Jeder vierte Umzug ist Folge von Verdrängung

Berlin, 23. April 2019 (ADN). Fast ein Viertel der Umzüge in Berlin sind auf Verdrängung zurückzuführen. Das ergibt sich aus einer von der Wüstenrot-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie, die Fabian Beran und Henning Nuissl von der Berliner Humboldt-Universität vorgelegt haben. Per Zufallsstichprobe wurden 10.000 Umzügler aus den Berliner Stadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg auf Basis des Einwohnermelderegisters angeschrieben. Davon gingen knapp 2.100 Rückläufe ein.

Die Auswertung der Fragenbögen ergab, dass 14 Prozent der Befragten direkt verdrängt worden sind. Für fast 38 Prozent der Betroffenen waren Mieterhöhungen, gefolgt von Instandhaltung das treibende Motiv zum Umzug. 23 Prozent wurde vom Vermieter gekündigt, häufig wegen Eigenbedarf. Ein Sechstel der Befragten ist ausgezogen aufgrund von Repressalien durch den Vermieter. Weitere Beweggründe für das Verlassen der angestammten Wohnung waren der Verkauf des Hauses oder der Wohnung, Baulärm und teure Modernisierungen. Sieben Prozent fühlen sich kulturell verdrängt. Unter diesem Begriff verstehen die Wissenschaftler Änderungen des Wohnumfeldes beispielsweise durch „Touristifizierung“ und deutlichen Wandel der Bewohnerschaft. 1,6 Prozent gaben an, direkt und kulturell verdrängt worden zu sein.

Besonders großen Einfluss auf die Verdrängung hat die Art des Vermieters. Dabei ragen die privaten Kleinanbieter heraus. Grund sind neben Mieterhöhungen Eigenbedarfskündigungen. Der Käufer geht dann den Schritt, für den ein Immobilieninvestor mit der Aufteilung von Häusern in Eigentum die Basis gelegt haben. ++ (st/mgn/23.04.19 – 111)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Demonstranten fordern republikweit Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz

Berlin/Leipzig, 6. April 2019 (ADN). Erstmals seit rund 70 Jahren stand am Sonnabend deutschlandweit Grundgesetzartikel 15 im Rampenlicht republikweiter Demonstrationen. Er ist bislang seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nicht angewandt worden. Nun fordern das die Demonstranten massenweise im Zusammenhang mit emporschießenden Mieten. Wohnen als Menschenrecht wurde eingefordert. Auslöser ist der Auftakt einer Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren in Berlin, in dessen Mittelpunkt die Enteignung großer Immobilienkonzerne steht. ++ (wb/mgn/06.04.19 – 094)

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Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“

Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.

Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.

Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)

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Wem gehört Berlin ? – Expansion einer erfolgreichen Hamburger Immobilien-Initiative

Berlin, 16. Oktober 2018 (ADN). Das von dem „Hamburger Abendblatt“ und dem investigativen Journalisten-Team Correctiv in der Hansestadt äußerst erfolgreich verlaufene Projekt unter dem Titel „Wem gehört Hamburg ?“ wird auf Berlin übertragen. Die Auftaktveranstaltung hat zu Wochenbeginn in der Hauptstadt stattgefunden. Partner von Correctiv in Berlin ist die renommierte Tageszeitung „Der Tagesspiegel“. Ende Oktober wird das Vorhaben im Bezirk Neukölln präsentiert und Anfang November im Bezirk Mitte.

Vor dem Hintergrund der immer prekärer werdenden Wohnsituation insbesondere in großen Städten und der verheerenden Gentrifizierungsfolgen findet das Vorhaben bei Mietern ungewöhnlich großen Anklang. Bei der Großrecherche „Wem gehört Berlin ?“ können sich die Wohnungsinhaber an die Initiatoren wenden, um den tatsächlichen Eigentümer der von ihnen bewohnten und gemieteten Immobilie oder Wohnung zu ermitteln. Auf diese Weise kann eine bisher nicht gekannte und nie dagewesene Transparenz über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vor Ort hergestellt werden. Außerdem ist es möglich, spekulativen oder gar illegalen Immobilienoperationen auf den Grund zu gehen und Mietwucher wirksam entgegen zu treten. Verdrängung der wenig begüterten Bevölkerungsteile aus den Innenstädten, Leerstand und Wohnungsnot prägen gegenwärtig die Situation.

