Sachsen versagt erinnerungspolitisch gegenüber Opfern der NS-Militärjustiz

Bremen/Torgau, 3. Dezember 2016 (ADN). Vor dem Hintergrund beinahe zwanzigjähriger Auseinandersetzung ist die Haltung des Freistaates Sachsen gegenüber den Opfern der NS-Militärjustiz skandalös. Die zunächst nach  1945 bestehende generelle Diskriminierung dieser Opfergruppe existiert in Sachen offensichtlich bis heute fort. Das ist die bittere Bilanz des Vorstands der Bundesvereinigung (BV) der Opfer der NS-Militärjustiz, die in einer offiziellen Erklärung der Organisation zu Beginn dieses Monats dokumentiert ist. Darin wird zugleich mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an der Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ eingestellt wird. Es sei nicht zu erwarten, dass auch nur eines der Opfer eine den historischen Tatsachen angemessene Darstellung seines Verfolgungsschicksals erleben wird. Darin sei ein erinnerungspolitisches Versagen und eine mangelnde Wertschätzung der von der Bundesvereinigung repräsentierten NS-Opfer zu sehen. Eine Überarbeitung der Exposition wäre mit Blick auf die finanzpolitischen Umstände nicht vor dem Jahr 2020 möglich. 

„Seit Ende der 1990er Jahre gibt es eine Auseinandesetzung über die Ausstellung in Torgau. Vertraglich war festgelegt worden, dass an diesem zentralen Ort der NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg deren Verbrechen im Mittelpunkt stehen sollten. Die Vorgaben sind aber von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten nie umgesetzt worden“, heißt es in der vom wissenschaftlichen BV-Beirtat Dr. Rolf Surmann unterzeichneten Erklärung. Torgau war in den letzten Kriegsjahren die Zentrale des Wehrmachtsstrafsystems. In die sächsische Stadt an der Elbe war im August 1943 der Sitz des Reichskriegsgerichts aus Berlin verlegt worden. Etwa 3.000 nach dem Krieg unbehelligt gebliebene Wehrmachtsjuristen hatten rund 30.000 Todesurteile gefällt. Davon waren rund 20.000 vollstreckt worden. Die meisten Entscheidungen waren mit Desertion, Landesverrat oder Wehrkraftzersetzung begründet. ++ (mj/mgn/03.12.16 – 330)

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