Sachsen versagt erinnerungspolitisch gegenüber Opfern der NS-Militärjustiz

Bremen/Torgau, 3. Dezember 2016 (ADN). Vor dem Hintergrund beinahe zwanzigjähriger Auseinandersetzung ist die Haltung des Freistaates Sachsen gegenüber den Opfern der NS-Militärjustiz skandalös. Die zunächst nach  1945 bestehende generelle Diskriminierung dieser Opfergruppe existiert in Sachen offensichtlich bis heute fort. Das ist die bittere Bilanz des Vorstands der Bundesvereinigung (BV) der Opfer der NS-Militärjustiz, die in einer offiziellen Erklärung der Organisation zu Beginn dieses Monats dokumentiert ist. Darin wird zugleich mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an der Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ eingestellt wird. Es sei nicht zu erwarten, dass auch nur eines der Opfer eine den historischen Tatsachen angemessene Darstellung seines Verfolgungsschicksals erleben wird. Darin sei ein erinnerungspolitisches Versagen und eine mangelnde Wertschätzung der von der Bundesvereinigung repräsentierten NS-Opfer zu sehen. Eine Überarbeitung der Exposition wäre mit Blick auf die finanzpolitischen Umstände nicht vor dem Jahr 2020 möglich. 

„Seit Ende der 1990er Jahre gibt es eine Auseinandesetzung über die Ausstellung in Torgau. Vertraglich war festgelegt worden, dass an diesem zentralen Ort der NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg deren Verbrechen im Mittelpunkt stehen sollten. Die Vorgaben sind aber von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten nie umgesetzt worden“, heißt es in der vom wissenschaftlichen BV-Beirtat Dr. Rolf Surmann unterzeichneten Erklärung. Torgau war in den letzten Kriegsjahren die Zentrale des Wehrmachtsstrafsystems. In die sächsische Stadt an der Elbe war im August 1943 der Sitz des Reichskriegsgerichts aus Berlin verlegt worden. Etwa 3.000 nach dem Krieg unbehelligt gebliebene Wehrmachtsjuristen hatten rund 30.000 Todesurteile gefällt. Davon waren rund 20.000 vollstreckt worden. Die meisten Entscheidungen waren mit Desertion, Landesverrat oder Wehrkraftzersetzung begründet. ++ (mj/mgn/03.12.16 – 330)

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Deutschland soll wegen Völkermord in Afrika Reparationen zahlen

Berlin, 19. Oktober 2016 (ADN). Delegierte von Herero- und Namaorganisationen aus aller Welt forderten auf einem internationalen Kongress in Berlin die Aufarbeitung und Aussöhnung des Genozids deutscher Kolonialtruppen an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Mittwoch weiter schreibt, wird die direkte Beteiligung der Opfergruppen an den betreffenden Gesprächen gefordert. Bisher wolle die Bundesregierung nur mit der namibischen Regierung verhandeln und verweigere die Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer. Nach den von Deutschland unterzeichneten UN-Vereinbarungen müssten die Opfer von Völkermorden und deren Nachfahren entschädigt werden. Um das zu verhindern, hatten alle bisherigen Bundesregierungen die Verwendung des Wortes „Genozid“ im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen im heutigen Namibia vermieden. Die Zeitung zitiert einen in den USA lebenden Delegierten mit den Worten: „Es ist nicht die Frage, ob Deutschland für den Völkermord bezahlen wird. Es geht nur darum, wann und wie viel sie zahlen müssen.“   ++ (vk/mgn/19.10.16 – 285)

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