Clan-Kriminalität ist Doppelangriff auf Rechtsstaat

Essen/Düsseldorf, 3. Februar 2019 (ADN). Vor zwei Wochen erlebte Nordrhein-Westfalen (NRW) die größte Razzia in der Landesgeschichte. 1.300 Polizisten waren im Einsatz. Die Aktion richtete sich gegen Clan-Kriminalität, arabische Großfamilien und andere Parallelwelten. In dem Bundesland agieren rund 100 Clans. Sie verübten von 2016 bis 2018 knapp 15.000 Straftaten. Vor diesem Hintergrund hat das bundesweit erste wissenschaftliche Symposium zu diesem besonders in NRW und Berlin zunehmend relevanten Thema stattgefunden, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul am Sonntag im Deutschlandfunk. Die organisierte Kriminalität werde jetzt systematisch erforscht. Es handele sich dabei um abgeschottete Bereiche. Familien-Clans seien Gruppen, die keinen ranlassen, sich gegenseitig stabilisieren und schützen. Sie sicherten erstmal „ihren Lebensunterhalt durch eine soziale Grundsicherung ab und bessern ihn durch kriminelle Machenschaften schwer auf. Letztlich akzeptieren sie „keine andere staatliche Autorität“ und praktizieren ihre eigene Gerichtsbarkeit. „Das sind zwei frontale Angriffe auf unseren Rechtsstaat“, so Reul. Wenn man glaubt solche Kämpfe nicht gewinnen zu können, dann könne man – platt gesagt – im Bett liegenbleiben oder der „Staat kann sich auflösen“. NRW habe sich zu drei Schritten entschlossen. Der erste bestehe darin, Nadelstiche zu setzen und für permanente Unruhe in der Szene zu sorgen. Dafür sei im Übrigen nicht nur die Polizei zuständig. Beteiligen müssten sich auch Zoll, Finanzamt, Ordnungsämter, Gesundheitsämter und alle staatlichen Organisationen zusammen. Es gebe ähnliche Strukturelemente wie bei der Mafia in Italien. Einbegriffen sind Einflüsse auf Gesetzgebung, Politik, Verwaltungen und Polizei. ++ (rs/mgn/03.02.19 – 034)

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Pro-und-Kontra-Diskussion zu neuem Polizeigesetz Sachsens

Leipzig, 29. Januar 2019 (ADN). Die Debatte um den Entwurf zum neuen Sächsischen Polizeigesetz darf nicht zur Bildung von Fronten führen. Das Vertrauen in die Polizei muss gestärkt werden. Das forderte Polizeioberrat Peter Oehler von der Gewerkschaft der Polizei am Dienstag in Leipzig bei einer Pro-Kontra-Podiumsdiskussion der Juristenfakultät der Universität der Leipzig. Jedes Recht könne missbraucht werden. Es sei ja nicht so, dass Polizisten „auf der Straße jeden Knöchel suchen, um ihm elektronische Fußfesseln anzulegen“. Es gebe immerhin Tatbestandsvoraussetzungen. Im Übrigen habe „er keinen Bock darauf“, angesichts einzelner Fälle als Polizeibeamter in die rechte Ecke gestellt zu werden“. Er habe mit seinen Kollegen den staatlichen Auftrag, die Bürger vor dem Übel zu schützen und deshalb auch unter der Bevölkerung präsent zu sein.

Der Staatssekretär im Sächsischen Innenministerium, Prof. Günther Schneider, sagte, dass in der Gesetzesvorlage eine Aufweichung des Gefahrenabwehrbegriffs weder beabsicht noch implementiert ist. Ein Einsatz von Waffen innerhalb von Menschenansammlungen sei schlechthin nicht vorgesehen. Während der Diskussion mit dem vorwiegend studentischen, juristisch kenntnisreichen Publikum wurde deutlich, dass der Einsatz von Handgranaten für höchst fragwürdig gehalten wird. Die vorgesehene unabhängige Beschwerdestelle in Sachen Polizei müsse im Übrigen außerhalb des Innenministeriums angesiedelt sein und dürfe mit ihm in keinerlei Weisungs- oder einem anderen Abhängigkeitsverhältnis stehen. „Die Antwort des Polizisten ist eine Katastrophe“, sagte Schneider nach der Schilderung eines Vorfalls an der Straßenbahnhaltestelle vor dem Leipziger Hauptbahnhof. Dort war ein Passant Opfer eines gewaltsamen Angriffs geworden und der daraufhin kontaktierte Polizeibeamte hatte dem Betroffenen abgeraten, eine Anzeige zu stellen. Als Grund nannte er die dürftige Beweislage, weil an der Station keine Bild-und Tonaufnahmen gemacht werden. Der Innenstaatssekretär teilte mit, dass der Gesetzesentwurf nun auf den parlamentarischen Weg gebracht wird und im März zur Abstimmung steht. ++ (ju/mgn/29.01.19 – 029)

