Wiesbaden, 3. Juli 2017 (ADN). Die ungewöhnliche Frist nährt Verschwörungstheorien. Zu dieser Schlussfolgerung kommt Susanne Höll in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) am Montag, nachdem sie die Vorgänge in und um den hessischen NSU-Untersuchungsausschuss beleuchtet hat. Den Grundstein für wildeste Spekulationen liefert das Landesamt für Verfassungsschutz, indem es die Sperrfrist seiner internen Analyse auf sage und schreibe 120 Jahre festgesetzt hat. So lange soll der Rapport den Augen der Öffentlichkeit entzogen werden. Das Verhindern von Transparenz und Aufklärung zu so eklatanten Vorgängen erreicht somit ein schier überirdisches Maß an Verdunkelung. Selbst die katholische Kirche, die noch viele Geheimnisse aus den schlimmen Zeiten ihrer Existenz sorgsam hütet und sich nur langsam öffnet, dürfte über diesen Grad der Geheimniskrämerei den Kopf schütteln. Die Argumentation des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz zu einer solchen „Ewigkeitsklausel“ ist mehr als eigenartig und fragwürdig: Es gehe um den Schutz der Zuträger, die bei einer Publikation in Gefahr gerieten. Auch wenn die jüngsten aller Zuträger des hessischen Verfassungsschutzes in 120 Jahren mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr leben, müsse verhindert werden, dass sich im 22. Jahrhundert irgendjemand am Enkel eines Dienst-Informanten rächen möchte.
Ein Geheimpapier-Experte hält die hessische Entscheidung für Unfug und grotesk. Seine Erklärung für eine so lange Geheimhaltung, die bestenfalls nur noch für brisante Spionageabwehr-Aktionen bestimmt wird, ist, dass der Mängelbericht so gut wie möglich kaschiert werden soll. Um so mehr blühen die Spekulationen über das Vertuschen peinlicher Pannen oder über noch viel Schlimmeres. ++ (vs/mgn/03.07.17 – 185)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD_Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46