Haftbefehl-Analyse erschütternd

Stuttgart, 21. Dezember 2018 (ADN). Die Analyse der Haftbefehl-Statistik im Bundesland Baden-Württemberg ist erschütternd und beunruhigend. Das ergibt sich aus einem Beitrag der „Stuttgarter Zeitung“ vom Freitag. Nach den Angaben des Innenministeriums lagen zum 6. November 2018 in dem Bundesland 20.976 Fahndungen zum Zwecke der Festnahme vor, die 18.602 Personen betrafen. Der Löwenanteil der Haftbefehle – nämlich 83 Prozent – entfiel auf Strafvollstreckungen. Dazu gehört beispielsweise die Ersatzfreiheitsstrafe. Sie wird verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt worden ist. Bei 15,5 Prozent handelte es sich um Straftaten, die sich noch im Ermittlungsstadium befanden. Der Rest sind Abschiebungen und dergleichen. Zu Letzteren gehören 572 Gewalttaten, 94 Straftaten wegen Mord und Totschlag sowie 144 Sexualvergehen. Das sind solche Delikte, die die Öffentlichkeit besonders beunruhigen. 238 offene Haftbefehle wegen Mord, Totschlag und Vergewaltigung sind nicht wenig, betont die „Stuttgarter Zeitung“. Türkische Staatsangehörige seien bei diesen Delikten prozentual am häufigsten vertreten. Bei den Straftaten gegen das Leben entspricht ihr Anteil 34 Prozent und bei Sexualstraftaten fast 28 Prozent. ++ (ju/mgn/21.12.18 – 334)

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Chemnitz wird benutzt – Bekanntes Muster politisch gewollten Staatsversagens

Frankfurt am Main, 1. September 2018 (ADN). „Chemnitz wird benutzt. Von beiden Seiten. Auch von der Bundeskanzlerin, die von ‚Zusammenrottungen‘ spricht, wo es um das demokratische Recht der Demonstration für dieses oder gegen jenes geht. Es mag einem nicht passen, aber es steht im Grundgesetz und gehört zu unseren nicht verhandelbaren Grundsätzen.“ So bewertet Roland Tichy am Wochenende auf seinem Portal tichyseinblick.de die Ereignisse in der westsächsischen Industriestadt. Es dränge sich der Verdacht auf, dass jeder Protest niedergeschrieben und niedergesendet werden soll. Hier würden zunächst die Bürger einer Stadt verleumdet, dann ein ganzes Bundesland, nur um legitimen Protest gegen die Einwanderungspolitik zu denunzieren. Folgenfrei blieben dagegen Mordaufrufe und Anleitung zum Mord, wie ihn linke Medien verbreiten.  Es sei eine Tatsache, dass Chemnitz zu einer verbalen Gewaltorgie, zu einer Verrohung der Sprache und der Aufrufe benutzt werde. Daran beteilige sich auch die Bundesjustizministerin und Berlins Staatssekretärin Sawsan Chebli. Das dürfe so nicht weitergehen.

„Es ist das bekannte Muster des politischen Staatsversagens“, fährt Tichy fort. Deutschland habe Gewalttäter angelockt, nähre sie, gebe ihnen Unterkunft und jede Form der Unterstützung. Die Antwort sei Gewalt. Man könne es auch dramatischer formulieren: Für die Hätschelkinder der Einwanderungspolitik wird der Rechtsstaat als Schutzschild eingesetzt. Wer darüber berichtet, wie jener Justizbeamte, der den Haftbefehl veröffentlicht hat, wird dagegen mit der Härte des Gesetzes verfolgt. Und Bürger, die gegen Messerstechereien protestieren, werden mit kleinen Minderheiten von Radikalinskis in einen Topf geworfen, um alle als Nazis denunzieren zu können. Jede Form von Kritik soll zum Schweigen gebracht werden. ++ (ch/mgn/01.09.18 – 224)

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Wirrnis um Ermittlungen zu Feuertod in Dessauer Polizeirevier immer grotesker

Dessau, 16. November 2017 (ADN). Die seltsamen Umstände um die staatsanwaltlichen Ermittlungen um den Tod des in einer Dessauer Polizeizelle vor 13 Jahren verbrannten Afrikaners Oury Jalloh werden immer grotesker. Wie der Deutschlandfunk am Donnerstag berichtet, legt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erstmals öffentlich nahe, dass es sich um ein Tötungsdelikt handeln könnte. Die inzwischen zuständige Staatsanwaltschaft Halle kündigte dennoch an, die Ermittlungen einzustellen. Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann nennt sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten. Unter Bezugnahme auf die Tageszeitung „Junge Welt“ und des Fersehmagazins „Monitor“ hat das Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt im Rechtsausschuss des Magdeburger Landtags eingeräumt.

