Sieben Prozent weniger Wachstum durch Westmigration von 20 Millionen Osteuropäern

Wien, 4. Dezember 2018 (ADN). Die Weltbank hat im Jahr 2012 festgestellt, dass 20 Millionen Osteuropäer ihre Heimat Richtung Westen verlassen haben. Sie hat später sogar festgestellt, dass dieser Aderlass an Massenmigranten ein Wachstumshindernis der osteuropäischen Länder in Höhe von ungefähr sieben Prozent des jeweiligen Bruttoinlandprodukts (BIP) im Durchschnitt bewirkt hat. Darüber informiert der österreichische Wirtschafts- und Sozialhistoriker Hannes Hofbauer in einem Interview mit der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“, das in deren jüngster Ausgabe veröffentlicht ist. Der Internationale Währungsfonds habe dann aber nicht daraus die Konsequenz gezogen, dass das ein Fehler sei, sondern den Osteuropäern empfohlen, Migranten aus noch weiter östlich liegenden und ärmeren Staaten wie Ukraine, Albanien oder Weißrussland aufzunehmen.

Hofbauer äußerte sich dezidiert zu der nicht unabsichtlichen Vermischung von Asyl und Migrationsdefinition. „Die Europäische Union hat spätestens mit diesem Zuzug, der durch die Merkel-Äusserung des Willkommensgrusses vielleicht nicht ausgelöst, aber doch iregendwie befeuert worden ist, die Asylschiene für Migranten geöffnet, obwohl von Anfang an klar war, dass die Genfer Konvention für Kriegsflüchtlinge nicht zuständig ist. Die Genfer Konvention soll rassisch, politisch oder religiös Verfolgte schützen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten flüchten. Trotzdem hat die Europäische Union – und vor allem Deutschland – so getan, als ob diese Menschen asylberechtigt wären.“ Im Nachgang habe man erst gesehen, dass mittlerweile schon die Hälfte oder sogar mehr als die Hälfte der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, ein abschlägigen Asylbescheid erhalten haben. In Österreich seien es sogar 70 Prozent.  ++ (mi/mgn/04.12.18 – 318)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Migrationszerrbilder vor dem Petitionsausschuss

Berlin, 15. Oktober 2018 (ADN). „Seit die AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die widerrechtliche Grenzöffnung geklagt und die Klageschrift im Internet veröffentlicht hat, ist in den Medien, angeführt von den öffentlich-rechtlichen Propagandasendern, zu beobachten: Die Klage wird nicht erwähnt, und es wird vielfach bestritten, dass es überhaupt eine Grenzöffnung gegeben habe. Denn seit dem Schengen-Abkommen hätten ohnehin, auch schon vor dem Herbst 2015, alle europäischen Binnengrenzen offengestanden. Und wo es keine Grenzöffnung gab, da könne man auch nicht von einer rechtswidrigen Grenzöffnung sprechen.“ Das stellt Herbert Ludwig am Montag auf dem Portal http://www.vera-lengsfeld.de an die Spitze eines Beitrages, in dem er die Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur „Erklärung 2018“ analysiert und charakterisiert.

Er kommt zu der Schlussfolgerung, dass es dem „Merkel-Regime“ um eine Rechtfertigung der unbedingt gewollten Massenmigration nach Deutschland mit allen Mitteln, und seien sie noch so untauglich und hanebüchen herbeigezogen, geht. Und um die rechtliche Begründung der entscheidend wichtigen Ministeranordnung, die die Schleusen geöffnet und das geltende Recht außer Kraft gesetzt hat, drücke man sich, wie es nur geht, denn es gebe keine. ++ (pl/mgn/15.10.18 – 268)