Paul Kirchhof: Steuerlast des Bürgers unübersichtlich und intransparent

Heidelberg, 16. August 2018 (ADN). „Die den Bürger treffende Gesamtabgabenlast ist so unübersichtlich und intransparent, dass der Betroffene oft selbst nicht weiß, wie viel von seinem Einkommen er an den Staat abgeben muss.“ Das stellt erneut der ewige Mahner im deutschen Steuerrecht, Prof. Paul Kirchhof, am Donnerstag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) fest. Zunächst gebe der Steuertatbestand nicht verlässlich Auskunft über die Höhe der Steuerbelastung. Der gestaltungsfreudige Steuerpflichtige schulde aus demselben Steuertatbestand weniger als derjenige, der vom Gesetz die angemessene und maßvolle Steuerlast in tatbestandlicher Klarheit erwartet.

Die Abgabenlast in Deutschland steigt, so Kirchhof. Diese Entwicklung treffe auf eine gute Tradition des deutschen Steuerrechts, wonach der Steuerstaat dem Steuerpflichtigen zumindest die Hälfte des privaten Einkommens belassen muss. Friedrich der Große habe in seinem politischen Testament hervorgehoben, in einem gut verwalteten Staat sollten die Bürger einen großen Teil ihrer Einkünfte selbst genießen und nicht mit der Regierung teilen. „Die Hirten scheren  ihre Schafe, aber sie ziehen ihnen nicht das Fell ab.“ ++ (st/mgn/16.08.18 – 208)

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Justiz blutet aus – 5.500 Staatsanwälte mit jährlich 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren konfrontiert

Berlin, 11. Januar 2018 (ADN). Deutschlands Justiz blutet aus. Der Rechtsstaat verblasst zur Theorie. Es fehlen 2.000 zusätzliche Stellen. Ein wesentlicher Mitverursacher ist nach Auffassung des „Handelsblatts“ vom Donnerstag der Bund. Er ziehe überdimensioniert viel juristisches Personal aus den einzelnen Bundesländern in seine juristische Kompetenzsphäre. Einer Umfrage der Zeitung zufolge sind derzeit 57 Richter und Staatsanwälte aus den Ländern allein unter dem Schirm der Bundesanwaltschaft tätig. Jede dritte der 142 Stellen im höheren Dienst dieser Behörde ist damit mit Juristen aus den Ländern rekrutiert. Am stärksten geschröpft wurden Bayern und Nordrhein-Westfalen, die jeweils elf Richter und Staatsanwälte abgeben mussten. Es folgen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit jeweils sieben Spitzenjuristen.

Der Generalbundesanwalt ist nicht der einzige Schnorrer unter den Bundesbehörden. Das Bundesverfassungsgericht nimmt aus Baden-Württemberg 23 Richter und Staatsanwälte in Anspruch. Zudem muss das Ländle jeweils zehn Juristen dem Bundesgerichtshof und dem Bundesjustizministerium zur Verfügung stellen. Weitere waren an das Bundesarbeitsgericht, das Bundesozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht, an das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz abzuordnen. Auf diese Weise ging die Justiz in Baden-Würtemberg einer Personalmannschaft in der Stärke von 60 Frauen und Männern verlustig. 

Die schiere Personalnot geht zulasten der Rechtsprechung. Das „Handelsblatt“ verdeutlicht das am Beispiel der Anklagebehörden. Aufgrund von Daten des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2016 bundesweit 5.500 Staatsanwälte  5,2 Millionen Ermittlungsverfahren zu bewältigen. Knapp 60 Prozent davon wurden eingestellt, in erster Linie wegen Überlastung der Justiz unter der Bezeichnung „wegen Geringfügigkeit“. 

Offensichtlich ist die Justiz zudem unfähig, realistisch zu gewichten und die Verhältnismäßigkeit herzustellen. Anstatt sich der Schwerstkriminalität stärker zuzuwenden – mit 1.200 Terrorverfahren im Jahr 2016 gab es fünfmal mehr dieser Verfahren – , verbeißen sich Staatsanwälte und Richter massenweise in Bagatelldelikte. Außerdem könnte der Paragraphendschungel gelichtet werden. Da wäre dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof zu folgen. Er präsentierte schon vor sieben Jahren ein Konzept, mit dem die Zahl der 33.000 Steuerparagraphen auf 146 gelichtet werden kann. 30 Bundessteuern sollen danach auf vier reduziert werden. ++ (ju/mgn/11.01.18 – 011)

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