Grundlage für die Wende im Fall Jalloh seien neue Gutachten von Sachverständigen aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie. Sie haben sich mit dem Ausbruch des Feuers in der Arrestzelle beschäftigt und schlussfolgern, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als die bisher hartnäckig verbreitete These einer Selbstverbrennung. ++ (ju/mgn/16.11.17 – 321)

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Ghandi wäre nach deutschem Strafrecht ein Gewalttäter – Gesetze bis heute mit NS-Ideologie durchsetzt

Leipzig, 28. November 2016 (ADN). „Das Strafgesetzbuch ist eigentlich nie richtig reformiert worden – nur ein Flickwerkteppich, aber nie der große Wurf“. Das erklärte die Berliner Rechtsanwältin Dagmar von Strahlendorff-Grüttemeier am Montag im Rundfunk. Sie antwortete damit auf die Frage des Hörers Karl-Heinz Fengner beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), wie viele Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafrecht heute noch von NS-Paragraphen bestimmt werden und warum diese nicht schon längst reformiert worden sind. Das wohl bekannteste Beispiel eines solchen Paragraphen, der seit der NS-Zeit gilt, sei der Paragraph 211. Seit dem Jahr 1941 lautet er: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Nach den Worten von Strahlendorff sollte im Nationalsozialismus ein Tätertyp als Volksschädling herausgearbeitet werden. Da sollte es eben eine Volksgemeinschaft geben, die Volksschädlinge aussortiert, um einen starken Volkskörper zu haben. Wichtiger als die Tat sei – typisch für NS-Ideologie – die Motivation des Täters.  Strahlendorff nannte weitere Delikte, die aus der Nazi-Zeit stammen. Dazu zähle die Nötigung. Danach würde der friedfertige Mahatma Gandhi wegen seiner Sitzproteste in Deutschland als Gewalttäter wegen Nötigung verurteilt.

Die Ursache für den nationalsozialistischen Ungeist im bundesdeutschen Recht sieht die Berliner Anwältin, die die Initiative Nazifreies Recht gegründet hat, darin, dass in der Nachkriegszeit viele NS-Juristen einfach weiterbeschäftigt wurden. Im Falle des Nötigungsparagraphen gehe die bis heute gültige Auslegung auf den Nazirichter Paulheinz Baldus zurück, der später am Bundesgerichtshof (BGH) jahrelang Recht sprach. Die „personelle Kontiuität“ hat fatale Folgen gehabt, gestand kürzlich Bundesjustizminister Heiko Maas ein. „Viele Gesetze wurden nur sehr oberflächlich entnazifiziert. Nazigesetze erhielten dadurch einen demokratischen Segen und das führt dazu, dass wir bis heute in den Gesetzen Ideen und Formulierungen haben, die aus der NS-Zeit stammen.“

Wie MDR Aktuell auf Nachfrage im Bundesjustizministerium erfuhr, ist eine komplette Reform oder Überprüfung aller Rechtsnormen nicht nötig. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 150 Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit aufgehoben worden. Übrig seien jetzt nur noch 31 Paragraphen, von denen einige wie das Patentgesetz und das Depotgesetz schon reformiert seien. Der Rest werde noch überprüft. Auch die alltäglichen Straftatbestände Unfallflucht und Erschleichen einer Beförderungsleistung gehören zu den Paragraphen mit starker nationalsozialistischer Prägung.++ (ju/mgn/28.11.16 – 325)

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76 Lokalpolitiker binnen zehn Jahren in Mexiko ermordet

Mexiko-City, 1. August 2016 (ADN). Im Zeitraum 2006 bis Juli 2016 wurden in Mexiko 76 Lokalpolitiker ermordet. Darunter befanden sich 40 amtierende Bürgermeister. Darüber informiert am Montag das Nachrichtenportal amerika21.de aus Mexiko-City. Jüngstes Opfer ist Ambrosio Soto Duarte, Gemeindeoberhaupt von Pungarabato in der Provinz Guerrero. Er wurde am 24. Juli 2016 umgebracht. In der Regel werden die Verbrechen von Drogenbanden und Mafiosi begangen, deren Erpressungsversuchen sich die Basispolitker nicht beugen wollen.

