durchsetzen lasse, sei eine bodenlose Missachtung der Meinungsfreiheit. Der Rechtsstaat gelte nun im Netz nur noch sehr eingeschränkt. Denn der Staat lasse Zensur nicht nur zu, sondern er privatisiere sie auch noch. Dass Zensur quasi für jeden möglich ist, habe es noch nie gegeben.

Bei der Abstimmung über die „Ehe für alle“ von Gewissensentscheidung zu sprechen, sei obszön. Im Prinzip gehe es den säkularen Staat nichts an, wer mit wem in welcher Beziehung lebt. Es gebe kein staatliches Sakrament der Ehe. Die staatliche Ehe sei ein enormes staatliches Privileg. Die Erteilung von Privilegien aber könne keine Gewissensentscheidung sein. Das Interesse des Staates müsse allein in der Reproduktion von Staatsbürgern liegen. Noch habe die Natur dafür Mann und Frau vorgesehen. Wenn der Staat nicht mehr bereit sei, dies anzuerkennen, entfalle die Grundlage für den besonderen „Schutz“ der Ehe. Es wäre also ehrlicher, die Privilegien allein an die Geburt von Nachwuchs zu knüpfen. Die „Ehe für alle“ sei  nur ein verlogenes Produkt des Zeitgeistes. Aber das werde von dieser kinderlosen Kanzlerin so wenig bedacht wie von ihrem liebsten Bettvorleger – Horst Seehofer. Merkel schade der Demokratie seit langem. „Deprimierend ist ja nicht bloß diese schäbige Kanzler-Darstellerin, sondern dass sich die Mehrheit der Gesellschaft von ihr blenden lässt, und im Parlament niemand revoltiert,“ so Herles. Es gebe kaum noch Gespür für Anstand im Hohen Haus. ++ (rl/mgn/01.07.17 – 183)

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Kirchen flossen 17 Milliarden Euro aus Staatskassen seit 1949 zu

Hildesheim/Berlin, 13. März 2017 (ADN). Während sich die deutschen Oberhäupter der evangelischen und katholischen Kirchen in Hildesheim am Wochenende in den Armen lagen, um möglichst viel Einigkeit im Zeichen der 500jährigen Reformation zu demonstrieren, wurde unmittelbar zuvor ein seit langem schwelendes Eitergeschwür aufgestochen. Es geht um die vor mehr als zwei Jahrhunderten an die beiden christlichen Kirchen fließenden Entschädigungszahlungen aus den Staatskassen. Die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) berichtet am Montag von einer spätabendlichen Bundestagssitzung, auf der ein Antrag der Linkspartei abgeschmettert worden ist, der die Einstellung dieser Staatsleistungen an die beiden Religionsgemeinschaften fordert. Dazu war die Bildung einer Expertenkommission vorgeschlagen worden. JW erläutert Hintergründe: „Formal handelt es sich Entschädigungsleistungen für Besitztümer, die ihnen im Jahr 1803, also vor mehr als 200 Jahren, von den deutschen Fürsten entzogen wurden. Schon damals war festgelegt worden, dass der Klerus dafür durch langfristige Zahlungen abgefunden wird. Allein für 2017 wird sich das, was die Kirchen auf dieser uralten rechtlichen Grundlage erhalten, nach Rechnung des Politologen Carsten Frerk auf 524 Millionen Euro summieren“.

Nach Angaben des Humanistischen Verbandes flossen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahre 1949 mehr als 17 Milliarden Euro aus den Staatskassen an die beiden Großkirchen. Es handele sich dabei um Mittel, für die, anders als bei der Finanzierung von Kliniken, Kindergärten und Altenheimen, keine Gegenleistung erbracht wird. Diese zeitlich unbegrenzten Direktzahlungen seien nur eines von vielen Privilegien der christlichen Kirchen. Sie abzuschaffen, habe bereits vor 100 Jahren die Weimarer Verfassung von 1919 verlangt und auch das Grundgesetz sehe das in Artikel 140 vor. Eine solche finanzielle Abhängigkeit und Einseitigkeit widerspricht im Übrigen dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche. ++ (ki/mgn/13.03.17 – 068)

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Politik und Fußball spielen Doppelpass – personell, inhaltlich und medial

Köln, 27. Dezember 2015 (ADN). Der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel zog es kürzlich vor, in Düsseldorf an einer Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-bundes (DFB) teilzunehmen, statt in Berlin über den Einsatz der Bundeswehr in syrien abzustimmen. Mit dieser Facette der bundesdeutschen Polit-Landschaft läutete der Deutschlandfunk am Sonntag eine sechsteilige Sendereihe über die enge Verzahnung des Fußballs mit den Machtapparaten ein. Grindel, der als neuer Fußballpräsident gehandelt wird und sich gegenwärtig konkreten Vorwürfen der Beeinflussung seitens des DFB auf die Politik ausgesetzt sieht, stehe in der Tradition konservativer Politiker an der DFB-Spitze. Gerhard Mayer-Vorfelder war Landesminister, Theo Zwanziger Regierungspräsident – beide in der CDU. Politik und Fußball spielen Doppelpass. Nicht nur personell und inhaltlich, sondern auch medial, stellt Autor Moritz Küpper fest. Dass solche zweifelhaften Kombinationen sogar höchste prokollarische Ordnungen durcheinander oder gar sprengen können, beweisen die gemeinsamen Besuche von Bundeskanzlern und Bundespräsidenten – zwei unabhängig voneinander agierende Verfassungsorgane – bei den Fußballweltmeisterschaften in Brasilien 2014 und in Japan 2002. Es wird auf andere fragwürdige Konsequenzen hingewiesen:  Als der Bremer Senat seine Pläne öffentlich machte, die Polizeimehrkosten bei Risikospielen künftig der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Rechnung zu stellen, entzogen die Fußballkönige dem Stadtstaat Bremen ein wenige Monate später angesetztes Länderspiel und bekam dafür den Segen des Sportministers de Maiziere. Auch Privilegien wie die Gemeinnützigkeit der millionenschweren DFB-Steuerbefreiungen von Großereignissen oder der Anspruch, Immobilien für Projekte wie das neue DFB-Kompetenzzentrum in Frankfurt am Main oder das Dortmunder Fußballmuseum kostenfrei oder zu günstigen Konditionen zu bekommen, seien ein Ergebnis wohlwollender Öffentlichkeit.

Der Verdacht, Staatssport ganz eigener Art, eventuell nach dem allseits verteufelten DDR-Vorbild zu betreiben, ist angesichts solcher Verquickungen kaum von der Hand zu weisen. ++ (sp/mgn/27.12.15 – 352)

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