Nach welcher Systematik die sogenannten Investoren und Spekulanten vorgehen, schildert „Der Tagesspiegel“ am Wochenende an einem Beispiel eindrucksvoll: „Als das Haus von Sven Fischer in der Kopenhagener Straße 46 verkauft wurde, begann für ihn ein Spießrutenlauf. Neuer Eigentümer war die Christmann-Gruppe. Laut zahlreichen Berichten bekannt dafür, Häuser aufzukaufen, teuer zu sanieren und in Eigentumswohnungen gewandelt zu verkaufen. Sie schickten Fischer Mieterhöhungsankündigungen aufgrund energetischer Modernisierungen und ‚Wohnwertverbesserung‘. Eine Bauplane wurde um das Haus gewickelt, erzählt er. Monatelanger Baulärm. Überall Staub und Schutt. Dann der Gipfel: Der Schornstein des Hauses war abgerissen worden und zusätzlich mit Brettern abgedeckt.  ‚Es war reines Glück, dass niemand zu Schaden kam‘, sagte er. Heizen konnte er die nächsten Wochen nicht mehr. Fischer kann die Gerichtsunterlagen zeigen, die belegen, dass der Bauleiter später wegen Baugefährdung dafür verurteilt wurde. ‚Entmietungsstrategie‘ nennt Fischer das. Heute sind er und seine Familie die letzten Mieter im Haus. Er zahlt zweieinhalbmal so viel Miete wie vor dem Verkauf.  Ein aktuelles Gerichtsurteil hat gerade die Unrechtmäßigkeit dieser Erhöhung bestätigt. Zahlen musste er so lange trotzdem. Die anderen 30 Parteien gaben auf, erzählt er. Fischer wehrte sich, bestritt dutzende Gerichtsverfahren, erhielt mehrfach fristlose Kündigungen und Räumungsklagen. Als er mit der Presse spricht, erhält er eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Sie wird später eingestellt. Die Christmann-Unternehmensgruppe ist für eine Stellungnahme zu dem Fall nicht erreichbar.“

So oder so ähnlich wie Sven Fischer geht es Tausenden und Abertausend Mietern in Deutschland. Dem tritt die Initiative „Wem gehört Berlin ?“ wirksam entgegen, indem sie im ersten Schritt erst einmal den Eigentümer des jeweiligen Hauses ermittelt. Entscheidend ist die Mitwirkung der Mieter selbst, deren Kooperationsbereitschaft Voraussetzung ist. ++ (wo/mgn/16.10.18 – 269)

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Zweifel an Berlins neuer Wohnbauförderung – Senat dokumentiert Hilflosigkeit

Berlin, 30. Dezember 2017 (ADN). Vom 1. Januar 2018 an gelten im Land Berlin neue Regelungen zur Wohnbauförderung. Das bisherige Fördermodell mit einkommensorientierten Zuschüssen entfällt, teilt die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Sonnabend mit und erläutert den wohnungspolitischen Schwenk des Berliner Senats. Er beinhaltet den Neubau und den Kauf von Mietwohnungen vor Baubeginn, wobei ein Teil der Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten angeboten werden soll. Eine dritte Säule der Neuausrichtung ist die stärkere Inanspruchnahme des Erbbaurechts. Der Berliner Koalitionsvertrag sieht vor, Erbbauzinsen abzusenken, wenn förderungswürdige Ziele verfolgt werden. Eingeschlossen ist ein Appell an die Erbbaurechtsgeber. Das sind in Deutschland Kommunen, Stiftungen und Kirchgemeinden. 

Starke Zweifel an der Praktikabilität der neuen Förderrichtlinien äußern mieternahe Organisationen und Medien. Die Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft „MieterEcho“ spricht in ihrer letzten Monatsausgabe des Jahres 2017 von einer sozialen Wohnraumversorgung unter ferner liefen. Der Zwischenbericht zum Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 sei ein Dokument der Mut- und Hilfslosigkeit des Senats. In dem vor einigen Wochen veröffentlichten Rapport heiße es, dass der seinerzeit angenommene Bedarf von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr wegen der „beschleunigten Entwicklungsdynamik“ nicht mehr realitätstauglich ist. Immerhin sei Berlin von 2011 bis 2016 um mehr als 250.000 Einwohner angewachsen. Im StEP wimmele es nur so von Allgemeinplätzen und hehren Absichtserklärungen nebst ständiger Betonung der „partizipativen Prozesse“. Das Kernproblem des jetzt schon dramatischen Mangels an bezahlbarem Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung werde kaum benannt. „Auch die Profitlogik des Wohnungsmarktes wird durch bestimmte Neubauanteile der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und zeitlich begrenzte Belegungsbindungen bei privatwirtschaftlich errichteten Wohnungen nur ein wenig flankiert, aber im Kern nicht angetastet“,heißt es im MieterEcho. ++ /im/mgn/30.12.17 – 375)