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Krieg nach innen und nach außen

Berlin, 15. Januar 2019 (ADN). „Es ist ungeheuerlich, was alles passiert: nach außen die Aufrüstung, die Inszenierung der Kriege, und nach innen die Attacken im sozialen Bereich, bei Renten und Löhnen, aber auch die Verschärfung von Polizei- oder Psychiatriegesetzen oder die Zumutungen in der Krankenversorgung“. Diese Generalkritik äußerte Klaus-Jürgen Bruder vom Wissenschaftsbereich Psychologie der Freien Universität (FU) Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Interview der Zeitung „junge Welt“ (jW). Gleichzeitig verhielten sich Intellektuelle jeder Profession – seien es Juristen, Psychologen, Mediziner und auch im Medienbereich – so, als sei nichts. In diesem Sinne seien sie Stützen dieser Gesellschaft. Ein Symptom der Unzufriedenheit mit diesem Zustand stelle das Auftreten der „Aufstehen“-Bewegung dar. Mit der Politik des militärischen Engagements, die als Verteidigung umdefiniert wird, werde die Verantwortungslosigkeit Verantwortung genannt. Darauf ziele die Aufrüstung der Bundeswehr, die grundgesetzwidrigen Rüstungsexporte und auch die Propagierung einer EU-Armee. Mit einer solchen Verkehrung der Verantwortungslosigkeit werde die überrumpelte Bevölkerung zum Tölpel gemacht. Die Kehrseite des Krieges nach innen bilde eine lange Liste: von den Hartz IV-Gestzen, dem Sozialabbau, über die Zerstörung der Infrastruktur durch Privatisierungen von Eisenbahn, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen, Wohnungsgesellschaften, bis hin zur Massenarbeitslosigkeit. All diese Machenschaften seien begleitet von ideologischer Weichspülung – einer psychologischen Kriegführung.

Gleichzeitig erweckten Intellektuelle den Eindruck, „Gewissen der Nation“ zu sein. Sie führten sich als Kritiker vom Dienst auf, indem sie Regierungen anderer Staaten aufs Korn nehmen – bevorzugt solche, die sich nicht der „westlichen Wertegemeinschaft“ unterordneten. Dazu zählen Russland, China und Kuba. Dabei urteilten sie schamlos assymetrisch, „wenn sie plötzlich den Balken, den sie im eigenen Auge ungerührt mit sich herumtragen, im Auge der anderen zu sehen vermuten.“.    ++ (mi/mgn/15.01.19 – 015)

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Haftbefehl-Analyse erschütternd

Stuttgart, 21. Dezember 2018 (ADN). Die Analyse der Haftbefehl-Statistik im Bundesland Baden-Württemberg ist erschütternd und beunruhigend. Das ergibt sich aus einem Beitrag der „Stuttgarter Zeitung“ vom Freitag. Nach den Angaben des Innenministeriums lagen zum 6. November 2018 in dem Bundesland 20.976 Fahndungen zum Zwecke der Festnahme vor, die 18.602 Personen betrafen. Der Löwenanteil der Haftbefehle – nämlich 83 Prozent – entfiel auf Strafvollstreckungen. Dazu gehört beispielsweise die Ersatzfreiheitsstrafe. Sie wird verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt worden ist. Bei 15,5 Prozent handelte es sich um Straftaten, die sich noch im Ermittlungsstadium befanden. Der Rest sind Abschiebungen und dergleichen. Zu Letzteren gehören 572 Gewalttaten, 94 Straftaten wegen Mord und Totschlag sowie 144 Sexualvergehen. Das sind solche Delikte, die die Öffentlichkeit besonders beunruhigen. 238 offene Haftbefehle wegen Mord, Totschlag und Vergewaltigung sind nicht wenig, betont die „Stuttgarter Zeitung“. Türkische Staatsangehörige seien bei diesen Delikten prozentual am häufigsten vertreten. Bei den Straftaten gegen das Leben entspricht ihr Anteil 34 Prozent und bei Sexualstraftaten fast 28 Prozent. ++ (ju/mgn/21.12.18 – 334)

