Monopolisierte Thüringer Medienlandschaft – „Der grenzüberschreitende Wolf ist derzeit das einzige Europa verbindende Element“

Leipzig, 2. Mai 2017 (ADN). Thüringens Medienlandschaft hat eine Monopolstruktur, von Meinungsvielfalt ist nicht viel übrig. Diese schockierende Erkenntnis offenbarte der Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigte des Freistaates Thüringen beim Bund, Malte Joas Krückels, am Dienstag in Leipzig bei der Eröffnungsdiskussion zu den „Medientagen Mitteldeutschland“ in der Media City des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).

Ein ähnlich blamables und zugleich tieftrauriges Bild – allerdings für den Printbereich der gesamten Bundesrepublik Deutschland –  zeichnete der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Ferdinand Kirchhof auf dem abendlichen Abschlussforum des ersten Veranstaltungstages. Er sei ein leidenschaftlicher Zeitungsleser und beziehe die fünf überregionalen deutschen Tageszeitungen. Nach der Lektüre der ersten gewinne er schon beim Durchblättern der restlichen vier Blatt-Titel den Eindruck, als habe er sich damit bereits sämtliche fünf  Tageszeitungen zu Gemüte geführt. Die Unterschiede lägen nur in Nuancierungen. Als Beispiel nannte er die Berichterstattung über den Brexit und seine Hintergründe. Harsche Kritik äußerte der zweithöchste Verfassungsrichter an dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Journalisten und Politikern. Er befürchte, dass sich Journalisten den Politikern und dem Main-Stream anpassen. Im Kopf von Journalisten öffne sich eine Schere. Es dürfe grundsätzlich keine Harmonie zwischen Politik und Journalismus geben. Anderes bedeute eine Gefahr. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff  übertraf die anderen Diskussionsteilnehmer jedoch noch – in Schärfe, Ironie und Sarkasmus – mit seiner geradezu vernichtenden Antwort auf die Frage nach der Einheit Europas und der Europäischen Union (EU): „Der grenzüberschreitende Wolf ist derzeit das einzige Europa verbindende Element“. ++ (me/mgn/02.05.17 – 123)

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Start des Deutschen Medienschiedsgerichts – Konflikte zwischen Medienunternehmen ohne Justiz lösen

Leipzig, 1. Januar 2017 (ADN). Das in Leipzig konzipierte, gegründete und ansässige Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) nimmt mit dem ersten Tag dieses neuen Jahres seine Tätigkeit auf. Träger des erstmals installierten, neuartigen Gremiums ist ein im August des Vorjahres gegründeter Verein. Zu den Initiatoren und Gründungsmitgliedern gehören der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).

 Inzwischen wurden bereits nach einem sorgfältigen Auswahlverfahren 21 Richter berufen. Zu ihnen zählen Prof. Sophie Schönberger von der Universität Konstanz, Prof. Thomas Hoeren, von der Westfälischen Universität Münster und Schiedsrichter für die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie Prof. Mark D. Cole von der Universität Luxemburg. An sie können sich ab sofort direkt streitende Parteien wenden und Schlichtung beantragen. Zuvor  müssen sie sich auf das Schiedsverfahren geeinigt haben.

Aufgabe des Medienschiedsgerichts ist es, aufwendige und langwierige Konflikte innerhalb der Medienwelt wesentlich schneller, preiswertiger und harmonischer zu schlichten als dies bisher auf dem üblichen juristischen Weg durch diverse Instanzen der Verwaltungs- oder Zivilgerichtsbarkeit möglich war. Die Justiz erwartet dadurch eine Entlastung ihrer Kapazitäten und die Stadt Leipzig erhofft sich einen Impuls als Medienstandort. ++ (me/mgn/1. Januar 2017 -001)

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GEZ-Rebellion wächst rasant – Heer der Verweigerer auf mehr als acht Millionen gestiegen

Berlin, 25. November 2014 (ADN). Der Widerstand gegen den GEZ-Zahlungszwang in Deutschland wächst rasant und bringt in immer kürzer werdenden Abständen neue „Helden“ der Rebellion gegen die mittlerweile als Meinungsdikatur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstaltenen empfundenen Bandagen hervor. Von der jüngsten Widerständlerin berichtet die Wochenzeitung „Berliner Abendblatt“ in der aktuellen Ausgabe. Kathrin Weihrauch verweigerte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die Entrichtung des Zwangsbeitrags in Höhe von 309, 26 Euro, den der Sender ihr allein für das Jahr 2013 abverlangen wollte. „Nachdem Kontopfändung und Zwangsvollstreckung gescheitert waren und die GEZ-Rebellin auch noch eine Vermögensauskunft verweigerte, erwirkte das Landgericht Brandenburg/Havel eine Erzwingungshaft. Sechs Monate sollte Kathrin Weihrauch hinter Gitter. Jetzt hat der Sender klein beigegeben und seinen Antrag auf Haftanordnung gegen die Schuldnerin zurückgezogen. Ein historischer, wegweisender Sieg,“ urteilt die Wochenzeitung. Allerdings sei der Rückzug des rbb nicht auf Einsicht zurückzuführen gewesen, denn die Fernseh- und Rundfunkanstalt scheute vor der Konsquenz eines Bumerangs zurück. er sollte nämlich erst einmal die Kosten für den Gefängnisaufenthalt der Deliquentin bezahlen. Das wären pro Tag 146, 87 Euro gewesen und für die gesamte Haftzeit 26.436,60 Euro.

Ein Präzedenzfall war der Vorgang allerdings nicht, denn bereits vor einigen Monaten hatte sich in Thüringen ein ähnlicher Vorfall ereignet. Sieglinde Baumert aus der Kleinstadt Geisa in der Rhön hatte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ebenfalls die GEZ-Zahlung von 191 euro verweigert, wurde sogar tatsächlich verhaftet und in einer sächsischen Frauen-Haftanstalt eingesperrt. Der öffentliche Sturm der Entrüstung nahm dann derart Fahrt auf, dass sowohl die Sendeanstalt als auch die Justiz der Betroffenen nach 61 Tagen  ohne nähere Begründung die Rückkehr in die Freiheit „schenkten“. 

Inzwischen sollen rund vier Millionen Bürger die GEZ-Zahlungen verweigern. Zählt man die 4,3 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – hinzu, die auf Antrag von der Zwangsgebühr befreit werden können, gehören zum Heer der Revolte inzwischen mehr als acht Millionen Bürger. ++ (me/mgn/25.11.16 – 322)

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