„Versteinertes Besatzungsrecht“ gilt in Deutschland weiter

Berlin, 13. Mai 2019 (ADN). Einem fachjuristischen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) zufolge gilt in Deutschland nach wie vor „versteinertes Besatzungsrecht“.  Daraufhin am Montag auf der Bundespressekonferenz angesprochen vermochten weder der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA), Christofer Burger, noch der Leiter des Bundespresseamtes (BPA), Steffen Seibert, nähere Angaben zu machen. Offenbar war ihnen das Dokument aus dem Jahr 2006 nicht bekannt.

Dem öffentlich zugänglichen Gutachten zufolge verzichtete zwar im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrages von 1990 die damalige Sowjetunion auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland, die Westaliierten jedoch nicht. Der Korrespondent des Nachrichtensenders RT Deutsch, Florian Warweg, der sich nach den völkerrechtlichen Aspekten und dem Grad an staatlicher Souveränität Deutschlands erkundigte, machte darauf aufmerksam, dass noch nach Abschluss des Moskauer Vertrages am 12. September 1990 ein Briefwechsel der westaliierten Besatzungsmächte mit der deutschen Bundesregierung stattfand. Auf diese diplomatische Korrespondenz ging das Auswärtige Amt jedoch auch nicht in nachträglich zur Verfügung gestellten Informationen ein. Darin wird lediglich mitgeteilt, dass es „keine fortdauernden Besatzungsrechte in Deutschland gibt, sondern lediglich freiwillige vertragliche Verpflichtungen, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist“. ++ (vk/mgn/13.05.19 – 131)

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