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Schwedens Königin Silvia eröffnet erstes Childhood-Haus in Deutschland

Leipzig, 28. September 2018 (ADN). Ein bis zwei Schüler pro Schulklasse werden sexuell missbraucht. Nur wenige Fälle werden bekannt, verfolgt und  aufgearbeitet. Die Dunkelziffer ist hoch. Die Gefahr der Retraumatisierung bei der juristischen Aufklärung ist groß. Das beklagte Königin Silvia von Schweden am Freitag in Leipzig auf der Schlussveranstaltung des 72. Deutschen Juristentages. Aus diesem Grunde sei das Justizsystem für diesen Bereich grundlegend zu reformieren. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür sei, das Schweigen der Erwachsenen über solche schwerwiegenden Miss-Stände zu brechen. Die Monarchin wies in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtungen der Staaten hin, die sich aus der UN-Konvention für Kinderrechte und der EU-Charta für Grundrechte ergeben.

Die schwedische Königin hatte am Vortag in Leipzig in Deutschland das erste Haus ihrer 1999 gegründeten Stiftung auf dem Gelände des städtischen Universitätsklinikums eröffnet, in dem Mediziner, Psychologen und Juristen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt ausgesetzte Kinder behutsam anhören, um solche Straftaten umfassend aufzuklären und den betroffenen Jugendlichen dennoch die Peinlichkeiten und seelischen Schädigungen beinharter juristischer Verhandlungsaktivitäten zu ersparen. In dem neuen Childhood-Haus soll unter einem Dach durch Angehörige unterschiedlichert Berufsgruppen eine interdisziplinäre medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Versorgung von misshandelten Kindern ermöglicht werden. Frühzeitig eingebunden werden dort auch Vertreter der Jugendämter, der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie der Richter- und Anwaltschaft.  Für gerichtliche Vernehmungen steht ein mit moderner Technik ausgestatteter, kindgerechter Vernehmungsraum zur Verfügung, in dem das Gericht das Kind befragen kann. ++ (ju/mgn/28.09.18 – 251)

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Gedenken zum Sturz der Regierung Salvador Allende

Santiago de Chile/Berlin, 11. September 2018 (ADN). Die Chilenen begehen den 45. Jahrestag des gewaltsamen Endes demokratischer Verhältnisse unter der Regierung Salvador Allende. Am 11.September 1973 hatte das Militär unter General Augusto Pinochet geputscht, die Macht an sich gerissen und die demokratisch gewählte Unidad-Popular-Regierung gestürzt. Es folgten 18 Jahre Militärdiktatur.

Die gegenwärtige Interpretation des damaligen Umsturzes ist sehr differenziert. Der heutige konservative Präsident Chiles, Sebastian Pinera, bezeichnet den von Allende verfolgten sozialistischen Kurs als „kranke Demokratie“, in der ein „komplettes Chaos“ geherrscht habe. Der Historiker Jose Bengoa wies darauf hin, dass die ländliche Bevölkerung des Landes erst im Jahr 1958 an der Demokratie beteiligt worden sei. Bei der Wahl Allendes im September 1970, die er mit einem Vorsprung von nur 34.000 Stimmen gewann, hätten erstmals auch Analphabeten teilnehmen dürfen.

Im Vorfeld des historischen Datums löste die Polizei in der Hauptstadt Santiago de Chile eine traditionelle Gedenkkundgebung auf. Dabei wurde auch Tränengas gegen die 2.500 Teilnehmer eingesetzt. Sie hatten sich für Menschenrechte und die Aufklärung der immer noch ungesühnten Verbrechen der Pinochet-Diktatur eingesetzt.