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Friedrichs Engels‘ Aufsätze zur Wohnungsfrage gewinnen an Aktualität

Essen, 11. September 2017 (ADN). „Wer mit Immobilien handelt, lässt sich ungern vom Koautor des ‚Kommunistischen Manifests‘ belehren. Doch wenn man einige Begriffe austauscht, zeigt sich, wie aktuell Friedrich Engels‘ Aufsätze zur Wohnungsfrage von 1872 sind“. Das erklärt Claus Leggewie in einem Gastbeitrag des „Handelsblatts“ am Montag. Der Direktor dess Kulturwissenschaftlichen Instituts (KWI) Esssen und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen zitiert aus den schriftlichen Werken des engsten Mitstreiters von Karl Marx: „Die Ausdehnung der modernen großen Städte gibt in gewissen, besonders in den zentral gelegenen Strichen derselben dem Grund und Boden einen künstlichen, oft kolossal steigenden Wert. Die darauf errichteten Gebäude, statt diesen Wert zu erhöhen, drücken ihn vielmehr herab, weil sie den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprechen; man reißt sie nieder und ersetzt sie durch andre. Dies geschieht vor allem mit zentral gelegenen Arbeiterwohnungen, deren Miete, selbst bei der größten Überfüllung, nie oder nur äußerst langsam über ein gewissses Maximum hinausgehen kann. (…). Das Resultat ist, daß die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt.“

Engels bemerkte nur noch, so Leggewie, dass dieses Schicksal nicht nur Arbeiter, sondern auch die Mittelschichten betraf. Diese historische Diagnose decke sich mit der des kaum marxismusverdächtigen  Instituts der deutschen Wirtschaft, das Investoren jüngst klipp und klar bescheinigte, am Wohnbedarf vorbeizubauen. Unterdessen würden auf dem Land geräumige Häuser in Randlagen gebaut, die kaum benötigt werden, weil ja alle Welt in die Städte drängt. Das ausufernde Pendlerwesen koste Nerven und schade der Umwelt. Der Preis den alle zahlten, sei die Verödung von Ortskernen und ganzen Landstrichen. Dort fehle es an nahe gelegenen Arztpraxen, Kindergärten, Seniorenheimen und Wirtshäusern. Leggewie warnt in dem mit „Der Immobilienwahnsinn“ überschriebenen Beitrag, dass die schnell steigenden Preise in den Innenstädten gesellschaftlich eine verheerende Wirkung haben. ++ (so/mgn/11.09.17 – 255)

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Jede zweite Neumiete zu hoch

Berlin, 24. Juli 2017 (ADN). jede zweite Neumiete ist zu hoch. Wie die Tageszeitung „Junge Welt“ am Montag weiter berichtet, wird in Berlin massenhaft gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Das belege eine Studie. Der Staat bleibe untätig.

in einem Interview fordert Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) vier Änderungen an dem bisher wirkungslosen Gesetz. Zunächst müsse der Vermieter den zu hoch angesetzten Teil der Miete zurückzahlen und zwar von Beginn des Vertrages an. Auch sei eine gesetzliche Verpflichtung nötig, die Vormiete in einem Inserat anzugeben. Zudem wären sämtliche Ausnahmeregelungen ersatzlos zu streichen. Viertens müsse es Sanktionen gegen diejenigen Vermieter geben, die überzogene Mieten fordern.

Die Studie des Beratungsunternehmens Empirica hatte mehr als 3.000 konkrete Wohnungsangebote unter die Lupe genommen. Die dabei festgstellte  Verletzungsquote der Mietpreisbremse lag zwischen 48 Prozent als Untergrenze und 62 Prozent als Obergrenze. ++ (so/mgn/24.07.17 – 206)

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