Deutsche Bundesregierung blockiert EU-Whistleblower-Richtlinie

Berlin/Brüssel, 2. März 2019 (ADN). Das von Katarina Barley geführte deutsche Justizministerium blockiert derzeit die Einigung um die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Über Einzelheiten berichtet das Portal netzpolitik.org am Sonnabend. Die neue EU-Verordnung würde erstmals Rechtssicherheit für Whistleblower bieten.

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten streiten darüber, ob Whistleblower Miss-Stände direkt an die Öffentlichkeit gehen dürfen oder nicht. Barleys Ministerium setzt sich dafür ein, dass sich Whistleblower immer zuerst an eine interne Stelle der eigenen Organisation wenden müssen, bevor sie Medien und Behörden Informationen geben dürfen. ++ (vf/mgn/02.03.19 – 062)

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BfV-Gutachten zur AfD ist Dokument der Zeitgeschichte

Berlin, 28. Januar 2019 (ADN). Das Berliner Nachrichtenportal netzpolitik.org hat am Montag das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in voller Länge veröffentlicht. Das 436 Seiten umfassende Dokument ist unter die Geheimhaltungsstufe  „Verschlusssache  – Nur für den Dienstgebrauch“ eingeordnet. „Wir veröffentlichen, was öffentlich sein muss“, begründet die Redaktion von netzpolitik.org ihren Schritt. Die Verfassungsschutz-Analyse sei ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte.  Es gehöre in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben den Schredder. Dass ein Geheimdienst eine politische Partei beobachtet, sei ein harter Eingriff in die Demokratie. Gerade deshalb müssten die Erkenntnisse öffentlich verhandelt werden. Das Portal wies darauf hin, dass auch anderen Medien der Wortlaut des BfV-Gutachtens vorliegt. Diese würden jedoch nur satz- oder passagenweise je nach gusto zitieren.++ (vs/mgn/28.01.19 – 028)

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Viel Lärm um wenig

Berlin, 4. Januar 2019 (ADN). Viel Lärm um wenig bis nichts. Dieses Fazit lässt sich aus einer ersten Analyse zu dem offensichtlich hochgejubelten Digital-Leck von Politiker- und Prominentendaten ziehen. Das Portal netzpolitik.org hat dazu nüchterne Fakten zusammengetragen und am Freitagabend zusammengefasst veröffentlicht. Essenz der Untersuchung ist, dass es sich wohl um eine demonstrative Überreaktion von Vertretern der gesellschaftlichen Oberschicht handelt. Es werden nämlich erhebliche Zweifel an der Professionalität der digitalen Offensive geäußert. Da auf „einen versierten oder professionellen Hack nichts hindeutet“, sei die Krisensitzung des nationalen Cyber-Abwehrzentrums am Freitagvormittag kaum zu rechtfertigen. Eventuell könne die Tatsache, dass auch hochrangige Politiker ins Visier geraten und Vertreter des Kanzleramtes wie Digitalisierungs-Ministerin Dorothee Bär betroffen sind, den Ausschlag für die außerordentliche Zusammenkunft des Gremiums gegeben haben. Allein die Auswahl der betroffenen Personen stärkt den Verdacht eines „Sturms im Wasserglas“. In Deutschland gibt es dringendere Krisen zu lösen. ++ (di/mgn/04.01.19 – 004)

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Maschinelle Entscheidungen im Datenschutz gefährden Demokratie

Leipzig, 25. April 2018 (ADN). Durch maschinelle Entscheidungen in Sachen Datenschutz entsteht eine Gefahr für die Demokratie. Das erklärte der Chef des Portals netzpolitik.org, Markus Beckedahl, am Mittwoch in Leipzig bei den 20. Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig bei einer Diskussion über das Netzwerkdurchdringungsgesetz (NetzDG). Dass solche Überprüfungen außerdem von privaten Megaunternehmen und nicht vom Staat übernommen werden sollen, stelle eine zusätzliche Bedrohung dar. Die Mehrheit der Bürger und Menschen sei dies noch nicht bewusst. Deshalb sei mehr Geld für die politische Bildung erforderlich. ++ (me/mgn/25.04.18 – 115)