In Deutschland wird in dem eigens aus diesem Anlass eröffneten Portal http://www.internationalallende.org darauf hingewiesen, dass Chile in seiner Geschichte schon oft ein politisches Laboratorium gewesen ist. Allendes Experiment des demokratischen Sozialismus habe zwar nur tausend Tage gedauert, aber in dieser kurzen Zeit viele Mitstreiter aus aller Welt angezogen. Sie berichten in dem Portal über ihre konkreten Erlebnisse im damaligen Chile. Zu ihnen gehören die Belgierin Maruja Braeckman,  die Argentinierin Mabel Piccini und die Brasilianerin Vania Bambirra. Die Frau aus Lateinamerikas größtem Land hatte schon als Jugendliche die Überzeugung entwickelt, dass gemeinschaftliches Handeln der einzige Weg zu einem würdevollen Leben ist. ++ (ci/mgn/11.09.18 – 234)

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77 Häuser von arabischer Großfamilie konfisziert

Berlin, 19. Juli 2018 (ADN). In einer spektakulären Aktion gegen eine mutmaßlich mafiös agierende arabische Großfamilie hat die Berliner Polizei 77 Häuser in der Hauptstadt beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte am Donnerstag Einzelheiten über die Aktion und die Ermittlungen mit, die sich gegen 16 Beschuldigte richten. Der Einsatz erfolgte an 13 Orten in Berlin und Brandenburg. Durchsucht wurden Wohnungen, Firmenräume und ein Notariat. Der Wert der umstrittenen Immobilien belaufe sich  auf rund neun Millionen Euro. Sie sind von den Tätern wohl mit aus Straftaten stammendem Geld erworben worden. Zum Beispiel sei ein 19jähriger aus dem Clan bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft aufgetaucht und habe mit angeblich selbst erwirtschafteten 200.000 Euro  Immobilien im Süden von Berlin-Neukölln erworben.

Die Beamten haben die Einträge in den Grundbüchern ändern lassen, damit die bisherigen Eigentümer nicht mehr über die Immobilien verfügen können. Dutzende Männer des Clans sind polizeibekannt und leben überwiegend in Berlin-Neukölln. Zu den verfolgten Straftaten gehören ein Münzdiebstahl und ein Mord. Im Oktober erbeuteten die Täter fast zehn Millionen Euro bei einem Banküberfall in Berlin-Mariendorf. Dabei wurde ein Sparkassengebäude durch eine Explosion zerstört. 

Der ungewöhnliche Einsatz beruht auf einem neuen, vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetz zur Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten. Muster der Regelung ist eine Vorschrift in Italien. Dort müssen mutmaßliche Mafiosi nachweisen, woher sie ihr Vermögen haben. Nicht die Polizei muss belegen, ob Geld aus kriminellen Geschäften stammt. ++ (ju/mgn/19.07.18 – 181

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Deutschlandweit 175.000 offene Haftbefehle

Berlin, 29. Juni 2018 (ADN). Deutschlandweit gibt es mehr als 175.000 offene Haftbefehle. Wie die „Berliner Morgenpost“ am Freitag weiter unter Berufung auf eine Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion mitteilte, liegen Berlin und Bayern in dieser Polizeistatistik auf den beiden letzten Plätzen. In Berlin werden mehr als 8.500 Menschen von den Sicherheitsbehörden gesucht. In Bayern sind es 29.113. Diese Hochrechnung bezieht sich auf 100.000 Einwohner. In absoluten Zahlen führt das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Rangliste mit 21.407 offenen Haftbefehlen an.

Nach Angaben der Zeitung ist das Datenmaterial besonders interessant. Noch im August vergangenen Jahres habe nämlich die Berliner Justizverwaltung auf eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus mitgeteilt, dass es keine Statistiken über offene Haftbefehle gebe.

In der Statistik werden alle Arten von Kriminalität erfasst. In das Zahlenwerk fließen auch die immer umstritteneren Ersatzfreiheitsstrafen ein. Sie machen einen Großteil der offenen Haftbefehle aus. Darüber liegen jedoch keine genauen Angaben vor. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Mit dieser Regelung wird in zahlreichen Fällen gegen die Eurpoäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, weil viele der Betroffenen gar nicht in der Lage sind, die Geldtstrefen zu bezahlen. Im Land Berlin gibt es Überlegungen, um die „Schwarzfahrer“ zu entkriminalisieren. Sie sind sehr stark von Haftbefehlen und Ersatzfreiheitsstrafen betroffen. Mit der Herabstufung solcher Bagatelldelikte, die derzeit als Straftaten eingestuft werden, auf Ordnungsgeldniveau sollen Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet werden.

