Bern, 12. August 2018 (ADN). Vor 20 Jahren einigten sich die Schweizer Banken mit dem Jüdischen Weltkongress (WJC) über den Umgang mit sogenannten nachrichtenlosen Konten, die Naziopfern gehörten. Die Grundsatzvereinbarung schloss neben den potentiellen Erben toter Kontobesitzer vier weitere Opfergruppen und deren Erben ein. Dazu gehörten Zwangsarbeiter, Beraubte und von den Deutschen verfolgte Flüchtlinge.
Vorangegangen war die Untersuchung einer vom ehemaligen USA-Zentralbankchef Paul A. Volcker geleitete Kommission. Sie war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich auf den nachrichtenlosen Konten vermutlich früherer jüdischer Eigentümer zwischen 643 Millionen und 1,36 Milliarden US-Dollar befanden. Letztlich wurden mit der Vereinbarung von 1998 1,25 Milliarden US-Dollar zugesagt. Über deren Verteilung auf die fünf Gruppen entschied später im Jahr 2000 eine neue Kommission. Demzufolge entfielen auf Inhaber und Erben inaktiver Konten insgesamt 800 Millionen US-Dollar.
Damit wurde allerdings nur ein Teil der durch den Zweiten Weltkrieg und den Raubzug der deutschen Nationalsozialisten verursachten Vermögensverschiebungen und -schäden geregelt. Zahlreiche andere derartige Vermögenskonflikte schwelen seit Jahrzehnten unter der Oberfläche und sind ungeklärt. Ab und zu brechen sie auf und versetzen die Öffentlichkeit in Erstaunen darüber, dass sie überhaupt existieren. So geschehen im Verlaufe der Finanzkrise um Griechenland vor wenigen Jahren. Damals machten die Griechen eine handfeste Rechnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf über unausgeglichene Vermögensverluste während der Besetzung des Balkanlandes durch die Wehrmacht. Die öffentliche Diskussion des peinlichen Themas fand – zumindest in deutschen Medien – ein schnelles Ende. ++ (fi/mgn/12.08.18 – 204)
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