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Roboter übernehmen die Lokalpresse – Automat spuckt 20.000 Fußballberichte aus

Berlin, 16. März 2018 (ADN). Die Lokalzeitungen als beste Kunden der britischen Nachrichtenagentur Press Association (PA) sterben wie die Fliegen. Knapp 200 Blätter wurden im Vereinigten Königreich allein seit 2005 eingestellt. Das schreibt am Freitag in einem Beitrag auf dem Portal netzpolitik.org Alexander Fanta. Die Lage sei so schlimm, dass die britische Premierministerin Theresa May kürzlich davor warnte, dass der Niedergang der Lokalpresse die Demokratie gefährdet.  Um der Krise Herr zu werden, sendet PA den Kunden seit kurzem neuartige Texte. Unter der Zauberformel „Roboterjournalismus“ werden mit einem Zuschuss von Google in Höhe von 700.000 Euro und mit Unterstützung eines Start-ups Pressebeiträge künstlich aus Datensätzen für jede Region und jede Postleitzahl in Großbritannien zusammengesetzt. Das wirft, so Fanta, die brisante Frage auf, wie sich aus Algorithmen generierte Texte auf den öffentlichen Diskurs auswirken.

Die Roboter-Geschichten finden willige Abnehmer. In Blättern wie den „Norwich Evening News“ und dem „Cambridge Independent“ schreibt die PA-Software bereits Titelgeschichten. Noch läuft das alles als Test. In Kürze soll das Projekt monatlich bis zu 30.000 Geschichten produzieren. Damit will die Nachrichtenagentur den Hunger der finanziell ausgebluteten Lokalblätter mit Inhalten stillen. 

Der Roboterjournalist berichtet über lokale Daten, die menschliche Journalisten zuvor nur auf nationaler Ebene behandeln konnten. Das erlaubt selbst in kleinen Orten Berichterstattung und damit eine faktenbasierte Debatte, meint PA-Chefredakteur Pete Clifton. Es sei eine phantastische Übung in Demokratie. Automatisierung macht die Massenproduktion von etwas möglich, das bisher Handwerk war. In der bisher bekannten Welt suchte jede Lokalzeitung ihren eigenen Zugang zu einem Thema. Jeder Journalist schrieb auf Basis derselben Fakten eine zumindest leicht andere Geschichte. „In Großbritannien zeichnet sich nun ein neuer Weg ab: Selbst lokale Nachrichten werden nun aus derselben Vorlage gegossen, aus dem gleichen Blickwinkel geschrieben“, bedauert Fanta.

Inzwischen werden nicht nur in Großbritannien Roboterreporter eingesetzt. Mindestens sieben europäische Presseagenturen agieren inzwischen so. Die norwegische Nachrichtenagentur NTB beispielsweise setzt einen Roboterjournalisten ein, der aus Ergebnistabellen im Fußball kurze Spielberichte bastelt und über 20.000 Vereinsspiele schreiben kann, die jedes Jahr in Norwegen stattfinden. ++ (me/mgn/16.03.18 – 075)

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Schlagabtausch zwischen Schufa und ihren Kontrahenten – Befürchtete Diskriminierung soll aufgedeckt werden

Berlin, 15. Februar 2018 (ADN). Das Scoring-Verfahren des Privatunternehmens Schufa, Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist höchst intransparent. Als Geschäftsgeheimnis ist es der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das will das Projekt „OpenSCHUFA“ ändern, teilt am Donnerstag in Berlin der Initiator Arne Semsrott auf dem Portal netzpolitik.org mit. Die Organisationen Open Knowledge und AlgorithmWatch wollen eine Software entwickeln, die den Algorithmus  der Schufa zumindest teilweise rekonstruiert. Dazu seien möglichst viele Selbstauskünfte notwendig. Um diese zu bekommen, wird zu einer Datenspende aufgerufen. Jeder Mensch könne schon jetzt bei der Schufa seinen Score-Wert anfordern. Wer das tut und seinen Score-Wert dem OpenSCHUFA-Team zur Verfügung stellt, könnte dazu beitragen, Aufklärungsarbeit zu leisten und eine mögliche Diskriminierung aufzudecken.

