Berlins eklatanter Statistik-Schnitzer: um 261.000 Ausländer verzählt – Ausländeranteil 25 Prozent

Berlin, 27. April 2018 (ADN). Zwischen den Jahren 2016 und 2017 stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Zahl der gemeldeten Ausländer in Berlin um 261.000 auf insgesamt 888.000. Das ist ein Zuwachs von 40 Prozent, berichtet die „Berliner Morgenpost“ (BM) am Freitag. Das komme daher, dass Berlin im Wesentlichen Menschen nachgemeldet hat, die teilweise schon seit Jahren in der deutschen Hauptstadt leben. In anderen Bundesländern hat die Zahl der Ausländer nur um sechs oder sieben Prozent zugenommen. In der Datenbank der Berliner Ausländerbehörde hat eine Arbeitsgruppe eine erhebliche Zahl von Fehlern, festgestellt, beschrieben und analysiert, geht aus einem Schreiben des der Ausländerbehörde  übergeordneten Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Die Berliner Senatsinnenverwaltung erklärt die Versäumnisse der Berliner Ausländerbehörde gegenüber den bundesweiten Registern mit Überlastung und Personalmangel. 

Nach Auffassung des Berliner integrationsbeauftragten Andreas Germershausen liegt trotz letzter bestehender Unklarheiten die Zahl der Ausländer in der Stadt höher. Allein aufgrund der neusten Korrekturen schnellt der Ausländeranteil in der Hauptstadt auf 25 Prozent. Bisher hatte man ihn auf 20 Prozent geschätzt. ++ (st/mgn/27.04.18 – 117)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46 

Justiz-Notstand in Thüringen

Erfurt, 30. Juli 2016 (ADN). „Thüringer Gerichten droht die Arbeitsunfähigkeit“. So titelt die „Thüringer Allgemeine“ am Wochenende. Gemeint ist die Klage des Vorsitzendes Landesrichterbundes, Holger Pröbstel, die in Zukunft zum Rinnsal verkümmernde Persoalzustrom an Richtern, Staatsanwälten und Justizmitarbeitern. Von den derzeit 800 Richtern und Staatsanwälten gingen bis 2020 100 in Rente, zwischen 2020 uns 2030 sogar 500. Außerdem leide das juristische Personal in Thüringen an Überalterung.

Der Leitartikel zum dem Thema registriert einen „Justiz-Notstand als Dauerzustand“. Pikanterweise kann diese Feststellung über den Personalmangel hinaus auch auf den gesamten Sektor und seine inhaltliche Tätigkeit ausgedehnt werden. Deutschland rühme sich ein Rechtsstaat zu sein. Dem seien allerdings lange Wartezeiten auf Prozesse und Entscheidungen nicht zuträglich. Angesichts einer immer komplizierteren Welt dürfe man zudem kompetente Richter erwarten. Einzelheiten dazu sind nicht mehr zu lesen. Sie würden wahrscheinlich Kopfschütteln ob der faktisch inhaltlichen Misere im Justizbereich offenbaren. Erst jüngst wurden einem Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar gravierende Mängel attestiert. Das Gericht befasste sich in einem Fall inhaltlich so gut wie nicht mit den Darlegungen eines Klägers und wies die Klage als unanfechtbar zurück. Als einen Grund nannten die Richter die Prozessökonomie. Ihrem „kurzen Prozess“ muss nun mit Sonderrechtsbehelfen entgegnet werden, wodurch die Richter das Verfahren mit zusätzlichem Aufwand belasten und weitere Instanzen damit beschäftigen. Die Arbeitsunfähigkeit lässt sich also auch auf die unzureichende Qualifikation des Justizpersonals erweitern. Sie droht nicht nur, sondern entfaltet sich bereits unübersehbar. ++ (ju/mgn/30.07.16 – 204)

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