Bundesdeutsche Regierung reagiert im Stile von Kolonialherren

Hamburg, 25. Januar 2018 (ADN). Die deutschen Bestrebungen, den Genozid an den Herero und Nama offiziell anzuerkennen sowie eine Entschuldigung hinter verschlosssenen Türen vorzubereiten, sind gescheitert. Das stellt Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg am Donnerstag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest angesichts der zum selben Zeitpunkt in New York vor einem Bezirksgericht beginnenden Anhörung. Sie ist Teil einer vor einem Jahr eingereichten Klage der afrikanischen Völker gegen Deutschland. Damit ist nach Meinung des Professors für Globalgeschichte für Deutschland ein enormer Schaden und Prestigeverlust eingetreten. Seine moralische Führerschaft büße es für die gesamte Welt sichtbar ein. „Dabei hatte der Bundestag 2016 die Messlatte für den Umgang mit historischen Massenverbrechen hoch gelegt, als er den Völkermord an den Armeniern anerkannte. Und es war kein geringerer als Bundespräsident Gauck, der der Türkei ins Stammbuch schrieb, dass die offene Bewältigung derartiger Verbrechen die Grundvoraussetzung für eine moderne, offene und demokratische Gesellschaft sei. Die New Yorker Klage lenkt nun den Blick darauf, dass Deutschland den Balken im eigenen Auge eben doch nicht so gut sieht“. Bis heute habe der Bundestag den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts nicht anerkannt. Eine offizielle Entschuldigung gebe es auch nicht. Statt das Versäumnis unverzüglich nachzuholen, habe man mit der namibischen Regierung zu verhandeln begonnen. Worüber, wisse keiner genau. Die Zivilgesellschaften beider Länder seien weitgehend ausgeschlossen. Nach zwei Verhandlungsjahren hätten sich die Fronten verhärtet. Habe zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch eine Reparationssumme von zwei Milliarden Euro im Raum gestanden, so sei Ende 2017 bereits von 75 Milliarden Euro zu lesen gewesen.

Das Verhalten der deutschen Regierung weckt bei manchen Beobachtern Erinnerungen an den Habitus der Kolonialherren, so Zimmerer. Im Übrigen reihten die deutschen Verantwortlichen eine Fehleinschätzung an die andere. So war die deutsche Regierung zu vorangegangenen Anhörungen einfach nicht erschienen. Erst viel später äußerte man sich zu dem Verfahren, indem dessen Einstellung beantragt wurde. Wegen eines Formfehlers wurde der Antrag abgewiesen, weil der Versuch einer gütlichen Einigung gar nicht unternommen worden ist. Erst der Mangel dieser Gesprächsbereitschaft hat die Herero und Nama zu der Klage veranlasst. ++ (vk/mgn/25.01.18 – 025)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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Deutschland soll wegen Völkermord in Afrika Reparationen zahlen

Berlin, 19. Oktober 2016 (ADN). Delegierte von Herero- und Namaorganisationen aus aller Welt forderten auf einem internationalen Kongress in Berlin die Aufarbeitung und Aussöhnung des Genozids deutscher Kolonialtruppen an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Mittwoch weiter schreibt, wird die direkte Beteiligung der Opfergruppen an den betreffenden Gesprächen gefordert. Bisher wolle die Bundesregierung nur mit der namibischen Regierung verhandeln und verweigere die Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer. Nach den von Deutschland unterzeichneten UN-Vereinbarungen müssten die Opfer von Völkermorden und deren Nachfahren entschädigt werden. Um das zu verhindern, hatten alle bisherigen Bundesregierungen die Verwendung des Wortes „Genozid“ im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen im heutigen Namibia vermieden. Die Zeitung zitiert einen in den USA lebenden Delegierten mit den Worten: „Es ist nicht die Frage, ob Deutschland für den Völkermord bezahlen wird. Es geht nur darum, wann und wie viel sie zahlen müssen.“   ++ (vk/mgn/19.10.16 – 285)

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Bundesregierung versagt Anerkennung des Völkermords an Hereros weiterhin

Hamburg, 21. Juli 2016 (ADN). Nach der Anerkennung des türkischen Genozids an den Armeniern im Deutschen Bundestag am 2. Juni dieses Jahres drängt sich nun regelrecht ein solcher Vorgang auch hinsichtlich der Gewalttaten deutscher Kolonialisten an den Hereros auf. Das dem erstaunlicherweise nicht so ist, erläutert der Leiter der Forschungsstelle 2Hamburgs (post.)koloniales Erbe/Hamburg und die frühe Globalisierung“ an der Universität Hamburg, Jürgen Zimmerer, am Donnerstag in der Wochenzeitung „der Freitag“. Eine entsprechende Meldung habe sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Die Bundesregierung ließ auf Anfrage der Links-Fraktion wissen, dass es außer seit 2014 andauernden Verhandlungen mit Namibia nichts Greifbares gibt. Es werde zwar eine Entschuldigung in diesen Gesprächen mit Namibia vorbereitet, aber Rechtsfolgen wie beispielsweise eine Wiedergutmachung lasse sich daraus nicht ableiten.

Über die Arroganz der bundesdeutschen Seite empört sich die Regierung des afrikanischen Landes. Sein Präsident Hage Geingop ließ öffentlich erklären, das Auftreten des deutschen Sondergesandten für die Genozidverhandlungen und des deutschen Botschafters in Namibia gefährdeten die guten Beziehungen beider Länder. Dazu stellt Zimmerer eindeutig klar: „Der deutsche Sondergesandte und der deutsche Botschafter vertreten hier nun aber die ‚Täterseite‘ – also einen Staat und eine Regierung, die sich ganz bewusst in der Rechtsnachfolge jenes Staates sehen, der diese Verbrechen begangen hat.“ Wie schon bei früheren Gelegenheiten ließen deutsche Vertreter das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, das insbesondere im postkolonialen Kontext notwendig ist. Kolonialismus habe ja auch über die physische Gewaltanwendung hinaus im Aufzwingen der eigenen – europäischen – Rechts- und Moralvorstellungen, im permanenten Belehren und der herabwürdigenden Kritik des kolinalen „Anderen“ bestanden. ++ (vr/mgn/21.07.16 – 196)

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