Wenige Stunden später meldet sich die Schufa mit einer weitschweifigen Entgegnung zu Wort. Darin wird behauptet, die OpenSCHUFA-Kampagne sei irreführend. Sie sei gegen Sicherheit und Datenschutz in Deutschland gerichtet. Das Schufa-Verfahren zur Scoreberechnung sei bereits für Behörden und Aufsichten transparent. Wer jedoch die Berechnungsmethode der Allgemeinheit gegenüber offenlegen will, leiste Betrug, Missbrauch und Abwanderung von Know-how Vorschub. Die Schufa sei eines der am intensivsten regulierten und staatlich beaufsichtigten Unternehmen und erfülle alle Transparenzanforderungen. Sie habe als einzige Auskunftei ihr Verfahren zur Scoreberechnung bereits 2010 gegenüber den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder offengelegt. Es dürfe bezweifelt werden, dass das Unterfangen der Initiatoren von OpenSCHUFA im Interesse der Allgemeinheit ist. Vielmehr werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine interessengeleitete Kampagne handelt. Dahinter stecke die Bertelsmann-Stiftung, die zu dem Konzern gehört, der einen Schufa-Wettbewerber unter seinen Fittichen hat. ++ (dt/mgn/15.02.18 – 046)

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20 Prozent Fehlerquote bei Sprachidentifikation von Asylbewerbern

Berlin, 12. Dezember 2017 (ADN). Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Sitte an die Bundesregierung geht hervor, dass die Fehlerquote beim automatisierten Verfahren der sprachlichen Identifizierung von Asyylbewerbern 20 Prozent beträgt. Darüber berichtet am Dienstag aus Berlin Anna Biselli vom Nachrichtenportal netzpolitik.org. Bisher könne die Software die arabischen Dialekte Ägyptisch, Irakisch, Levantinisch und Golf-Arabisch erkennen. Für das erste Quartal des nächsten Jahres werde derzeit ein Ausbau um Arabisch-Maghrebisch und Kurdisch geprüft.

Welche Software das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konkret benutzt und welche Algorithmen hinter den Entscheidungen stecken, verrät die Regierung nicht, so Biselli. Sie spreche lediglich von einem „führenden Hersteller für Sprachsoftware“. Der Auftrag sei aus einem „bestehenden Rahmenvertrag“ ohne Ausschreibung erfolgt.

Petra Sitte kritisierte, dass die eingesetzten Algorithmen weder für die Betroffenen noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind. Es werde ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. ++ (fl/mgn/12.12.17 – 357)

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Schritt zum Überwachungsstaat – Auftakt zur biometrischen Gesichtserkennung auf Bahnhof Südkreuz

Berlin, 1. August 2017 (ADN). Umstrittene Technik zur automatischen biometrischen Gesichtserkennung wurde am Dienstag auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz in Betrieb genommen. Der Feldversuch soll ein halbes Jahr dauern. Die Überwachungsapparaturen, die mit Software des Karlsruher Fraunhofer Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ausgestattet sind, soll Gefährder der öffentlichen Ordnung erkennen und herausfiltern. Auftraggeber sind neben der Bundespolizei das Bundesinnenministerium, das Bundeskriminalamt und die Deutsche Bahn AG. Es werden gleich drei Systeme getestet. Unter den Herstellern werden die Dresdner Firma Cognitech und die L-1 Identity Solutions, die zum französischen Safran-Konzern gehört, vermutet. Für die Miete der Anlagen sind 60.000 Euro zu zahlen. Als Testpersonen haben sich 200 Reisende – meist Pendler – gemeldet. Sie werden für erfolgreiche Scans belohnt. Für 25 geglückte Identifizierungen gibt es einen Amazon-Gutschein für 25 Euro. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat sich bereits begeistert über die Überwachungssysteme geäußert und beabsichtigt, die Installationen Ende August persönlich in Augenschein zu nehmen. Sie sollen „gefährliches Verhalten“ sichten. Der Computer schlägt Alarm, wenn zum Beispiel jemand einen Koffer abstellt, weggeht und länger nicht zurückkommt. Als weitere Beispiele für „kriminaltätsrelevante“ Situationen, die der Algorithmus erkennen soll, sind einem Papier der Stadt Mannheim zufolge „rennen, treten, schlagen/treten und hinfallen/stürzen“.

