Hamburger Justiz statuiert Exempel

Hamburg, 21. November 2017 (ADN). Je mehr Staatsanwaltschaft und Richter versuchen, Fabio V. trotz fehlender Beweise hinter Gittern zu halten, desto mehr entfernen sie sich vom Rechtsstaat. Zu dieser Einschätzung kommt die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Dienstag angesichts von Vorgängen in der Hamburger Justiz um einen italienischen Teilnehmer an den Protestaktionen gegen den G-20-Gipfel in der Hansestadt. „Dieser 18-jährige sitzt seit vier Monaten in Haft. Die Anklage beruht allein auf seiner Teilnahme an einer Demo – er selbst soll keine Gewalt ausgeübt haben. In welcher Stadt ist Fabio V. angeklagt A) Ankara B) Hamburg“, zitiert das Printmedium aus der ZDF-Satiresendung „Heute-Show“. Von Anfang an hätten die Hamburger Behörden mit ihren Aussagen ungeniert deutlich gemacht, dass an dem Aktivisten ein Exempel statuiert werden soll. Das Oberlandesgericht diktiere dafür noch vor der Hauptverhandlung dem Amtsgericht das Urteil. „Die Richter attestierten dem nicht Vorbestraften zudem eine Verhaltensprognose, obwohl kein Psychologe je mit ihm gesprochen hatte. Fabio V. wurde aufgrund angeblicher ‚Neigungen‘ zum Kriminellen und Terroristen erklärt, der gerade dem Jugendalter Entwachsene entmenschlicht, “ so die Zeitung. Ziel sei es, abzuschrecken und die staatliche Gewalt während des G-20-Gipfels zu legitimieren. Ein öffentlich auftretender, unbeugsamer Demonstrant solle gebrochen und die Grundlage für knallharte Strafen in folgenden Prozessen geschaffen werden. ++ (ju/mgn/21.11.17 – 326)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46

NSU-Prozess kostet 45 Millionen Euro – Reichlich sprudelnde Geldquelle für Anwälte

München, 10. Oktober 2015 (ADN). Der Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) könnte bis zu seinem absehbaren Ende im Mai 2016 Kosten in Höhe von rund 45 Millionen Euro verschlingen. Das teilt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) in ihrer Wochenendausgabe mit und beruft sich dabei auf Aussagen des früheren Präsidenten des Münchner Oberlandesgerichts, Karl Huber. Danach verursache das Verfahren täglich 150.000 Euro. Bis Februar dieses Jahres sei bereits eine Summe von 30 Millionen Euro aufgelaufen.

Zu einigen Einzelpositionen schreibt die SZ: Jeder Verteidiger und Nebenklagevertreter hat Anspruch auf Sitzungsgeld. Wenn eine Anwältin  – oft von weit her – zum Prozess in München reist, stehen ihr 356 Euro Grundgebühr zu. Zusätzlich 178 Euro, wenn die Verhandlung länger als fünf Stunden dauert. Und noch einmal 356 Euro , wenn der Prozesstag sich über mehr als acht Stunden zieht. Das ist schon öfter vorgekommen. Der längste Tag endete abends um 20.45 Uhr. Normalerweise erhalten die Anwälte einen Tagessatz von 534 Euro, denn länger als fünf Stunden dauert fast jeder Sitzungstag.  ++ (ju/mgn/10.10.15 – 273)

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