Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“

Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.

Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.

Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Vertreibung und Tod mitten in Berlin unter dem Segen der Justiz

Berlin, 18. Juli 2018 (ADN). Genderisieren, Hausbesetzen und andere Vokabeln mit denen der Kampf um Wohnung insbesondere in Städten verbunden ist, haben Hochkonjunktur. Nun sorgt ein Fall in der Großstadt Berlin dafür, dass die Auseinandersetzungen um ein Dach über dem Kopf eine neue Eskalationsstufe erreichen. Ausnahmslos berichten die Berliner Zeitungen am Mittwoch darüber. Bei näherem Hinsehen ist wohl das Wort Vertreibung  nicht nur angebracht, sondern vielleicht sogar noch eine Untertreibung. Es geht nämlich um Leben oder Tod. Mit dem juristischen Mittel der Eigenbedarfskündigung wird ein 81jähriger, kranker Wissenschaftler von seiner Vermieterin auf die Straße gesetzt. Er muss nach 27 Jahren die Mietwohnung und seine gewohnte Umgebung verlassen. Die Gerichte – sowohl Amts- als auch Landgericht – segnen das per Urteil ab. Die letzte Instanz argumentiert, dass ethische Kriterien nicht Grundlage von juristischen Entscheidungen sein dürfen. Der Betroffene, der an Herzschwäche leidet, verkraftet das nicht. Er stirbt – nicht durch einen Mörder, Totschläger oder eine andere gewalttätige Person, sondern durch das „System“, das sich seltsamerweise Rechtsstaat nennt. Offenbar muss sich ein Betroffener an die internationale Gerichtsbarkeit wenden, die Völkerrecht anwendet und sich an ethischen Maßstäben orientiert. ++ (wo/mgn/18.07.18 – 180)

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