„Irgendwann schlägt die Technik Alarm, wenn jemand einen Bart trägt“, zitiert die „Südwestpresse“ Friedemann Ebelt vom Verein Zivilcourage. Er hatte Strafanzeige gestellt, nachdem ein Einzelhandelsunternehmen Gesichtserkennungstechnik in seinen Verkaufsräumen installiert hatte.

Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltcyk bezweifelt, dass eine pauschale biometrische Gesichtserkennung mit europäischem Datenschutzrecht im Einklang steht. Anna Biselli vom Nachrichtenportal netzpolitik.org schreibt dazu: „Im Sinne des Datenschutzrechts ist es jedoch egal, ob ein Mensch oder eine Maschine die Daten zu sehen bekommt. Dass es sich um die Verarbeitung biometrischer Daten handelt, ist ein rechtlicher Unterschied. Denn die sind besonders schutzbedürftig.“ Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, bewertet das Ereignis als Schritt zum Überwachungsstaat. Zudem würden die Persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt. ++ (si/mgn/01.08.17 – 214)

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UNO-Sonderermittler: Maaß‘ Gesetz zur „Netzdurchdringung“ verstößt gegen Menschenrechte

Berlin, 9. Juni 2017 (ADN). In einem offenen Brief bemängelt der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Pläne des bundesdeutschen Justizministeriums und dessen Chefs Heiko Maaß, ein „Netzdurchdringungsgesetz“ (NetzDG) durchzupeitschen und zu etablieren. Darüber berichtet das Portal netzpolitik. org am Freitag. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden auch legale Inhalte von den Internet-Unternehmen gelöscht werden. Das geht aus dem offenen Schreiben von David Kaye hervor.

Kaye kritisiert, dass die im NetzDG geforderten Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basieren. So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer kontextabhängig. Eine unklare Definition dessen, was als soziales Netzwerk gilt – und was nicht – , werfe weitere Fragen über die Menge der zur Löschung angehaltenen Akteure auf. Zudem ist nach Auffassung von Kaye die Abgabe der Verantwortungfür die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen ohne juristische Kontrolle nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar. 

Die Anmerkungen des Sonderermittlers decken sich in großen Teilen mit der von der Zivilgesellschaft vorgebrachten Kritik an dem Gesetz. ++ (it/mgn/09.06.17 – 161)

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Abfragen des „Behördentelefonbuchs“ binnen acht Jahren verdoppelt

Berlin, 8. Juni 2017 (ADN). Im Jahr 2016 haben Behörden alle drei Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Wie das Portal netzpolitik.org jetzt mitteilt, geht das aus Zahlen der Bundesnetzagentur zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor. Die Abfragen des „Behördentelefonbuchs“ hätten sich innerhalb der vergangenen acht Jahre mehr als verdoppelt.

Wem eine Telefonnummer gehört, können mehr als 100 staatliche Stellen von 116 Telekommunikationsanbietern erfahren, ohne dass die Unternehmen davon bemerken. Auf diese Weise haben Polizei, Geheimdienste, Zoll und andere Stellen im vergangenen Jahr Name, Anschrift und weitere Daten erhalten – statistisch gesehen von jedem achten Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. ++ (vs/mgn/08.06.17 – 160)

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