In der Statistik offener Haftbefehle sind auch politisch motivierte Tathintergründe enthalten. Das trifft auf 4.411 Fälle zu. Davon sind 144 dem linken und 594 dem rechten Spektrum zuzuordnen. 3.151 haben einen religiös eingefärbten Touch. ++ (me/mgn/29.06.18 –  161)

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Vermutungen statt Fakten

Hamburg, 20. Mai 2018 (ADN). Die Unverletztlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt, die automatische digitale Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen zugelassen, Telefone und Computer dürfen auch ohne konkreten Verdacht überwacht werden. Darauf weist mit großer Sorge Heinrich Wefing in der aktuellen Ausgabe der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ hin. Am bedrohlichsten am neuen bayrischen Polizeigesetz sei, das Richter gegen Gefährder ohne Anklage für bis zu drei Monaten Polizeigewahrsam anordnen und diesen dann immer wieder verlängern, ohne Straftat, ohne Prozess und ohne Pflichtverteidiger. Wer Gefährder ist, entscheidet die Polizei. Das sei Vorbeugehaft.

All diese Befugnisse folgen nach Auffassung des Autors einem Prinzip: Die Polizei wird nicht aufgrund handfester Anhaltspunkte tätig, sondern auf bloßen Verdacht hin. Vermutungen treten an die Stelle von Fakten. ++ (po/mgn/20.05.18 – 140)

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Europas Pressefreiheit entblättert, zerzaust und zerstört

Strasbourg/Brüssel/Darmstadt, 3. Mai 2018 (ADN). Die Schläge gegen die Pressefreiheit kommen immer näher auf Europa zu. Gab es bis vor kurzem Extremverstöße wie das Inhaftieren und Ermorden von Journalisten in fernen Ländern und auf anderen Kontintenten, ist der alte europäische Erdteil nun auch Austragungsort solcher Vergehen. Zwei Aufsehen erregende Morde auf Malta und in der Slowakei sind der furchtbare Beweis. Dass auch Deutschland keine weiße Weste hat, darüber berichtet aus scheinbar beschaulicher regionaler Sicht das „Darmstädter Echo“ am Donnerstag. „Rathäuser, Ämter und Ministerien, die trotz eindeutiger Verpflichtungen Auskünfte frech verweigern oder erst nach Wochen in dürftiger Qualität liefern. Pressestellen bei Polizei und Justiz, die Kartelle des Schweigens bilden. In der Wirtschaft werden mittlerweile halbe Armeen beschäftigt, die nur mit dem Verhindern von Öffentlichkeit beschäftigt sind. All das war zwar schon immer die normale Folklore, mit der sich Journalisten vor allem in der Lokalberichterstattung konfrontiert sahen. Aber die Tendenzen, unbequeme Fragesteller am langen Arm verhungern zu lassen, nehmen auf ungute Weise zu.“ In Südthüringen wurde ein redaktionelles Kommunikationszentrum über Jahre hinweg von Behörden dauerhaft drangsaliert, gepeinigt und letztlich vertrieben. Leipzig, wo zu Zeiten der Friedlichen Revolution lautstark und energisch der Ruf nach Presse- und Meinungsfreiheit erscholl, hat inzwischen die Zahl seiner Zeitungen von rund zwei Dutzend auf eine einzige schrumpfen lassen. Der Großteil der Texte entsteht nicht mehr in der ostdeutschen Metropole, sondern außerhalb im niedersächsischen Hannover. Ein freier Journalist wurde in seinen Wohn- und Arbeitsräumen von seinem Vermieter eingeschlossen – also der Freiheit beraubt – , bedroht und beleidigt. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden binnen kurzer Zeit eingestellt.

Das Europaparlament ist sich wohl der kritischen Lage bewusst und hat an diesem von der UNESCO seinerzeit ausgerufenen Welttag der Pressefreiheit eine Entschließung verabschiedet. Darin spricht es sich zum Schutze der Meinungsvielfalt für eine finanzielle Unterstützung öffentlich-rechtlicher Medien und des investigativen Journalismus in den EU-Ländern aus. Dies dürfe aber nicht mit der Einmischung in redaktionelle Entscheidungen verbunden sein. Zudem soll eine unabhängige Regulierungsstelle Drohungen gegen Journalisten dokumentieren. Ihr Aufbau erfolgt in Zusammenarbeit mit Journalistenverbänden. Es dürften nur erste Schritte sein, um Europas entblätterter, zerzauster und zerstörter Pressefreiheit ein wenig mehr Rückkhalt zu geben. ++ (me/mgn/03.05.18 – 123)

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