Rumänischer Oligarch setzt sich nach Madagaskar ab

Bukarest/Antanarivo, 8. Januar 2018 (ADN). Der Oligarch und ehemalige Bürgermeister der rumänischen Schwarzmeer-Stadt Constantia, Radu Mazare, hat sich während der zurückliegenden Feiertage nach Madagaskar abgesetzt. Er soll nach Angaben mehrerer rumänischer Medien um politisches Asyl ersucht haben. Ein Auslieferungsabkommen zwischen Rumänien und Madagaskar gibt es nicht. In dem Inselstaat besitzt Mazare Ländereien in einer Größenordnung von 1,7 Hektar, auf denen luxuriöse Ressort-Hotelanlagen errichtet worden sind.

Mazare ist durch seine Flucht wohl einer vorbeugenden Festnahme zuvorgekommen, die von der rumänischen Antikorruptionbehörde erwogen worden ist. Einen Haftbefehl gab es nicht, jedoch musste er sich regelmäßig bei der rumänischen Polizei melden. Den Ordnungshütern teilte er Ende vergangenen Jahres mit, dass er sich außer Landes begeben und nicht mehr nach Rumänien zurückkehren werde. Im Januar dieses Jahres sollte sich Mazare vor dem Obersten Gerichts- und Kassationsgerichtshof seines Landes verantworten. Er rechnete nicht mit einem fairen Prozess, weil seiner Meinung nach die Justiz einen Parallelstaat errichtet hat, hinterließ er seinem Anwalt als Nachricht.

Neben Mazare, der über ein Vermögen von acht Milliarden Euro verfügen soll, ist auch ein zweiter Angeklagter für das Gericht derzeit nicht greifbar. Dabei handelt es sich um Mazares israelischen Geschäftsfreund Abraham Morgestern. Er wurde in Argentinien gefasst und soll nach Rumänien ausgeliefert werden. Ein dritter Beschuldigter, der ehemalige Senator Alexandru Mazare – Bruder von Radu Mazare – steht bislang als einziger zum Prozess zur Verfügung. Die Hauptanklagepunkte gegenüber dem Trio lauten Bestechung und Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauvorhabens für ein Sozial-Wohnviertel in Constantia. Dabei sollen zehn Millionen Euro Bestechungsgeld geflossen sein, teilt das Portal protv.ro am Montag mit. ++ (kr/mgn/08.01.18 – 008)

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Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien, 22. November 2016 (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden. Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen. Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ. Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“ Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

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