Der 2004 gegründete Nationale Verband der Bürgermeister des Landes (ANAC) hat inzwischen eine Risiko-Landkarte von Mexiko herausgegeben. Darin sind die Provinzen des Landes in vier Gefahrenklassen eingeteilt und veröffentlicht. Die Skala reicht von A (höchstgefährlich) bis D (niedrig). ++ (ju/mgn/01.08.16 – 206)

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Nach 125 Jahren immer noch offene Wunden seit der letzten Indianer-Schlacht

Pine Ridge/Berlin, 29. Dezember 2015 (ADN). Am 29. Dezember 1890 metzelten Soldaten der 7. US-Kavallerie mit schweren Maschinengewehren 300 Lakota-Indianer nieder, die sich unter Häuptling Big Foot auf der Flucht und der Suche nach Nahrung befanden. Es waren Männer, Frauen, Alte und Kinder eines stolzen Volkes, das Karl-May-Lesern als Sioux bekannt ist, schreibt die Berliner Morgenpost“ am Dienstag. Sie zitiert Thomas „Poor“ Bear, den heutigen Vizepräsidenten der Lakota und Nachfahre der in der historischen Schlacht von Wounded Knee vor 125 Jahren zu Tode gekommenen Indianer. „Die Leichen meiner Vorfahren lagen überall verstreut. Sie haben sie gejagt wie die Tiere. Und sie haben unser Land geraubt.“ Nach Auffassung von Stammes-Präsident John „Yellow Bird“ Steele hatte es sich gar nicht um eine Schlacht oder ein Gefecht gehandelt, sondern um Mord mit Vorsatz. Für sein 40.000 Bewohner umfassendes Volk fordert er eine Entschädigung und die Rückgabe des geraubten Landes. Aber bislang passierte nichts. Erst Anfang der 90er Jahre gestand die USA-Regierung das Massaker ein.

Bis zum heutigen Tag herrscht in dem mit 11.000 Quadratkilomtern zweitgrößten Reservats Amerikas Pin Ridge höchste Not. Die Arbeitslosigkeit beträgt 89 Prozent und das monatliche durchschnittseinkommen nicht einmal 500 Dollar. Tausende leben von staatlichen Zuwendungen, Kleidersammlungen und Sozialküchen. Die Lebenserwartung der Männer liegt bei 48 Jahren. Frauen werden im Durchschnitt vier Jahre älter. die Kindersterblichkeit ist zehnmal höher als im US-Durchschnitt. Die Verzweiflung ist groß und hat eine Selbstmordepidemie ausgelöst. Allein in diesem Jahr waren mehr als 100 Suizide zu verzeichnen. ++ (na/mgn/29.12.15 – 354)

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Angstgeleitete Selbstzensur in der Berichterstattung – Mehr als 700 Journalisten seit 2006 weltweit umgebracht

Bonn, 2. November 2015 (ADN). Durchschnittlich alle fünf Tage wird auf dieser Erde ein Journalist aufgrund seiner Arbeit umgebracht. Das sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova am Montag anlässlich des Internationalen Tages gegen die Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten. Allein im Jahr 2015 seien bis September weltweit mehr als 70 Journalisten bei ihrer Berufsausübung getötet worden.  Nach den Worten von Prof. Wolfgang Schulz, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission und Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Kommunikations- und Informationsfreiheit in Hamburg, führt Straflosigkeit für Verbrechen an Journalisten allzu häufig zu angstgeleiteter Selbstzensur in der Berichterstattung und zu weniger verlässlichen Informationen für alle.

Dem von der UNESCO vorgelegten Bericht „World Trends in Freedom of Expression and Media Developement – Special Digital Focus 2015“ starben in den Jahren 2006 bis 2014 weltweit 700 Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes eines gewaltsamen Todes. 89 Prozent arbeiteten für Printmedien, Radio- und Fernsehstationen. Sechs Prozent waren als Online-Journalisten tätig und fünf Prozent für mehrere Medien. Nach Informationen der UNESCO wurden im Jahr 2012 nur fünf Prozent der Todesfälle aufgeklärt. Im Jahr 2014 waren es acht Prozent. ++ (me/mgn/02.11.15 – 297)

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