UNO-Sonderermittler: Maaß‘ Gesetz zur „Netzdurchdringung“ verstößt gegen Menschenrechte

Berlin, 9. Juni 2017 (ADN). In einem offenen Brief bemängelt der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Pläne des bundesdeutschen Justizministeriums und dessen Chefs Heiko Maaß, ein „Netzdurchdringungsgesetz“ (NetzDG) durchzupeitschen und zu etablieren. Darüber berichtet das Portal netzpolitik. org am Freitag. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden auch legale Inhalte von den Internet-Unternehmen gelöscht werden. Das geht aus dem offenen Schreiben von David Kaye hervor.

Kaye kritisiert, dass die im NetzDG geforderten Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basieren. So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer kontextabhängig. Eine unklare Definition dessen, was als soziales Netzwerk gilt – und was nicht – , werfe weitere Fragen über die Menge der zur Löschung angehaltenen Akteure auf. Zudem ist nach Auffassung von Kaye die Abgabe der Verantwortungfür die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen ohne juristische Kontrolle nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar. 

Die Anmerkungen des Sonderermittlers decken sich in großen Teilen mit der von der Zivilgesellschaft vorgebrachten Kritik an dem Gesetz. ++ (it/mgn/09.06.17 – 161)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46

Edward Snowden zu Hintergründen seines Sinneswandels und Handelns

Berlin/Moskau, 3. Oktober 2016 (ADN). „Was mich veränderte, waren nicht irgendwelche radikalen politischen Meinungen oder Einflüsse. Ich sah, wie die Wirklichkeit mit dem im Konflikt stand, was unsere politischen Vertreter in der Öffentlichkeit sagten. Das wachsende Bewusstsein für diese Unehrlichkeit veränderte meine Überzeugungen.“ Das erklärte der US-amerikanische Whistleblower Edward Snowden in einem Gespräch, das mit ihm über Bildschirm geführt, bei einer Veranstaltung in der Berliner „Volksbühne“ ausgestrahlt und in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“ abgedruckt wurde. Privatsphäre mache den Kern dessen aus, was wir sind. Sie sei die Möglichkeit, einen unabhängigen Geist zu entwickeln. Jeder, der keine Privatsphäre habe, wisse das. „Ohne Privatsphäre bist du kein Individuum. Dann bist du nur Teil einer viel größeren Gesellschaft, die sich aber nicht um dich kümmert“, so Snowden. ++ (pl/mgn/03.10.16 – 269)

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Norddeutschlands Kommunalpolitik von Korruptionsgeruch umwabert

Hamburg, 21. Oktober 2015 (ADN). Landräte und Bürgermeister nehmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro im Jahr durch Nebenverdienste ein. Die Mehrzahl von ihnen verweigern aber eine vollständige Offenlegung. Auf einen entsprechenden Fernsehbericht vom Dienstagabend der Redaktion Panorama 3 des Norddeutschen Rundfunks (NDR) verweist Helmut Brocke von Transparency International. Die Redakteure hatten 85 Landräte, Bürgermeister von Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern und Bezirksamtsleiter in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben. 32 von ihnen haben keine oder keine vollständigen Angaben zu ihren Nebeneinkünften gemacht, teilt Panorama 3 mit.

Helmut Brocke kritisiert diese Geheimniskrämerei. „Das wichtigste Mittel, um Korruption zu bekämpfen, um Interessenkollision zu vermeiden, ist Transparenz. Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Nebentätigkeiten man ausübt und wie viel Einnahmen daraus generiert werden“, sagte er dem NDR. Viele Landräte sähen das augenscheinlich anders. Verwiesen wird zum Beispiel auf den Landrat des Ammerlandes, Jörg Bensberg,, der seine „Privatsphäre“ schützen will. Landrat Bernhard Bramlage aus Leer beharrt auf seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Von den Amtsträgern, die geantwortet haben, erwies sich der Pinneberger Landrat, Oliver Stolz, als Spitzenverdiener mit Nebeneinkünften und Geldern aus öffentlichen Ehrenämtern von 28.430 Euro. Ihm folgt Lüneburgs Oberbürgermeister, Ulrich Mägde, der – ohne Berücksichtigung von Sitzungsgeldern – auf 28.170 Euro kommt. An dritter Stelle steht der Landrat von Rendsburg-Eckernförde, Rolf-Oliver Schwemer, mit 27.534 Euro. Nach Angaben von Panorama 3 haben insgesamt 15 Landräte und Oberbürgermeister im Norden Nebenverdienste von jeweils mehr als 20.000 Euro. Das beziehe sich allerdings nur auf diejenigen, die vollständig geantwortet haben. Meist halten die betroffenen Kommunalpolitiker die Nebeneinkünfte wegen des besonderen Aufwandes und der hohen Verantwortung der Tätigkeiten für gerechtfertigt. Solche Einnahmen seien privat und würden versteuert.

Häufigster Ursprung der Zahlungen sind Nebentätigkeiten bei regionalen Sparkassen, in der Regel für Sitze in den Verwaltungsräten. Die Zuwendungen basieren auf den Sparkassengesetzen der Länder und werden für „öffentliche Ehrenämter“ zuerkannt. Nach dieser Definition müssen die Gelder nicht an den Kreis oder die Stadt abgeführt werden. Welche Nebentätigkeit abführungspflichtig ist und welche nicht, wird im Einzelfall vor Ort geregelt. Beispielsweise konnte Braunschweigs Oberbürgermeister, Ulrich Markurth, aufgrund einer Sondervorschrift im Jahr 2014 alle Nebenverdienste in Höhe von 27.446 Euro behalten. 

Das Grundeinkommen für Landräte beträgt zwischen 90.000 und 110.000 Euro jährlich. ++ (ko/mgn/21.10.15 – 285)

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